|
Rezess über die Gemeinheitsteilung der
Feldmark Kuschkow
Teil 2 (Fortsetzung mit §.19 - §.31)
Allgemeine Hinweise zur Einführung in die Thematik finden Sie im Teil 1
auf der vorangegangenen Seite. Auch die hier auf dieser Seite gezeigten
Akten werden verwahrt im Brandenburgischen Landeshauptarchiv (BLHA)
unter der Signatur 24 Lübben
76 (Kuschkow: Rezess über die Gemeinheitsteilung der Feldmark vom 12. April 1863 und Nachtragsrezess vom
29. Juni 1867) sowie die Akten mit der Signatur 39 Kataster 5690 (Kuschkow, Gemeindebezirk, Kreis Lübben
‒ Umverteilungsakte mit Coupons; 1863-1864) und Signatur 39 Kataster 5691 (Kuschkow, Gemeindebezirk,
Kreis Lübben ‒ Umverteilungsakte 1864).
Nachfolgend wird dieser Aktenbestand auszugsweise im
Anschluss an die vorangegangene Seite wiedergegeben,
immer jeweils zuerst als Foto und ‒ soweit möglich und für den Leser
erforderlich ‒ danach der Text als Transkription. Bildquelle: Fotos
der Originaldokumente am 8.6.2022 im BLHA, Fotografin: Doris Rauscher,
© Brandenburgisches Landeshauptarchiv
(BLHA), Signaturen wie oben angegeben. Alle Fotos können durch Anklicken
vergrößert werden (das geöffnete Bild noch einmal anklicken), die Texte
sind dann einigermaßen gut lesbar. Der Text wurde möglichst getreu dem
Original übertragen in seinen alten oder auch voneinander abweichenden
Schreibvarianten. Zahlen im Originaltext sind zwar am Ende meist mit
einem Punkt versehen, sind aber nicht als Ordnungszahlen zu verstehen.
Zahlen, die der Aufzählung dienen, werden mit Komma beendet. Im Zweifelsfall
ist immer das Originalfoto heranzuziehen. {Erklärungen und Hinweise
zum Verständnis werden wie hier in dieser Form mit kursiver Schrift in
geschweiften Klammern hinzugefügt, teilweise direkt in den Originaltext
integriert.}
Die Separationskarten zu den Rezessunterlagen finden Sie auf der Sonderseite
nur zu diesen Spezialkarten. Die Gesamtkarte in höherer Auflösung zur Orientierung
sehen Sie auch direkt hier:
►.
Kuschkow befindet sich hinsichtlich seiner Dorfgeschichte in einer außerordentlich
glücklichen Situation: Sämtliche Dokumente zur Gemeinheitsteilung / Separation
sind erhalten geblieben und stehen im BLHA der Forschung zur Verfügung.
► Hinweis: Im Zusammenhang mit der
Bezeichnung von Liegenschaften und Gebäuden tauchen in den Unterlagen zum Rezess vielfach
die Farbangaben "roth" (alte Schreibweise) und "blau" auf. Diese Farbangaben nehmen Bezug
auf die Separationskarte. Mit Schrift und linearen Darstellungen in dunkelblauer Farbe
wurden grundsätzlich die bereits vor der Separation vorhandenen Verhältnisse bezeichnet
(Flurnamen, römische Ziffern für die Schläge, Grenzlinien der Parzellen / Flurstücke,
Parzellennummern, Gebäudekanten, usw.), nur die Gewässer sind auch flächig blau markiert.
Dagegen wurden alle mit der Separation entstandenen neuen Verhältnisse (neue
Flurstücksgrenzen und Flurstücksnummern, damals bezeichnet als "Pläne") sowie
weiterhin gültige alte Grenzen in roter Farbe eingetragen. Ausführliche Hinweise zum
amtlich vorgeschriebenen Farbreglement für die Separationskarten gibt es auf der
vorangegangenen Seite.
.jpg)
Text zur Doppelseite oben:
Wegen der Grenzen der Abfindungen wird auf die im §.6. bezeichneten Karten Bezug genommen.
(§.19.)
Wirkung der Theilung. Die Interessenten überweisen sich gegenseitig die Abfindungen und zwar,
soweit dieser Rezeß nicht ausdrücklich ein Anderes bestimt, zur völligen servitutfreien
Benutzung und zum Besitz nach denjenigen Rechtsverhältnissen, zu welchem sie die Grundstücke
und Gerechtigkeiten, für welche die Abfindung gegeben wird, vor der Gemeinheitstheilung
besessen haben. Sie erkennen hierbei an und zwar die Besitzer parcellirter Nahrungen unter
Hinzutritt der Parzellenerwerber, daß sie durch die vorstehend für sie nachgewiesenen
Abfindungen und die anderweitigen Bestimmungen dieses Rezesses für ihre sämtlichen
Theilnehmungsrechte bei dieser Gemeinheitstheilung vollständig abgefunden sind.
(§.20.)
Ausgleichung des stehenden Holzes.
A. Rücksichtlich des auf den Äckern stehenden Holzes:
a, das in den neuen Wegen stehende Holz ist ohne Ausnahme den bisherigen
Besitzern zugefallen;
b, nachbenannte Interessenten haben sich gegenseitig die auf ihren Grundstücken
stehenden und in die gegenseitigen neuen
Abfindungen fallenden Holzbestände überlassen und sich
untereinander durch Capital, wie folgt ausgeglichen.
1, Der Besitzer des Lehnrichterguts Müller Hs.Nr.1. hat die Holzbestände
mit den Besitzern:
1, Doppelbauerguts Hs. No. 52. und
2, des Ganzbauernguts Hs. No. 46. gegenseitig
überwiesen und als Entschädigungskapital: ...
.jpg)
Text zur Doppelseite oben:
a, von dem Ganzbauer Michelchen 120rc.
b, von dem Ganzbauer Goerzig Hs No. 51 90rc.
c, von dem Besitzer des Bauernguts No. 51. Hyp No.26. 16rc. = Summa 226rc.
erhalten, dagegen
a, an den Ganzbauer Dillan 60rc.
b, an den Ganzbauer Garschigk 17rc.
c, an den Ganzbauer Dillan Carl Mating 3.15.rc. = Summa 80rc.15 gezahlt.
2, Die Besitzer des Doppelbauerguts haben von dem Besitzer des Ganzbauerguts Hyp.26. Hs No.51. = 7 rs 15Pf. {?} erhalten,
dagegen an den Bauer Dillan 8 rc. gezahlt.
3, Ganzbauer Hessa hat ...
{Auf diese Weise wird die Auflistung der Zahlungen und Zahlungsempfänge weitergeführt, siehe Foto
des Originaldokuments. Die weitere Übertragung hier auf der Webseite
erfolgt erst wieder ab Nummer 9 der folgenden Textseite:}
.jpg)
Text zur Doppelseite oben:
...
9, Der Bauer Borch von dem Bauer Mating 8 rc. erhalten.
Die Übergabe der qn. {?} Holzbestände ist bei Ausführung dieser Auseinandersetzung
(. cfr. §. .) und die Zahlung des
Holzgeldes zu Weihnachten 1845. erfolgt, worüber allerseits quittirt wird.
c, Das Holz auf den Ackerstücken derjenigen Wirthe, welche sich über die gegenseitige
Überlassung des selben, resp. über die
Entschädigung dafür, wie vorstehend nicht geeinigt haben, und welches bis zum
1. April 1846. nicht mit den Stubben
weggenommen war, ist ohne Entschädigung in das Eigenthum der neuen Planbesitzer übergegangen.
B. Rücksichtlich der Communal-Waldungen:
a, Das Holz aus den Communal-Hutungen ist für gemeinschaftliche Rechnung geschlagen worden.
Nur die in dem Plane
No. 110. beim Dorfe liegende Birkenschonung ist den Besitzern des
Bauernguts Hs No. 51. Hyp. B. No. 26., verlihen {?}
dieser Plan ausgewiesen ist, gegen eine Entschädigung von = 55 rc.
überlassen, welche unter die Gemeine nach den ...
.jpg)
Text zur Doppelseite oben:
... Bauerfuße {siehe unten} vertheilt sind, so daß
1, jeder der 12 Bauern einschließlich der Doppelbauern 1. Theil
2, jeder Kossäth 1/2. Theil
3, jeder Großbüdner 1/3. Theil
4, jeder Kleinbüdner 1/6. Theil wie sie quittirend anerkennen, davon erhalten haben.
b, Der Holzbestand in der Gemeineheide an der Schlepziger Grenze /.Gurizza./ ist denjenigen
Interessenten überlassen, welche
durch Grund und Boden dieser Heide abgefunden sind und hat jeder
Einzelne von ihnen die in seinen Plan fallenden
Holzbestände übereignet erhalten. Der Werth dieser Holzbestände
ist unter sämmtlichen Interessenten durch Geld und zwar
nach dem vorstehend angegebenen Bauerfuße, wie folgt zur
Ausgleichung gekommen:
III. ... {Auf der rechten Seite und der nächsten Doppelseite links folgt die tabellarische Auflistung
nach 1. Bauern, 2. Kossäthen, 3. Großbüdner und 4. Kleinbüdner in den Zeilen aufsteigend nach Nummer der
Einleitung bis zur Nr. 40. mit den Spalten: Hyp. No. | Soll Haben | Guterhaltene Holzbestände | usw.
Diese Tabelle bitte im Original lesen, sie ist hier nicht übertragen.}
{Bauerfuß: Offenbar die Bezeichnung für eine traditionelle dörfliche Gerechtigkeit /
Gerechtsame, der Maßstab, nach dem anteilig die Nutzungsrechte an der Gemeinheit / Allmende sowie sonstige
Ansprüche gemäß dem sozialen Status der Einwohner als Bauer, Kossät, Büdner, usw. geregelt wurden. Eine
Bedeutungserklärung zu diesem Begriff in einer zeitgenössischen Quelle wurde bisher noch nicht gefunden.
Wer hier helfen kann, bitte melden.}
.jpg)
Text zur Doppelseite oben:
Diejenigen Interessenten, welche hiernach herauszuzahlen haben, haben die gn. Beträge zu Weihnachten 1845.
gezahlt und haben die Interessenten, welche zu wenig erhalten, den Gesammtbetrag unter sich nach Verhältniß
ihrer obigen Forderungen unter sich getheilt, weshalb sie über den richtigen Empfang dieser
Holzausgleichungsgelder quittiren.
(§.21.)
Subrepartition des Bleichplatzes. {Subrepartition = Berechnung der Anteile zur Neuaufteilung der
individuellen Steuerlast}
Der nach §.15. ausgewiesene Bleichplatz (.cfr. §.18. No.60.) ist unter die 14 Besitzer zu gleichen
Theilen getheilt und haben erhalten: ...
{Es folgt die erste Tabelle zu §.21: bitte im Original ansehen. Darin aufgezählt sind die einzelnen
14 Besitzer wieder mit Haus- und Hypothekenbuch-Nummer und Litt der Karte = Angabe der Kavelzuordnung
von a bis o.}
.jpg)
Text zur Doppelseite oben:
{Zweite Tabelle zu §.21: Beschreibung der Lage der Bleichplatzkaveln | Fläche der Kaveln
| Alte Wege | Summe total. Die genauen Flächenangaben der Kaveln und alten Wege bitte dem
Original entnehmen. Es folgt hier nur die Beschreibung der Lage, wie in der ersten Spalte
der Tabelle angegeben:}
an dem Wege Litt. ff und q roth gelegen neben Kavel a roth u. der Planabfindung 51. roth
zwischen dem Wege ff roth u. der Planabfindung 51 roth
dto. ...
desgl. und neben der Keute No. 53. roth {Viehtränke in Dammstraße zwischen Haus Nr.1a und 2}
desgl. und im Theile 52.a roth
zwischen dem Wege ff roth u. im Theile 52.a roth
desgl. ...
desgl. und an den Backhäusern 39a, 41a, 42a, 44b, 45a blau ... Summa ...
Da nach der Ansicht der Interessenten aber die Kaveln a. b. c. und k. roth einen geringeren
Werth haben, als die übrigen, so haben die Besitzer dieser 4. Kaveln
1, Kleinbüdner Samigk für die Kavel a roth
2, Kleinbüdner Matschke für die Kavel b roth
3, Kleinbüdner Matthes Müller für die Kavel c roth
4, Kleinbüdner Picher für die Kavel k roth
ein Jeder eine ein für allemal zu zahlende Kapital-Entschädigung von 1rc. {Reichstaler}
7sgr. {Silbergroschen} 6₰ {Zeichen für Pfennige} also in Summa von 5 rc,
wie sie quittirend anerkennen erhalten, welche von den übrigen 10 Kavelbesitzern zu gleichen
Theilen, also von einem Jedem mit 15 sgr. zu Johannis 1845 gezahlt worden sind.
(§.22.)
Instandsetzung und Unterhaltung der Wege. Die erste Instandsetzung der Wege (. cfr. §.16 .)
ist auf gemeinschaftliche Kosten sämtlicher Interessenten erfolgt. Was die künftige Unterhaltung
derselben betrifft, so fällt diese rücksichtlich der Communicationswege den Gemeinegliedern zu
Kuschkow ...
.jpg)
Text zur Doppelseite oben:
... Kuschkow nach Art einer Cummunallast, rücksichtlich aller übrigen Wege aber nach
Verhältnis ihrer Theilnahmerechte bei dieser Separation zur Last (.cfr.§.17.) Die nachfolgende
Zusammenstellung giebt die nach Ausführung der Auseinandersetzung bestehenden Wege ihrer
Bezeichnung auf der Karte, ihrem Flächeninhalte und ihrer Breite nach an.
{Die Tabelle erstreckt sich über diese und die nächste Doppelseite. Nachfolgend die
Spalten der Tabelle getrennt durch "|" mit der jeweiligen Überschrift:}
Bezeichnung auf der Karte roth | Lfd. Nr. | Lage und Beschreibung der Wege | Total M R |
Breite Ry FB? der Wege | Bemerkungen {Die Werte der rechten Spalten sind dem Original
zu entnehmen. In der übertragenen Tabelle unter der nächsten Doppelseite werden die Zeilen
von a. bis gg. nur mit den Bezeichnungen der Wege übernommen.}
.jpg)
Text zur Doppelseite oben:
{Fortsetzung der Tabelle. Die Tabellenwerte in den rechten Spalten sind dem Original zu
entnehmen, in der hier folgenden übertragenen Tabelle werden nur die Zeilen von a. bis gg.
mit den Bezeichnungen der Wege übernommen. Auf der Separationskarte findet man die Wege
gekennzeichnet mit kleinen Schreibschriftbuchstaben, Kleinbuchstaben von a bis z und
weiter mit der Doppelung aa bis zz:}
|
a. |
1.
|
Weg vom Dorfe nach dem s.g. Busch führend.
|
|
b. |
2. |
Weg aus dem vom Dorfe nach Gröditsch führenden Weg ff roth zum Wiesenplan 61. roth des Ganzbauerguts
Wilke Hs.No.52.Hyp.No.26. {gegenüber der Hausnummer
2 der Alten Straße}
|
|
c. |
3.
|
Weg zum Krugauer Damm aus dem nach Gröditsch führenden
Wege ff. roth . {ab der Mühle in Richtung
Gollitzka}
|
|
d. |
4.
|
Weg aus dem sub No. 3 zur Planlage der Doppelbauer Elsnerschen Eheleute No. 62. {Dammstraße}
|
|
e. |
5.
|
Weg vom Dorfe nach Pretschen {Pretschener Straße reichte
ehemals als Weg bis Pretschen}
|
|
f. |
6.
|
Weg aus dem sub 5. nach dem Sommerplan No.75. des Ganzbauern Borch durch den
Lugk bis zum
Grenzwege aa roth
|
|
g. |
7.
|
Weg aus dem Dorfe durch die Dalsche Stucka bis zum Kirchhofe und von hier durch
den Plan 130 roth des Ganzbauern Rathey bis zur Königl. Forst
|
|
h. |
8.
|
Weg vom Dorfe aus hinter Ratheys Hausgarten in den sub. 1. beschriebenen führend
|
|
i. |
9.
|
Weg durch die Dubrauke nach der Kahnstelle {Puischa Weg, abgehend von der
Berliner Straße zwischen Hausnummer 7 und den ehemaligen Stallanlagen}
|
|
k. |
10.
|
Weg von der Kahnfahrt links
|
|
l. |
11.
|
Weg von der Kahnfahrt rechts
|
|
m. |
12.
|
Weg aus dem sub1. bezeichneten vorlängs der Königl. Forst nach dem Hobschuck
und dem Plan des
Ganzbauern Mietke No.15. roth führend
|
|
n. |
13.
|
Der neue Weg zum Schäfergrundstück roth No. 9 der Karte
|
|
o. |
14.
|
Weg nach Schlepzig aus dem Lübbener Wege p roth
|
|
p. |
15.
|
Weg vom Dorfe nach Lübben incl. der Seitengräben
|
|
q. |
16.
|
Weg aus dem Gröditzschen Wege ff roth zum Ackerplan des Nakonzer 55 roth
führend
|
|
r. |
17.
|
Weg aus der Landstraße nach Lübben p roth bis zur Grenze mit Schlepzig
|
|
s. |
18.
|
Weg aus dem sub 17 beschriebenen zu den bestandenen Ackerplänen No. 44.41. und
42. roth
|
|
t. |
19.
|
Weg aus dem sub 1. bezeichneten durch die Guritza Heide bis zur Grenze
|
|
u. |
20.
|
Weg aus dem sub 19. zwischen den Heideplänen der Kleinbüdner bis zur Grenze mit
Schlepzig in den sub 19
beschriebenen wieder hinein
|
|
v. |
21.
|
Weg aus dem sub 12. in den sub. 19. bezeichneten führend zwischen Hopschuck et
Papronick
|
|
w. |
22..
|
Weg aus dem sub 5. beschriebenen Wege e.roth zu den Planlagen der Kleinbüdner
Wilk auch Müller oder
Lorenz et Samigk
{et = lateinisch: und}
|
|
x. |
23.
|
Weg aus dem sub 6. beschriebenen Wege f. roth bis zur Groeditzschen Grenze
|
|
y. |
24.
|
Weg aus dem sub 8. beschriebenen Wege h.roth zum Gehöft des Kleinbüdners
Thernick und Consorten
{= sogenannte "Lücke" = Dammstraße, ehemaliger Weg zwischen Haus-Nr. 2
und 3}
|
|
z. |
25.
|
Zugang aus dem Groeditzscher Wege zu dem Backofen am Dorfe 39a.roth etc.
|
|
aa. |
26.
|
Der halbe Weg von Grödiztsch nach Pretschen auf der Grenze {von Plan 89 rot Saickre}
|
|
bb. |
27.
|
Die halbe Grenztrift mit Pretschen links des Weges nach
Pretschen.
|
|
cc. |
28.
|
Der alte Weg durch die Pläne No.120. 134.133. 132. 131. roth {in der Karte als
Pferdebucht, später als
Buchte oder auch Schweinebuchte bezeichnet, hinter dem
Friedhof}
|
|
dd. |
29.
|
Der alte Weg durch die Pläne No. 121. 110. 125. 126. 127. 128. roth {rechts
abzweigende Kirchstraße nach
der Kirche auswärts}
|
|
ee. |
30.
|
Der Krugauer Damm und Seitengraben zwischen den Plänen No. 67. u. 69. roth
einerseits u. 65. roth
andererseits {Weg durch Luch mit Bohle über den Landgraben
nach Krugau}
|
|
ff. |
31.
|
Weg und Damm nach Gröditzsch und Seitengraben {Dieser
Weg, Verlängerung der "Alte Straße" geradeaus
über die jetzige Bundesstraße 179, führt als Kurve im Flurstück "Ugroda" an der Mühle vorbei. Das als Damm
bezeichnete Wegstück
zwischen Kuschkow und Gröditsch war vermutlich ursprünglich ein Knüppeldamm,
siehe auf der Seite Topographische Karten die Karte von Adam Friedrich Zürner, vor
1742 gezeichnet.}
|
|
gg. |
32.
|
Weg zu den Plänen 149. und 144. roth im Lugk
|
.jpg)
Text zur Doppelseite oben:
(§.23.)
Instandsetzung und künftige Unterhaltung der Gräben. Zur Entwässerung der Feldmark sind die
in der nachfolgenden Zusammenstellung ihrer Bezeichnung auf der Karte, ihrem Flächen-Inhalte
und ihrer Breite nach angegebenen Gräben ausgewiesen und hat die erste Anlage derselben auf
gemeinschaftliche Kosten der Gemeineglieder zu Kuschkow nach den Bestimmungen des
Interimistici vom 4. Oktober 1845 erfolgen sollen. Die Gräben sind jedoch zur Zeit der
Vollziehung dieses Rezresses zum Theil noch gar nicht, zum anderen Theil schlecht angelegt,
und würden auch bei richtiger durch die Gefällverhältnisse bedingter Anlage die Entwässerung
der Feldmark nicht erzielen, da es den Gräben an Vorfluth fehlt.
Die Verhandlungen hierüber bleiben dem weiteren Verfahren vorbehalten, jedoch wird schon
hier festgesetzt, daß die Ausstechung und fernere Unterhaltung sämtlicher Gräben incl. der
sogenannten Wegegräben auf gemeinschaftliche Kosten der Gemeineglieder zu Kuschkow nach
dem im §.17. angegebenen Verhältnisse ihrer Theilnahmerechte erfolgt.
Ausnahmen hiervon macht nur Grenzgraben pp. roth der Karte, zu dessen Anlage und künftige
Unterhaltung, so weit er die Grenze zwischen den Feldmarken Kuschkow und Dürrenhofe bildet,
auch die Gemeineglieder zu Dürrenhofe zu gleichen Theilen mit den Gemeinegliedern zu Kuschkow
beizutragen haben. Das Verhältnis in welchem jene unter sich hierzu verpflichtet sind, wird
in dem Separationsrezesse von Dürrenhofe festgesetzt. (.cfr. oben §.5.). Bei Räumung des
nach dem Landgraben führenden Grabens vv roth ist der Auswurf auf den anliegenden Krugauer
Damm zu werfen (.cf.oben §.5.).
.jpg)
Text zur Doppelseite oben:
{Tabelle mit Benennung und Bezeichnung der Gräben. Nachfolgend
wieder die Überschriften zu den Spalten 1 bis 3 der Tabelle getrennt durch "|". Die Spalten 4 und 5 mit Summe und Breite der
Gräben werden nicht aufgeführt und müssen dem Original entnommen werden.}
Spalten: Bezeichnung nach der Karte roth
| Lfd. N. | Benennung und Bezeichnung der Gräben.
|
gg. |
1.
|
Graben hinter den Gebäuden aus dem sg. Müllerschen Graben oo. roth bis zur
Tränke No.53. roth
|
|
hh. |
2. |
Graben aus der Tränke No.4. roth oder Tränke No.53. roth nach dem Graben ii. roth
an der Grenze mit
Gröditzsch durch die Czugge.
|
|
ii. |
3.
|
Graben an der Gröditzscher Grenze bis zum Wege nach Gröditzsch
|
|
kk. |
4.
|
Graben aus dem sub 2. bezeichneten Graben hh. roth durch die Wutzscho No.3. und
5. nach der anderen
Wutzscho’s
|
|
ll. |
5.
|
Graben im Kerr
|
|
mm. |
6.
|
Graben in der Dolschen Stucka in den Plänen No.127. 128. 129. u. 130. roth und
der Grenze - Hütungsrevier
|
|
nn. |
7.
|
Graben in der Dolschen Stucka in den Plänen No.133. u. 132 roth
|
|
oo. |
8.
|
Der Müllersche Hauptgraben und dessen Verlängerung
|
|
pp. |
9.
|
Graben an der Dürrenhofer Grenze und in den Plänen roth 48. u. blau 54.
|
|
qq. |
10.
|
Graben in der Katznarge zwischen den Plänen No.61. 62. und 66. roth
|
|
rr. |
11.
|
Graben in der Katznarge an der Westseite des Weges b. roth vorlängs der Pläne 59.
u. 60. roth
|
|
ss. |
12.
|
Graben in der Wuschk Hütung
|
|
tt. |
13.
|
Graben in der Wuschk Hütung
|
|
uu. |
14.
|
Graben aus dem sub 7. aufgeführten Graben nn. roth durch den I u. II. Theil der
Pferdebucht
|
|
vv. |
15.
|
Zur Verlängerung des Grabens am Krugauer Damm bis in den
Landgraben
|
|
ww. |
16.
|
Gräben zu beiden Seiten des Weges Litte. a roth
|
{Auflistung der Gräben und Ihrer Bezeichnungen gg, hh usw. auf der Separationskarte in roter
Schrift. Der Graben hh beginnt z.B. an der Viehtränke (an der Alten Straße zwischen den Hausnummern
3 und 4) unter der Alten Straße hindurch über die ehemaligen Wiesen bis er dann durch die Czugge
(wahrscheinlich ein nicht mehr existierendes Fließ) führt. Der Graben KK (hier als Großbuchstaben
in Schreibschrift) geht ab vom Graben hh in Richtung Pretschen und zweigt vor dem Flurnamen
"Kerr" in Richtung Gröditsch ab bis in den Graben ii "durch die Wutzscher Nr. 3. und 5.
auf der anderen Wutzscher's".}
(§.24.)
Instandhaltung der beiden Tränken. Die Instandhaltung der beiden nach §.14. ausgewiesenen Tränken,
namentlich die Räumung derselben, fällt den Gemeinegliedern zu Kuschkow, denen diese Tränken neben
ihrer eigentlichen Bestimmung zugleich als Wasser-Behältnisse für Feuersgefahr dienen, nach Art
einer Communallast gemeinschaftlich zur Last.
(§.25.)
Renteentschädigung für Abtretung eines Weges. Die Anbauer Borch und Hanschick ...
.jpg)
Text zur Doppelseite oben:
... haben Ackerstücke auf der benachbarten Dürrenhofer Feldmark, zu welchen ihnen der
Bauer Georg Goerzig über seine Abfindung roth 49. der Karte, welche neben dem Plan des
Kleinbüdners Nakonzer 55. an der Dürrenhofer Grenze belegen ist, einen Weg für ewige
Zeiten gestattet und zwar von dem in der Poderbene-Hütung ausgewiesenen Weg q. roth ab,
in der Breite von 1. Ruthe unmittelbar neben dem Nakonzerschen Plan bis zur Dürrenhofer
Grenze. Das Eigenthum und die Nebennutzung dieses Weges, welcher auf der Karte mit
der Litt. zz. roth versehen ist, bleiben dem Goerzig.
Als Entschädigung für Gestattung dieses Weges geben:
1. der Anbauer Borch -Thaler 24.Silbergroschen -Pfennige
2. der Anbauer Hanschick -Thaler 16.Silbergroschen -Pfennige
Summa = 1.Thaler 10.Silbergroschen -Pfennige
{1 Taler = 30 Silbergroschen zu je 12 Pfennige}
jährliche Rente an den Bauern Görzig, welche zum erstenmal zu Johanni 1846 gezahlt
worden ist und von da ab zu Johannis jeden Jahres an den {?} Goerzig abgeführet werden muß.
(§.26.)
{Wegerecht zwischen Michelchen und Majenz} Der Plan 3. roth des Ganzbauern
Michelchen ist nur vom Wege Litt. a. roth aus zugänglich. Um ihn auch vom Wege Litt. i.
roth aus zugänglich zu machen, räumt der Kleinbüdner Majenz dem Ganzbauer Michelchen
das Recht ein, über seinen Plan No.6. roth der Karte zu fahren und zwar in der
äußersten nördlichen Ecke in einer Breite von 1. Ruthe.
Eine Entschädigung wird hierfür von dem Ganzbauern Michelchen nicht gewährt.
(§.27.)
Bleibende Verhältnisse. {Regelung zu gemeinschaftlichen Zahlungen ?} Im
Verbunde der Dorfgemeine, sowie in Entrichtung der öffentlichen Societäts- und
Communal-Abgaben und Lasten, wird durch diesen ...
.jpg)
Text zur Doppelseite oben:
... Rezeß nichts geändert.
Ebenso wird das von einem Jeden der 9. alten
Anbauer bisher alljährlich zu Fastnacht mit 15 sgr. {?} zur Gemeinekasse gezahlte
Weidegeld auch nach Abschluß dieser Separation nach wie vor fortbezahlt.
(§.28.)
Ausführungstermin. Die Ausführung dieser Gemeinheitstheilung ist
im Lauf der zweiten Hälfte des Jahres 1844 erfolgt und befinden
sich seit dieser Zeit die Interessenten im Besitze Ihrer Abfindungen.
(§.29.)
Verhältnis der Parzellenerwerber. Die in der Einleitung aufgeführten Parzellen-Erwerber
haben ihre Parzellen erst nach ausgeführter Theilung erworben und sind zugezogen, damit
sie, weil sie einen Theil des den Hauptgütern ausgewiesenen neuen Besitzstandes in Händen
haben, im Verein mit den Besitzern der Hauptgüter anerkennen, daß diese für ihre
Theilnehmungsrechte durch die ihnen zugetheilten Abfindungen und die übrigen Bestimmungen
dieses Rezesses genügend abgefunden sind.
Ihr Verhältniß zu dem Besitzer des Hauptguts ist nicht Gegenstand dieses Rezesses,
vielmehr lediglich nach den geschlossenen Erwerbungs-Verträgen zu beurtheilen und
event. durch die competente Behörde zu regulieren.
(§.30.)
Berichtigung des Hypothekenbuchs. Die Interessenten bewilligen und beantragen die
Berichtigung des Hypothekenbuchs nach Inhalt dieses Rezesses.
(§.31.)
Kostenpunct. Zu den Kosten der Gemeinheitstheilung, soweit sie nicht einem oder dem
anderen Interessenten durch Erkenntniß besonders zur Last gelegt sind, tragen die
sämmtlichen Interessenten nach folgendem Verhältnis bei:
.jpg)
.jpg)
Text zu den beiden Doppelseiten oben:
{Der Inhalt dieser Tabelle über drei Seiten ist den Fotos der Originaldokumente zu
entnehmen. Aufbau der Tabelle:}
lfd.No. | Haus-No. | Hyp-No. | Name der Interessenten | Quote
Vollzogen Kuschkow den 22. August 1859.
Einleitung des Rezesses.
I. 1. W.Böttcher, Pastor.
2b Gerichtssch. Dillan als Kirchen- und Schulvorsteher
2a August Jazosch als Kirchenvorsteher
a Ernst Elsner, Schulvorsteher
II. 2. J.G. Noack,
III.1.12. Eduard Müller
... usw.
{es folgt die namentliche Aufführung aller Beteiligten und nach jeder
aufgeführten Interessentengruppe erfolgt die Angabe des Vollzugstages
...}
a. n. c.
Zimmermann. Littke
Gerichts-Assessor. n. Pfr.
Vollzogen Lübben den ersten September Eintausend Achthundert 59.
... Den ersten Teil zu
dieser Dokumentation finden Sie auf der vorangegangenen Seite ‒ siehe direkt hier:
►
|
|
Quellen- und Literaturverzeichnis
Hinweis: Hier finden Sie nur Literaturangaben zu den Spezialthemen dieser Seite. Das allgemeine Literaturverzeichnis
zu Kuschkow und der Niederlausitz als Thema der gesamten Website finden Sie auf der Hauptseite (Startseite,
siehe hier: ►).
Abendroth, Alfred: Die Praxis des Vermessungsingenieurs. Geodätisches Hand- und Nachschlagebuch
für Vermessungs-, Kultur- und Bauingenieure, Topographen, Kartographen und Forschungsreisende. Zweiter Band.
Verlagsbuchhandlung Paul Parey, Berlin 1923 (Zweite Auflage). III. Teil: Landwirtschaft, Siedlungs- und Forstwesen
(Seiten 465-515). Als PDF zu finden bei der "Digital Library of the Silesian University of Technology"
in Gliwice / Gleiwitz (Polen) unter https://delibra.bg.polsl.pl/dlibra
Allgemeines Reglement für die Feldmesser im Preußischen Staate. Gegeben Berlin, den 29sten April 1813.
Gedruckt bei Georg Decker, Königlich Geheimen Ober-Hofbuchdrucker. Zu finden in den Digitalisierten Sammlungen der
TU Berlin, Universitätsbibliothek, unter https://digital.ub.tu-berlin.de/view/work/BV024329115/1/?1=
(abgerufen am 3.8.2022)
Bönisch, Fritz: Die Fluren der Gemarkung Klein-Räschen (Gemeinde Groß-Räschen, Kreis Senftenberg) vor
Ausführung der Gemeinheitsteilung. Enthalten in: Jahrbuch für Brandenburgische Landesgeschichte, Band 11,
Berlin 1960; Seiten 101-117. Mit interessanten Details zur mittelalterlichen Fluraufteilung und den Veränderungen
durch die Separation sowie mit einer Liste der Flurnamen. Digitalisiert als PDF zum Download unter
https://geschichte-brandenburg.de ‒ dort unter "Veröffentlichungen".
Bruns, Karl: Die Amtssprache. Verdeutschung der
hauptsächlichsten im Verkehr der Gerichts- und Verwaltungsbehörden
gebrauchten Fremdwörter. (Verdeutschungsbücher des allgemeinen deutschen
Sprachvereins, Band V.) Verlag des allgemeinen deutschen Sprachvereins,
Braunschweig 1892. Digitalisierung des Originals von Google (siehe
direkt hier:
►),
Transkription zur digital durchsuchbaren Version von Wikisource (siehe direkt
hier:
►)
Denkschrift über die Ausführung des Gesetzes vom 21. Mai 1861, betreffend die anderweitige Regelung
der Grundsteuer. (Herausgegeben von der Preußischen Staatsregierung ohne Nennung einzelner Autoren.)
Gedruckt in der Königlichen Staatsdruckerei, Berlin 1865. Digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin,
Preußischer Kulturbesitz, unter anderem als PDF unter https://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0000E79500000000
(sehr große Datei)
Eisenschmidt, Ralph: Systematische Ungenauigkeiten des Aufnahmeverfahrens im preußischen Steuerkataster
von 1865. Enthalten in: FORUM. Zeitschrift des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
e.V. (BDVI), Berlin, Heft 2/2021; Seiten 30-45
Gebbert, Thomas / Hartmann, Dietwalt / Reichert, Frank: Aufnahme und Darstellung der Ortslagen in den
Separations- und Katasterkarten der östlichen Provinzen Preußens. Enthalten in: FORUM. Zeitschrift des
Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V. (BDVI), Berlin, Heft 3/2018; Seiten 28-39
Gentzen, Udo: Verborgene Orte. Spurensuche auf Separationskarten. Enthalten in: Vermessung
Brandenburg, Heft 1/2020, herausgegeben vom Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
(MIK), Potsdam 2020; Seiten 4-35. Als PDF zu finden auf der LGB-Website unter
https://geobasis-bb.de/sixcms/media.php/9/vbb_120.pdf (Stand: 21.7.2022)
Geschäfts-Instruction für die Special-Commissarien und Feldmesser im Ressort der Königlich
Preussischen General-Commission zu Merseburg. Im Selbstverlag der gedachten Behörde. Druck und Papier von
E. Baensch jun., Magdeburg 1856 (digitalisiert von Google). Allgemein bezeichnet als Merseburger Instruktion,
ursprünglich eine Vorschriftensammlung für die preußische Provinz Sachsen, schon bald aber bei den Separationsverfahren usw.
in ganz Preußen zur Anwendung gebracht, mit äußerst detailgenauen Anweisungen, besonders für die fachlich interessierte
Leserschaft hochinteressant.
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1821. Enthält die Verordnungen vom 30sten Januar
bis 15ten Dezember 1821 mit Inbegriff von 6 Verordnungen aus dem Jahre 1820. Berlin, zu haben im Königl. Debits-Komtoir
für die Allgemeine Gesetz-Sammlung. Enthält die Gemeinheitsteilungs- und Ablösungs-Ordnungen. Digital vom Münchener
DigitalisierungsZentrum für die Bayerische Staatsbibliothek unter https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10509522?page=,1
Gesetz über Ablösungen und Gemeinheitsteilungen vom 17. März 1832 (Sachsen), enthalten
in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832, 1stes bis 43stes Stück, Dresden,
gedruckt und zu finden in der Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold und Söhnen; 10tes Stück, ab Seite 163. Sowohl das
organisatorische System als auch die gesetzlichen Regelungen wurden im Wesentlichen von Preußen übernommen. (digitalisiert
von Google und von der Sächsischen Landesbibliothek Dresden unter https://digital.slub-dresden.de/werkansicht/dlf/96865/1
> Band 1832)
Gewanne ‒ die einzigartigen Feldflurstrukturen der Landschaft. Autorengruppe. Herausgeber:
Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB), Potsdam 2018. Als PDF auf der Website des LGB zu
finden unter https://geobasis-bb.de
Greiff, J.: Die Preußischen Gesetze über Landeskultur und landwirthschaftliche Polizei, zusammengestellt
und nach den Grundsätzen der oberen Spruch- und Verwaltungs-Behörden erläutert durch J. Greiff (Berlin). Verlag von
G. P. Aderholz' Buchhandlung (G. Porsch), Breslau 1866 (digitalisiert von Google). Enthält die speziell den ländlichen
Raum (das "platte Land") betreffende Gesetzgebung zwischen 1807 und 1866 und damit im Wesentlichen die Epoche
der Reformen in Preußen.
Greve, Dieter: Flurnamen in Mecklenburg-Vorpommern, mit einem Lexikon der Flurnamenelemente (Flurnamen
von A bis Z). Schwerin 2016. Als PDF kostenlos zur Verfügung gestellt auf der Website der "Stiftung Mecklenburg"
unter https://stiftung-mecklenburg.de/aktuelles/infos-neues/flurnamenlexikon (eigentlich nur geeignet für das zum
niederdeutschen Sprachraum gehörende nördliche und mittlere Brandenburg, aber mit einer guten Einführung zu den
Grundsätzen der Flurnamenforschung)
Gröditsch 1004 bis 2004. 1000 Jahre Gröditsch. Chronik eines Dorfes im Spreewald. Herausgegeben
anläßlich der 1000-Jahrfeier vom Festkomitee. Bearbeitet von Heidi Barwar und Peter Lohmann unter Verwendung von
Beiträgen anderer Autoren; Gröditsch 2004 (im Eigenverlag). Ab Seite 27: "Rezeß über die Separation der
Koppelhutung zwischen den Ortschaften Gröditsch und Kuschkow des Lübbener Kreises."
Hanke, Max: Geschichte der amtlichen Kartographie Brandenburg-Preußens bis zum Ausgang der
Friderizianischen Zeit. Bearbeitet von Hermann Degner. Verlag von J. Engelhorns Nachfolger,
Stuttgart 1935. Digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin, Preußischer Kulturbesitz, unter
https://digital.staatsbibliothek-berlin.de/werkansicht/?PPN=PPN1842772406 (leider mit Druckfehler
/ Zahlenfehler auf Seite 17: falsche Rutenberechnung). Zu den Gemeinheitsteilungen und Landmesserreglements
unter Friedrich II. ab 1765 siehe ab Seite 181.
Harnisch, Hartmut: Kapitalistische Agrarreform und industrielle Revolution. Agrarhistorische
Untersuchungen über das ostelbische Preußen zwischen Spätfeudalismus und bürgerlich-demokratischer Revolution
von 1848/49 unter besonderer Berücksichtigung der Provinz Brandenburg. Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1984.
Veröffentlichung des Brandenburgischen Landeshauptarchivs, Band 19 (als Open-Access-Publikation / PDF unter
https://biblioscout.net/book/10.35998/9783830543428). Unter anderem: Stein-Hardenbergsche Agrarreformen mit
Regulierung, Ablösung, Separation, Gemeinheitsteilung, usw.; bäuerliche Landverluste, Bevölkerungsentwicklung
und Wanderungsbilanz; Großbauern, Mittelbauern, Kleinbauern, Landarbeiter; Entwicklung der Bautätigkeit,
Neubau und Umbauten, Entstehung von Abbauhöfen; Landhandwerk, Zunftzwang, Gewerbefreiheit; usw.
Hebler, ..?.. (Dollgen): Wendische Bezeichnungen in unserer Gemarkung.
Enthalten in: Lübbener Kreiskalender 1927, Seite 53; digitalisiert von der Stadt- und Landesbibliothek
Potsdam (siehe weiter unten)
Heinich, Walter: Königshufen, Waldhufen und sächsische Acker. Enthalten in: Neues Archiv
für Sächsische Geschichte und Altertumskunde, Band 51. Verlag Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha v.
Baensch Stiftung, Dresden 1930; Seiten 1-10 (Textauszug siehe direkt hier:
►)
Hoffmann, Helmut: 150 Jahre Liegenschaftskataster in der Region Berlin/Brandenburg ‒ Aufbau des
Liegenschaftskatasters aus dem 'Nichts': ‒ wie war das 1861? Enthalten in: Vermessung Brandenburg,
Heft 2/2011, herausgegeben vom Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, Potsdam 2011; Seiten 18-26
Hornung, W.: Urkundliche Sammlung gesetzlicher und reglementarischer Bestimmungen für den Landmesser
aus den Jahren 1701 bis 1813. Gesammelt im Königlichen Geheimen Staatsarchiv. Kommissionsverlag von Eugen Strien,
Halle a. S. 1900; digital zu finden auf der Website der Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität zu
Berlin unter
https://www.digi-hub.de/viewer/!toc/BV042013793/5/LOG_0000/ (abgerufen am 3.8.2022)
Knapp, Georg Friedrich: Die Bauern-Befreiung und der Ursprung der Landarbeiter in den älteren Theilen
Preußens. Zwei Theile in einem Band. Verlag von Duncker & Humblot, Leipzig 1887 (digitalisiert
von Google). Eine sehr gute und detailreiche Gesamtdarstellung der reformerischen Entwicklungen zwischen
1706 und 1857. Die Niederlausitz steht nicht im Vordergrund, als Teil der Provinz Brandenburg seit 1815 ist
sie aber in die Gesetzgebung von 1821 voll mit einbezogen und spätestens von da an auch mit behandelt.
Koch, Christian Friedrich: Formularbuch und Commentar zum
Notariats-Gesetz für instrumentirende Gerichts-Personen und
Notarien, mit kurzen Angaben über die Erfordernisse der einzelnen
Urkunden und mehreren als Anhang beigefügten Tax-Instrumenten. Sechste
neu überarbeitete und vermehrte Ausgabe. Verlag von J. Guttentag, Berlin
1862. Behandelt wird das preußische Gesetz vom 11. Juli 1845 über
das Verfahren bei Aufnahme von Notariatsinstrumenten. Hilfreich beim Verständnis
von notariell ausgefertigten Vertragstexten; mit Stichwortverzeichnis.
Digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin / Preußischer Kulturbesitz
unter https://digital.staatsbibliothek-berlin.de/werkansicht/?PPN=PPN719241286
Stichworte z.B.: Ablösungsrezeß, Lehnsurkunde, Fideikommiß, Erbpacht,
Weiderezeß, Dienstablösungs-Rezeß, Grenzregulierung, Gutsabtretungs- und
Altenteilsvertrag, Parzellierung, Taxe einer Mühle / Gasthof / Ziegelei;
usw. ‒ nicht jedoch die staatlichen Separations-Verfahren zur Neuordnung
des landwirtschaftlichen Grundbesitzes, die einer eigenen Gesetzgebung
unterlagen.
Kretzschmer, Johann Karl: Anleitung zum Geschäftsbetriebe der Oekonomie-Kommissarien, bei
Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse, bei Gemeinheitstheilungen, Ablösungen der
Grund-Gerechtigkeiten, der Dienste und Abgaben, in Gefolge der neuern agrarischen Gesetzgebung des
Preußischen Staats. Mit vier Kupfertafeln und Tabellen. Berlin und Stettin, in der Nicolaischen Buchhandlung,
1828 (digitalisiert vom Münchener DigitalisierungsZentrum für die Bayerische Staatsbibliothek unter
https://opacplus.bsb-muenchen.de/title/BV001681319, oder von Google). Die erste umfassende Publikation
zur Durchführung der Reformen in den Gemarkungen.
Krünitz, Johann Georg: Oeconomisch-technologische Encyklopädie, oder allgemeines System der
Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft und der Kunstgeschichte, in alphabetischer Ordnung. 242 Bände. Mit
Königlich Preußischen und Churfürstlich Sächsischen Privilegien. Berlin, 1773-1858, bey Joachim Pauli, Buchhändler.
Vollständig digitalisiert von der Universitätsbibliothek Trier unter www.kruenitz1.uni-trier.de (siehe direkt
hier: ►)
Lübbener Kreiskalender (Kreis-Kalender) in historischen Ausgaben ab 1913 (Stand Dezember 2022),
digitalisiert als PDF mit vielen interessanten Beiträgen auch zu Kuschkow und Umgebung, findet man auf der Website
der Stadt- und Landesbibliothek Potsdam unter
https://opus4.kobv.de/opus4-slbp/solrsearch/index/search/searchtype/collection/id/18476
Mascher, Heinrich Anton: Die Grundsteuer-Regelung in Preußen auf Grund der Gesetze vom 21. Mai 1861.
Dargestellt nach Geographie, Geschichte, Statistik und Recht. Verlag von Eduard Döring, Potsdam 1862
(https://reader.digitale-sammlungen.de/)
Meyer, Helmut: Geschichte der Leiter der preußischen Katasterämter. Syke 2012. Eigenpublikation als PDF
auf der Website der Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement - DVW e.V. (abgerufen am 20.7.2022)
Mucke, Ernst: Wörterbuch der Nieder-Wendischen Sprache und ihrer Dialekte. 3 Bände. Verlag der
russischen und èechischen Akademie der Wissenschaften / Verlag der böhmischen Akademie für Wissenschaften und
Kunst. St. Petersburg / Prag 1911-1928; im Band 3 die Familiennamen, Ortsnamen und Flurnamen (ab Seite 193). Als PDF
zu finden auf der Website der Sächsischen Landes- und Universitätsbibliothek Dresden unter https://sachsen.digital
Müller, Ewald: Das Wendentum in der Niederlausitz. H. Differt's
Buchhandlung, Moritz Liebe, Kottbus 1893. Ein sehr guter Überblick über die wendischen
Lebensverhältnisse, Traditionen und Begriffe. (digitalisiert von Google und von der
Sächsischen Landesbibliothek Dresden unter http://digital.slub-dresden.de/id403634016)
Schlitte, Bruno: Die Zusammenlegung der Grundstücke in ihrer volkswirthschaftlichen Bedeutung und
Durchführung. Verlag von Duncker & Humblot, Leipzig 1886. Ein Überblick über den gesamten regional
unterschiedlichen Ablauf der Verfahren seit dem 18. Jahrhundert im späteren Deutschen Reichsgebiet incl.
Auswertung der Ergebnisse, verbunden mit äußerst ausführlichen Literatur- und Quellenangaben jeweils im
laufenden Text. Königreich Preußen ab Seite 155, Provinz Brandenburg ab Seite 347. (digitalisiert von Google)
Schneitler, Carl Friedrich: Lehrbuch der gesammten Meßkunst oder Darstellung der Theorie und Praxis des
Feldmessens, Nivellirens und des Höhenmessens, der militairischen Aufnahmen, des Markscheidens und der Aufnahme ganzer
Länder, sowie der geometrischen Zeichenkunst. Zum Selbststudium und Unterricht ... Zweite verbesserte Auflage. Mit 179 in
den Text eingedruckten Figuren in Holzschnitt. Druck und Verlag von B. G. Teubner, Leipzig 1854. Digital vom Münchener
DigitalisierungsZentrum für die Bayerische Staatsbibliothek unter
https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10083335?page=5
Schneitler, Carl Friedrich: Die Instrumente und Werkzeuge der höheren und niederen Meßkunst, sowie
der geometrischen Zeichenkunst, ihre Theorie, Construction, Gebrauch und Prüfung. Zum Unterricht und Selbststudium ...
Zweite sehr vermehrte und verbesserte Auflage. Mit 227 Figuren in Holzschnitt. Druck und Verlag von B. G. Teubner,
Leipzig 1852. ... Vierte Auflage 1861. (beide Auflagen digitalisiert von Google)
Spata, Manfred: Der "Rheinländische Fuß" ist auch der "Preußische Fuß".
Ein Rückblick zur Maß- und Gewichtskunde. Enthalten in: Heimatpflege im Kreis Soest. Herausgegeben vom
Kreisheimatpfleger, Nr. 31, Oktober 2017, Seiten 5-10 (Übernahme aus der Zeitschrift "VDV-Magazin"
Nr. 3/2017); siehe direkt hier:
►
Starosta, Manfred: Dolnoserbsko-nimski slownik / Niedersorbisch-deutsches Wörterbuch.
Domowina-Verlag, Bautzen 1999
Starosta, Manfred / Hannusch, Erwin / Bartels, Hauke: Deutsch-Niedersorbisches Wörterbuch.
Digital zu finden auf der Website des Sorbischen Instituts Bautzen unter https://www.dolnoserbski.de/dnw/
(siehe direkt hier: ►) ‒ die
Umkehrform, das Niedersorbisch-deutsche Wörterbuch, findet man unter https://www.dolnoserbski.de/ndw/
(siehe direkt hier: ►). Hinweis:
Die Feineinstellungen unter der Suchmaske sind unbedingt zu beachten (besonders: Schreibung), sonst findet man gar nichts.
Stichling, Paul: Die preußischen Separationskarten 1817-1881, ihre grenzrechtliche und grenztechnische
Bedeutung. Sammlung Wichmann, Band 7. Verlag Herbert Wichmann, Berlin 1937 (digitalisiert von der Staatsbibliothek
zu Berlin, Preußischer Kulturbesitz, unter https://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0000EEC900000000)
Wegener, Fritz: Beiträge zur Chronik des Dorfes Kuschkow. Enthalten in: Lübbener
Kreis-Kalender 1927, Verlag des Lübbener Kreisblattes, Buchdruckerei Richter & Munkelt, Lübben
(Spreewald); Seiten 46-51 (siehe direkt hier:
►)
Weisbach, Julius: Der Ingenieur. Sammlung von Tafeln, Formeln und Regeln der Arithmetik,
der theoretischen und praktischen Geometrie sowie der Mechanik und des Ingenieurwesens. Für praktische
Geometer, Mechaniker, Architekten, Civilingenieure, Berg- und Hüttenbeamte, Baugewerkmeister und andere
Techniker. Mit zahlreichen in den Text eingedruckten Holzschnitten. Dritte neu bearbeitete und
wesentlich bereicherte Auflage. Druck und Verlag von Friedrich Vieweg und Sohn, Braunschweig 1860
(digitalisiert von Google). Ein Gesamtüberblick über das zeitgenössische Ingenieurwissen auf 863 Seiten.
Unter anderem ab Seite 238 sehr ausführlich zu Funktionsweise, Handhabung und Fehleranfälligkeit der
Feldmesserboussole (Magnetnadel-Boussole), die bei Erstellung der Separationskarten für die Dörfer
verwendet wurde; ab Seite 256 die Meridianbestimmung für die geografische Nordrichtung.
Werner, Ernst: Grenzen in der Gemarkungs(ur)karte. Erfahrungsbericht – Landkreis
Elbe Elster. Vortag als PowerPoint-Präsentation zum Brandenburger Geodätentag am 6.9.2024
(zu finden unter https://geobasis-bb.de ‒ oder direkt hier:
►).
Stichpunktartig werden behandelt und durch Bildbeispiele erläutert: Entstehung und Qualität von
Liegenschaftskarten und Liegenschaftskataster, Gemarkungskarten, Separationskarten und
Separationsrezesse, Ungenauigkeiten und Messfehler, Verteilung und Unterverteilung der
Grundsteuer auf Basis dieser Karten, rechtliche Einordnung der Separation, usw.
Zschieschang, Christian: Die Erforschung sorbischer Flurnamen in der Niederlausitz.
Forschungsstand und Perspektiven. Enthalten in: Namenkundliche Informationen (NI) 113, Deutsche
Gesellschaft für Namenforschung (GfN), Philologische Fakultät der Universität Leipzig, Leipziger
Universitätsverlag 2021; Seiten 323-348; mit einem guten Literaturverzeichnis. Als PDF nur
über Google mit Titeleingabe zu finden beim Univerlag-Leipzig; Textauszug (Creative Commons Lizenz
CC BY 3.0) siehe direkt hier:
►
Zwahr, Johann Georg: Niederlausitz-wendisch-deutsches Handwörterbuch. Herausgegeben von
J. C. F. Zwahr, Druck von Carl Friedrich Säbisch, Spremberg 1847. Digitalisiert und als PDF zur Verfügung
gestellt z.B. von Google (siehe direkt hier:
►).
|