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Rezess über die Gemeinheitsteilung der Feldmark Kuschkow
Teil 2 (§.19 - §.31 sowie Verhandlungs- und Vollzugsprotokolle)
Allgemeine Hinweise zur Einführung in die Thematik finden Sie im Teil 1
auf der vorangegangenen Seite. Auch die hier auf dieser Seite gezeigten
Akten werden verwahrt im Brandenburgischen Landeshauptarchiv (BLHA)
unter der Signatur 24 Lübben
76 (Kuschkow: Rezess über die Gemeinheitsteilung der Feldmark vom 12. April 1863 und Nachtragsrezess vom
29. Juni 1867) sowie die Akten mit der Signatur 39 Kataster 5690 (Kuschkow, Gemeindebezirk, Kreis Lübben
‒ Umverteilungsakte mit Coupons; 1863-1864) und Signatur 39 Kataster 5691 (Kuschkow, Gemeindebezirk,
Kreis Lübben ‒ Umverteilungsakte 1864).
Nachfolgend wird dieser Aktenbestand auszugsweise im
Anschluss an die vorangegangene Seite wiedergegeben,
immer jeweils zuerst als Foto und ‒ soweit möglich und für den Leser
erforderlich ‒ danach der Text als Transkription. Bildquelle: Fotos
der Originaldokumente am 8.6.2022 im BLHA, Fotografin: Doris Rauscher,
© Brandenburgisches Landeshauptarchiv
(BLHA), Signaturen wie oben angegeben. Alle Fotos können durch Anklicken
vergrößert werden (das geöffnete Bild noch einmal anklicken), die Texte
sind dann einigermaßen gut lesbar. Der Text wurde möglichst getreu dem
Original übertragen in seinen alten oder auch voneinander abweichenden
Schreibvarianten. Zahlen im Originaltext sind zwar am Ende meist mit
einem Punkt versehen, sind aber nicht als Ordnungszahlen zu verstehen.
Zahlen, die der Aufzählung dienen, werden mit Komma beendet. Im Zweifelsfall
ist immer das Originalfoto heranzuziehen. {Erklärungen und Hinweise
zum Verständnis werden wie hier in dieser Form mit kursiver Schrift in
geschweiften Klammern hinzugefügt, teilweise direkt in den Originaltext
integriert.}
Die Separationskarten zu den Rezessunterlagen finden Sie auf der Sonderseite
nur zu diesen Spezialkarten. Die Gesamtkarte in höherer Auflösung zur Orientierung
sehen Sie auch direkt hier:
►.
Kuschkow befindet sich hinsichtlich seiner Dorfgeschichte in einer außerordentlich
glücklichen Situation: Sämtliche Dokumente zur Gemeinheitsteilung / Separation
sind erhalten geblieben und stehen im BLHA der Forschung zur Verfügung.
► Hinweis: Im Zusammenhang mit der
Bezeichnung von Liegenschaften und Gebäuden tauchen in den Unterlagen zum Rezess vielfach
die Farbangaben "roth" (alte Schreibweise) und "blau" auf. Diese Farbangaben nehmen Bezug
auf die Separationskarte. Mit Schrift und linearen Darstellungen in dunkelblauer Farbe
wurden grundsätzlich die bereits vor der Separation vorhandenen Verhältnisse bezeichnet
(Flurnamen, römische Ziffern für die Schläge, Grenzlinien der Parzellen / Flurstücke,
Parzellennummern, Gebäudekanten, usw.), nur die Gewässer sind auch flächig blau markiert.
Dagegen wurden alle mit der Separation entstandenen neuen Verhältnisse (neue
Flurstücksgrenzen und Flurstücksnummern, damals bezeichnet als "Pläne") sowie
weiterhin gültige alte Grenzen in roter Farbe eingetragen. Ausführliche Hinweise zum
amtlich vorgeschriebenen Farbreglement für die Separationskarten gibt es auf der
vorangegangenen Seite.
.jpg)
Text zur Doppelseite oben:
Wegen der Grenzen der Abfindungen wird auf die im §.6. bezeichneten Karten Bezug genommen.
(§.19.)
Wirkung der Theilung. Die Interessenten überweisen sich gegenseitig die Abfindungen und zwar,
soweit dieser Rezeß nicht ausdrücklich ein Anderes bestimt, zur völligen servitutfreien
Benutzung und zum Besitz nach denjenigen Rechtsverhältnissen, zu welchem sie die Grundstücke
und Gerechtigkeiten, für welche die Abfindung gegeben wird, vor der Gemeinheitstheilung
besessen haben. Sie erkennen hierbei an und zwar die Besitzer parcellirter Nahrungen unter
Hinzutritt der Parzellenerwerber, daß sie durch die vorstehend für sie nachgewiesenen
Abfindungen und die anderweitigen Bestimmungen dieses Rezesses für ihre sämtlichen
Theilnehmungsrechte bei dieser Gemeinheitstheilung vollständig abgefunden sind.
(§.20.)
Ausgleichung des stehenden Holzes.
A. Rücksichtlich des auf den Äckern stehenden Holzes:
a, das in den neuen Wegen stehende Holz ist ohne Ausnahme den bisherigen
Besitzern zugefallen;
b, nachbenannte Interessenten haben sich gegenseitig die auf ihren Grundstücken
stehenden und in die gegenseitigen neuen
Abfindungen fallenden Holzbestände überlassen und sich
untereinander durch Capital, wie folgt ausgeglichen.
1, Der Besitzer des Lehnrichterguts Müller Hs.Nr.1. hat die Holzbestände
mit den Besitzern:
1, Doppelbauerguts Hs. No. 52. und
2, des Ganzbauernguts Hs. No. 46. gegenseitig
überwiesen und als Entschädigungskapital: ...
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Text zur Doppelseite oben:
a, von dem Ganzbauer Michelchen 120rc.
b, von dem Ganzbauer Goerzig Hs No. 51 90rc.
c, von dem Besitzer des Bauernguts No. 51. Hyp No.26. 16rc. = Summa 226rc.
erhalten, dagegen
a, an den Ganzbauer Dillan 60rc.
b, an den Ganzbauer Garschigk 17rc.
c, an den Ganzbauer Dillan Carl Mating 3.15.rc. = Summa 80rc.15 gezahlt.
2, Die Besitzer des Doppelbauerguts haben von dem Besitzer des Ganzbauerguts Hyp.26. Hs No.51. = 7 rs 15Pf. {?} erhalten,
dagegen an den Bauer Dillan 8 rc. gezahlt.
3, Ganzbauer Hessa hat ...
{Auf diese Weise wird die Auflistung der Zahlungen und Zahlungsempfänge weitergeführt, siehe Foto
des Originaldokuments. Die weitere Übertragung hier auf der Webseite
erfolgt erst wieder ab Nummer 9 der folgenden Textseite:}
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Text zur Doppelseite oben:
...
9, Der Bauer Borch von dem Bauer Mating 8 rc. erhalten.
Die Übergabe der qn. {?} Holzbestände ist bei Ausführung dieser Auseinandersetzung
(. cfr. §. .) und die Zahlung des
Holzgeldes zu Weihnachten 1845. erfolgt, worüber allerseits quittirt wird.
c, Das Holz auf den Ackerstücken derjenigen Wirthe, welche sich über die gegenseitige
Überlassung des selben, resp. über die
Entschädigung dafür, wie vorstehend nicht geeinigt haben, und welches bis zum
1. April 1846. nicht mit den Stubben
weggenommen war, ist ohne Entschädigung in das Eigenthum der neuen Planbesitzer übergegangen.
B. Rücksichtlich der Communal-Waldungen:
a, Das Holz aus den Communal-Hutungen ist für gemeinschaftliche Rechnung geschlagen worden.
Nur die in dem Plane
No. 110. beim Dorfe liegende Birkenschonung ist den Besitzern des
Bauernguts Hs No. 51. Hyp. B. No. 26., verlihen {?}
dieser Plan ausgewiesen ist, gegen eine Entschädigung von = 55 rc.
überlassen, welche unter die Gemeine nach dem ...
.jpg)
Text zur Doppelseite oben:
... Bauerfuße {siehe unten} vertheilt sind, so daß
1, jeder der 12 Bauern einschließlich der Doppelbauern 1. Theil
2, jeder Kossäth 1/2. Theil
3, jeder Großbüdner 1/3. Theil
4, jeder Kleinbüdner 1/6. Theil wie sie quittirend anerkennen, davon erhalten haben.
b, Der Holzbestand in der Gemeineheide an der Schlepziger Grenze /.Gurizza./ ist denjenigen
Interessenten überlassen, welche
durch Grund und Boden dieser Heide abgefunden sind und hat jeder
Einzelne von ihnen die in seinen Plan fallenden
Holzbestände übereignet erhalten. Der Werth dieser Holzbestände
ist unter sämmtlichen Interessenten durch Geld und zwar
nach dem vorstehend angegebenen Bauerfuße, wie folgt zur
Ausgleichung gekommen:
III. ... {Auf der rechten Seite und der nächsten Doppelseite links folgt die tabellarische Auflistung
nach 1. Bauern, 2. Kossäthen, 3. Großbüdner und 4. Kleinbüdner in den Zeilen aufsteigend nach Nummer der
Einleitung bis zur Nr. 40. mit den Spalten: Hyp. No. | Soll Haben | Guterhaltene Holzbestände | usw.
Diese Tabelle bitte im Original lesen, sie ist hier nicht übertragen.}
{Bauerfuß: Im hier behandelten Zusammenhang offenbar die Bezeichnung für eine
"hergebrachte Gewohnheit" (ALR), eine traditionelle dörfliche Gerechtsame (Gerechtigkeit)
und der Maßstab, nach dem anteilig die Nutzungsrechte an der Gemeinheit (Allmende) sowie sonstige
Ansprüche gemäß dem sozialen Status der grundbesitzenden Einwohner als Bauer, Kossät, Büdner, usw.
geregelt wurden. Eine Bedeutungserklärung zu diesem Begriff in einer zeitgenössischen Quelle wurde
bisher leider noch nicht gefunden. Wer helfen kann, bitte melden. Der Bauerfuß oder Breitbaum, ein
so bezeichnetes Arbeitsgerät der Tuchfärber besonders im süddeutschen Raum, ist hier jedenfalls
nicht gemeint.}
.jpg)
Text zur Doppelseite oben:
Diejenigen Interessenten, welche hiernach herauszuzahlen haben, haben die gn. Beträge zu Weihnachten 1845.
gezahlt und haben die Interessenten, welche zu wenig erhalten, den Gesammtbetrag unter sich nach Verhältniß
ihrer obigen Forderungen unter sich getheilt, weshalb sie über den richtigen Empfang dieser
Holzausgleichungsgelder quittiren.
(§.21.)
Subrepartition des Bleichplatzes. {Subrepartition = Berechnung der Anteile zur Neuaufteilung der
individuellen Steuerlast}
Der nach §.15. ausgewiesene Bleichplatz (.cfr. §.18. No.60.) ist unter die 14 Besitzer zu gleichen
Theilen getheilt und haben erhalten: ...
{Es folgt die erste Tabelle zu §.21: bitte im Original ansehen. Darin aufgezählt sind die einzelnen
14 Besitzer wieder mit Haus- und Hypothekenbuch-Nummer und Litt. der Karte = Angabe der Kavelzuordnung
von a bis o. Kaveln waren Flurstücke, die durch Los mit zeitlich befristeten Nutzungsrechten an einzelne
Personen oder Personengruppen vergeben wurden. Litt. / Litte. = Abkürzung für Buchstabe bzw. Abschnitt
in der Amtssprache, von lateinisch Littera = Buchstabe.}
.jpg)
Text zur Doppelseite oben:
{Zweite Tabelle zu §.21: Beschreibung der Lage der Bleichplatzkaveln | Fläche der Kaveln
| Alte Wege | Summe total. Die genauen Flächenangaben der Kaveln und alten Wege bitte dem
Original entnehmen. Es folgt hier nur die Beschreibung der Lage, wie in der ersten Spalte
der Tabelle angegeben:}
an dem Wege Litt. ff und q roth gelegen neben Kavel a roth u. der Planabfindung 51. roth
zwischen dem Wege ff roth u. der Planabfindung 51 roth
dto. ...
desgl. und neben der Keute No. 53. roth {Viehtränke in Dammstraße zwischen Haus Nr.1a und 2}
desgl. und im Theile 52.a roth
zwischen dem Wege ff roth u. im Theile 52.a roth
desgl. ...
desgl. und an den Backhäusern 39a, 41a, 42a, 44b, 45a blau ... Summa ...
Da nach der Ansicht der Interessenten aber die Kaveln a. b. c. und k. roth einen geringeren
Werth haben, als die übrigen, so haben die Besitzer dieser 4. Kaveln
1, Kleinbüdner Samigk für die Kavel a roth
2, Kleinbüdner Matschke für die Kavel b roth
3, Kleinbüdner Matthes Müller für die Kavel c roth
4, Kleinbüdner Picher für die Kavel k roth
ein Jeder eine ein für allemal zu zahlende Kapital-Entschädigung von 1rc. {Reichstaler}
7sgr. {Silbergroschen} 6₰ {Zeichen für Pfennige} also in Summa von 5 rc,
wie sie quittirend anerkennen erhalten, welche von den übrigen 10 Kavelbesitzern zu gleichen
Theilen, also von einem Jedem mit 15 sgr. zu Johannis 1845 gezahlt worden sind.
(§.22.)
Instandsetzung und Unterhaltung der Wege. Die erste Instandsetzung der Wege (. cfr. §.16 .)
ist auf gemeinschaftliche Kosten sämtlicher Interessenten erfolgt. Was die künftige Unterhaltung
derselben betrifft, so fällt diese rücksichtlich der Communicationswege den Gemeinegliedern zu
Kuschkow ...
.jpg)
Text zur Doppelseite oben:
... Kuschkow nach Art einer Cummunallast, rücksichtlich aller übrigen Wege aber nach
Verhältnis ihrer Theilnahmerechte bei dieser Separation zur Last (.cfr.§.17.) Die nachfolgende
Zusammenstellung giebt die nach Ausführung der Auseinandersetzung bestehenden Wege ihrer
Bezeichnung auf der Karte, ihrem Flächeninhalte und ihrer Breite nach an.
{Die Tabelle erstreckt sich über diese und die nächste Doppelseite. Nachfolgend die
Spalten der Tabelle getrennt durch "|" mit der jeweiligen Überschrift:}
Bezeichnung auf der Karte roth | Lfd. Nr. | Lage und Beschreibung der Wege | Total M R |
Breite Ry FB? der Wege | Bemerkungen {Die Werte der rechten Spalten sind dem Original
zu entnehmen. In der übertragenen Tabelle unter der nächsten Doppelseite werden die Zeilen
von a. bis gg. nur mit den Bezeichnungen der Wege übernommen.}
.jpg)
Text zur Doppelseite oben:
{Fortsetzung der Tabelle. Die Tabellenwerte in den rechten Spalten sind dem Original zu
entnehmen, in der hier folgenden übertragenen Tabelle werden nur die Zeilen von a. bis gg.
mit den Bezeichnungen der Wege übernommen. Auf der Separationskarte findet man die Wege
gekennzeichnet mit kleinen Schreibschriftbuchstaben, Kleinbuchstaben von a bis z und
weiter mit der Doppelung aa bis zz:}
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a. |
1.
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Weg vom Dorfe nach dem s.g. Busch führend.
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|
b. |
2. |
Weg aus dem vom Dorfe nach Gröditsch führenden Weg ff roth zum Wiesenplan 61. roth des Ganzbauerguts
Wilke Hs.No.52.Hyp.No.26. {gegenüber der Hausnummer
2 der Alten Straße}
|
|
c. |
3.
|
Weg zum Krugauer Damm aus dem nach Gröditsch führenden
Wege ff. roth . {ab der Mühle in Richtung
Gollitzka}
|
|
d. |
4.
|
Weg aus dem sub No. 3 zur Planlage der Doppelbauer Elsnerschen Eheleute No. 62. {Dammstraße}
|
|
e. |
5.
|
Weg vom Dorfe nach Pretschen {Pretschener Straße reichte
ehemals als Weg bis Pretschen}
|
|
f. |
6.
|
Weg aus dem sub 5. nach dem Sommerplane No.75. des Ganzbauern Borch durch den Lugk bis zum
Grenzwege aa roth
|
|
g. |
7.
|
Weg aus dem Dorfe durch die Dalsche Stucka bis zum Kirchhofe und von hier durch
den Plan 130 roth des Ganzbauern Rathey bis zur Königl. Forst
|
|
h. |
8.
|
Weg vom Dorfe aus hinter Ratheys Hausgarten in den sub. 1. beschriebenen führend
|
|
i. |
9.
|
Weg durch die Dubrauke nach der Kahnstelle {Puischa Weg, abgehend von der
Berliner Straße zwischen Hausnummer 7 und den ehemaligen Stallanlagen}
|
|
k. |
10.
|
Weg von der Kahnfahrt links
|
|
l. |
11.
|
Weg von der Kahnfahrt rechts
|
|
m. |
12.
|
Weg aus dem sub1. bezeichneten vorlängs der Königl. Forst nach dem Hobschuck
und dem Plan des
Ganzbauern Mietke No.15. roth führend
|
|
n. |
13.
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Der neue Weg zum Schäfergrundstück roth No. 9 der Karte
|
|
o. |
14.
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Weg nach Schlepzig aus dem Lübbener Wege p roth
|
|
p. |
15.
|
Weg vom Dorfe nach Lübben incl. der Seitengräben
|
|
q. |
16.
|
Weg aus dem Gröditzschen Wege ff roth zum Ackerplan des Nakonzer 55 roth
führend
|
|
r. |
17.
|
Weg aus der Landstraße nach Lübben p roth bis zur Grenze mit Schlepzig
|
|
s. |
18.
|
Weg aus dem sub 17 beschriebenen zu den bestandenen Ackerplänen No. 44.41. und
42. roth
|
|
t. |
19.
|
Weg aus dem sub 1. bezeichneten durch die Guritza Heide bis zur Grenze
|
|
u. |
20.
|
Weg aus dem sub 19. zwischen den Heideplänen der Kleinbüdner bis zur Grenze mit
Schlepzig in den sub 19
beschriebenen wieder hinein
|
|
v. |
21.
|
Weg aus dem sub 12. in den sub. 19. bezeichneten führend zwischen Hopschuck et
Papronick
|
|
w. |
22..
|
Weg aus dem sub 5. beschriebenen Wege e.roth zu den Planlagen der Kleinbüdner
Wilk auch Müller oder
Lorenz et Samigk
{et = lateinisch: und}
|
|
x. |
23.
|
Weg aus dem sub 6. beschriebenen Wege f. roth bis zur Groeditzschen Grenze
|
|
y. |
24.
|
Weg aus dem sub 8. beschriebenen Wege h.roth zum Gehöft des Kleinbüdners
Thernick und Consorten
{= sogenannte "Lücke" = Dammstraße, ehemaliger Weg zwischen Haus-Nr. 2
und 3}
|
|
z. |
25.
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Zugang aus dem Groeditzscher Wege zu dem Backofen am Dorfe 39a.roth etc.
|
|
aa. |
26.
|
Der halbe Weg von Grödiztsch nach Pretschen auf der Grenze {von Plan 89 rot Saickre}
|
|
bb. |
27.
|
Die halbe Grenztrift mit Pretschen links des Weges nach
Pretschen.
|
|
cc. |
28.
|
Der alte Weg durch die Pläne No.120. 134.133. 132. 131. roth {in der Karte als
Pferdebucht, später als
Buchte oder auch Schweinebuchte bezeichnet, hinter dem
Friedhof}
|
|
dd. |
29.
|
Der alte Weg durch die Pläne No. 121. 110. 125. 126. 127. 128. roth {rechts
abzweigende Kirchstraße nach
der Kirche auswärts}
|
|
ee. |
30.
|
Der Krugauer Damm und Seitengraben zwischen den Plänen No. 67. u. 69. roth
einerseits u. 65. roth
andererseits {Weg durch Luch mit Bohle über den Landgraben
nach Krugau}
|
|
ff. |
31.
|
Weg und Damm nach Gröditzsch und Seitengraben {Dieser
Weg, Verlängerung der "Alte Straße" geradeaus
über die jetzige Bundesstraße 179, führt als Kurve im Flurstück "Ugroda" an der Mühle vorbei. Das als Damm
bezeichnete Wegstück
zwischen Kuschkow und Gröditsch war vermutlich ursprünglich ein Knüppeldamm,
siehe auf der Seite Topographische Karten die Karte von Adam Friedrich Zürner, vor
1742 gezeichnet.}
|
|
gg. |
32.
|
Weg zu den Plänen 149. und 144. roth im Lugk
|
.jpg)
Text zur Doppelseite oben:
(§.23.)
Instandsetzung und künftige Unterhaltung der Gräben. Zur Entwässerung der Feldmark sind die
in der nachfolgenden Zusammenstellung ihrer Bezeichnung auf der Karte, ihrem Flächen-Inhalte
und ihrer Breite nach angegebenen Gräben ausgewiesen und hat die erste Anlage derselben auf
gemeinschaftliche Kosten der Gemeineglieder zu Kuschkow nach den Bestimmungen des
Interimistici vom 4. Oktober 1845 erfolgen sollen. Die Gräben sind jedoch zur Zeit der
Vollziehung dieses Rezesses zum Theil noch gar nicht, zum anderen Theil schlecht angelegt,
und würden auch bei richtiger durch die Gefällverhältnisse bedingter Anlage die Entwässerung
der Feldmark nicht erzielen, da es den Gräben an Vorfluth fehlt.
Die Verhandlungen hierüber bleiben dem weiteren Verfahren vorbehalten, jedoch wird schon
hier festgesetzt, daß die Ausstechung und fernere Unterhaltung sämtlicher Gräben incl. der
sogenannten Wegegräben auf gemeinschaftliche Kosten der Gemeineglieder zu Kuschkow nach
dem im §.17. angegebenen Verhältnisse ihrer Theilnahmerechte erfolgt.
Ausnahmen hiervon macht nur der Grenzgraben pp. roth der Karte, zu dessen Anlage und künftige
Unterhaltung, so weit er die Grenze zwischen den Feldmarken Kuschkow und Dürrenhofe bildet,
auch die Gemeineglieder zu Dürrenhofe zu gleichen Theilen mit den Gemeinegliedern zu Kuschkow
beizutragen haben. Das Verhältnis in welchem jene unter sich hierzu verpflichtet sind, wird
in dem Separationsrezesse von Dürrenhofe festgesetzt. (.cfr. oben §.5.). Bei Räumung des
nach dem Landgraben führenden Grabens vv roth ist der Auswurf auf den anliegenden Krugauer
Damm zu werfen (.cf.oben §.5.).
.jpg)
Text zur Doppelseite oben:
{Tabelle mit Benennung und Bezeichnung der Gräben. Nachfolgend
wieder die Überschriften zu den Spalten 1 bis 3 der Tabelle getrennt durch "|". Die Spalten 4 und 5 mit Summe und Breite der
Gräben werden nicht aufgeführt und müssen dem Original entnommen werden.}
Spalten: Bezeichnung nach der Karte roth
| Lfd. N. | Benennung und Bezeichnung der Gräben.
|
gg. |
1.
|
Graben hinter den Gebäuden aus dem s.g. Müllerschen Graben oo. roth bis zur
Tränke No.53. roth
|
|
hh. |
2. |
Graben aus der Tränke No.4. roth oder Tränke No.53. roth nach dem Graben ii. roth
an der Grenze mit
Gröditzsch durch die Czugge.
|
|
ii. |
3.
|
Graben an der Gröditzscher Grenze bis zum Wege nach Gröditzsch
|
|
kk. |
4.
|
Graben aus dem sub 2. bezeichneten Graben hh. roth durch die Wutzscho No.3. und
5. nach der anderen
Wutzscho’s
|
|
ll. |
5.
|
Graben im Kerr
|
|
mm. |
6.
|
Graben in der Dolschen Stucka in den Plänen No.127. 128. 129. u. 130. roth und
der Grenze - Hütungsrevier
|
|
nn. |
7.
|
Graben in der Dolschen Stucka in den Plänen No.133. u. 132 roth
|
|
oo. |
8.
|
Der Müllersche Hauptgraben und dessen Verlängerung
|
|
pp. |
9.
|
Graben an der Dürrenhofer Grenze und in den Plänen roth 48. u. blau 54.
|
|
qq. |
10.
|
Graben in der Katznarge zwischen den Plänen No.61. 62. und 66. roth
|
|
rr. |
11.
|
Graben in der Katznarge an der Westseite des Weges b. roth vorlängs der Pläne 59.
u. 60. roth
|
|
ss. |
12.
|
Graben in der Wuschk Hütung
|
|
tt. |
13.
|
Graben in der Wuschk Hütung
|
|
uu. |
14.
|
Graben aus dem sub 7. aufgeführten Graben nn. roth durch den I u. II. Theil der
Pferdebucht
|
|
vv. |
15.
|
Zur Verlängerung des Grabens am Krugauer Damm bis in den
Landgraben
|
|
ww. |
16.
|
Gräben zu beiden Seiten des Weges Litte. a roth
|
{Die Bezeichnung der Gräben auf der Separationskarte mit gg, hh usw. erfolgt
in roter Schrift.}
(§.24.)
Instandhaltung der beiden Tränken. Die Instandhaltung der beiden nach §.14. ausgewiesenen Tränken,
namentlich die Räumung derselben, fällt den Gemeinegliedern zu Kuschkow, denen diese Tränken neben
ihrer eigentlichen Bestimmung zugleich als Wasser-Behältnisse für Feuersgefahr dienen, nach Art
einer Communallast gemeinschaftlich zur Last.
(§.25.)
Renteentschädigung für Abtretung eines Weges. Die Anbauer Borch und Hanschick ...
.jpg)
Text zur Doppelseite oben:
... haben Ackerstücke auf der benachbarten Dürrenhofer Feldmark, zu welchen ihnen der
Bauer Georg Goerzig über seine Abfindung roth 49. der Karte, welche neben dem Plan des
Kleinbüdners Nakonzer 55. an der Dürrenhofer Grenze belegen ist, einen Weg für ewige
Zeiten gestattet und zwar von dem in der Poderben-Hütung ausgewiesenen Weg q. roth ab,
in der Breite von 1. Ruthe unmittelbar neben dem Nakonzerschen Plan bis zur Dürrenhofer
Grenze. Das Eigenthum und die Nebennutzung dieses Weges, welcher auf der Karte mit
der Litt. zz. roth versehen ist, bleiben dem Goerzig.
Als Entschädigung für Gestattung dieses Weges geben:
1. der Anbauer Borch -Thaler 24.Silbergroschen -Pfennige
2. der Anbauer Hanschick -Thaler 16.Silbergroschen -Pfennige
Summa = 1.Thaler 10.Silbergroschen -Pfennige
{1 Taler = 30 Silbergroschen zu je 12 Pfennige}
jährliche Rente an den Bauern Görzig, welche zum erstenmal zu Johanni 1846 gezahlt
worden ist und von da ab zu Johannis jeden Jahres an den {?} Goerzig abgeführet werden muß.
(§.26.)
{Wegerecht zwischen Michelchen und Majenz} Der Plan 3. roth des Ganzbauern
Michelchen ist nur vom Wege Litt. a. roth aus zugänglich. Um ihn auch vom Wege Litt. i.
roth aus zugänglich zu machen, räumt der Kleinbüdner Majenz dem Ganzbauer Michelchen
das Recht ein, über seinen Plan No.6. roth der Karte zu fahren und zwar in der
äußersten nördlichen Ecke in einer Breite von 1. Ruthe.
Eine Entschädigung wird hierfür von dem Ganzbauern Michelchen nicht gewährt.
(§.27.)
Bleibende Verhältnisse. {Regelung zu gemeinschaftlichen Zahlungen ?} Im
Verbunde der Dorfgemeine, sowie in Entrichtung der öffentlichen Societäts- und
Communal-Abgaben und Lasten, wird durch diesen ...
.jpg)
Text zur Doppelseite oben:
... Rezeß nichts geändert.
Ebenso wird das von einem Jeden der 9. alten
Anbauer bisher alljährlich zu Fastnacht mit 15 sgr. {?} zur Gemeinekasse gezahlte
Weidegeld auch nach Abschluß dieser Separation nach wie vor fortbezahlt.
(§.28.)
Ausführungstermin. Die Ausführung dieser Gemeinheitstheilung ist
im Lauf der zweiten Hälfte des Jahres 1844 erfolgt und befinden
sich seit dieser Zeit die Interessenten im Besitze Ihrer Abfindungen.
(§.29.)
Verhältnis der Parzellenerwerber. Die in der Einleitung aufgeführten Parzellen-Erwerber
haben ihre Parzellen erst nach ausgeführter Theilung erworben und sind zugezogen, damit
sie, weil sie einen Theil des den Hauptgütern ausgewiesenen neuen Besitzstandes in Händen
haben, im Verein mit den Besitzern der Hauptgüter anerkennen, daß diese für ihre
Theilnehmungsrechte durch die ihnen zugetheilten Abfindungen und die übrigen Bestimmungen
dieses Rezesses genügend abgefunden sind.
Ihr Verhältniß zu dem Besitzer des Hauptguts ist nicht Gegenstand dieses Rezesses,
vielmehr lediglich nach den geschlossenen Erwerbungs-Verträgen zu beurtheilen und
event. durch die competente Behörde zu regulieren.
(§.30.)
Berichtigung des Hypothekenbuchs. Die Interessenten bewilligen und beantragen die
Berichtigung des Hypothekenbuchs nach Inhalt dieses Rezesses.
(§.31.)
Kostenpunct. Zu den Kosten der Gemeinheitstheilung, soweit sie nicht einem oder dem
anderen Interessenten durch Erkenntniß besonders zur Last gelegt sind, tragen die
sämmtlichen Interessenten nach folgendem Verhältnis bei:
.jpg)
.jpg)
Text zu den beiden Doppelseiten oben:
{Der Inhalt dieser Tabelle über drei Seiten ist den Fotos der Originaldokumente zu
entnehmen. Aufbau der Tabelle:}
lfd.No. | Haus-No. | Hyp-No. | Name der Interessenten | Quote
Vollzogen Kuschkow den 22. August 1859.
Einleitung des Rezesses.
I. 1. W.Böttcher, Pastor.
2b Gerichtssch. Dillan als Kirchen- und Schulvorsteher
2a August Jazosch als Kirchenvorsteher
a Ernst Elsner, Schulvorsteher
II. 2. J.G. Noack,
III.1.12. Eduard Müller
... usw.
{Anschließend die namentliche Aufführung aller Beteiligten und nach jeder
aufgeführten Interessentengruppe erscheint der Vollzugstag,
siehe die folgenden beiden Bilder.}
a. n. c.
Zimmermann. Littke
Gerichts-Assessor. n. Pfr.
Vollzogen Lübben den ersten September Eintausend Achthundert 59. ...
.jpg) .jpg)
Text zur rechten Doppelseite oben, rechtes Blatt:
{Im Anschluss an die Vollzugsprotokolle zum Rezess befinden sich im Originaltextbuch
die einzelnen Verhandlungsprotokolle, die entweder mit dem Vollzug endeten oder mit einer
Verweigerung der Zustimmung einiger Interessenten. In beiden Fällen sind die betreffenden
Rezess-Beteiligten namentlich genannt. Das folgende Verhandlungsprotokoll vom 22. August
1859 soll auszugsweise als Beispiel dienen. Alle Verhandlungsprotokolle folgen dem gleichen
Muster, indem die gesetzlichen Vorschriften in Form und Inhalt abgearbeitet werden. Aus den
anderen Verhandlungsprotokollen werden nur interessante Informationen wiedergegeben.}
Verhandelt Kuschkow, den 22. August 1859.
In der Gemeinheitstheilungs-Sache von Kuschkow steht zur Vorlegung und Vollziehung des
Rezesses auf heute Termin an, zu welchem vorgeladen sind:
I. Die Vertreter der Kirche, vertreten durch
1, den Prediger Böttcher zu Krugau
2, Die Kirchenvorsteher:
a, Doppelbauer Ernst Elsner,
b, Bauer und Gerichtsschulze Johann George Dillan,
c, Bauer Georg Garschigk.
II. Die Schule zu Kuschkow vertreten durch
1, die sub I genannten Personen
2, den zeitigen Schullehrer Jo. Noack.
III. Die Gemeineglieder zu Kuschkow:
I.a. Der Vormund des minorennen Lehnrichter Carl Eduard Müller,
Doppelbauer Ernst Elsner bereits ...
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Text zur Doppelseite oben:
... sub 1.a. genannt. Hs.1. Hyp.1.
b. Der Parzellenerwerber, Anbauer Alexander Gustav Schwitzke, in Vertretung seiner Ehefrau
Anna Caroline geb. Müller.
Hs.?. Hyp.56.?
c. Der Kleinbüdner Gottlob Dommaing für sich und in
Vertretung seiner Ehefrau , Johanna geborene Lehmann.
Hs.13. Hyp.47.
2. Der bereits sub I.a. u. III.1.a. aufgeführte Doppelbauer
Ernst Elsner für sich und in Vertretung seiner Ehefrau Wilhelmine
geborene Lehmann Hs.52. Hyp.16.
3. Der Ganzbauer Johann Georg Hessa Hs.2. Hyp.20.
4. Der Ganzbauer Christian Michelchen Hs.3. Hyp.24 und der
Parzellenbesitzer Gottfried Michelchen, Tischlermeister --.
Hyp.54.
5. Der Ganzbauer Johann Georg Rattey Hs.5. Hyp.21 und der
Parzellenbesitzer, Anbauer Johann Friedrich Schötz - - Hyp.56.
6. Der Ganzbauer Carl Mathing ./. Hyp.18.
7. Der Ganzbauer Johann Georg Borch Hs.46 Hyp.27.
8. Der Ganzbauer Johann George Görzig Hs.47 Hyp.22
9. Der Besitzer sub.I.2b aufgeführte Ganzbauer u.
Gerichtsschulze Johann Dillan Hs.48.Hyp.19.
10. Der Ganzbauer August Garschick Hs.49. Hyp.23.
11. Der Ganzbauer Friedrich Mietke Hs.50. Hyp.25.
12. Der Besitzer sub I.1a III 1.a u. 2. aufgeführte Doppelbauer
Ernst Elsner, als Vormund des minorennen Lehnrichter
Carl Eduard Müller, Besitzer
des Guts Hs.51 Hyp.26. und die Parzellenbesitzer
a, der Pächter Friedrich Mietan,
Besitzer der Parzelle No. 1.
b, Der Kleinbüdner Gottlob
Dommaing, Besitzer der Parzelle 2 u. 4.
c, Der Tischlermeister
Gottfried Michelchen, Besitzer der Parzelle No.3.
d, Der Kleinbüdner
Christian Simon, Besitzer Parzellen No.5. u. 6.
e, Der Häusler Johann Friedrich ...
.jpg)
Text zur Doppelseite oben:
... Purbs, Parzelle No.7.
f, Der bereits sub III.1a aufgeführte
Anbauer Alexander Gustav Schwitzke in Vertretung seiner Ehefrau Anne Caroline
geborene Müller,
Besitzer der Parzelle No. 8.
g, Der Kleinbüdner Christian Dillan Besitzer der Parzelle No.9.
h, Der Kleinbüdner Hans /Johann/ Dillan dto. No.19.
i, Der Kleinbüdner Christian Miethke dto. No.12.
k, Der Kleinbüdner Christian Matschke dto. No.13.
l, Die Kleinbüdner Wittwe Dillan, Marie geb. Götze dto. No.15.
m, Der Kleinbüdner Georg Miethke dto. No.17. für sich und in
Vertretung seiner Ehefrau, Anne geb. Schnitt.
n, Der Schäfer Friedrich Gottlieb Heinrich zu Groß-Lubolz No.18.
o, Der minorenne Anbauer Johann Friedrich Carl Lehmann, vertreten
durch seinen Vormund, den bereits sub III.
aufgeführten Ganzbauer Christian Michelchen
Besitzer der Parzellen 20 u 21.
p, Der Kleinbüdner George Böttcher dto. No.22.
q, Der Häusler August Götze dto. No.10.
r, Der Kleinbüdner Friedrich Samigk dto.
s, Der bereits sub III.4. und 12.a aufgeführte Ganzbauer
Christian Michelchen dto. No.14
t, Die Kleinbüdner Christian Wilkeschen Erben zu Dürrenhofe
α, Die Wittwe Wilke Christiane geb. Grubau
β, Der Kossäth Christian Thernick zu Dürrenhofe,
als Vormund der beiden minnorennen Kinder Geschwister Wilke
13, Der Kossäth Carl Gusker Hs.No.6. Hyp.No.31
14, Der Kossäth Christian Wilke Hs.No.44. Hyp.No.30
15, Die Kossäth Wittwe Mathing, Anne Elisabeth geb. Kasparick Hs.No.45. Hyp.No.29.
16, Der Kossäth August Wilhelm Jetzosch Hs.No.53. Hyp.No.28 und der bereits sub. I.2.c
aufgeführte Bauer George Garschigk
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Text zur Doppelseite oben:
{Bis zur laufenden Nummer 52, sowie unter IV werden alle Eingeladenen aus Kuschkow aufgeführt.
Es folgen unter V. die sechs Deputierten der Gemeinde Dürrenhofe, unter VI. die neun Deputierten
der Gemeinde Krugau und schließlich unter VII. die 3 Deputierten der Gemeinde Schlepzig. Danach
sind die ausgebliebenen Personen namentlich genannt. Dies bitte auf den folgenden drei Doppelseiten
im Original lesen:}
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Text zur Doppelseite oben:
...
... {Mit der Angabe der zwischenzeitlichen Personenstandsänderungen von Beteiligten im unteren Drittel des
linken Blattes setzt die Übertragung des Originaltextes wieder ein:}
Gegenwärtig sind
a, Kirchenvorsteher, der Bauer und Gerichtsschulze Johann George Dillan
und der Kossäth August Wilhelm Jetzosch,
b, Schulvorsteher, der gedachte Bauer Dillan und der Doppelbauer Ernst
Elsner. Der Doppelbauer Elsner zeigt an, daß der
Lehnrichter Carl Eduard Müller für großjährig erklärt sei.
Der Müller meldete sich zur Sache und verspricht die
Majorennitäts-Erklärung zu den Acten zu reichen.
Der Anbauer Alexander Gustav Schwitzke sub III.1.b 12t? ist verstorben
und die Besitzerin, Wittwe Schwitzke erschienen.
Die verwittwete Kleinbüdner Dillan, Marie geb. Götze sub12.l ist mit
dem Mauerer Friedrich Handrosch verheirathet, welcher sich für seine
ausgebliebene Ehefrau meldet. Die Wittwe Wilke, Christiane geb. Gruban,
sub 12t α ist mit dem Kleinbüdner Friedrich Schötz verheirathet, welcher
sich für seine Ehefrau meldet.
Der Kleinbüdner Christian Matschke ...
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Text zur Doppelseite oben:
... sub No.28. hat die Nahrung Hs.No.23 an den Büdner Friedrich Michelchen durch notariellen Vertrag
vom 27. Juni d.J. verkauft. An Stelle des Matschke meldet sich der Michelchen mit dem Bemerken, daß
der Besitztitel für ihn noch nicht berichtigt sei.
Für den Klein-Büdner Ökonom Ernst Müller aus Krugau sub No. 31. meldet sich dessen Besitznachfolger
Zimmermann Georg Mathing als zeitiger Besitzer der Kleinbüdnerstelle Hs. No. 28. Hyp. No. 48.
Von den Deputirten der Gemeine Dürrenhofe sind die sub V.5. und 6. von den Deputirten der Gemeine
Krugau die sub VI.1.2.5. und 8. aufgeführten und von den Deputirten der Erbpachts-Vorwerks-Besitzer
zu Schlepzig ist der sub VII.b. aufgeführte verstorben.
Die Erschienenen sind persönlich bekannt und dispositionsfähig.
Während das Vorstehende registrirt ward, fanden sich ein die Interessenten sub III. 3. 4. 12.o.s.
22. 27. 36. 39. 50. 52. VI. 4. u. 7. VII. c.
Den Interessenten ward der Rezeß über die Gemeinheitstheilung von Kuschkow-Lübbener Kreises vorgelesen.
Dieselben erklärten:
I, ad §.6. nach den ihnen auf ihr Ansuchen wiederholt, die beiden Reinkarten und die Brouillonkarte
vorgelegt waren und sie die
Karten untereinander verglichen hatten, daß sie die beiden Reinkarten als mit der
Brouillkarte über einstimmend hiermit
ausdrücklich anerkennen wollten.
II. ad §.13. daß die Kirchplätze und Kirchhöfe nicht Kirchen- sondern Gemeine-Vermögen seien.
Die Kirchen-Vorsteher geben dies
als richtig zu.
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Text zur Doppelseite oben:
Zum §.22. bemerken die Bauern, Kossäthen und Großbüdner, sowie der Kleinbüdner Nakonzer,
daß die Nebennutzung der Wege namentlich Gräserei und Baumzucht jedem angrenzenden Planbesitzer
bis zur Mitte des Weges, soweit er gränzt, zustehen soll. Die übrigen Klein-Büdner und Anbauern
sind hiermit einverstanden, sobald damit verbunden, die Bestimmung festgesetzt wird, daß das
Vieh nur gekoppelt zur Weide über die Wege getrieben werden dürfe. Dieser Bestimmung treten
jedoch die Bauern, Kossäthen, Großbüdner und der Kleinbüdner Nakonzer entgegen und sind der
Ansicht, daß ihr Beschluß die kleinen Eigenthümer bindet, wogegen diese auftreten. Zum §.26.
erklärt der Kleinbüdner Majenz, daß er die daselbst constituirte Wegegerechtigkeit nicht der
Person des Michelchen, sondern dem bäuerlichen Gute desselben bestelle. Eine Eintragung in
das Hypothekenbuch soll nicht erfolgen.
Den Interessenten ward hierauf der Rezeß zur Vollziehung vorgelegt und ihnen dabei in
Gemäßheit der Vorschrift des §.170. der Verordnung vom 20. Juni 1817. eröffnet:
Daß durch diesen Rezeß das Auseinandersetzungs-Verfahren dergestalt
abgeschlossen werde, daß die zur Sache zugezogenen
Interessenten nicht nur mit keinen Einwendungen wegen der hierin bestimmten
Gegenstände, sondern auch mit keinen
Nachforderungen auf Rechte, welche ihnen hinsichtlich dieser Auseinandersetzung
zuständig gewesen wären und dabei
übergangen sind weiter geführt werden könnten.
Dieselben erklärten dies wohl verstanden zu haben.
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Text zur Doppelseite oben:
Im Laufe der Verhandlung hatten sich noch eingefunden:
1, Der Prediger Böttcher aus Krugau.
2, Der Kossäth Hans Pielchen aus Schlepzig.
Es genehmigten und vollzogen hierauf den Rezeß, so wie diese Verhandlung.
V. g. u.
{Vorgelesen, genehmigt, unterzeichnet}
{Es folgt die namentliche Aufführung aller Erschienenen mit Bezug zur jeweiligen Sache, die
den Rezess genehmigten und vollzogen. Die Namen sind dem Original zu entnehmen.}
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Text zur Doppelseite oben:
{... Fortsetzung der Namensliste.}
Die Interessenten, welche in der Rezeß-Einleitung sub III.1b ... {bis} V ... aufgeführt sind,
verweigerten die Vollziehung des Rezesses aus verschiedenen Gründen, genehmigten aber diese
Verhandlung und vollzogen dieselbe, wie folgt:
Nakonzer, Dommaing, Ternick, Gusker.
Die Interessenten sub. III. 5.a resp. 49, 14, ... V. 1. 3. 4. verweigern die Unterschrift.
Sie haben gegen den Inhalt dieser Verhandlung nichts einzuwenden und verweigern die Vollziehung
lediglich nur deshalb, weil sie, wie ihnen eröffnet, heut über ihre Weigerungsgründe nicht näher
vernommen werden. Die Interessenten unter III. 4. 12.5 6. ... 45. entfernten sich nach Abgabe
ihrer Erklärung, daß sie den Rezeß nicht vollziehen würden.
Die Interessenten sub III. 7. ... 35. hatten sich während Verlesung des Rezesses aus der
Verhandlung entfernt und waren bei Verlesung und Vollziehung des Rezesses nicht mehr im
Terminslocal.
Vor dem Schluß der Verhandlung fanden sich die Interessenten sub 12.l., 43 und 35. wieder ein,
lehnten aber die Unterschrift dieser Verhandlung ab, ...
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Text zur Doppelseite oben:
... ab, weil sie heut überhaupt nicht über die Weigerungsgründe vernommen werden sollen.
Hierauf erklärte der Kleinbüdner Christian Schenker:
Ich genehmige den Rezeß, so wie diese mir vorgelesene Verhandlung.
V. g. u.
{Vorgelesen, genehmigt, unterzeichnet}
Schenker.
Schließlich meldete sich die verehelichte Anbauer Götze, Caroline geb. Glaesig und trug
unter Vorzeigung des notariellen Vertrages vom 14. April cr. {currentis = dieses Jahres}
vor, daß sie von der Wittwe Matschenz, Marie geb. Groger die Anbauernahrung Hs. No. 42. Hyp. No. 15.
gekauft habe und beantragte ihren Ehemann an Stelle der Matschenz zur Vollziehung des Rezesses
vorzuladen. Sie entfernte sich vor der Unterschrift.
a. u. s.
{actum ut supra = verhandelt wie oben geschrieben / geschehen wie oben zu lesen}
Zimmermann. Littke v. Ptr.
{Auf der rechten Seite folgt die Niederschrift vom 1. September 1859 zur
Rezeß-Vollziehungs-Verhandlung mit dem Ganzbauer August Garschigk, die hier nicht
transkribiert wird. Die Inhalte der danach folgenden Seiten des Buches werden
nur auszugsweise wiedergegeben, soweit sie für den heutigen Leser interessant sind.}
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Text zur Doppelseite oben:
...
Verhandelt Kuschkow, den 9. September 1859.
In der Gemeinheitstheilungs-Sache von hier stellten sich heute persönlich bekannt
und dispositionsfähig ein:
1, der Ganzbauer Johann Georg Borch, Hs. No.46. Hyp. No.27.
2, der Kleinbüdner Joh. Christian Simon für sich und seine Ehefrau Christiane geb.
Rasch als gemeinschaftliche Besitzer der
Klein-Büdner-Nahrung Hs. No.18,. Hyp. No.42. und als Besitzer
von Parzellen des Wilkeschen Büdnerguts Hs. No.51.
3, Der Mühlenmeister Johann Carl Hermann Pohle als Besitzer von
Parzellen der Kleinbüdner-Nahrung Hs. No.17. Hyp No.43
und beantragten ihnen den Rezeß zur Vollziehung vorzulegen.
{Es folgen die gesetzlich vorgeschriebene Bestätigungs-, Zustimmungs- und
Genehmigungserklärung, die auf den Seiten vorhergehender Verhandlungen nachgelesen
werden können und hier nicht wiederholt werden.}
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Text zur Doppelseite oben:
... {Fortsetzung der Bestätigungs-, Zustimmungs- und
Genehmigungserklärungen von oben.}
Den Abreden der übrigen Interessenten über die Nebennutzung der Wege treten wir bei
bezüglich des dabei entstandenen Streits über das Treiben des Viehes, ich der Borch
auf Seite der Bauern, ich der Simon aber auf Seite der Kleinbüdner.
V. g. u.
III.7. Borch. 26.12.d Simon. 25. Pohle.
Ferner gestellten sich persönlich bekannt und dispositionsfähig: ... ... {Die Aufzählung
der Personen 4, bis 9, den Deputirten der Gemeine Krugau, bitte wieder dem Original entnehmen.
Auch der rechtlich vorgeschriebene Ablauf dieser Verhandlung wird ausgespart. Die Wiedergabe
wird fortgesetzt auf der folgenden Doppelseite, rechtes Blatt, vierte Zeile
...}
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Text zu den beiden Doppelseiten oben:
... {Fortsetzung von der vorhergehenden Seite. Die Wiedergabe beginnt auf dem linken
Bild, rechtes Blatt, mit der vierten Zeile:}
Wir treten den Erklärungen der übrigen Interessenten in der Rezeß-Vollziehungs-Verhandlung
und wir, der Hanschick und Handrosch bezüglich des Streites über die Benutzung der Wege
als Viehtrift den Erklärungen der Kleinbüdner und Anbauer, bei.
V. g. u.
III.44. Handzeichen XXX des Anbauern Christian Hanschick.
{... es folgt der Vollzug durch die übrigen Personen der Verhandlung. Ebenso lief die
Verhandlung am 10. September 1859 in Lübben ab (rechtes Bild) mit dem Kossäthen-Auszügler
Georg Garschigk, jetzt in Lübben wohnhaft als Vormund des Friedrich Wilhelm Jetzosch,
Parzellenbesitzers des Kossäthenguts Hs. No.53. Hyp. No.28. von Kuschkow.}
Verhandelt Kuschkow, den 11. November 1859. ...
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Text zur Doppelseite oben, rechtes Blatt:
Verhandelt Kuschkow, den 11. November 1859.
In der Gemeinheitstheilungssache von Kuschkow erschienen zur Aufnahme eines Nachtragsrezesses
über einen Tausch zwischen Parzellen der Pläne 121 und 110 roth:
1, Ganzbauer Christian Michelchen Hs.-No.3,
2, dem Kleinbüdner Gottlieb Domaing,
3, der Tischlermeister Gottfr. Michelchen,
sämmtlich von hier persönlich bekannt und dispositionsfähig.
Der Bauer Michelchen erklärte: Zu der Verhandlung vom 2. Februar 1844. Vol.III. hob.219.ff ist
zwischen mir und dem Bauern Wilke, welcher damals das Bauerngut Hs.No.51. Hyp.No.26. daselbst
besaß, ein Tauschvertrag zwischen Parzellen der aus gehörigen Plänen 121. und 110. roth zu
Stande gekommen. Hierauf trat ich von meinem Plane 121. ...
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Text zur Doppelseite oben:
... 121. den rechts des alten Pretschener Weges {= Weg hinter der Kirche rechts abgehend}
belegenen Theil an den Plan 110. roth des Wilke ab und erhielt den gleichen Flächeninhalt auf der
linken Seite des alten Pretschener Weges auf der ganzen Länge meines Plans. Dieser Tausch ist
später zur Ausführung gekommen, es hat aber bis jetzt eine Berichtigung der Karten nicht statt
gehabt. Der Besitznachfolger des Wilke, der Lehnrichter Johann Christian Müller hat inzwischen
den Plan 110. roth parcellirt und besitzen gegenwärtig die von mir abgetretene Parzelle, die
Eingangs aufgeführten Klein-Büdner Dommaing und Tischlermeister Michelchen.
Der Kleinbüdner Dommaing und der Tischlermeister Michelchen erwiderten hierauf:
Das von dem Bauer Michelchen vorgetragene Sachverhältniß ist richtig und erkennen wir an, daß
wir gegenwärtig auf Grund
der von uns mit dem verstorbenen Lehnrichter Joh. Christian Müller
abgeschlossenen Parzellierungs-Verträgen das von dem
Ganzbauer Michelchen abgetretene Stück
Land besitzen. Wir geben daher anheim resp. beantragen:
den zeitigen Besitzstand auf die Karte aufzutragen.
Der Commissarius eröffnete den Interessenten, daß die gestern durch den mit unterzeichneten
Geometer Richter vorgenommenen Vermessung der vertauschten Parzellen den Flächeninhalte
derselben auf 123. Ruten herausgestellt habe, die Bonität der Flächen nach dem Bonitierungs-Register
und Segmentierungs-Plan gleich sei und es daher einer anderweitigen Aufstellung der Besitzstände
nicht bedürfe.
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Text zur Doppelseite oben:
Die Interessenten haben hiergegen nichts zu erinnern, beantragen, die Separationskarte
zu berichtigen und verzichten auf nochmalige Vorlage der Karten nach erfolgter Berichtigung.
Der Bauer Michelchen und der Kleinbüdner Gottlob Dommaing erklärten hierbei zugleich, daß
sie, letzterer jedoch nur als Besitzer der Parzelle vom Wilkeschen Bauerngute, die Gründe
weggefallen erachteten, um derentwegen sie die Vollziehung des Rezesses verweigert hätten,
daß sie denselben jetzt genehmigen und zum Zeichen ihrer Genehmigung vollzogen hätten.
V. g. u.
{Vorgelesen, genehmigt, unterzeichnet}
Christian Michelchen, Gottfried Michelchen, Gottlob Dommaing.
Der Lehnrichter Carl Eduard Müller ist der bescheinigten Vorladung ungeachtet ausgeblieben.
4, erschien unvorgeladen persönlich bekannt und dispositionsfähig: der Großbüdner Christian
Michelchen Hs. No.4. Hyp. No.32.
und erklärte: Mir ist der Rezeß in der Verhandlung vom 22. August cr.
vorgelesen und habe ich damals die Vollziehung
desselben verweigert. Ich bin jetzt anderer Ansicht, genehmige den
Rezeß, so wie die Vollziehungs-Verhandlung vom
22. August und habe zum Zeichen meiner Genehmigung den Rezeß vollzogen.
V. g. u.
Christian Michelchen
5, Der Kleinbauer August Wilke auch Müller oder Lorenz Hs. No.30 Hyp. No.41 und
6, der Kleinbüdner Friedrich Stephan Hs. No.33. ...
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Text zur Doppelseite oben:
... persönlich bekannt und dispositionsfähig.
Letzterer erklärte:
An der Grenze meiner Hofstelle No.40.a der Karte steht auf der Hofstelle
44.a eine Scheune, welche zur Kleinbüdner-Nahrung
des Wilke gehört. Ich sehe ein, daß bei einer Reparatur der Scheune
nach meiner Grenze sie mein Grundstück betreten werden
muß und will das Recht hierzu, sofern es ohne Benachtheiligung der
auf meinem Grundstücke erbauten Früchte geschieht, dem
Kleinbüdner Wilk einräumen.
Der Kleinbüdner Wilk acceptirte dies bestens und erklärte sich nunmehr bereit
den Rezeß zum Zeichnen seiner Genehmigung zu vollziehen.
V. g. u.
August Lorenz. Friedrich Stephan
7, Kleinbüdner Friedrich Majenz Hs. No.10. Hyp. No.3.
8, Der Anbauer Gottlieb Lucas als Besitzer einer Parzelle vom Gute Hs. No.36. Hyp. No.
persönlich bekannt und dispositionsfähig. Dieselben erklärten sich heut bereit den Rezeß
zu vollziehen. Sie nehmen ihre Weigerungsgründe wie sie in der Verhandlung vom 9. September
protokollirt sind, zurück und bemerkt ersterer hierbei, daß die Grenze nach Rücksprache
mit dem Anbauer Purbs heute durch den Geometer Richter seinem Wunsche gemäß abgesteckt
sei. Denselben ward hierauf der Rezeß vorgelegt und von ihm vollzogen.
V. g. u.
Friedrich Majenz, Handzeichen XXX des Gottlieb Lucas.
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Text zu den beiden Doppelseiten oben:
{Nach ihrer Weigerung in der ersten Verhandlungsrunde vollzogen nun auch die Personen
9 bis 13 in einer sich wiederholenden Prozedur den Rezess. Fortsetzung der Transkription
auf der rechten Doppelseite, linkes Blatt, Mitte:}
... Endlich erschien:
14, der Büdner Christian Dillan Hs. No.9. Hyp. No.2. für seine Ehefrau, Anne geb. Wilke,
persönlich bekannt und dispositionsfähig
und erklärte: Ich habe mich überzeugt, daß ich mit meinen Gründen,
welche ich für meine Weigerung, den Rezeß zu vollziehen
angeführt habe, nicht durchkomme. Ich nehme deshalb meine
Beschwerden zurück, genehmige den Rezeß und vollziehe ihn
zum Zeichen dieser Genehmigung.
V. g. u.
Dillan.
a. u. s.
{actum ut supra = verhandelt wie oben geschrieben / geschehen wie oben zu lesen}
Zimmermann. Littke v.P.
Verhandelt Lübben, den 15. Dezember 1859.
Unvorgeladen erschien von Person bekannt und dispositionsfähig der Anbauer August Götze
aus Kuschkow und erklärte:
Ich habe mich davon überzeugt, daß meine Weigerung, den Rezeß zu vollziehen, unbegründet
ist und bitte, mir den Rezeß nachträglich zur Genehmigung und Vollziehung vorzulegen.
Diesem Antrage gemäß ward ihm der Rezeß und die Vollziehungs-Verhandlung vom 22. August
cr. vorgelesen, ihm auch die am Schlusse dieser ...
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Text zur Doppelseite oben:
... Verhandlung enthaltene Belehrung wörtlich wie sie niedergeschrieben, vorgehalten.
Derselbe erklärte hierauf:
Ich habe diese Belehrung wohl verstanden, genehmige als Besitzer einer Parzelle des
Bauernguts Hs. Nr.51. Hyp. No.26. und als gesetzlicher Vertreter meiner Ehefrau,
Caroline geb. Gläsig, Besitzerin der Anbauer-Nahrung Hs. No.42. Hyp. No.13. den
Rezeß und die Bestimmungen der Rezess-Vollziehungs-Verhandlung vom 7. August und
vollziehe zum Zeichen meiner Genehmigung den Rezeß. Hinsichtlich des zwischen den
Separations-Interessenten entstandenen Streits, ob das Vieh gekoppelt oder
ungekoppelt über die Wege getrieben werden dürfe, will ich eine Erklärung nicht
abgeben, da ich kein Interesse dabei habe und mich in einen Proceß nicht einlassen will.
V. g. u.
Götze.
a. u. s.
{actum ut supra = verhandelt wie oben geschrieben / geschehen wie oben zu lesen}
Zimmermann. Littke.
Registrirt Kuschkow, den 11. November 1859.
In der Gemeinheitstheilungs-Sache von Kuschkow ist in dem auf heute zur
Rezeßvollziehung anberaumten Termin für die verehel. Miether Christian Müller,
Christiane geborene Heinrich von hier, der richtig insinuirten {gerichtlich
zugestellten} Verhandlung ungeachtet niemand erschienen.
q. e. r.
{quod erat registrandum = geschehen wie oben registriert / vermerkt}
Zimmermann. Littke. v.P.
Cop. vid. ect. {Copia vidimata ... = beglaubigte Abschrift ...}
Verhandelt Kuschkow, den 11. November 1859.
In der Kuschkower Gemeinheitstheilungssache steht zur Beantwortung und Instruction
der von den unzufriedenen Interessenten angegebenen Weigerungsgründe den Rezeß zu
vollziehen und zur Wahl von Deputirten auf heute Termin an, zu welchem ...
... Den ersten Teil zu
dieser Dokumentation finden Sie auf der vorangegangenen Seite,
die Fortsetzung folgt auf
der nächsten Seite.
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Quellen- und Literaturverzeichnis
Hinweis: Hier finden Sie nur Literaturangaben zu den Spezialthemen dieser Seite. Das allgemeine Literaturverzeichnis
zu Kuschkow und der Niederlausitz als Thema der gesamten Website finden Sie auf der Hauptseite (Startseite,
siehe hier: ►).
Abendroth, Alfred: Die Praxis des Vermessungsingenieurs. Geodätisches Hand- und Nachschlagebuch
für Vermessungs-, Kultur- und Bauingenieure, Topographen, Kartographen und Forschungsreisende. Zweiter Band.
Verlagsbuchhandlung Paul Parey, Berlin 1923 (Zweite Auflage). III. Teil: Landwirtschaft, Siedlungs- und Forstwesen
(Seiten 465-515). Als PDF zu finden bei der "Digital Library of the Silesian University of Technology"
in Gliwice / Gleiwitz (Polen) unter https://delibra.bg.polsl.pl/dlibra
Allgemeines Reglement für die Feldmesser im Preußischen Staate. Gegeben Berlin, den 29sten April 1813.
Gedruckt bei Georg Decker, Königlich Geheimen Ober-Hofbuchdrucker. Zu finden in den Digitalisierten Sammlungen der
TU Berlin, Universitätsbibliothek, unter https://digital.ub.tu-berlin.de/view/work/BV024329115/1/?1=
(abgerufen am 3.8.2022)
Bönisch, Fritz: Die Fluren der Gemarkung Klein-Räschen (Gemeinde Groß-Räschen, Kreis Senftenberg) vor
Ausführung der Gemeinheitsteilung. Enthalten in: Jahrbuch für Brandenburgische Landesgeschichte, Band 11,
Berlin 1960; Seiten 101-117. Mit interessanten Details zur mittelalterlichen Fluraufteilung und den Veränderungen
durch die Separation sowie mit einer Liste der Flurnamen. Digitalisiert als PDF zum Download unter
https://geschichte-brandenburg.de ‒ dort unter "Veröffentlichungen".
Bruns, Karl: Die Amtssprache. Verdeutschung der
hauptsächlichsten im Verkehr der Gerichts- und Verwaltungsbehörden
gebrauchten Fremdwörter. (Verdeutschungsbücher des allgemeinen deutschen
Sprachvereins, Band V.) Verlag des allgemeinen deutschen Sprachvereins,
Braunschweig 1892. Digitalisierung des Originals von Google (siehe
direkt hier:
►),
Transkription zur digital durchsuchbaren Version von Wikisource (siehe direkt
hier:
►)
Denkschrift über die Ausführung des Gesetzes vom 21. Mai 1861, betreffend die anderweitige Regelung
der Grundsteuer. (Herausgegeben von der Preußischen Staatsregierung ohne Nennung einzelner Autoren.)
Gedruckt in der Königlichen Staatsdruckerei, Berlin 1865. Digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin,
Preußischer Kulturbesitz, unter anderem als PDF unter https://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0000E79500000000
(sehr große Datei)
Eisenschmidt, Ralph: Systematische Ungenauigkeiten des Aufnahmeverfahrens im preußischen Steuerkataster
von 1865. Enthalten in: FORUM. Zeitschrift des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
e.V. (BDVI), Berlin, Heft 2/2021; Seiten 30-45
Gebbert, Thomas / Hartmann, Dietwalt / Reichert, Frank: Aufnahme und Darstellung der Ortslagen in den
Separations- und Katasterkarten der östlichen Provinzen Preußens. Enthalten in: FORUM. Zeitschrift des
Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V. (BDVI), Berlin, Heft 3/2018; Seiten 28-39
Gentzen, Udo: Verborgene Orte. Spurensuche auf Separationskarten. Enthalten in: Vermessung
Brandenburg, Heft 1/2020, herausgegeben vom Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
(MIK), Potsdam 2020; Seiten 4-35. Als PDF zu finden auf der LGB-Website unter
https://geobasis-bb.de/sixcms/media.php/9/vbb_120.pdf (Stand: 21.7.2022)
Geschäfts-Instruction für die Special-Commissarien und Feldmesser im Ressort der Königlich
Preussischen General-Commission zu Merseburg. Im Selbstverlag der gedachten Behörde. Druck und Papier von
E. Baensch jun., Magdeburg 1856 (digitalisiert von Google). Allgemein bezeichnet als Merseburger Instruktion,
ursprünglich eine Vorschriftensammlung für die preußische Provinz Sachsen, schon bald aber bei den Separationsverfahren usw.
in ganz Preußen zur Anwendung gebracht, mit äußerst detailgenauen Anweisungen, besonders für die fachlich interessierte
Leserschaft hochinteressant.
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1821. Enthält die Verordnungen vom 30sten Januar
bis 15ten Dezember 1821 mit Inbegriff von 6 Verordnungen aus dem Jahre 1820. Berlin, zu haben im Königl. Debits-Komtoir
für die Allgemeine Gesetz-Sammlung. Enthält die Gemeinheitsteilungs- und Ablösungs-Ordnungen. Digital vom Münchener
DigitalisierungsZentrum für die Bayerische Staatsbibliothek unter https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10509522?page=,1
Gesetz über Ablösungen und Gemeinheitsteilungen vom 17. März 1832 (Sachsen), enthalten
in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832, 1stes bis 43stes Stück, Dresden,
gedruckt und zu finden in der Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold und Söhnen; 10tes Stück, ab Seite 163. Sowohl das
organisatorische System als auch die gesetzlichen Regelungen wurden im Wesentlichen von Preußen übernommen. (digitalisiert
von Google und von der Sächsischen Landesbibliothek Dresden unter https://digital.slub-dresden.de/werkansicht/dlf/96865/1
> Band 1832)
Gewanne ‒ die einzigartigen Feldflurstrukturen der Landschaft. Autorengruppe. Herausgeber:
Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB), Potsdam 2018. Als PDF auf der Website des LGB zu
finden unter https://geobasis-bb.de
Greiff, J.: Die Preußischen Gesetze über Landeskultur und landwirthschaftliche Polizei, zusammengestellt
und nach den Grundsätzen der oberen Spruch- und Verwaltungs-Behörden erläutert durch J. Greiff (Berlin). Verlag von
G. P. Aderholz' Buchhandlung (G. Porsch), Breslau 1866 (digitalisiert von Google). Enthält die speziell den ländlichen
Raum (das "platte Land") betreffende Gesetzgebung zwischen 1807 und 1866 und damit im Wesentlichen die Epoche
der Reformen in Preußen.
Greve, Dieter: Flurnamen in Mecklenburg-Vorpommern, mit einem Lexikon der Flurnamenelemente (Flurnamen
von A bis Z). Schwerin 2016. Als PDF kostenlos zur Verfügung gestellt auf der Website der "Stiftung Mecklenburg"
unter https://stiftung-mecklenburg.de/aktuelles/infos-neues/flurnamenlexikon (eigentlich nur geeignet für das zum
niederdeutschen Sprachraum gehörende nördliche und mittlere Brandenburg, aber mit einer guten Einführung zu den
Grundsätzen der Flurnamenforschung)
Gröditsch 1004 bis 2004. 1000 Jahre Gröditsch. Chronik eines Dorfes im Spreewald. Herausgegeben
anläßlich der 1000-Jahrfeier vom Festkomitee. Bearbeitet von Heidi Barwar und Peter Lohmann unter Verwendung von
Beiträgen anderer Autoren; Gröditsch 2004 (im Eigenverlag). Ab Seite 27: "Rezeß über die Separation der
Koppelhutung zwischen den Ortschaften Gröditsch und Kuschkow des Lübbener Kreises."
Hanke, Max: Geschichte der amtlichen Kartographie Brandenburg-Preußens bis zum Ausgang der
Friderizianischen Zeit. Bearbeitet von Hermann Degner. Verlag von J. Engelhorns Nachfolger,
Stuttgart 1935. Digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin, Preußischer Kulturbesitz, unter
https://digital.staatsbibliothek-berlin.de/werkansicht/?PPN=PPN1842772406 (leider mit Druckfehler
/ Zahlenfehler auf Seite 17: falsche Rutenberechnung). Zu den Gemeinheitsteilungen und Landmesserreglements
unter Friedrich II. ab 1765 siehe ab Seite 181.
Harnisch, Hartmut: Kapitalistische Agrarreform und industrielle Revolution. Agrarhistorische
Untersuchungen über das ostelbische Preußen zwischen Spätfeudalismus und bürgerlich-demokratischer Revolution
von 1848/49 unter besonderer Berücksichtigung der Provinz Brandenburg. Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1984.
Veröffentlichung des Brandenburgischen Landeshauptarchivs, Band 19 (als Open-Access-Publikation / PDF unter
https://biblioscout.net/book/10.35998/9783830543428). Unter anderem: Stein-Hardenbergsche Agrarreformen mit
Regulierung, Ablösung, Separation, Gemeinheitsteilung, usw.; bäuerliche Landverluste, Bevölkerungsentwicklung
und Wanderungsbilanz; Großbauern, Mittelbauern, Kleinbauern, Landarbeiter; Entwicklung der Bautätigkeit,
Neubau und Umbauten, Entstehung von Abbauhöfen; Landhandwerk, Zunftzwang, Gewerbefreiheit; usw.
Hebler, ..?.. (Dollgen): Wendische Bezeichnungen in unserer Gemarkung.
Enthalten in: Lübbener Kreiskalender 1927, Seite 53; digitalisiert von der Stadt- und Landesbibliothek
Potsdam (siehe weiter unten)
Heinich, Walter: Königshufen, Waldhufen und sächsische Acker. Enthalten in: Neues Archiv
für Sächsische Geschichte und Altertumskunde, Band 51. Verlag Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha v.
Baensch Stiftung, Dresden 1930; Seiten 1-10 (Textauszug siehe direkt hier:
►)
Hoffmann, Helmut: 150 Jahre Liegenschaftskataster in der Region Berlin/Brandenburg ‒ Aufbau des
Liegenschaftskatasters aus dem 'Nichts': ‒ wie war das 1861? Enthalten in: Vermessung Brandenburg,
Heft 2/2011, herausgegeben vom Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, Potsdam 2011; Seiten 18-26
Hornung, W.: Urkundliche Sammlung gesetzlicher und reglementarischer Bestimmungen für den Landmesser
aus den Jahren 1701 bis 1813. Gesammelt im Königlichen Geheimen Staatsarchiv. Kommissionsverlag von Eugen Strien,
Halle a. S. 1900; digital zu finden auf der Website der Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität zu
Berlin unter
https://www.digi-hub.de/viewer/!toc/BV042013793/5/LOG_0000/ (abgerufen am 3.8.2022)
Knapp, Georg Friedrich: Die Bauern-Befreiung und der Ursprung der Landarbeiter in den älteren Theilen
Preußens. Zwei Theile in einem Band. Verlag von Duncker & Humblot, Leipzig 1887 (digitalisiert
von Google). Eine sehr gute und detailreiche Gesamtdarstellung der reformerischen Entwicklungen zwischen
1706 und 1857. Die Niederlausitz steht nicht im Vordergrund, als Teil der Provinz Brandenburg seit 1815 ist
sie aber in die Gesetzgebung von 1821 voll mit einbezogen und spätestens von da an auch mit behandelt.
Koch, Christian Friedrich: Formularbuch und Commentar zum
Notariats-Gesetz für instrumentirende Gerichts-Personen und
Notarien, mit kurzen Angaben über die Erfordernisse der einzelnen
Urkunden und mehreren als Anhang beigefügten Tax-Instrumenten. Sechste
neu überarbeitete und vermehrte Ausgabe. Verlag von J. Guttentag, Berlin
1862. Behandelt wird das preußische Gesetz vom 11. Juli 1845 über
das Verfahren bei Aufnahme von Notariatsinstrumenten. Hilfreich beim Verständnis
von notariell ausgefertigten Vertragstexten; mit Stichwortverzeichnis.
Digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin / Preußischer Kulturbesitz
unter https://digital.staatsbibliothek-berlin.de/werkansicht/?PPN=PPN719241286
Stichworte z.B.: Ablösungsrezeß, Lehnsurkunde, Fideikommiß, Erbpacht,
Weiderezeß, Dienstablösungs-Rezeß, Grenzregulierung, Gutsabtretungs- und
Altenteilsvertrag, Parzellierung, Taxe einer Mühle / Gasthof / Ziegelei;
usw. ‒ nicht jedoch die staatlichen Separations-Verfahren zur Neuordnung
des landwirtschaftlichen Grundbesitzes, die einer eigenen Gesetzgebung
unterlagen.
Kretzschmer, Johann Karl: Anleitung zum Geschäftsbetriebe der Oekonomie-Kommissarien, bei
Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse, bei Gemeinheitstheilungen, Ablösungen der
Grund-Gerechtigkeiten, der Dienste und Abgaben, in Gefolge der neuern agrarischen Gesetzgebung des
Preußischen Staats. Mit vier Kupfertafeln und Tabellen. Berlin und Stettin, in der Nicolaischen Buchhandlung,
1828 (digitalisiert vom Münchener DigitalisierungsZentrum für die Bayerische Staatsbibliothek unter
https://opacplus.bsb-muenchen.de/title/BV001681319, oder von Google). Die erste umfassende Publikation
zur Durchführung der Reformen in den Gemarkungen.
Krünitz, Johann Georg: Oeconomisch-technologische Encyklopädie, oder allgemeines System der
Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft und der Kunstgeschichte, in alphabetischer Ordnung. 242 Bände. Mit
Königlich Preußischen und Churfürstlich Sächsischen Privilegien. Berlin, 1773-1858, bey Joachim Pauli, Buchhändler.
Vollständig digitalisiert von der Universitätsbibliothek Trier unter www.kruenitz1.uni-trier.de (siehe direkt
hier: ►)
Lübbener Kreiskalender (Kreis-Kalender) in historischen Ausgaben ab 1913 (Stand Dezember 2022),
digitalisiert als PDF mit vielen interessanten Beiträgen auch zu Kuschkow und Umgebung, findet man auf der Website
der Stadt- und Landesbibliothek Potsdam unter
https://opus4.kobv.de/opus4-slbp/solrsearch/index/search/searchtype/collection/id/18476
Mascher, Heinrich Anton: Die Grundsteuer-Regelung in Preußen auf Grund der Gesetze vom 21. Mai 1861.
Dargestellt nach Geographie, Geschichte, Statistik und Recht. Verlag von Eduard Döring, Potsdam 1862
(https://reader.digitale-sammlungen.de/)
Meyer, Helmut: Geschichte der Leiter der preußischen Katasterämter. Syke 2012. Eigenpublikation als PDF
auf der Website der Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement - DVW e.V. (abgerufen am 20.7.2022)
Mucke, Ernst: Wörterbuch der Nieder-Wendischen Sprache und ihrer Dialekte. 3 Bände. Verlag der
russischen und èechischen Akademie der Wissenschaften / Verlag der böhmischen Akademie für Wissenschaften und
Kunst. St. Petersburg / Prag 1911-1928; im Band 3 die Familiennamen, Ortsnamen und Flurnamen (ab Seite 193). Als PDF
zu finden auf der Website der Sächsischen Landes- und Universitätsbibliothek Dresden unter https://sachsen.digital
Müller, Ewald: Das Wendentum in der Niederlausitz. H. Differt's
Buchhandlung, Moritz Liebe, Kottbus 1893. Ein sehr guter Überblick über die wendischen
Lebensverhältnisse, Traditionen und Begriffe. (digitalisiert von Google und von der
Sächsischen Landesbibliothek Dresden unter http://digital.slub-dresden.de/id403634016)
Schlitte, Bruno: Die Zusammenlegung der Grundstücke in ihrer volkswirthschaftlichen Bedeutung und
Durchführung. Verlag von Duncker & Humblot, Leipzig 1886. Ein Überblick über den gesamten regional
unterschiedlichen Ablauf der Verfahren seit dem 18. Jahrhundert im späteren Deutschen Reichsgebiet incl.
Auswertung der Ergebnisse, verbunden mit äußerst ausführlichen Literatur- und Quellenangaben jeweils im
laufenden Text. Königreich Preußen ab Seite 155, Provinz Brandenburg ab Seite 347. (digitalisiert von Google)
Schneitler, Carl Friedrich: Lehrbuch der gesammten Meßkunst oder Darstellung der Theorie und Praxis des
Feldmessens, Nivellirens und des Höhenmessens, der militairischen Aufnahmen, des Markscheidens und der Aufnahme ganzer
Länder, sowie der geometrischen Zeichenkunst. Zum Selbststudium und Unterricht ... Zweite verbesserte Auflage. Mit 179 in
den Text eingedruckten Figuren in Holzschnitt. Druck und Verlag von B. G. Teubner, Leipzig 1854. Digital vom Münchener
DigitalisierungsZentrum für die Bayerische Staatsbibliothek unter
https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10083335?page=5
Schneitler, Carl Friedrich: Die Instrumente und Werkzeuge der höheren und niederen Meßkunst, sowie
der geometrischen Zeichenkunst, ihre Theorie, Construction, Gebrauch und Prüfung. Zum Unterricht und Selbststudium ...
Zweite sehr vermehrte und verbesserte Auflage. Mit 227 Figuren in Holzschnitt. Druck und Verlag von B. G. Teubner,
Leipzig 1852. ... Vierte Auflage 1861. (beide Auflagen digitalisiert von Google)
Spata, Manfred: Der "Rheinländische Fuß" ist auch der "Preußische Fuß".
Ein Rückblick zur Maß- und Gewichtskunde. Enthalten in: Heimatpflege im Kreis Soest. Herausgegeben vom
Kreisheimatpfleger, Nr. 31, Oktober 2017, Seiten 5-10 (Übernahme aus der Zeitschrift "VDV-Magazin"
Nr. 3/2017); siehe direkt hier:
►
Starosta, Manfred: Dolnoserbsko-nimski slownik / Niedersorbisch-deutsches Wörterbuch.
Domowina-Verlag, Bautzen 1999
Starosta, Manfred / Hannusch, Erwin / Bartels, Hauke: Deutsch-Niedersorbisches Wörterbuch.
Digital zu finden auf der Website des Sorbischen Instituts Bautzen unter https://www.dolnoserbski.de/dnw/
(siehe direkt hier: ►) ‒ die
Umkehrform, das Niedersorbisch-deutsche Wörterbuch, findet man unter https://www.dolnoserbski.de/ndw/
(siehe direkt hier: ►). Hinweis:
Die Feineinstellungen unter der Suchmaske sind unbedingt zu beachten (besonders: Schreibung), sonst findet man gar nichts.
Stichling, Paul: Die preußischen Separationskarten 1817-1881, ihre grenzrechtliche und grenztechnische
Bedeutung. Sammlung Wichmann, Band 7. Verlag Herbert Wichmann, Berlin 1937 (digitalisiert von der Staatsbibliothek
zu Berlin, Preußischer Kulturbesitz, unter https://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0000EEC900000000)
Wegener, Fritz: Beiträge zur Chronik des Dorfes Kuschkow. Enthalten in: Lübbener
Kreis-Kalender 1927, Verlag des Lübbener Kreisblattes, Buchdruckerei Richter & Munkelt, Lübben
(Spreewald); Seiten 46-51 (siehe direkt hier:
►)
Weisbach, Julius: Der Ingenieur. Sammlung von Tafeln, Formeln und Regeln der Arithmetik,
der theoretischen und praktischen Geometrie sowie der Mechanik und des Ingenieurwesens. Für praktische
Geometer, Mechaniker, Architekten, Civilingenieure, Berg- und Hüttenbeamte, Baugewerkmeister und andere
Techniker. Mit zahlreichen in den Text eingedruckten Holzschnitten. Dritte neu bearbeitete und
wesentlich bereicherte Auflage. Druck und Verlag von Friedrich Vieweg und Sohn, Braunschweig 1860
(digitalisiert von Google). Ein Gesamtüberblick über das zeitgenössische Ingenieurwissen auf 863 Seiten.
Unter anderem ab Seite 238 sehr ausführlich zu Funktionsweise, Handhabung und Fehleranfälligkeit der
Feldmesserboussole (Magnetnadel-Boussole), die bei Erstellung der Separationskarten für die Dörfer
verwendet wurde; ab Seite 256 die Meridianbestimmung für die geografische Nordrichtung.
Werner, Ernst: Grenzen in der Gemarkungs(ur)karte. Erfahrungsbericht – Landkreis
Elbe Elster. Vortag als PowerPoint-Präsentation zum Brandenburger Geodätentag am 6.9.2024
(zu finden unter https://geobasis-bb.de ‒ oder direkt hier:
►).
Stichpunktartig werden behandelt und durch Bildbeispiele erläutert: Entstehung und Qualität von
Liegenschaftskarten und Liegenschaftskataster, Gemarkungskarten, Separationskarten und
Separationsrezesse, Ungenauigkeiten und Messfehler, Verteilung und Unterverteilung der
Grundsteuer auf Basis dieser Karten, rechtliche Einordnung der Separation, usw.
Zschieschang, Christian: Die Erforschung sorbischer Flurnamen in der Niederlausitz.
Forschungsstand und Perspektiven. Enthalten in: Namenkundliche Informationen (NI) 113, Deutsche
Gesellschaft für Namenforschung (GfN), Philologische Fakultät der Universität Leipzig, Leipziger
Universitätsverlag 2021; Seiten 323-348; mit einem guten Literaturverzeichnis. Als PDF nur
über Google mit Titeleingabe zu finden beim Univerlag-Leipzig; Textauszug (Creative Commons Lizenz
CC BY 3.0) siehe direkt hier:
►
Zwahr, Johann Georg: Niederlausitz-wendisch-deutsches Handwörterbuch. Herausgegeben von
J. C. F. Zwahr, Druck von Carl Friedrich Säbisch, Spremberg 1847. Digitalisiert und als PDF zur Verfügung
gestellt z.B. von Google (siehe direkt hier:
►).
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