Bilddokumente und Informationen zur Geschichte des Dorfes Kuschkow aus der Spreewaldregion in der Niederlausitz

 

 

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Kuschkow am nördlichen Rand der Niederlausitz

Dies ist die private Website von Doris Rauscher, aufgewachsen als Doris Jäzosch in Kuschkow, die ältere Tochter des Müllermeisters Manfred Jäzosch und seiner Ehefrau Jutta Jäzosch, geborene Thiele. Großvater war der Kuschkower Schmied und spätere Müllermeister Bernhard Jäzosch. Ziel der Website ist es, möglichst viele der noch existierenden Dokumente, Fotos und Berichte mit ortsgeschichtlichem Bezug zu Kuschkow der Öffentlichkeit vorzustellen. Die Website versteht sich als persönliche Familien- und Heimatseite und gleichzeitig als sachliches Informationsangebot und digitales Archiv zur Dorfgeschichte. Die Bearbeitung der Website mit allen Unterseiten erfolgt gemeinsam durch Doris & Norbert Rauscher.

Die Inhalte dieser Website werden nach bestem Wissen regelmäßig aktualisiert und erweitert, je nach zur Verfügung stehenden Dokumenten und Erkenntnissen. Anregungen, Korrekturen und sonstige Hinweise werden gern entgegengenommen und eingearbeitet, Kontaktdaten siehe ganz unten.

Hinweis: Diese Website und ihre Unterseiten sind optimiert für Desktop-PC und Notebook bzw. Laptop, nicht jedoch für Tablet und Smartphone, dort kommt es leider zu Fehldarstellungen.


 
 

 
Seitenübersicht

Startseite Kuschkow-Historie ‒ Das Dorf Kuschkow und seine Geschichte in Bildern und Texten

Die Kuschkower Mühle ‒ Mühlengeschichte und die Müllerfamilien Wolff / Jäzosch

Die Schmiede der Familie Jäzosch ‒ Geschichte einer Dorfschmiede mit ihren Familien ab 1435

Jutta Jäzosch, geborene Thiele ‒ Familiengeschichte Thiele mit Flucht und Vertreibung

Hochzeitsfeiern und Hochzeitsfotos ‒ Teil 1 ‒ Das Heiraten in Kuschkow und der Niederlausitz

Hochzeitsfeiern und Hochzeitsfotos ‒ Teil 2 ‒ Das Heiraten in Kuschkow und der Niederlausitz

Die Dorfschule in Kuschkow ‒ Dorflehrer und Schulkinder in Bildern und Texten

Schulchronik der Gemeinde Kuschkow ‒ Teil 1.1 ‒ 1891 bis 1924 ‒ Seiten 0 bis 77

Schulchronik der Gemeinde Kuschkow ‒ Teil 1.2 ‒ 1924 bis 1929 ‒ Seiten 78 bis 111

Schulchronik der Gemeinde Kuschkow ‒ Teil 1.3 ‒ 1929 bis 1947 ‒ Seiten 112 bis 148, Beilagen

Schulchronik der Gemeinde Kuschkow ‒ Teile 2 und 3 ‒ 1947 bis 1953

Schulchronik der Gemeinde Kuschkow ‒ Teil 4 ‒ 1953 / 1960 bis 1968 ‒ Meine eigene Schulzeit

Klassenbücher aus der Dorfschule in Kuschkow ‒ Jahrgänge 1950/1951 und 1954/1955

Klassenbuch aus der Dorfschule in Kuschkow ‒ Jahrgang 1958/1959

Die Lehrerin Luise Michelchen ‒ Ein 107-jähriges Leben in Berlin-Charlottenburg und Kuschkow

Die Kuschkower Feuerwehr ‒ Dorfbrände, Feuerwehrgeschichte und Feuerwehrleute

Historische topographische Karten ‒ Kuschkow und die Niederlausitz auf Landkarten ab 1687

Separationskarten und Flurnamen ‒ Vermessung und Flurneuordnung in der Gemarkung 1842

Separationsrezess ‒ Teil 1 ‒ Rezess über die Gemeinheitsteilung der Feldmark Kuschkow ab 1842

Separationsrezess ‒ Teil 2 ‒ Rezess über die Gemeinheitsteilung der Feldmark Kuschkow ab 1842

Separationsrezess ‒ Teil 3 ‒ Rezess über die Gemeinheitsteilung der Feldmark Kuschkow ab 1842

Der Friedhof in Kuschkow ‒ Friedhofsgeschichte, Grabstätten und Grabsteine

Verschiedenes ‒ Teil 1.1 ‒ Bilddokumente aus Kuschkow und Umgebung ‒ Zeit vor 1945

Verschiedenes ‒ Teil 1.2 ‒ Bilddokumente aus Kuschkow und Umgebung ‒ Zeit um 1940 bis 1960

Verschiedenes ‒ Teil 2.1 ‒ Bilddokumente aus Kuschkow und Umgebung ‒ Zeit um 1950 bis 1965

Verschiedenes ‒ Teil 2.2 ‒ Bilddokumente aus Kuschkow und Umgebung ‒ Zeit nach 1960

Reiten und Reiter in Kuschkow ‒ Reitfeste, Reiterspiele und Brauchtum mit Pferden

Historische Ortsansichten ‒ Teil 1 ‒ Fotos und Zeichnungen aus anderen Orten der Niederlausitz

Historische Ortsansichten ‒ Teil 2 ‒ Fotos und Zeichnungen aus anderen Orten der Niederlausitz
 




Rezess über die Gemeinheitsteilung der Feldmark Kuschkow
Teil 2 (§.19 - §.31 sowie Verhandlungs- und Vollzugsprotokolle)


Allgemeine Hinweise zur Einführung in die Thematik finden Sie im Teil 1 auf der vorangegangenen Seite. Auch die hier auf dieser Seite gezeigten Akten werden verwahrt im Brandenburgischen Landeshauptarchiv (BLHA) unter der Signatur 24 Lübben 76 (Kuschkow: Rezess über die Gemeinheitsteilung der Feldmark vom 12. April 1863 und Nachtragsrezess vom 29. Juni 1867) sowie die Akten mit der Signatur 39 Kataster 5690 (Kuschkow, Gemeindebezirk, Kreis Lübben ‒ Umverteilungsakte mit Coupons; 1863-1864) und Signatur 39 Kataster 5691 (Kuschkow, Gemeindebezirk, Kreis Lübben ‒ Umverteilungsakte 1864).

Nachfolgend wird dieser Aktenbestand auszugsweise im Anschluss an die vorangegangene Seite wiedergegeben, immer jeweils zuerst als Foto und ‒ soweit möglich und für den Leser erforderlich ‒ danach der Text als Transkription. Bildquelle: Fotos der Originaldokumente am 8.6.2022 im BLHA, Fotografin: Doris Rauscher, © Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA), Signaturen wie oben angegeben. Alle Fotos können durch Anklicken vergrößert werden (das geöffnete Bild noch einmal anklicken), die Texte sind dann einigermaßen gut lesbar. Der Text wurde möglichst getreu dem Original übertragen in seinen alten oder auch voneinander abweichenden Schreibvarianten. Zahlen im Originaltext sind zwar am Ende meist mit einem Punkt versehen, sind aber nicht als Ordnungszahlen zu verstehen. Zahlen, die der Aufzählung dienen, werden mit Komma beendet. Im Zweifelsfall ist immer das Originalfoto heranzuziehen. {Erklärungen und Hinweise zum Verständnis werden wie hier in dieser Form mit kursiver Schrift in geschweiften Klammern hinzugefügt, teilweise direkt in den Originaltext integriert.}

Die Separationskarten zu den Rezessunterlagen finden Sie auf der Sonderseite nur zu diesen Spezialkarten. Die Gesamtkarte in höherer Auflösung zur Orientierung sehen Sie auch direkt hier: . Kuschkow befindet sich hinsichtlich seiner Dorfgeschichte in einer außerordentlich glücklichen Situation: Sämtliche Dokumente zur Gemeinheitsteilung / Separation sind erhalten geblieben und stehen im BLHA der Forschung zur Verfügung.

Hinweis: Im Zusammenhang mit der Bezeichnung von Liegenschaften und Gebäuden tauchen in den Unterlagen zum Rezess vielfach die Farbangaben "roth" (alte Schreibweise) und "blau" auf. Diese Farbangaben nehmen Bezug auf die Separationskarte. Mit Schrift und linearen Darstellungen in dunkelblauer Farbe wurden grundsätzlich die bereits vor der Separation vorhandenen Verhältnisse bezeichnet (Flurnamen, römische Ziffern für die Schläge, Grenzlinien der Parzellen / Flurstücke, Parzellennummern, Gebäudekanten, usw.), nur die Gewässer sind auch flächig blau markiert. Dagegen wurden alle mit der Separation entstandenen neuen Verhältnisse (neue Flurstücksgrenzen und Flurstücksnummern, damals bezeichnet als "Pläne") sowie weiterhin gültige alte Grenzen in roter Farbe eingetragen. Ausführliche Hinweise zum amtlich vorgeschriebenen Farbreglement für die Separationskarten gibt es auf der vorangegangenen Seite.




Text zur Doppelseite oben:
Wegen der Grenzen der Abfindungen wird auf die im §.6. bezeichneten Karten Bezug genommen.
(§.19.)
Wirkung der Theilung. Die Interessenten überweisen sich gegenseitig die Abfindungen und zwar, soweit dieser Rezeß nicht ausdrücklich ein Anderes bestimt, zur völligen servitutfreien Benutzung und zum Besitz nach denjenigen Rechtsverhältnissen, zu welchem sie die Grundstücke und Gerechtigkeiten, für welche die Abfindung gegeben wird, vor der Gemeinheitstheilung besessen haben. Sie erkennen hierbei an und zwar die Besitzer parcellirter Nahrungen unter Hinzutritt der Parzellenerwerber, daß sie durch die vorstehend für sie nachgewiesenen Abfindungen und die anderweitigen Bestimmungen dieses Rezesses für ihre sämtlichen Theilnehmungsrechte bei dieser Gemeinheitstheilung vollständig abgefunden sind.
(§.20.)
Ausgleichung des stehenden Holzes.
A. Rücksichtlich des auf den Äckern stehenden Holzes:
   a, das in den neuen Wegen stehende Holz ist ohne Ausnahme den bisherigen Besitzern zugefallen;
   b, nachbenannte Interessenten haben sich gegenseitig die auf ihren Grundstücken stehenden und in die gegenseitigen neuen
       Abfindungen fallenden Holzbestände überlassen und sich untereinander durch Capital, wie folgt ausgeglichen.
1, Der Besitzer des Lehnrichterguts Müller Hs.Nr.1. hat die Holzbestände mit den Besitzern:
    1, Doppelbauerguts Hs. No. 52. und
    2, des Ganzbauernguts Hs. No. 46. gegenseitig überwiesen und als Entschädigungskapital: ...




Text zur Doppelseite oben:
       a, von dem Ganzbauer Michelchen 120rc.
       b, von dem Ganzbauer Goerzig Hs No. 51 90rc.
       c, von dem Besitzer des Bauernguts No. 51. Hyp No.26. 16rc.  =  Summa 226rc.
       erhalten, dagegen
       a, an den Ganzbauer Dillan 60rc.
       b, an den Ganzbauer Garschigk 17rc.
       c, an den Ganzbauer Dillan Carl Mating 3.15.rc.  =  Summa 80rc.15 gezahlt.
2, Die Besitzer des Doppelbauerguts haben von dem Besitzer des Ganzbauerguts Hyp.26. Hs No.51. = 7 rs 15Pf. {?} erhalten,
    dagegen an den Bauer Dillan 8 rc. gezahlt.
3, Ganzbauer Hessa hat ...
{Auf diese Weise wird die Auflistung der Zahlungen und Zahlungsempfänge weitergeführt, siehe Foto des Originaldokuments. Die weitere Übertragung hier auf der Webseite erfolgt erst wieder ab Nummer 9 der folgenden Textseite:}




Text zur Doppelseite oben:
...
9, Der Bauer Borch von dem Bauer Mating 8 rc. erhalten.
    Die Übergabe der qn. {?} Holzbestände ist bei Ausführung dieser Auseinandersetzung (. cfr. §. .) und die Zahlung des
    Holzgeldes zu Weihnachten 1845. erfolgt, worüber allerseits quittirt wird.
    c, Das Holz auf den Ackerstücken derjenigen Wirthe, welche sich über die gegenseitige Überlassung des selben, resp. über die
    Entschädigung dafür, wie vorstehend nicht geeinigt haben, und welches bis zum 1. April 1846. nicht mit den Stubben
    weggenommen war, ist ohne Entschädigung in das Eigenthum der neuen Planbesitzer übergegangen.
B. Rücksichtlich der Communal-Waldungen:
   a, Das Holz aus den Communal-Hutungen ist für gemeinschaftliche Rechnung geschlagen worden. Nur die in dem Plane
       No. 110. beim Dorfe liegende Birkenschonung ist den Besitzern des Bauernguts Hs No. 51. Hyp. B. No. 26., verlihen {?}
       dieser Plan ausgewiesen ist, gegen eine Entschädigung von = 55 rc. überlassen, welche unter die Gemeine nach dem ...




Text zur Doppelseite oben:
... Bauerfuße {siehe unten} vertheilt sind, so daß
1, jeder der 12 Bauern einschließlich der Doppelbauern 1. Theil
2, jeder Kossäth 1/2. Theil
3, jeder Großbüdner 1/3. Theil
4, jeder Kleinbüdner 1/6. Theil wie sie quittirend anerkennen, davon erhalten haben.
   b, Der Holzbestand in der Gemeineheide an der Schlepziger Grenze /.Gurizza./ ist denjenigen Interessenten überlassen, welche
       durch Grund und Boden dieser Heide abgefunden sind und hat jeder Einzelne von ihnen die in seinen Plan fallenden
       Holzbestände übereignet erhalten. Der Werth dieser Holzbestände ist unter sämmtlichen Interessenten durch Geld und zwar
       nach dem vorstehend angegebenen Bauerfuße, wie folgt zur Ausgleichung gekommen:
III. ... {Auf der rechten Seite und der nächsten Doppelseite links folgt die tabellarische Auflistung nach 1. Bauern, 2. Kossäthen, 3. Großbüdner und 4. Kleinbüdner in den Zeilen aufsteigend nach Nummer der Einleitung bis zur Nr. 40. mit den Spalten: Hyp. No. | Soll Haben | Guterhaltene Holzbestände | usw. Diese Tabelle bitte im Original lesen, sie ist hier nicht übertragen.}

{Bauerfuß: Im hier behandelten Zusammenhang offenbar die Bezeichnung für eine "hergebrachte Gewohnheit" (ALR), eine traditionelle dörfliche Gerechtsame (Gerechtigkeit) und der Maßstab, nach dem anteilig die Nutzungsrechte an der Gemeinheit (Allmende) sowie sonstige Ansprüche gemäß dem sozialen Status der grundbesitzenden Einwohner als Bauer, Kossät, Büdner, usw. geregelt wurden. Eine Bedeutungserklärung zu diesem Begriff in einer zeitgenössischen Quelle wurde bisher leider noch nicht gefunden. Wer helfen kann, bitte melden. Der Bauerfuß oder Breitbaum, ein so bezeichnetes Arbeitsgerät der Tuchfärber besonders im süddeutschen Raum, ist hier jedenfalls nicht gemeint.}




Text zur Doppelseite oben:
Diejenigen Interessenten, welche hiernach herauszuzahlen haben, haben die gn. Beträge zu Weihnachten 1845. gezahlt und haben die Interessenten, welche zu wenig erhalten, den Gesammtbetrag unter sich nach Verhältniß ihrer obigen Forderungen unter sich getheilt, weshalb sie über den richtigen Empfang dieser Holzausgleichungsgelder quittiren.
(§.21.)
Subrepartition des Bleichplatzes. {Subrepartition = Berechnung der Anteile zur Neuaufteilung der individuellen Steuerlast}
Der nach §.15. ausgewiesene Bleichplatz (.cfr. §.18. No.60.) ist unter die 14 Besitzer zu gleichen Theilen getheilt und haben erhalten: ...
{Es folgt die erste Tabelle zu §.21: bitte im Original ansehen. Darin aufgezählt sind die einzelnen 14 Besitzer wieder mit Haus- und Hypothekenbuch-Nummer und Litt. der Karte = Angabe der Kavelzuordnung von a bis o. Kaveln waren Flurstücke, die durch Los mit zeitlich befristeten Nutzungsrechten an einzelne Personen oder Personengruppen vergeben wurden. Litt. / Litte. = Abkürzung für Buchstabe bzw. Abschnitt in der Amtssprache, von lateinisch Littera = Buchstabe.}




Text zur Doppelseite oben:
{Zweite Tabelle zu §.21: Beschreibung der Lage der Bleichplatzkaveln | Fläche der Kaveln | Alte Wege | Summe total. Die genauen Flächenangaben der Kaveln und alten Wege bitte dem Original entnehmen. Es folgt hier nur die Beschreibung der Lage, wie in der ersten Spalte der Tabelle angegeben:}
an dem Wege Litt. ff und q roth gelegen neben Kavel a roth u. der Planabfindung 51. roth zwischen dem Wege ff roth u. der Planabfindung 51 roth
dto. ...
desgl. und neben der Keute No. 53. roth {Viehtränke in Dammstraße zwischen Haus Nr.1a und 2}
desgl. und im Theile 52.a roth
zwischen dem Wege ff roth u. im Theile 52.a roth
desgl. ...
desgl. und an den Backhäusern 39a, 41a, 42a, 44b, 45a blau ... Summa ...
Da nach der Ansicht der Interessenten aber die Kaveln a. b. c. und k. roth einen geringeren Werth haben, als die übrigen, so haben die Besitzer dieser 4. Kaveln
1, Kleinbüdner Samigk für die Kavel a roth
2, Kleinbüdner Matschke für die Kavel b roth
3, Kleinbüdner Matthes Müller für die Kavel c roth
4, Kleinbüdner Picher für die Kavel k roth
ein Jeder eine ein für allemal zu zahlende Kapital-Entschädigung von 1rc. {Reichstaler} 7sgr. {Silbergroschen} 6₰ {Zeichen für Pfennige} also in Summa von 5 rc, wie sie quittirend anerkennen erhalten, welche von den übrigen 10 Kavelbesitzern zu gleichen Theilen, also von einem Jedem mit 15 sgr. zu Johannis 1845 gezahlt worden sind.
(§.22.)
Instandsetzung und Unterhaltung der Wege. Die erste Instandsetzung der Wege (. cfr. §.16 .) ist auf gemeinschaftliche Kosten sämtlicher Interessenten erfolgt. Was die künftige Unterhaltung derselben betrifft, so fällt diese rücksichtlich der Communicationswege den Gemeinegliedern zu Kuschkow ...




Text zur Doppelseite oben:
... Kuschkow nach Art einer Cummunallast, rücksichtlich aller übrigen Wege aber nach Verhältnis ihrer Theilnahmerechte bei dieser Separation zur Last (.cfr.§.17.) Die nachfolgende Zusammenstellung giebt die nach Ausführung der Auseinandersetzung bestehenden Wege ihrer Bezeichnung auf der Karte, ihrem Flächeninhalte und ihrer Breite nach an.

{Die Tabelle erstreckt sich über diese und die nächste Doppelseite. Nachfolgend die Spalten der Tabelle getrennt durch "|" mit der jeweiligen Überschrift:}
Bezeichnung auf der Karte roth | Lfd. Nr. | Lage und Beschreibung der Wege | Total M R | Breite Ry FB? der Wege | Bemerkungen {Die Werte der rechten Spalten sind dem Original zu entnehmen. In der übertragenen Tabelle unter der nächsten Doppelseite werden die Zeilen von a. bis gg. nur mit den Bezeichnungen der Wege übernommen.}




Text zur Doppelseite oben:
{Fortsetzung der Tabelle. Die Tabellenwerte in den rechten Spalten sind dem Original zu entnehmen, in der hier folgenden übertragenen Tabelle werden nur die Zeilen von a. bis gg. mit den Bezeichnungen der Wege übernommen. Auf der Separationskarte findet man die Wege gekennzeichnet mit kleinen Schreibschriftbuchstaben, Kleinbuchstaben von a bis z und weiter mit der Doppelung aa bis zz:}
 

a.

1.

Weg vom Dorfe nach dem s.g. Busch führend.

b. 2.

Weg aus dem vom Dorfe nach Gröditsch führenden Weg ff roth zum Wiesenplan 61. roth des Ganzbauerguts
Wilke Hs.No.52.Hyp.No.26. {gegenüber der Hausnummer 2 der Alten Straße}

c.

3.

Weg zum Krugauer Damm aus dem nach Gröditsch führenden Wege ff. roth . {ab der Mühle in Richtung
Gollitzka
}

d.

4.

Weg aus dem sub No. 3 zur Planlage der Doppelbauer Elsnerschen Eheleute No. 62. {Dammstraße}

e.

5.

Weg vom Dorfe nach Pretschen {Pretschener Straße reichte ehemals als Weg bis Pretschen}

f.

6.

Weg aus dem sub 5. nach dem Sommerplane No.75. des Ganzbauern Borch durch den Lugk bis zum
Grenzwege aa roth

g.

7.

Weg aus dem Dorfe durch die Dalsche Stucka bis zum Kirchhofe und von hier durch den Plan 130 roth des  Ganzbauern Rathey bis zur Königl. Forst

h.

8.

Weg vom Dorfe aus hinter Ratheys Hausgarten in den sub. 1. beschriebenen führend

i.

9.

Weg durch die Dubrauke nach der Kahnstelle {Puischa Weg, abgehend von der Berliner Straße zwischen  Hausnummer 7 und den ehemaligen Stallanlagen}

k.

10.

Weg von der Kahnfahrt links

l.

11.

Weg von der Kahnfahrt rechts

m.

12.

Weg aus dem sub1. bezeichneten vorlängs der Königl. Forst nach dem Hobschuck und dem Plan des
Ganzbauern Mietke No.15. roth führend

n.

13.

Der neue Weg zum Schäfergrundstück roth No. 9 der Karte

o.

14.

Weg nach Schlepzig aus dem Lübbener Wege p roth

p.

15.

Weg vom Dorfe nach Lübben incl. der Seitengräben

q.

16.

Weg aus dem Gröditzschen Wege ff roth zum Ackerplan des Nakonzer 55 roth führend

r.

17.

Weg aus der Landstraße nach Lübben p roth bis zur Grenze mit Schlepzig

s.

18.

Weg aus dem sub 17 beschriebenen zu den bestandenen Ackerplänen No. 44.41. und 42. roth

t.

19.

Weg aus dem sub 1. bezeichneten durch die Guritza Heide bis zur Grenze

u.

20.

Weg aus dem sub 19. zwischen den Heideplänen der Kleinbüdner bis zur Grenze mit Schlepzig in den sub 19
beschriebenen wieder hinein

v.

21.

Weg aus dem sub 12. in den sub. 19. bezeichneten führend zwischen Hopschuck et Papronick

w.

22..

Weg aus dem sub 5. beschriebenen Wege e.roth zu den Planlagen der Kleinbüdner Wilk auch Müller oder
Lorenz et Samigk {et = lateinisch: und}

x.

23.

Weg aus dem sub 6. beschriebenen Wege f. roth bis zur Groeditzschen Grenze

y.

24.

Weg aus dem sub 8. beschriebenen Wege h.roth zum Gehöft des Kleinbüdners Thernick und Consorten
{= sogenannte "Lücke" = Dammstraße, ehemaliger Weg zwischen Haus-Nr. 2 und 3}

z.

25.

Zugang aus dem Groeditzscher Wege zu dem Backofen am Dorfe 39a.roth etc.

aa.

26.

Der halbe Weg von Grödiztsch nach Pretschen auf der Grenze {von Plan 89 rot Saickre}

bb.

27.

Die halbe Grenztrift mit Pretschen links des Weges nach Pretschen.

cc.

28.

Der alte Weg durch die Pläne No.120. 134.133. 132. 131. roth {in der Karte als Pferdebucht, später als
Buchte oder auch Schweinebuchte bezeichnet, hinter dem Friedhof
}

dd.

29.

Der alte Weg durch die Pläne No. 121. 110. 125. 126. 127. 128. roth {rechts abzweigende Kirchstraße nach
der Kirche auswärts
}

ee.

30.

Der Krugauer Damm und Seitengraben zwischen den Plänen No. 67. u. 69. roth einerseits u. 65. roth
andererseits {Weg durch Luch mit Bohle über den Landgraben nach Krugau}

ff.

31.

Weg und Damm nach Gröditzsch und Seitengraben {Dieser Weg, Verlängerung der "Alte Straße" geradeaus
über die jetzige Bundesstraße 179, führt als Kurve im Flurstück "Ugroda" an der Mühle vorbei. Das als Damm
bezeichnete Wegstück zwischen Kuschkow und Gröditsch war vermutlich ursprünglich ein Knüppeldamm,
siehe auf der Seite Topographische Karten die Karte von Adam Friedrich Zürner, vor 1742 gezeichnet.
}

gg.

32.

Weg zu den Plänen 149. und 144. roth im Lugk

 



Text zur Doppelseite oben:
(§.23.)
Instandsetzung und künftige Unterhaltung der Gräben. Zur Entwässerung der Feldmark sind die in der nachfolgenden Zusammenstellung ihrer Bezeichnung auf der Karte, ihrem Flächen-Inhalte und ihrer Breite nach angegebenen Gräben ausgewiesen und hat die erste Anlage derselben auf gemeinschaftliche Kosten der Gemeineglieder zu Kuschkow nach den Bestimmungen des Interimistici vom 4. Oktober 1845 erfolgen sollen. Die Gräben sind jedoch zur Zeit der Vollziehung dieses Rezesses zum Theil noch gar nicht, zum anderen Theil schlecht angelegt, und würden auch bei richtiger durch die Gefällverhältnisse bedingter Anlage die Entwässerung der Feldmark nicht erzielen, da es den Gräben an Vorfluth fehlt.
Die Verhandlungen hierüber bleiben dem weiteren Verfahren vorbehalten, jedoch wird schon hier festgesetzt, daß die Ausstechung und fernere Unterhaltung sämtlicher Gräben incl. der sogenannten Wegegräben auf gemeinschaftliche Kosten der Gemeineglieder zu Kuschkow nach dem im §.17. angegebenen Verhältnisse ihrer Theilnahmerechte erfolgt.
Ausnahmen hiervon macht nur der Grenzgraben pp. roth der Karte, zu dessen Anlage und künftige Unterhaltung, so weit er die Grenze zwischen den Feldmarken Kuschkow und Dürrenhofe bildet, auch die Gemeineglieder zu Dürrenhofe zu gleichen Theilen mit den Gemeinegliedern zu Kuschkow beizutragen haben. Das Verhältnis in welchem jene unter sich hierzu verpflichtet sind, wird in dem Separationsrezesse von Dürrenhofe festgesetzt. (.cfr. oben §.5.). Bei Räumung des nach dem Landgraben führenden Grabens vv roth ist der Auswurf auf den anliegenden Krugauer Damm zu werfen (.cf.oben §.5.).




Text zur Doppelseite oben:
{Tabelle mit Benennung und Bezeichnung der Gräben. Nachfolgend wieder die Überschriften zu den Spalten 1 bis 3 der Tabelle getrennt durch "|". Die Spalten 4 und 5 mit Summe und Breite der Gräben werden nicht aufgeführt und müssen dem Original entnommen werden.} Spalten: Bezeichnung nach der Karte roth | Lfd. N. | Benennung und Bezeichnung der Gräben.
 

gg.

1.

Graben hinter den Gebäuden aus dem s.g. Müllerschen Graben oo. roth bis zur Tränke No.53. roth

hh. 2.

Graben aus der Tränke No.4. roth oder Tränke No.53. roth nach dem Graben ii. roth an der Grenze mit
Gröditzsch durch die Czugge.

ii.

3.

Graben an der Gröditzscher Grenze bis zum Wege nach Gröditzsch

kk.

4.

Graben aus dem sub 2. bezeichneten Graben hh. roth durch die Wutzscho No.3. und 5. nach der anderen
Wutzscho’s

ll.

5.

Graben im Kerr

mm.

6.

Graben in der Dolschen Stucka in den Plänen No.127. 128. 129. u. 130. roth und der Grenze - Hütungsrevier

nn.

7.

Graben in der Dolschen Stucka in den Plänen No.133. u. 132 roth

oo.

8.

Der Müllersche Hauptgraben und dessen Verlängerung

pp.

9.

Graben an der Dürrenhofer Grenze und in den Plänen roth 48. u. blau 54.

qq.

10.

Graben in der Katznarge zwischen den Plänen No.61. 62. und 66. roth

rr.

11.

Graben in der Katznarge an der Westseite des Weges b. roth vorlängs der Pläne 59. u. 60. roth

ss.

12.

Graben in der Wuschk Hütung

tt.

13.

Graben in der Wuschk Hütung

uu.

14.

Graben aus dem sub 7. aufgeführten Graben nn. roth durch den I u. II. Theil der Pferdebucht

vv.

15.

Zur Verlängerung des Grabens am Krugauer Damm bis in den Landgraben

ww.

16.

Gräben zu beiden Seiten des Weges Litte. a roth


{Die Bezeichnung der Gräben auf der Separationskarte mit gg, hh usw. erfolgt in roter Schrift.}
(§.24.)
Instandhaltung der beiden Tränken. Die Instandhaltung der beiden nach §.14. ausgewiesenen Tränken, namentlich die Räumung derselben, fällt den Gemeinegliedern zu Kuschkow, denen diese Tränken neben ihrer eigentlichen Bestimmung zugleich als Wasser-Behältnisse für Feuersgefahr dienen, nach Art einer Communallast gemeinschaftlich zur Last.
(§.25.)
Renteentschädigung für Abtretung eines Weges. Die Anbauer Borch und Hanschick ...




Text zur Doppelseite oben:
... haben Ackerstücke auf der benachbarten Dürrenhofer Feldmark, zu welchen ihnen der Bauer Georg Goerzig über seine Abfindung roth 49. der Karte, welche neben dem Plan des Kleinbüdners Nakonzer 55. an der Dürrenhofer Grenze belegen ist, einen Weg für ewige Zeiten gestattet und zwar von dem in der Poderben-Hütung ausgewiesenen Weg q. roth ab, in der Breite von 1. Ruthe unmittelbar neben dem Nakonzerschen Plan bis zur Dürrenhofer Grenze. Das Eigenthum und die Nebennutzung dieses Weges, welcher auf der Karte mit der Litt. zz. roth versehen ist, bleiben dem Goerzig.
Als Entschädigung für Gestattung dieses Weges geben:
1. der Anbauer Borch         -Thaler 24.Silbergroschen -Pfennige
2. der Anbauer Hanschick   -Thaler 16.Silbergroschen -Pfennige
                     Summa =   1.Thaler 10.Silbergroschen -Pfennige  {1 Taler = 30 Silbergroschen zu je 12 Pfennige}
jährliche Rente an den Bauern Görzig, welche zum erstenmal zu Johanni 1846 gezahlt worden ist und von da ab zu Johannis jeden Jahres an den {?} Goerzig abgeführet werden muß.
(§.26.)
{Wegerecht zwischen Michelchen und Majenz} Der Plan 3. roth des Ganzbauern Michelchen ist nur vom Wege Litt. a. roth aus zugänglich. Um ihn auch vom Wege Litt. i. roth aus zugänglich zu machen, räumt der Kleinbüdner Majenz dem Ganzbauer Michelchen das Recht ein, über seinen Plan No.6. roth der Karte zu fahren und zwar in der äußersten nördlichen Ecke in einer Breite von 1. Ruthe.
Eine Entschädigung wird hierfür von dem Ganzbauern Michelchen nicht gewährt.
(§.27.)
Bleibende Verhältnisse. {Regelung zu gemeinschaftlichen Zahlungen ?} Im Verbunde der Dorfgemeine, sowie in Entrichtung der öffentlichen Societäts- und Communal-Abgaben und Lasten, wird durch diesen ...




Text zur Doppelseite oben:
... Rezeß nichts geändert.
Ebenso wird das von einem Jeden der 9. alten Anbauer bisher alljährlich zu Fastnacht mit 15 sgr. {?} zur Gemeinekasse gezahlte Weidegeld auch nach Abschluß dieser Separation nach wie vor fortbezahlt.
(§.28.)
Ausführungstermin. Die Ausführung dieser Gemeinheitstheilung ist im Lauf der zweiten Hälfte des Jahres 1844 erfolgt und befinden sich seit dieser Zeit die Interessenten im Besitze Ihrer Abfindungen.
(§.29.)
Verhältnis der Parzellenerwerber. Die in der Einleitung aufgeführten Parzellen-Erwerber haben ihre Parzellen erst nach ausgeführter Theilung erworben und sind zugezogen, damit sie, weil sie einen Theil des den Hauptgütern ausgewiesenen neuen Besitzstandes in Händen haben, im Verein mit den Besitzern der Hauptgüter anerkennen, daß diese für ihre Theilnehmungsrechte durch die ihnen zugetheilten Abfindungen und die übrigen Bestimmungen dieses Rezesses genügend abgefunden sind.
Ihr Verhältniß zu dem Besitzer des Hauptguts ist nicht Gegenstand dieses Rezesses, vielmehr lediglich nach den geschlossenen Erwerbungs-Verträgen zu beurtheilen und event. durch die competente Behörde zu regulieren.
(§.30.)
Berichtigung des Hypothekenbuchs. Die Interessenten bewilligen und beantragen die Berichtigung des Hypothekenbuchs nach Inhalt dieses Rezesses.
(§.31.)
Kostenpunct. Zu den Kosten der Gemeinheitstheilung, soweit sie nicht einem oder dem anderen Interessenten durch Erkenntniß besonders zur Last gelegt sind, tragen die sämmtlichen Interessenten nach folgendem Verhältnis bei:




 
Text zu den beiden Doppelseiten oben:
{Der Inhalt dieser Tabelle über drei Seiten ist den Fotos der Originaldokumente zu entnehmen. Aufbau der Tabelle:}
lfd.No. | Haus-No. | Hyp-No. | Name der Interessenten | Quote

Vollzogen   Kuschkow den 22. August 1859.
Einleitung des Rezesses.
I. 1. W.Böttcher, Pastor.
    2b Gerichtssch. Dillan als Kirchen- und Schulvorsteher
    2a August Jazosch als Kirchenvorsteher
      a Ernst Elsner, Schulvorsteher
II. 2. J.G. Noack,
III.1.12. Eduard Müller
... usw.
{Anschließend die namentliche Aufführung aller Beteiligten und nach jeder aufgeführten Interessentengruppe erscheint der Vollzugstag, siehe die folgenden beiden Bilder.}
              a.     n.     c.
       Zimmermann.           Littke
       Gerichts-Assessor.     n. Pfr.
Vollzogen Lübben den ersten September Eintausend Achthundert 59. ...



Text zur rechten Doppelseite oben, rechtes Blatt:
{Im Anschluss an die Vollzugsprotokolle zum Rezess befinden sich im Originaltextbuch die einzelnen Verhandlungsprotokolle, die entweder mit dem Vollzug endeten oder mit einer Verweigerung der Zustimmung einiger Interessenten. In beiden Fällen sind die betreffenden Rezess-Beteiligten namentlich genannt. Das folgende Verhandlungsprotokoll vom 22. August 1859 soll auszugsweise als Beispiel dienen. Alle Verhandlungsprotokolle folgen dem gleichen Muster, indem die gesetzlichen Vorschriften in Form und Inhalt abgearbeitet werden. Aus den anderen Verhandlungsprotokollen werden nur interessante Informationen wiedergegeben.}

Verhandelt   Kuschkow, den 22. August 1859.
In der Gemeinheitstheilungs-Sache von Kuschkow steht zur Vorlegung und Vollziehung des Rezesses auf heute Termin an, zu welchem vorgeladen sind:
I. Die Vertreter der Kirche, vertreten durch
   1, den Prediger Böttcher zu Krugau
   2, Die Kirchenvorsteher:
      a, Doppelbauer Ernst Elsner,
      b, Bauer und Gerichtsschulze Johann George Dillan,
      c, Bauer Georg Garschigk.
II. Die Schule zu Kuschkow vertreten durch
    1, die sub I genannten Personen
    2, den zeitigen Schullehrer Jo. Noack.
III. Die Gemeineglieder zu Kuschkow:
      I.a. Der Vormund des minorennen Lehnrichter Carl Eduard Müller, Doppelbauer Ernst Elsner bereits ...




Text zur Doppelseite oben:
...   sub 1.a. genannt. Hs.1. Hyp.1.
      b. Der Parzellenerwerber, Anbauer Alexander Gustav Schwitzke, in Vertretung seiner Ehefrau Anna Caroline geb. Müller.
          Hs.?. Hyp.56.?
      c. Der Kleinbüdner Gottlob Dommaing für sich und in Vertretung seiner Ehefrau , Johanna geborene Lehmann.
          Hs.13. Hyp.47.
     2. Der bereits sub I.a. u. III.1.a. aufgeführte Doppelbauer Ernst Elsner für sich und in Vertretung seiner Ehefrau Wilhelmine
         geborene Lehmann Hs.52. Hyp.16.
     3. Der Ganzbauer Johann Georg Hessa Hs.2. Hyp.20.
     4. Der Ganzbauer Christian Michelchen Hs.3. Hyp.24 und der Parzellenbesitzer Gottfried Michelchen, Tischlermeister --.
         Hyp.54.
     5. Der Ganzbauer Johann Georg Rattey Hs.5. Hyp.21 und der Parzellenbesitzer, Anbauer Johann Friedrich Schötz - - Hyp.56.
     6. Der Ganzbauer Carl Mathing ./. Hyp.18.
     7. Der Ganzbauer Johann Georg Borch Hs.46 Hyp.27.
     8. Der Ganzbauer Johann George Görzig Hs.47 Hyp.22
     9. Der Besitzer sub.I.2b aufgeführte Ganzbauer u. Gerichtsschulze Johann Dillan Hs.48.Hyp.19.
     10. Der Ganzbauer August Garschick Hs.49. Hyp.23.
     11. Der Ganzbauer Friedrich Mietke Hs.50. Hyp.25.
     12. Der Besitzer sub I.1a III 1.a u. 2. aufgeführte Doppelbauer Ernst Elsner, als Vormund des minorennen Lehnrichter
           Carl Eduard Müller, Besitzer des Guts Hs.51 Hyp.26. und die Parzellenbesitzer
           a, der Pächter Friedrich Mietan, Besitzer der Parzelle No. 1.
           b, Der Kleinbüdner Gottlob Dommaing, Besitzer der Parzelle 2 u. 4.
           c, Der Tischlermeister Gottfried Michelchen, Besitzer der Parzelle No.3.
           d, Der Kleinbüdner Christian Simon, Besitzer Parzellen No.5. u. 6.
           e, Der Häusler Johann Friedrich ...




Text zur Doppelseite oben:
           ... Purbs, Parzelle No.7.
           f, Der bereits sub III.1a aufgeführte Anbauer Alexander Gustav Schwitzke in Vertretung seiner Ehefrau Anne Caroline
              geborene Müller, Besitzer der Parzelle No. 8.
           g, Der Kleinbüdner Christian Dillan Besitzer der Parzelle No.9.
           h, Der Kleinbüdner Hans /Johann/ Dillan dto. No.19.
           i, Der Kleinbüdner Christian Miethke dto. No.12.
           k, Der Kleinbüdner Christian Matschke dto. No.13.
           l, Die Kleinbüdner Wittwe Dillan, Marie geb. Götze dto. No.15.
           m, Der Kleinbüdner Georg Miethke dto. No.17. für sich und in Vertretung seiner Ehefrau, Anne geb. Schnitt.
           n, Der Schäfer Friedrich Gottlieb Heinrich zu Groß-Lubolz No.18.
           o, Der minorenne Anbauer Johann Friedrich Carl Lehmann, vertreten durch seinen Vormund, den bereits sub III.
              aufgeführten Ganzbauer Christian Michelchen Besitzer der Parzellen 20 u 21.
           p, Der Kleinbüdner George Böttcher dto. No.22.
           q, Der Häusler August Götze dto. No.10.
           r, Der Kleinbüdner Friedrich Samigk dto.
           s, Der bereits sub III.4. und 12.a aufgeführte Ganzbauer Christian Michelchen dto. No.14
           t, Die Kleinbüdner Christian Wilkeschen Erben zu Dürrenhofe
              α, Die Wittwe Wilke Christiane geb. Grubau
              β, Der Kossäth Christian Thernick zu Dürrenhofe, als Vormund der beiden minnorennen Kinder Geschwister Wilke
     13, Der Kossäth Carl Gusker Hs.No.6. Hyp.No.31
     14, Der Kossäth Christian Wilke Hs.No.44. Hyp.No.30
     15, Die Kossäth Wittwe Mathing, Anne Elisabeth geb. Kasparick Hs.No.45. Hyp.No.29.
     16, Der Kossäth August Wilhelm Jetzosch Hs.No.53. Hyp.No.28 und der bereits sub. I.2.c aufgeführte Bauer George Garschigk




Text zur Doppelseite oben:
{Bis zur laufenden Nummer 52, sowie unter IV werden alle Eingeladenen aus Kuschkow aufgeführt. Es folgen unter V. die sechs Deputierten der Gemeinde Dürrenhofe, unter VI. die neun Deputierten der Gemeinde Krugau und schließlich unter VII. die 3 Deputierten der Gemeinde Schlepzig. Danach sind die ausgebliebenen Personen namentlich genannt. Dies bitte auf den folgenden drei Doppelseiten im Original lesen:}






Text zur Doppelseite oben:
...
... {Mit der Angabe der zwischenzeitlichen Personenstandsänderungen von Beteiligten im unteren Drittel des linken Blattes setzt die Übertragung des Originaltextes wieder ein:}
Gegenwärtig sind
a, Kirchenvorsteher, der Bauer und Gerichtsschulze Johann George Dillan und der Kossäth August Wilhelm Jetzosch,
b, Schulvorsteher, der gedachte Bauer Dillan und der Doppelbauer Ernst Elsner. Der Doppelbauer Elsner zeigt an, daß der
    Lehnrichter Carl Eduard Müller für großjährig erklärt sei.
Der Müller meldete sich zur Sache und verspricht die Majorennitäts-Erklärung zu den Acten zu reichen.
Der Anbauer Alexander Gustav Schwitzke sub III.1.b 12t? ist verstorben und die Besitzerin, Wittwe Schwitzke erschienen.
Die verwittwete Kleinbüdner Dillan, Marie geb. Götze sub12.l ist mit dem Mauerer Friedrich Handrosch verheirathet, welcher sich für seine ausgebliebene Ehefrau meldet. Die Wittwe Wilke, Christiane geb. Gruban, sub 12t α ist mit dem Kleinbüdner Friedrich Schötz verheirathet, welcher sich für seine Ehefrau meldet.
Der Kleinbüdner Christian Matschke ...




Text zur Doppelseite oben:
... sub No.28. hat die Nahrung Hs.No.23 an den Büdner Friedrich Michelchen durch notariellen Vertrag vom 27. Juni d.J. verkauft. An Stelle des Matschke meldet sich der Michelchen mit dem Bemerken, daß der Besitztitel für ihn noch nicht berichtigt sei.
Für den Klein-Büdner Ökonom Ernst Müller aus Krugau sub No. 31. meldet sich dessen Besitznachfolger Zimmermann Georg Mathing als zeitiger Besitzer der Kleinbüdnerstelle Hs. No. 28. Hyp. No. 48.
Von den Deputirten der Gemeine Dürrenhofe sind die sub V.5. und 6. von den Deputirten der Gemeine Krugau die sub VI.1.2.5. und 8. aufgeführten und von den Deputirten der Erbpachts-Vorwerks-Besitzer zu Schlepzig ist der sub VII.b. aufgeführte verstorben.
Die Erschienenen sind persönlich bekannt und dispositionsfähig.
Während das Vorstehende registrirt ward, fanden sich ein die Interessenten sub III. 3. 4. 12.o.s. 22. 27. 36. 39. 50. 52. VI. 4. u. 7. VII. c.
Den Interessenten ward der Rezeß über die Gemeinheitstheilung von Kuschkow-Lübbener Kreises vorgelesen.
Dieselben erklärten:
I, ad §.6. nach den ihnen auf ihr Ansuchen wiederholt, die beiden Reinkarten und die Brouillonkarte vorgelegt waren und sie die
   Karten untereinander verglichen hatten, daß sie die beiden Reinkarten als mit der Brouillkarte über einstimmend hiermit
   ausdrücklich anerkennen wollten.
II. ad §.13. daß die Kirchplätze und Kirchhöfe nicht Kirchen- sondern Gemeine-Vermögen seien. Die Kirchen-Vorsteher geben dies
   als richtig zu.




Text zur Doppelseite oben:
Zum §.22. bemerken die Bauern, Kossäthen und Großbüdner, sowie der Kleinbüdner Nakonzer, daß die Nebennutzung der Wege namentlich Gräserei und Baumzucht jedem angrenzenden Planbesitzer bis zur Mitte des Weges, soweit er gränzt, zustehen soll. Die übrigen Klein-Büdner und Anbauern sind hiermit einverstanden, sobald damit verbunden, die Bestimmung festgesetzt wird, daß das Vieh nur gekoppelt zur Weide über die Wege getrieben werden dürfe. Dieser Bestimmung treten jedoch die Bauern, Kossäthen, Großbüdner und der Kleinbüdner Nakonzer entgegen und sind der Ansicht, daß ihr Beschluß die kleinen Eigenthümer bindet, wogegen diese auftreten. Zum §.26. erklärt der Kleinbüdner Majenz, daß er die daselbst constituirte Wegegerechtigkeit nicht der Person des Michelchen, sondern dem bäuerlichen Gute desselben bestelle. Eine Eintragung in das Hypothekenbuch soll nicht erfolgen.
Den Interessenten ward hierauf der Rezeß zur Vollziehung vorgelegt und ihnen dabei in Gemäßheit der Vorschrift des §.170. der Verordnung vom 20. Juni 1817. eröffnet:
   Daß durch diesen Rezeß das Auseinandersetzungs-Verfahren dergestalt abgeschlossen werde, daß die zur Sache zugezogenen
   Interessenten nicht nur mit keinen Einwendungen wegen der hierin bestimmten Gegenstände, sondern auch mit keinen
   Nachforderungen auf Rechte, welche ihnen hinsichtlich dieser Auseinandersetzung zuständig gewesen wären und dabei
   übergangen sind weiter geführt werden könnten.
Dieselben erklärten dies wohl verstanden zu haben.




Text zur Doppelseite oben:
Im Laufe der Verhandlung hatten sich noch eingefunden:
1, Der Prediger Böttcher aus Krugau.
2, Der Kossäth Hans Pielchen aus Schlepzig.
Es genehmigten und vollzogen hierauf den Rezeß, so wie diese Verhandlung.
            V.   g.   u.    {Vorgelesen, genehmigt, unterzeichnet}
{Es folgt die namentliche Aufführung aller Erschienenen mit Bezug zur jeweiligen Sache, die den Rezess genehmigten und vollzogen. Die Namen sind dem Original zu entnehmen.}




Text zur Doppelseite oben:
{... Fortsetzung der Namensliste.}
Die Interessenten, welche in der Rezeß-Einleitung sub III.1b ... {bis} V ... aufgeführt sind, verweigerten die Vollziehung des Rezesses aus verschiedenen Gründen, genehmigten aber diese Verhandlung und vollzogen dieselbe, wie folgt:
Nakonzer, Dommaing, Ternick, Gusker.
Die Interessenten sub. III. 5.a resp. 49, 14, ... V. 1. 3. 4. verweigern die Unterschrift.
Sie haben gegen den Inhalt dieser Verhandlung nichts einzuwenden und verweigern die Vollziehung lediglich nur deshalb, weil sie, wie ihnen eröffnet, heut über ihre Weigerungsgründe nicht näher vernommen werden. Die Interessenten unter III. 4. 12.5 6. ... 45. entfernten sich nach Abgabe ihrer Erklärung, daß sie den Rezeß nicht vollziehen würden.
Die Interessenten sub III. 7. ... 35. hatten sich während Verlesung des Rezesses aus der Verhandlung entfernt und waren bei Verlesung und Vollziehung des Rezesses nicht mehr im Terminslocal.
Vor dem Schluß der Verhandlung fanden sich die Interessenten sub 12.l., 43 und 35. wieder ein, lehnten aber die Unterschrift dieser Verhandlung ab, ...




Text zur Doppelseite oben:
... ab, weil sie heut überhaupt nicht über die Weigerungsgründe vernommen werden sollen.
Hierauf erklärte der Kleinbüdner Christian Schenker:
   Ich genehmige den Rezeß, so wie diese mir vorgelesene Verhandlung.
      V.   g.   u.   {Vorgelesen, genehmigt, unterzeichnet}
      Schenker.
Schließlich meldete sich die verehelichte Anbauer Götze, Caroline geb. Glaesig und trug unter Vorzeigung des notariellen Vertrages vom 14. April cr. {currentis = dieses Jahres} vor, daß sie von der Wittwe Matschenz, Marie geb. Groger die Anbauernahrung Hs. No. 42. Hyp. No. 15. gekauft habe und beantragte ihren Ehemann an Stelle der Matschenz zur Vollziehung des Rezesses vorzuladen. Sie entfernte sich vor der Unterschrift.
      a.   u.   s.   {actum ut supra = verhandelt wie oben geschrieben / geschehen wie oben zu lesen}
      Zimmermann.    Littke v. Ptr.

{Auf der rechten Seite folgt die Niederschrift vom 1. September 1859 zur Rezeß-Vollziehungs-Verhandlung mit dem Ganzbauer August Garschigk, die hier nicht transkribiert wird. Die Inhalte der danach folgenden Seiten des Buches werden nur auszugsweise wiedergegeben, soweit sie für den heutigen Leser interessant sind.}




Text zur Doppelseite oben:
...
Verhandelt   Kuschkow, den 9. September 1859.
In der Gemeinheitstheilungs-Sache von hier stellten sich heute persönlich bekannt und dispositionsfähig ein:
1, der Ganzbauer Johann Georg Borch, Hs. No.46. Hyp. No.27.
2, der Kleinbüdner Joh. Christian Simon für sich und seine Ehefrau Christiane geb. Rasch als gemeinschaftliche Besitzer der
    Klein-Büdner-Nahrung Hs. No.18,. Hyp. No.42. und als Besitzer von Parzellen des Wilkeschen Büdnerguts Hs. No.51.
3, Der Mühlenmeister Johann Carl Hermann Pohle als Besitzer von Parzellen der Kleinbüdner-Nahrung Hs. No.17. Hyp No.43
    und beantragten ihnen den Rezeß zur Vollziehung vorzulegen.
{Es folgen die gesetzlich vorgeschriebene Bestätigungs-, Zustimmungs- und Genehmigungserklärung, die auf den Seiten vorhergehender Verhandlungen nachgelesen werden können und hier nicht wiederholt werden.}




Text zur Doppelseite oben:
... {Fortsetzung der Bestätigungs-, Zustimmungs- und Genehmigungserklärungen von oben.}
Den Abreden der übrigen Interessenten über die Nebennutzung der Wege treten wir bei bezüglich des dabei entstandenen Streits über das Treiben des Viehes, ich der Borch auf Seite der Bauern, ich der Simon aber auf Seite der Kleinbüdner.
      V.   g.   u.
III.7. Borch.   26.12.d Simon.   25. Pohle.

Ferner gestellten sich persönlich bekannt und dispositionsfähig: ... ... {Die Aufzählung der Personen 4, bis 9, den Deputirten der Gemeine Krugau, bitte wieder dem Original entnehmen. Auch der rechtlich vorgeschriebene Ablauf dieser Verhandlung wird ausgespart. Die Wiedergabe wird fortgesetzt auf der folgenden Doppelseite, rechtes Blatt, vierte Zeile ...}




Text zu den beiden Doppelseiten oben:
... {Fortsetzung von der vorhergehenden Seite. Die Wiedergabe beginnt auf dem linken Bild, rechtes Blatt, mit der vierten Zeile:}
Wir treten den Erklärungen der übrigen Interessenten in der Rezeß-Vollziehungs-Verhandlung und wir, der Hanschick und Handrosch bezüglich des Streites über die Benutzung der Wege als Viehtrift den Erklärungen der Kleinbüdner und Anbauer, bei.
      V.   g.   u.
III.44. Handzeichen XXX des Anbauern Christian Hanschick.

{... es folgt der Vollzug durch die übrigen Personen der Verhandlung. Ebenso lief die Verhandlung am 10. September 1859 in Lübben ab (rechtes Bild) mit dem Kossäthen-Auszügler Georg Garschigk, jetzt in Lübben wohnhaft als Vormund des Friedrich Wilhelm Jetzosch, Parzellenbesitzers des Kossäthenguts Hs. No.53. Hyp. No.28. von Kuschkow.}
Verhandelt Kuschkow, den 11. November 1859. ...




Text zur Doppelseite oben, rechtes Blatt:
Verhandelt   Kuschkow, den 11. November 1859.
In der Gemeinheitstheilungssache von Kuschkow erschienen zur Aufnahme eines Nachtragsrezesses über einen Tausch zwischen Parzellen der Pläne 121 und 110 roth:
1, Ganzbauer Christian Michelchen Hs.-No.3,
2, dem Kleinbüdner Gottlieb Domaing,
3, der Tischlermeister Gottfr. Michelchen,
sämmtlich von hier persönlich bekannt und dispositionsfähig.
Der Bauer Michelchen erklärte: Zu der Verhandlung vom 2. Februar 1844. Vol.III. hob.219.ff ist zwischen mir und dem Bauern Wilke, welcher damals das Bauerngut Hs.No.51. Hyp.No.26. daselbst besaß, ein Tauschvertrag zwischen Parzellen der aus gehörigen Plänen 121. und 110. roth zu Stande gekommen. Hierauf trat ich von meinem Plane 121. ...




Text zur Doppelseite oben:
... 121. den rechts des alten Pretschener Weges {= Weg hinter der Kirche rechts abgehend} belegenen Theil an den Plan 110. roth des Wilke ab und erhielt den gleichen Flächeninhalt auf der linken Seite des alten Pretschener Weges auf der ganzen Länge meines Plans. Dieser Tausch ist später zur Ausführung gekommen, es hat aber bis jetzt eine Berichtigung der Karten nicht statt gehabt. Der Besitznachfolger des Wilke, der Lehnrichter Johann Christian Müller hat inzwischen den Plan 110. roth parcellirt und besitzen gegenwärtig die von mir abgetretene Parzelle, die Eingangs aufgeführten Klein-Büdner Dommaing und Tischlermeister Michelchen.
Der Kleinbüdner Dommaing und der Tischlermeister Michelchen erwiderten hierauf:
   Das von dem Bauer Michelchen vorgetragene Sachverhältniß ist richtig und erkennen wir an, daß wir gegenwärtig auf Grund
   der von uns mit dem verstorbenen Lehnrichter Joh. Christian Müller abgeschlossenen Parzellierungs-Verträgen das von dem
   Ganzbauer Michelchen abgetretene Stück Land besitzen. Wir geben daher anheim resp. beantragen:
   den zeitigen Besitzstand auf die Karte aufzutragen.
Der Commissarius eröffnete den Interessenten, daß die gestern durch den mit unterzeichneten Geometer Richter vorgenommenen Vermessung der vertauschten Parzellen den Flächeninhalte derselben auf 123. Ruten herausgestellt habe, die Bonität der Flächen nach dem Bonitierungs-Register und Segmentierungs-Plan gleich sei und es daher einer anderweitigen Aufstellung der Besitzstände nicht bedürfe.




Text zur Doppelseite oben:
Die Interessenten haben hiergegen nichts zu erinnern, beantragen, die Separationskarte zu berichtigen und verzichten auf nochmalige Vorlage der Karten nach erfolgter Berichtigung. Der Bauer Michelchen und der Kleinbüdner Gottlob Dommaing erklärten hierbei zugleich, daß sie, letzterer jedoch nur als Besitzer der Parzelle vom Wilkeschen Bauerngute, die Gründe weggefallen erachteten, um derentwegen sie die Vollziehung des Rezesses verweigert hätten, daß sie denselben jetzt genehmigen und zum Zeichen ihrer Genehmigung vollzogen hätten.
         V.   g.   u.   {Vorgelesen, genehmigt, unterzeichnet}
     Christian Michelchen,   Gottfried Michelchen,   Gottlob Dommaing.
Der Lehnrichter Carl Eduard Müller ist der bescheinigten Vorladung ungeachtet ausgeblieben.
4, erschien unvorgeladen persönlich bekannt und dispositionsfähig: der Großbüdner Christian Michelchen Hs. No.4. Hyp. No.32.
    und erklärte: Mir ist der Rezeß in der Verhandlung vom 22. August cr. vorgelesen und habe ich damals die Vollziehung
    desselben verweigert. Ich bin jetzt anderer Ansicht, genehmige den Rezeß, so wie die Vollziehungs-Verhandlung vom
    22. August und habe zum Zeichen meiner Genehmigung den Rezeß vollzogen.
         V.   g.   u.
         Christian Michelchen
5, Der Kleinbauer August Wilke auch Müller oder Lorenz Hs. No.30 Hyp. No.41 und
6, der Kleinbüdner Friedrich Stephan Hs. No.33. ...




Text zur Doppelseite oben:
... persönlich bekannt und dispositionsfähig.
Letzterer erklärte:
   An der Grenze meiner Hofstelle No.40.a der Karte steht auf der Hofstelle 44.a eine Scheune, welche zur Kleinbüdner-Nahrung
   des Wilke gehört. Ich sehe ein, daß bei einer Reparatur der Scheune nach meiner Grenze sie mein Grundstück betreten werden
   muß und will das Recht hierzu, sofern es ohne Benachtheiligung der auf meinem Grundstücke erbauten Früchte geschieht, dem
   Kleinbüdner Wilk einräumen.
Der Kleinbüdner Wilk acceptirte dies bestens und erklärte sich nunmehr bereit den Rezeß zum Zeichnen seiner Genehmigung zu vollziehen.
      V.   g.   u.
      August Lorenz.   Friedrich Stephan

7, Kleinbüdner Friedrich Majenz Hs. No.10. Hyp. No.3.
8, Der Anbauer Gottlieb Lucas als Besitzer einer Parzelle vom Gute Hs. No.36. Hyp. No. persönlich bekannt und dispositionsfähig. Dieselben erklärten sich heut bereit den Rezeß zu vollziehen. Sie nehmen ihre Weigerungsgründe wie sie in der Verhandlung vom 9. September protokollirt sind, zurück und bemerkt ersterer hierbei, daß die Grenze nach Rücksprache mit dem Anbauer Purbs heute durch den Geometer Richter seinem Wunsche gemäß abgesteckt sei. Denselben ward hierauf der Rezeß vorgelegt und von ihm vollzogen.
      V.   g.   u.
      Friedrich Majenz,   Handzeichen XXX des Gottlieb Lucas.




Text zu den beiden Doppelseiten oben:
{Nach ihrer Weigerung in der ersten Verhandlungsrunde vollzogen nun auch die Personen 9 bis 13 in einer sich wiederholenden Prozedur den Rezess. Fortsetzung der Transkription auf der rechten Doppelseite, linkes Blatt, Mitte:}
... Endlich erschien:
14, der Büdner Christian Dillan Hs. No.9. Hyp. No.2. für seine Ehefrau, Anne geb. Wilke, persönlich bekannt und dispositionsfähig
     und erklärte: Ich habe mich überzeugt, daß ich mit meinen Gründen, welche ich für meine Weigerung, den Rezeß zu vollziehen
     angeführt habe, nicht durchkomme. Ich nehme deshalb meine Beschwerden zurück, genehmige den Rezeß und vollziehe ihn
     zum Zeichen dieser Genehmigung.
        V.   g.   u.
        Dillan.
        a.   u.   s.   {actum ut supra = verhandelt wie oben geschrieben / geschehen wie oben zu lesen}
        Zimmermann.    Littke v.P.
Verhandelt Lübben, den 15. Dezember 1859.

Unvorgeladen erschien von Person bekannt und dispositionsfähig der Anbauer August Götze aus Kuschkow und erklärte:
Ich habe mich davon überzeugt, daß meine Weigerung, den Rezeß zu vollziehen, unbegründet ist und bitte, mir den Rezeß nachträglich zur Genehmigung und Vollziehung vorzulegen. Diesem Antrage gemäß ward ihm der Rezeß und die Vollziehungs-Verhandlung vom 22. August cr. vorgelesen, ihm auch die am Schlusse dieser ...




Text zur Doppelseite oben:
... Verhandlung enthaltene Belehrung wörtlich wie sie niedergeschrieben, vorgehalten. Derselbe erklärte hierauf:
Ich habe diese Belehrung wohl verstanden, genehmige als Besitzer einer Parzelle des Bauernguts Hs. Nr.51. Hyp. No.26. und als gesetzlicher Vertreter meiner Ehefrau, Caroline geb. Gläsig, Besitzerin der Anbauer-Nahrung Hs. No.42. Hyp. No.13. den Rezeß und die Bestimmungen der Rezess-Vollziehungs-Verhandlung vom 7. August und vollziehe zum Zeichen meiner Genehmigung den Rezeß. Hinsichtlich des zwischen den Separations-Interessenten entstandenen Streits, ob das Vieh gekoppelt oder ungekoppelt über die Wege getrieben werden dürfe, will ich eine Erklärung nicht abgeben, da ich kein Interesse dabei habe und mich in einen Proceß nicht einlassen will.
      V.   g.   u.
      Götze.
      a.   u.   s.   {actum ut supra = verhandelt wie oben geschrieben / geschehen wie oben zu lesen}
      Zimmermann.    Littke.

Registrirt   Kuschkow, den 11. November 1859.
In der Gemeinheitstheilungs-Sache von Kuschkow ist in dem auf heute zur Rezeßvollziehung anberaumten Termin für die verehel. Miether Christian Müller, Christiane geborene Heinrich von hier, der richtig insinuirten {gerichtlich zugestellten} Verhandlung ungeachtet niemand erschienen.
      q.   e.   r.   {quod erat registrandum = geschehen wie oben registriert / vermerkt}
      Zimmermann.    Littke. v.P.

Cop. vid. ect.   {Copia vidimata ... = beglaubigte Abschrift ...}

Verhandelt   Kuschkow, den 11. November 1859.
In der Kuschkower Gemeinheitstheilungssache steht zur Beantwortung und Instruction der von den unzufriedenen Interessenten angegebenen Weigerungsgründe den Rezeß zu vollziehen und zur Wahl von Deputirten auf heute Termin an, zu welchem ...



... Den ersten Teil zu dieser Dokumentation finden Sie auf der vorangegangenen Seite, die Fortsetzung folgt auf der nächsten Seite.

 

 


Diese Themenseite zum Separationsrezess in Kuschkow wurde hier auf der Website www.kuschkow-historie.de erstmalig veröffentlicht am 10.3.2026 und seitdem in Abständen aktualisiert und ergänzt.
 

 




Quellen- und Literaturverzeichnis

Hinweis: Hier finden Sie nur Literaturangaben zu den Spezialthemen dieser Seite. Das allgemeine Literaturverzeichnis zu Kuschkow und der Niederlausitz als Thema der gesamten Website finden Sie auf der Hauptseite (Startseite, siehe hier: ).

Abendroth, Alfred: Die Praxis des Vermessungsingenieurs. Geodätisches Hand- und Nachschlagebuch für Vermessungs-, Kultur- und Bauingenieure, Topographen, Kartographen und Forschungsreisende. Zweiter Band. Verlagsbuchhandlung Paul Parey, Berlin 1923 (Zweite Auflage). III. Teil: Landwirtschaft, Siedlungs- und Forstwesen (Seiten 465-515). Als PDF zu finden bei der "Digital Library of the Silesian University of Technology" in Gliwice / Gleiwitz (Polen) unter https://delibra.bg.polsl.pl/dlibra

Allgemeines Reglement für die Feldmesser im Preußischen Staate. Gegeben Berlin, den 29sten April 1813. Gedruckt bei Georg Decker, Königlich Geheimen Ober-Hofbuchdrucker. Zu finden in den Digitalisierten Sammlungen der TU Berlin, Universitätsbibliothek, unter https://digital.ub.tu-berlin.de/view/work/BV024329115/1/?1= (abgerufen am 3.8.2022)

Bönisch, Fritz: Die Fluren der Gemarkung Klein-Räschen (Gemeinde Groß-Räschen, Kreis Senftenberg) vor Ausführung der Gemeinheitsteilung. Enthalten in: Jahrbuch für Brandenburgische Landesgeschichte, Band 11, Berlin 1960; Seiten 101-117. Mit interessanten Details zur mittelalterlichen Fluraufteilung und den Veränderungen durch die Separation sowie mit einer Liste der Flurnamen. Digitalisiert als PDF zum Download unter https://geschichte-brandenburg.de ‒ dort unter "Veröffentlichungen".

Bruns, Karl: Die Amtssprache. Verdeutschung der hauptsächlichsten im Verkehr der Gerichts- und Verwaltungsbehörden gebrauchten Fremdwörter. (Verdeutschungsbücher des allgemeinen deutschen Sprachvereins, Band V.) Verlag des allgemeinen deutschen Sprachvereins, Braunschweig 1892. Digitalisierung des Originals von Google (siehe direkt hier: ), Transkription zur digital durchsuchbaren Version von Wikisource (siehe direkt hier: )

Denkschrift über die Ausführung des Gesetzes vom 21. Mai 1861, betreffend die anderweitige Regelung der Grundsteuer. (Herausgegeben von der Preußischen Staatsregierung ohne Nennung einzelner Autoren.) Gedruckt in der Königlichen Staatsdruckerei, Berlin 1865. Digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin, Preußischer Kulturbesitz, unter anderem als PDF unter https://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0000E79500000000 (sehr große Datei)

Eisenschmidt, Ralph: Systematische Ungenauigkeiten des Aufnahmeverfahrens im preußischen Steuerkataster von 1865. Enthalten in: FORUM. Zeitschrift des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V. (BDVI), Berlin, Heft 2/2021; Seiten 30-45

Gebbert, Thomas / Hartmann, Dietwalt / Reichert, Frank: Aufnahme und Darstellung der Ortslagen in den Separations- und Katasterkarten der östlichen Provinzen Preußens. Enthalten in: FORUM. Zeitschrift des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V. (BDVI), Berlin, Heft 3/2018; Seiten 28-39

Gentzen, Udo: Verborgene Orte. Spurensuche auf Separationskarten. Enthalten in: Vermessung Brandenburg, Heft 1/2020, herausgegeben vom Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK), Potsdam 2020; Seiten 4-35. Als PDF zu finden auf der LGB-Website unter https://geobasis-bb.de/sixcms/media.php/9/vbb_120.pdf (Stand: 21.7.2022)

Geschäfts-Instruction für die Special-Commissarien und Feldmesser im Ressort der Königlich Preussischen General-Commission zu Merseburg. Im Selbstverlag der gedachten Behörde. Druck und Papier von E. Baensch jun., Magdeburg 1856 (digitalisiert von Google). Allgemein bezeichnet als Merseburger Instruktion, ursprünglich eine Vorschriftensammlung für die preußische Provinz Sachsen, schon bald aber bei den Separationsverfahren usw. in ganz Preußen zur Anwendung gebracht, mit äußerst detailgenauen Anweisungen, besonders für die fachlich interessierte Leserschaft hochinteressant.

Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1821. Enthält die Verordnungen vom 30sten Januar bis 15ten Dezember 1821 mit Inbegriff von 6 Verordnungen aus dem Jahre 1820. Berlin, zu haben im Königl. Debits-Komtoir für die Allgemeine Gesetz-Sammlung. Enthält die Gemeinheitsteilungs- und Ablösungs-Ordnungen. Digital vom Münchener DigitalisierungsZentrum für die Bayerische Staatsbibliothek unter https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10509522?page=,1

Gesetz über Ablösungen und Gemeinheitsteilungen vom 17. März 1832 (Sachsen), enthalten in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832, 1stes bis 43stes Stück, Dresden, gedruckt und zu finden in der Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold und Söhnen; 10tes Stück, ab Seite 163. Sowohl das organisatorische System als auch die gesetzlichen Regelungen wurden im Wesentlichen von Preußen übernommen. (digitalisiert von Google und von der Sächsischen Landesbibliothek Dresden unter https://digital.slub-dresden.de/werkansicht/dlf/96865/1 > Band 1832)

Gewanne ‒ die einzigartigen Feldflurstrukturen der Landschaft. Autorengruppe. Herausgeber: Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB), Potsdam 2018. Als PDF auf der Website des LGB zu finden unter https://geobasis-bb.de

Greiff, J.: Die Preußischen Gesetze über Landeskultur und landwirthschaftliche Polizei, zusammengestellt und nach den Grundsätzen der oberen Spruch- und Verwaltungs-Behörden erläutert durch J. Greiff (Berlin). Verlag von G. P. Aderholz' Buchhandlung (G. Porsch), Breslau 1866 (digitalisiert von Google). Enthält die speziell den ländlichen Raum (das "platte Land") betreffende Gesetzgebung zwischen 1807 und 1866 und damit im Wesentlichen die Epoche der Reformen in Preußen.

Greve, Dieter: Flurnamen in Mecklenburg-Vorpommern, mit einem Lexikon der Flurnamenelemente (Flurnamen von A bis Z). Schwerin 2016. Als PDF kostenlos zur Verfügung gestellt auf der Website der "Stiftung Mecklenburg" unter https://stiftung-mecklenburg.de/aktuelles/infos-neues/flurnamenlexikon (eigentlich nur geeignet für das zum niederdeutschen Sprachraum gehörende nördliche und mittlere Brandenburg, aber mit einer guten Einführung zu den Grundsätzen der Flurnamenforschung)

Gröditsch 1004 bis 2004. 1000 Jahre Gröditsch. Chronik eines Dorfes im Spreewald. Herausgegeben anläßlich der 1000-Jahrfeier vom Festkomitee. Bearbeitet von Heidi Barwar und Peter Lohmann unter Verwendung von Beiträgen anderer Autoren; Gröditsch 2004 (im Eigenverlag). Ab Seite 27: "Rezeß über die Separation der Koppelhutung zwischen den Ortschaften Gröditsch und Kuschkow des Lübbener Kreises."

Hanke, Max: Geschichte der amtlichen Kartographie Brandenburg-Preußens bis zum Ausgang der Friderizianischen Zeit. Bearbeitet von Hermann Degner. Verlag von J. Engelhorns Nachfolger, Stuttgart 1935. Digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin, Preußischer Kulturbesitz, unter https://digital.staatsbibliothek-berlin.de/werkansicht/?PPN=PPN1842772406 (leider mit Druckfehler / Zahlenfehler auf Seite 17: falsche Rutenberechnung). Zu den Gemeinheitsteilungen und Landmesserreglements unter Friedrich II. ab 1765 siehe ab Seite 181.

Harnisch, Hartmut: Kapitalistische Agrarreform und industrielle Revolution. Agrarhistorische Untersuchungen über das ostelbische Preußen zwischen Spätfeudalismus und bürgerlich-demokratischer Revolution von 1848/49 unter besonderer Berücksichtigung der Provinz Brandenburg. Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1984. Veröffentlichung des Brandenburgischen Landeshauptarchivs, Band 19 (als Open-Access-Publikation / PDF unter https://biblioscout.net/book/10.35998/9783830543428). Unter anderem: Stein-Hardenbergsche Agrarreformen mit Regulierung, Ablösung, Separation, Gemeinheitsteilung, usw.; bäuerliche Landverluste, Bevölkerungsentwicklung und Wanderungsbilanz; Großbauern, Mittelbauern, Kleinbauern, Landarbeiter; Entwicklung der Bautätigkeit, Neubau und Umbauten, Entstehung von Abbauhöfen; Landhandwerk, Zunftzwang, Gewerbefreiheit; usw.

Hebler, ..?.. (Dollgen): Wendische Bezeichnungen in unserer Gemarkung. Enthalten in: Lübbener Kreiskalender 1927, Seite 53; digitalisiert von der Stadt- und Landesbibliothek Potsdam (siehe weiter unten)

Heinich, Walter: Königshufen, Waldhufen und sächsische Acker. Enthalten in: Neues Archiv für Sächsische Geschichte und Altertumskunde, Band 51. Verlag Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung, Dresden 1930; Seiten 1-10 (Textauszug siehe direkt hier: )

Hoffmann, Helmut: 150 Jahre Liegenschaftskataster in der Region Berlin/Brandenburg ‒ Aufbau des Liegenschaftskatasters aus dem 'Nichts': ‒ wie war das 1861? Enthalten in: Vermessung Brandenburg, Heft 2/2011, herausgegeben vom Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, Potsdam 2011; Seiten 18-26

Hornung, W.: Urkundliche Sammlung gesetzlicher und reglementarischer Bestimmungen für den Landmesser aus den Jahren 1701 bis 1813. Gesammelt im Königlichen Geheimen Staatsarchiv. Kommissionsverlag von Eugen Strien, Halle a. S. 1900; digital zu finden auf der Website der Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität zu Berlin unter
https://www.digi-hub.de/viewer/!toc/BV042013793/5/LOG_0000/ (abgerufen am 3.8.2022)

Knapp, Georg Friedrich: Die Bauern-Befreiung und der Ursprung der Landarbeiter in den älteren Theilen Preußens. Zwei Theile in einem Band. Verlag von Duncker & Humblot, Leipzig 1887 (digitalisiert von Google). Eine sehr gute und detailreiche Gesamtdarstellung der reformerischen Entwicklungen zwischen 1706 und 1857. Die Niederlausitz steht nicht im Vordergrund, als Teil der Provinz Brandenburg seit 1815 ist sie aber in die Gesetzgebung von 1821 voll mit einbezogen und spätestens von da an auch mit behandelt.

Koch, Christian Friedrich: Formularbuch und Commentar zum Notariats-Gesetz für instrumentirende Gerichts-Personen und Notarien, mit kurzen Angaben über die Erfordernisse der einzelnen Urkunden und mehreren als Anhang beigefügten Tax-Instrumenten. Sechste neu überarbeitete und vermehrte Ausgabe. Verlag von J. Guttentag, Berlin 1862. Behandelt wird das preußische Gesetz vom 11. Juli 1845 über das Verfahren bei Aufnahme von Notariatsinstrumenten. Hilfreich beim Verständnis von notariell ausgefertigten Vertragstexten; mit Stichwortverzeichnis. Digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin / Preußischer Kulturbesitz unter https://digital.staatsbibliothek-berlin.de/werkansicht/?PPN=PPN719241286
Stichworte z.B.: Ablösungsrezeß, Lehnsurkunde, Fideikommiß, Erbpacht, Weiderezeß, Dienstablösungs-Rezeß, Grenzregulierung, Gutsabtretungs- und Altenteilsvertrag, Parzellierung, Taxe einer Mühle / Gasthof / Ziegelei; usw. ‒ nicht jedoch die staatlichen Separations-Verfahren zur Neuordnung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes, die einer eigenen Gesetzgebung unterlagen.

Kretzschmer, Johann Karl: Anleitung zum Geschäftsbetriebe der Oekonomie-Kommissarien, bei Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse, bei Gemeinheitstheilungen, Ablösungen der Grund-Gerechtigkeiten, der Dienste und Abgaben, in Gefolge der neuern agrarischen Gesetzgebung des Preußischen Staats. Mit vier Kupfertafeln und Tabellen. Berlin und Stettin, in der Nicolaischen Buchhandlung, 1828 (digitalisiert vom Münchener DigitalisierungsZentrum für die Bayerische Staatsbibliothek unter https://opacplus.bsb-muenchen.de/title/BV001681319, oder von Google). Die erste umfassende Publikation zur Durchführung der Reformen in den Gemarkungen.

Krünitz, Johann Georg: Oeconomisch-technologische Encyklopädie, oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft und der Kunstgeschichte, in alphabetischer Ordnung. 242 Bände. Mit Königlich Preußischen und Churfürstlich Sächsischen Privilegien. Berlin, 1773-1858, bey Joachim Pauli, Buchhändler. Vollständig digitalisiert von der Universitätsbibliothek Trier unter www.kruenitz1.uni-trier.de (siehe direkt hier: )

Lübbener Kreiskalender (Kreis-Kalender) in historischen Ausgaben ab 1913 (Stand Dezember 2022), digitalisiert als PDF mit vielen interessanten Beiträgen auch zu Kuschkow und Umgebung, findet man auf der Website der Stadt- und Landesbibliothek Potsdam unter https://opus4.kobv.de/opus4-slbp/solrsearch/index/search/searchtype/collection/id/18476

Mascher, Heinrich Anton: Die Grundsteuer-Regelung in Preußen auf Grund der Gesetze vom 21. Mai 1861. Dargestellt nach Geographie, Geschichte, Statistik und Recht. Verlag von Eduard Döring, Potsdam 1862 (https://reader.digitale-sammlungen.de/)

Meyer, Helmut: Geschichte der Leiter der preußischen Katasterämter. Syke 2012. Eigenpublikation als PDF auf der Website der Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement - DVW e.V. (abgerufen am 20.7.2022)

Mucke, Ernst: Wörterbuch der Nieder-Wendischen Sprache und ihrer Dialekte. 3 Bände. Verlag der russischen und èechischen Akademie der Wissenschaften / Verlag der böhmischen Akademie für Wissenschaften und Kunst. St. Petersburg / Prag 1911-1928; im Band 3 die Familiennamen, Ortsnamen und Flurnamen (ab Seite 193). Als PDF zu finden auf der Website der Sächsischen Landes- und Universitätsbibliothek Dresden unter https://sachsen.digital

Müller, Ewald: Das Wendentum in der Niederlausitz. H. Differt's Buchhandlung, Moritz Liebe, Kottbus 1893. Ein sehr guter Überblick über die wendischen Lebensverhältnisse, Traditionen und Begriffe. (digitalisiert von Google und von der Sächsischen Landesbibliothek Dresden unter http://digital.slub-dresden.de/id403634016)

Schlitte, Bruno: Die Zusammenlegung der Grundstücke in ihrer volkswirthschaftlichen Bedeutung und Durchführung. Verlag von Duncker & Humblot, Leipzig 1886. Ein Überblick über den gesamten regional unterschiedlichen Ablauf der Verfahren seit dem 18. Jahrhundert im späteren Deutschen Reichsgebiet incl. Auswertung der Ergebnisse, verbunden mit äußerst ausführlichen Literatur- und Quellenangaben jeweils im laufenden Text. Königreich Preußen ab Seite 155, Provinz Brandenburg ab Seite 347. (digitalisiert von Google)

Schneitler, Carl Friedrich: Lehrbuch der gesammten Meßkunst oder Darstellung der Theorie und Praxis des Feldmessens, Nivellirens und des Höhenmessens, der militairischen Aufnahmen, des Markscheidens und der Aufnahme ganzer Länder, sowie der geometrischen Zeichenkunst. Zum Selbststudium und Unterricht ... Zweite verbesserte Auflage. Mit 179 in den Text eingedruckten Figuren in Holzschnitt. Druck und Verlag von B. G. Teubner, Leipzig 1854. Digital vom Münchener DigitalisierungsZentrum für die Bayerische Staatsbibliothek unter https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10083335?page=5

Schneitler, Carl Friedrich: Die Instrumente und Werkzeuge der höheren und niederen Meßkunst, sowie der geometrischen Zeichenkunst, ihre Theorie, Construction, Gebrauch und Prüfung. Zum Unterricht und Selbststudium ... Zweite sehr vermehrte und verbesserte Auflage. Mit 227 Figuren in Holzschnitt. Druck und Verlag von B. G. Teubner, Leipzig 1852. ... Vierte Auflage 1861. (beide Auflagen digitalisiert von Google)

Spata, Manfred: Der "Rheinländische Fuß" ist auch der "Preußische Fuß". Ein Rückblick zur Maß- und Gewichtskunde. Enthalten in: Heimatpflege im Kreis Soest. Herausgegeben vom Kreisheimatpfleger, Nr. 31, Oktober 2017, Seiten 5-10 (Übernahme aus der Zeitschrift "VDV-Magazin" Nr. 3/2017); siehe direkt hier:

Starosta, Manfred: Dolnoserbsko-nimski slownik / Niedersorbisch-deutsches Wörterbuch. Domowina-Verlag, Bautzen 1999

Starosta, Manfred / Hannusch, Erwin / Bartels, Hauke: Deutsch-Niedersorbisches Wörterbuch. Digital zu finden auf der Website des Sorbischen Instituts Bautzen unter https://www.dolnoserbski.de/dnw/ (siehe direkt hier: ) ‒ die Umkehrform, das Niedersorbisch-deutsche Wörterbuch, findet man unter https://www.dolnoserbski.de/ndw/ (siehe direkt hier: ). Hinweis: Die Feineinstellungen unter der Suchmaske sind unbedingt zu beachten (besonders: Schreibung), sonst findet man gar nichts.

Stichling, Paul: Die preußischen Separationskarten 1817-1881, ihre grenzrechtliche und grenztechnische Bedeutung. Sammlung Wichmann, Band 7. Verlag Herbert Wichmann, Berlin 1937 (digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin, Preußischer Kulturbesitz, unter https://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0000EEC900000000)

Wegener, Fritz: Beiträge zur Chronik des Dorfes Kuschkow. Enthalten in: Lübbener Kreis-Kalender 1927, Verlag des Lübbener Kreisblattes, Buchdruckerei Richter & Munkelt, Lübben (Spreewald); Seiten 46-51 (siehe direkt hier: )

Weisbach, Julius: Der Ingenieur. Sammlung von Tafeln, Formeln und Regeln der Arithmetik, der theoretischen und praktischen Geometrie sowie der Mechanik und des Ingenieurwesens. Für praktische Geometer, Mechaniker, Architekten, Civilingenieure, Berg- und Hüttenbeamte, Baugewerkmeister und andere Techniker. Mit zahlreichen in den Text eingedruckten Holzschnitten. Dritte neu bearbeitete und wesentlich bereicherte Auflage. Druck und Verlag von Friedrich Vieweg und Sohn, Braunschweig 1860 (digitalisiert von Google). Ein Gesamtüberblick über das zeitgenössische Ingenieurwissen auf 863 Seiten. Unter anderem ab Seite 238 sehr ausführlich zu Funktionsweise, Handhabung und Fehleranfälligkeit der Feldmesserboussole (Magnetnadel-Boussole), die bei Erstellung der Separationskarten für die Dörfer verwendet wurde; ab Seite 256 die Meridianbestimmung für die geografische Nordrichtung.

Werner, Ernst: Grenzen in der Gemarkungs(ur)karte. Erfahrungsbericht – Landkreis Elbe Elster. Vortag als PowerPoint-Präsentation zum Brandenburger Geodätentag am 6.9.2024 (zu finden unter https://geobasis-bb.de ‒ oder direkt hier: ). Stichpunktartig werden behandelt und durch Bildbeispiele erläutert: Entstehung und Qualität von Liegenschaftskarten und Liegenschaftskataster, Gemarkungskarten, Separationskarten und Separationsrezesse, Ungenauigkeiten und Messfehler, Verteilung und Unterverteilung der Grundsteuer auf Basis dieser Karten, rechtliche Einordnung der Separation, usw.

Zschieschang, Christian: Die Erforschung sorbischer Flurnamen in der Niederlausitz. Forschungsstand und Perspektiven. Enthalten in: Namenkundliche Informationen (NI) 113, Deutsche Gesellschaft für Namenforschung (GfN), Philologische Fakultät der Universität Leipzig, Leipziger Universitätsverlag 2021; Seiten 323-348; mit einem guten Literaturverzeichnis. Als PDF nur über Google mit Titeleingabe zu finden beim Univerlag-Leipzig; Textauszug (Creative Commons Lizenz CC BY 3.0) siehe direkt hier:

Zwahr, Johann Georg: Niederlausitz-wendisch-deutsches Handwörterbuch. Herausgegeben von J. C. F. Zwahr, Druck von Carl Friedrich Säbisch, Spremberg 1847. Digitalisiert und als PDF zur Verfügung gestellt z.B. von Google (siehe direkt hier: ).


 


 

 
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