Bilddokumente und Informationen zur Geschichte des Dorfes Kuschkow aus der Spreewaldregion in der Niederlausitz

 

 

Startseite Kuschkow-Historie      Fotografie und Architektur      Impressum und Datenschutz

 

Urheberrecht
 
Alle auf dieser Seite verwendeten Fotos und Abbildungen sind urheberrechtlich und nutzungsrechtlich geschützt.

Bildquellen und Rechteinhaber sind jeweils in den Bildunterschriften angegeben.
 

  

 
  



Kuschkow am nördlichen Rand der Niederlausitz

Dies ist die private Website von Doris Rauscher, aufgewachsen als Doris Jäzosch in Kuschkow, die ältere Tochter des Müllermeisters Manfred Jäzosch und seiner Ehefrau Jutta Jäzosch, geborene Thiele. Großvater war der Kuschkower Schmied und spätere Müllermeister Bernhard Jäzosch. Ziel der Website ist es, möglichst viele der noch existierenden Dokumente, Fotos und Berichte mit ortsgeschichtlichem Bezug zu Kuschkow der Öffentlichkeit vorzustellen. Die Website versteht sich als persönliche Familien- und Heimatseite und gleichzeitig als sachliches Informationsangebot und digitales Archiv zur Dorfgeschichte.

Die Inhalte dieser Website werden nach bestem Wissen regelmäßig aktualisiert und erweitert, je nach zur Verfügung stehenden Dokumenten und Erkenntnissen. Anregungen, Korrekturen und sonstige Hinweise werden gern entgegengenommen und eingearbeitet, Kontaktdaten siehe ganz unten.

Hinweis: Diese Website und ihre Unterseiten sind optimiert für Desktop-PC und Notebook bzw. Laptop, nicht jedoch für Tablet und Smartphone.


 
 

 
Seitenübersicht

Startseite Kuschkow-Historie ‒ Das Dorf Kuschkow und seine Geschichte in Bildern und Texten

Die Kuschkower Mühle ‒ Mühlengeschichte und die Müllerfamilien Wolff / Jäzosch

Hochzeitsfeiern und Hochzeitsfotos ‒ Wie in Kuschkow und der Niederlausitz geheiratet wurde

Die Dorfschule in Kuschkow ‒ Dorflehrer und Schulkinder in Bildern und Texten

Schulchronik der Gemeinde Kuschkow ‒ Teil 1 ‒ 1891 bis 1926 ‒ Seiten 0 bis 95

Schulchronik der Gemeinde Kuschkow ‒ Teil 2 ‒ 1927 bis 1947 ‒ Seiten 96 bis 148 und Beilagen

Schulchronik der Gemeinde Kuschkow ‒ Teile 3 und 4 ‒ 1947 bis 1953 und eigene Berichte

Klassenbücher aus der Dorfschule in Kuschkow ‒ Jahrgänge 1950/51 und 1954/55

Die Kuschkower Feuerwehr ‒ Dorfbrände, Feuerwehrgeschichte und Feuerwehrleute

Historische topographische Karten ‒ Kuschkow und die Niederlausitz auf Landkarten ab 1687

Separationskarten und Flurnamen ‒ Vermessung und Flurneuordnung in der Gemarkung ab 1842

Der Friedhof in Kuschkow ‒ Friedhofsgeschichte, Grabstätten und Grabsteine

Verschiedenes ‒ Bilddokumente zu unterschiedlichen Anlässen aus Kuschkow und Umgebung
 




Separation und Separationskarten der Gemarkung Kuschkow

Mit dem Übergang der Niederlausitz aus dem Königreich Sachsen an Preußen 1815 wurde auch unser Gebiet in die laufenden Separationsmaßnahmen einbezogen. Die Separationskarten, zwei sogenannte Reinkarten (Rein im Sinne von Reinzeichnung = offizielle Endfassung der Zeichnung), die auf dieser und der vorangegangenen Seite gezeigt werden, wurden nach erfolgter Vermessung 1842 schließlich 1857 kopiert, sie geben einen hochinteressanten Einblick in die erheblichen landschaftlichen und kulturellen Veränderungen, welche die Separation für unser Dorf brachte. Die Karten waren das zeichnerisch dokumentierte Ergebnis vorangegangener Gemeinheitsteilungen, Zusammenlegungen, Umverteilungen, Tauschverhandlungen sowie aller Verhandlungsergebnisse und Beschlüsse zur Neugestaltung der Fluren.

Zu diesen Verhandlungsergebnissen gehörten unter anderem neue Wege-, Graben- und Viehtränkensysteme, die wirtschaftlich sinnvolle Neueinrichtung notwendiger gemeinsam genutzter Flächen für Kirche und Friedhof, Schule, Flächen zum Bleichen der Wäsche, Sand- und Kiesgruben sowie bei neuen Wege- und Grabensystemen die Festlegung der Verantwortung für deren Unterhaltung. Die Separationsmaßnahmen wurden mit allen betroffenen Interessenten verhandelt und als Rezess (= zeichnerisch und schriftlich fixiertes Verhandlungsergebnis) dokumentiert und unterzeichnet, das Ergebnis hatte den Status einer öffentlichen Urkunde.

Das Brandenburgische Landeshauptarchiv (BLHA) verwahrt die Akten mit der Signatur 24 Lübben 76 (Kuschkow: Rezess über die Gemeinheitsteilung der Feldmark vom 12. April 1863 und Nachtragsrezess vom 29. Juni 1867) sowie die Akten mit der Signatur 39 Kataster 5690 (Kuschkow, Gemeindebezirk, Kreis Lübben ‒ Umverteilungsakte mit Coupons; 1863-1864) und Signatur 39 Kataster 5691 (Kuschkow, Gemeindebezirk, Kreis Lübben - Umverteilungsakte 1864) als weitere wichtige Dokumente des Separationsprozesses.

Aktenbestand im BLHA: "Recess über die Gemeinheitstheilung der Feldmark Kuschkow ..." (Signatur: 24 Lübben 76)
"§.6. Vermessung, Bonitierung u. Karte. Die Feldmark Kuschkow ist im Jahre 1842 durch den Königlichen Regierungs-Geometer Klein II. vermessen und in dem selben Jahre durch vereidete Sachverständige bonitirt. Vermessungs- und Bonitirungs-Register, Werthsverhältnisse und die von dem Klein gefertigte Feldmarkskarte mit der Bezeichnung Brouillon von Kuschkow zur Kirche Krugau gehörig, Regierungs-Bezirks Frankfurt, Kreises Lübben, Behufs Separation speciell gemessen im Sommer 1842. vom Regierungs-Geometer Klein II. sowie die davon angefertigten beiden Reinkarten, welche beide die Aufschriften führen: Reinkarte von der Feldmark Kuschkow, zur Krugauer Kirche gehörig, Regierungsbezirk Frankfurt a/O. Kreis Lübben. Vermessen im Jahre 1842 durch Klein II. copirt im Jahre 1857 von L. Koch III. Reg. Geometer, werden von sämtlichen Interessenten in allen Theilen für richtig und als Grundlage des Auseinandersetzungsgeschäfts anerkannt."



Teilweise werden die Niederschriften zu den Rezessen benötigt als begleitende Erklärung für Bezeichnungen in den Reinkarten. Die Karten enthalten eine Fülle an Informationen, es lohnt sich, sie zu studieren. Zum Beispiel findet man auf der im Katasteramt verwahrten Reinkarte alte, überwiegend sorbische Flurnamen. In zurückhaltender Zeichnung sind die alten Grenzen der Parzellen gezeigt, die teilweise nur über die Parzellen anderer zugänglich waren. Die Zählung der Parzellen, welche zu einem alten Flurnamen gehörten, beginnt immer mit 1 und wird fortlaufend weitergeführt. Die vorhandenen Übersetzungen der alten Flurnamen lassen vermuten, dass die Namen Charakter oder Merkmale des betreffenden Stückes bezeichnen sollten. Zu diesem Zweck habe ich eine Liste mit allen gefundenen Flurnamen der Gemarkung Kuschkow erstellt (siehe unten) und hoffe, von den Besuchern meiner Website Hinweise zur Vervollständigung oder Übersetzungen zu erhalten. Vielleicht gelingt es, weitere Übersetzungen herauszufinden.

Den Dorfbewohnern war beim Gebrauch dieser Namen sofort klar, wo sich die jeweilige Fläche befand. Wenn zum Beispiel die Großmutter sich aufmachte und ansagte, in Sarkaschina Rübenblätter zu holen, wusste sogar der Enkel, wohin genau sie ging. Die Kinder spielten in Gorke. Oder es hieß: "Erzähle niemandem, dass es in Gollitzka Grünlinge (Pilzart) gibt!". Die neuen, größeren Flurstücke umfassten nach der Separation oft mehrere dieser alten Fluren, sie erhielten neue Nummern, welche nichts mehr über den Charakter des jeweiligen Flurstücks aussagen. Die Mehrzahl der alten Flurnamen wurde vergessen. Die Akte mit den Rezessen (verhandelte Änderungen in der Flur) gibt unter anderem Aufklärung über die in den Karten verwendeten Bezeichnungen.

Sehr viele Familien des Dorfes nutzten die Gelegenheit zum Landerwerb und nahmen Schulden auf, die in den Hypothekenbüchern dokumentiert wurden. Nicht alle hatten das nötige Glück und Erfolg. Nicht jeder Landwirt konnte die Launen der Natur wie Trockenheit, damals regelmäßige Überschwemmungen, Schädlinge sowie die Auswirkungen von Krankheiten bei Mensch, Tier und Pflanze, aber auch von Feuer wirtschaftlich überstehen. Sicher ließe sich die Zahl der Familien ermitteln, die ihre Schulden nicht begleichen konnten und das Dorf verließen. Die Separation war eine Herkulesaufgabe, die sich über viele Jahrzehnte hinzog. Ihre Bewältigung und akribische Umsetzung in der nötigen Kleinteiligkeit und Vielfalt verdient unseren Respekt, nicht nur, weil sie insgesamt im Nachhinein als positive Maßnahme gewertet werden muss. Postum Dank an den Vermesser der Reinkarte, "Klein II", der diese Separationskarten ausgearbeitet hat, ein Schatz für die Dorfgeschichte.




Karte der Feldmark Kuschkow 1842 / 1857. Bildquelle: Landkreis Dahme-Spreewald, Kataster- und Vermessungsamt Lübben, historisches Liegenschaftskataster, JPG-Datei im Format 15.013 x 11.991 Pixel; © für das Digitalisat der Originalkarte: Kataster- und Vermessungsamt Lübben; zuerst die Gesamtkarte im Überblick, danach zwei Bildausschnitte mit der Ortslage sowie das Schriftfeld: "Rein Karte von der Feldmark Kuschkow. Zur Krugauer Kirche gehörig. Regierungsbezirk Frankfurt, Kreises Lübben. Vermessen im Jahre 1842 durch Klein II, copirt im Jahre 1857 von L. Koch IV, Reg. Geometer." Der auf der Gesamtkarte dargestellte Bereich umfasst nur das zentrale Gebiet der Gemarkung Kuschkow mit der Ortslage, nicht jedoch die vollständige Gemarkung des Dorfes. Außerdem gab es noch Kuschkower Exklaven in benachbarten Gemarkungen.

 

  
Es handelt sich um die erste Ausfertigung = die erste Kopie (die I. Separations-Reinkarte) der Brouillonkarte des Dorfes Kuschkow, Ursprung für die heutigen Liegenschaftskarten bzw. Flurkarten, ein seltenes und äußerst wertvolles Dokument; weitere Erläuterungen dazu folgen unten. Die erste Ausfertigung ist immer wesentlich detailreicher als die zweite, sie enthält die alten (schwarz dargestellten) und die neuen (rot dargestellten) Parzellierungen sowie alle historischen Flurnamen und einen Nordpfeil. Auf der zweiten Reinkarte fehlen die Flurnamen bis auf ganz wenige Ausnahmen, siehe das unten folgende Bild. Wieviel Kopien von der Brouillon-Karte insgesamt gefertigt wurden, ist wohl nicht mehr zu ermitteln, offiziell waren zwei Reinkarten gefordert. Die Kuschkower Mühle ist auf beiden Karten nicht eingetragen, nach der Karte von 1846 existierte sie aber zu dieser Zeit bereits.

Beide Zeichnungen sind nicht genordet sondern leicht im Uhrzeigersinn gedreht, der auf der ersten Reinkarte etwa mittig über die ganze Karte verlaufende Nordpfeil (links im Detail) ist nur schwach erkennbar, zum Vergleich siehe das korrekt genordete Messtischblatt auf der vorangegangenen Webseite. Interessant ist, dass auf der Reinkarte ein zweiter kleiner roter Nordpfeil existiert, der vom Haupt-Nordpfeil deutlich nach rechts = östlich abweicht. Im Winkel zwischen beiden Nordpfeilen findet man den Eintrag 18'/4° (? - die Angabe der Abweichung). Zum Zeitpunkt der Kartenerstellung 1842 / 1857 galt in Preußen das "Allgemeine Reglement für die Feldmesser im Preußischen Staate" von 1813. Dort heißt es auf Seite 5 in § 28: "Sowohl auf dem Brouillon als auf der Reinkarte sind die Richtungen der Magnetnadel durch rothe Linien anzugeben ... An einer dieser Linien ist die Richtung der wahren Mittagslinie zu vermerken, und die beobachtete Abweichung der Magnetnadel beizuschreiben." Der kleinere Nordpfeil zeigt also die mittlere Abweichung der Magnetnadel von der geografischen Nordrichtung (Meridian) zum Zeitpunkt der Vermessung, Angabe in Minuten und Grad. Siehe dazu auch Kretzschmer 1828 (siehe Literaturverzeichnis), Seite 202, § 366 sowie Seite 212, § 389.


Die Ausführung der Arbeiten durch die Feldmesser war kompliziert und fehleranfällig, nicht nur bei Ermittlung der Nordlinie. Ausführlich befasste sich daher Kretzschmer 1828 in seiner Publikation auch mit der Qualitätskontrolle der Arbeitsergebnisse und den "Ursachen, weshalb keine völlige Genauigkeit bei den Feldmessern zu erlangen ist ...". Die erste Ursache sieht er (Seite 195, § 348) "In der Unvollkommenheit der Instrumente. – Von allen, zum Winkelmessen erdachten Instrumenten, ist die Boussole das unsicherste Werkzeug, weil die Magnetnadel immerzu vielen fremden Einflüssen unterworfen ist. Hierzu gehört die bekannte Abweichung derselben (Declination) unter verschiedenen Breiten-Graden, welche sich täglich, ja selbst in den verschiedenen Tagesstunden ändert und an jedem Orte anders gestaltet; – ferner die Schwierigkeit, ein durchaus eisenfreies Messing zur Anfertigung der Boussole auszuscheiden; hiernächst die Witterung, ob es windig oder still, feucht oder trocken, und selbst ob ein größerer oder minderer Grad von Electricität in der Atmosphäre vorhanden sei; – endlich das Eisen, welches der Feldmesser am Leibe trägt; und hauptsächlich die Eisentheile, welche im Boden verborgen liegen ... Die größere Bequemlichkeit und die Schnelligkeit, womit die Arbeit gefördert werden kann, läßt dieses Meßinstrument wählen, und es ist auch kein anderes anwendbar, weil sonst die Kosten der Vermessung außerordentlich anschwellen würden. – Es ist jetzt ohnehin der Feldmesser schon der theuerste Arbeiter bei dem ganzen Separations-Geschäft."

Die Boussole ist ein Instrument zur Winkelmessung, montiert auf einem Stativ, eine Kombination aus Magnetnadelkompass zur Bestimmung der magnetischen Nordlinie und einer 360°-Skala mit Visiereinrichtung zum Anpeilen von Messpunkten und damit der Ermittlung der Abweichung dieser Messpunkte bzw. der entsprechenden Messlinie von der Nordlinie; das Ergebnis ist ein Winkel in Grad und Minuten. Der mittlere Schwankungsbereich der Magnetnadel (Declination) wird dabei aus Mehrfachmessungen errechnet. Die Angabe auf der hier besprochenen Karte ist unklar: angegeben sind 18'/4°, direkt aus der Zeichnung gemessen wären es jedoch ca. 18° 4', also genau umgekehrt. Wie die Feldmesserboussole funktioniert, zum Einsatz kommt und wie die Berechnungen durchgeführt werden, findet man sehr gut beschrieben bei Weisbach 1860 (siehe Literaturverzeichnis), dort ab Seite 238; auch die Meridianbestimmung nach dem Polarstern wird dort erläutert ab Seite 256.

Winkelmessung und Entfernungsmessung waren (und sind noch heute) die Basismessungen bei der Erstellung von Flurkarten und Lageplänen. Entfernungen und Längen wurden damals in der Flur mit der Messkette gemessen, diese war 5 preußische Ruten lang (= 18,83 Meter), jedes Kettenglied zu 1 Fuß (= 31,38 cm), und ebenfalls fehleranfällig, sowohl im Verschleiß als auch hinsichtlich Genauigkeit bei der Handhabung der Kettenstöcke durch die Kettenzieher (Hilfsarbeiter); auch dazu äußert sich Kretzschmer.


Karte der Feldmark Kuschkow 1842 / 1857. Bildquelle: Foto der historischen Originalkarte, © Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA), Signatur: Rep. 24 Lübben K 42 G/ÜF; Ausschnitt aus der Gesamtkarte, ebenfalls beschriftet mit dem Text: "Rein Karte von der Feldmark Kuschkow. Zur Krugauer Kirche gehörig. Regierungsbezirk Frankfurt, Kreises Lübben. Vermessen im Jahre 1842 durch Klein II, copirt im Jahre 1857 von L. Koch IV, Reg. Geometer." Dies ist die II. Separations-Reinkarte, sie enthält nur noch die neuen Parzellierungen nach der Separation sowie nicht mehr die alten Flurnamen; weitere Angaben zu dieser Karte siehe auf der vorangegangenen Seite.



Flurnamen in der Gemarkung Kuschkow

Die Flurnamen gehören zu den Toponymen (Toponymie = Ortsnamenkunde, Wissenschaft von den Ortsnamen), Eigennamen topographischer Gegenstände, Ortsbezeichnungen, zu denen z.B. auch die Landschafts-, Siedlungs- und Gewässernamen zählen. Flurnamen benennen und beschreiben als Mikrotoponyme kleinräumige Landschaftsteile, die allgemein landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzt werden bzw. wurden. Sie beschreiben in gewisser Weise die Landschaft, aber auch (vergangene) wirtschaftliche und kulturelle Aktivitäten der Menschen in dieser Landschaft und sind somit ein wichtiges Kulturgut. Ihre Entstehung geht auf den Beginn der menschlichen Tätigkeit zurück, sie spiegeln ein Stück der volkskundlichen Überlieferung eines Territoriums wider (Angaben teilweise nach Greve 2016, siehe Literaturverzeichnis).

Die Separationskarten der ehemaligen preußischen Provinz Brandenburg gehören zu den wichtigsten Quellen, weil zumindest in den Brouillonkarten und den jeweils ersten Reinkarten alle zum Zeitpunkt der Kartierung bekannten Flurnamen sowohl kartographisch als auch in Bonitierungs-Registern festgehalten wurden. Bereits mit der Zusammenlegung (Verkoppelung) von einzelnen Parzellen zu größeren landwirtschaftlichen Nutzungseinheiten waren erste Verluste an Flurnamen zu verzeichnen, in die zweite Reinkarte mit der neuen Parzellierung nach Abschluss des Separationsverfahrens wurden die alten Flurnamen nicht mehr aufgenommen (siehe dazu die Ausführungen unten). Mit dem Übergang zur großflächigen Bewirtschaftung nach dem Zweiten Weltkrieg und dem damit meist verbundenen Verlust der persönlichen bzw. familiären Beziehung zu einzelnen Landschaftselementen sind die meisten der alten Flurnamen in Vergessenheit geraten, sie waren zur Lage- und Qualitätsbeschreibung der ehemals kleinen bäuerlichen Flächen nicht mehr erforderlich. In den zu DDR-Zeiten genutzten (umgezeichneten) und in den Behörden als Lichtpause vorliegenden Flurkarten waren sie zumindest teilweise noch vorhanden, leider wurden sie nicht immer in das aktuelle digitalisierte Liegenschaftskataster (BrandenburgViewer) übernommen.

Die folgende Tabelle enthält alle Flurnamen der Gemarkung Kuschkow, die auf den beiden Reinkarten (siehe oben) zu finden sind sowie die Übersetzungen, soweit sie mit der zur Verfügung stehenden Literatur und den genannten Quellen zu ermitteln waren; siehe dazu auch das Literaturverzeichnis ganz unten. Am Ende der Tabelle wird noch einmal die Reinkarte gezeigt mit den farbig eingetragenen Zeilennummern der Tabelle. Ich hoffe auf weitere Hinweise und Übersetzungen durch die Leser dieser Website, Zuschriften und Anmerkungen gern per E-Mail, Kontaktdaten siehe unten.

Quellen für Übersetzungen aus dem Niedersorbischen (siehe auch das Literaturverzeichnis auf der Startseite):
a = Chronik der Gemeinde Kuschkow, Familie Scheibe
b = Manfred Starosta: Niedersorbisch-deutsches Wörterbuch, Bautzen 1999 (Recherche durch Gisela Christl, Lübben), sowie
b = Walter Wenzel: Niederlausitzer Ortsnamenbuch, Bautzen 2006
c = Johann Georg Zwahr: Niederlausitz-wendisch-deutsches Handwörterbuch, Spremberg 1847
d = Woldemar Lippert (Hrsg.): Urkundenbuch der Stadt Lübben. Band 1, Dresden 1911
e = Dr. Christian Zschieschang, Sorbisches Institut Cottbus, Zweigstelle für niedersorbische Forschungen; Mitteilungen ab 2022
f  = Prof. Dr. Friedrich Redlich, Leipzig 1956; Schriftverkehr und Aufzeichnungen aus dem Nachlass

Quellen für die alten Flurnamen:
1 = Chronik der Gemeinde Kuschkow, Familie Scheibe
2 = Winterfeld Karte 1846
3 = Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA), 24 Lübben 76
4 = Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA), 39 Kataster 5690, 1844 Grundsteuerveranlagung
5 = Familienwissen
6 = Katasteramt Lübben, Rein Karte von der Feldmark Kuschkow 1842 / 1857 (siehe oben)
7 = BrandenburgViewer, Flurkarte Kuschkow
8 = Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA), 28B Pretschener Spree K 2 A
 

Nr.

Flurname

sorbische
Herleitung

Bedeutung, Übersetzung

Quelle für Flurnamen

Flur/Flurstück (gemäß 7), Foto, Separationsnummer, Ortsbeschreibung
(roth = rot, Farbangabe in alter Schreibweise nach den Separationsdokumenten)

Quelle für Übersetzung

Bearbeitung: Doris Rauscher, Kieler Straße 16, 16548 Glienicke/Nordbahn, Telefon: 0173 9870488, E-Mail: doris.rauscher@web.de, Arbeitsstand: 22.6.2024

1

Alte Budde

?

3

Foto 1169, C II.8.Gemarkungskarte, Abschnitt No. 91 (C.II.3. Abschn.97) in Tabelle Besitzstand aufgeführt, Bereich auf Separationskarte Spreewaldwiesen

1a

An der Mühle

 

7

4/190

2

Broik / Broick

?

3, 6

Foto 1214, an der Kahnfahrt im Broik,
135 roth

3

Großer Broik

?

2

an der Grenze zu Neu Lübbenau/Schlepzig vor Jäniken Graben

4

Blischen Stucka
(die)

blischy

nahes Stück

3, 4, 6

Fotos 1213 + 1215, 125 + 126 roth, ab Gorke in Richtung Pretschen rechts vom Weg

6

Buchte
(Schweinebuchte)

Buchta

umzäunte Hutung

7, 6

3/252, 134 roth, Teil der ehemaligen Pferdebucht

c

7

Bukomina,
Bukowina

Buk

Buche

2

an der Grenze zu Pretschen Gröditsch

c

8

Bullberg

?

7, 4, 8

1/164, Foto 1168, E.III., Gemarkungskarte Abschnitt 28., 29., nördliche Grenze Pretschener Spree 232/28, Börnichen 5.00.20

9

Dalsche Jasinske

Dalé

die Ferne, fernes Stück

6

46 roth

c

9a

Blische Jasinske

 

 

6

43 roth

 

10

Dalschen Stucka
(die)

Dalé

die Ferne, fernes Stück

3

Foto 1213, 129 roth

c

11

Damma
(Bleistiftergänzung)

?

6

3 roth

12

Dubbrauka / Dubrauka (Bleistiftergänzung)

dub

Eiche, kleiner Eichenwald

7, 1, 6

5/167 Ortsausgang nach Neu Lübbenau. Rechts (nördlich), 7 roth

a, f

14

Gasch

?

6

48 roth

15

Die Gasky

?

4

Foto 1168, Gemarkungskarte Abschnitt 1

16

Geick II

?

6

1 roth

17

Katznärger, Golitzka

gola-golicka

kleine Heide, Heidchen

7, 3, 6

3/130, 237, Foto 1214, 67

a, f

17a

Gollitzka, Golitzka, Werschenz

gola-golicka

kleine Heide, Heidchen

5, 6

eingefügt in 67 roth (befindet sich im Sagon, siehe Nr. 74)

 

18

Golitza

?

19

Gorke

gora

kleiner Berg, Hügel, Bergchen

7, 1, 6

3/45, 124 roth

a, f

20

Groisch Sagan

gojsch

heilen

Foto 1214, Carl Mating

c

21

Goritza I und II

?

6

41 und 45 roth

21a

Goritza (Bleistiftergänzung)

 

6

1 roth

22

Guritza

?

Heide

3, 6

Fotos 1213 + 1214: an der Schlepziger Grenze, Foto 1216: 20 roth, Foto 1217: 22 roth und 19 roth, Foto 1243: Wegbeschreibung Guritza Heide

c

23

Hanfstücke

6

69 roth + Teil von 67 roth, hinter der Mühle zu beiden Seiten des Weges nach Krugau

23a

Hinter Fichten

7

4/55

23b

Heutrockenplatz

6

137 roth

24

Hopschuck

?

3, 6

Foto 1218, 14 roth, zu beiden Seiten des Weges V, 15 roth

25

Jasurka

jazork

kleiner See

1

a

26

Jate (Bleistiftergänzung)

?

6

134 roth, rechts von Buchte

27

Jeske

eventuell Herleitung
vom Namen
des Besitzers

7, 1

1/194, 201

a

27a

Kahnfahrt

 

6

138 roth

 

28

Kaunitza (Bleistiftergänzung)

katonica

Krautgarten

1, 6

65 und 65 schwarz (hinter Höfen Grundstücke 46 und 47)

a

29

Katznarge (die),
Katznarger Golitza,
Katznärger

?

 

3, 6

Foto 1215: 69 roth, 64 roth, 66 roth, Wiese an der Krugauer Grenze

30

Kerre, Kerr

ker, kerk

Strauch, Busch

7, 1, 6

3/82 rechts von Pretschener Staße; Dreieckige Fläche hinter Wottso,
126 + 90 roth

a, f

30a

Kiesgruben

 

6

68 roth

31

Kobbielnicke

?

6

32

Koblonicke (Bleistiftergänzung)

?

6

zwischen 136 und 134 in Kuschkow, aber auf Pretschener Seite

33

Koinz
(Koins, Keunz)

konc, konz

Ende, am Ende

1

frühere Bezeichnung der Pretschener Straße (und der Alten Straße ?) im Dorfgebiet

a, c, f

35

Krotsitza, Kleine
und Große Krotziza

krotcyca

kurzes Flurstück; häufige Flurbe-zeichnung

1, 6

130 roth, an der Grenze zu Pretschen

a

35a

Landgraben-
wiesen = Luch

 

 

7

3+4 / die Wiesen am Weg nach Krugau hinter dem Wald bis zur Grenze Krugau

 

36

Luch (Bleistiftergänzung)

?

6, 5

94 + 95 roth, Richtung Pretschen sowie
5) Wiesen hinter Golitzka / Gollitzka siehe Zeile 35a

36a

Auf Luch

 

 

7

3/171 Gemarkung Gröditsch

 

37

Lug (großer), Lugk

?

3, 6

Fotos 1213 + 1215: 78 roth, Foto 1216: 79 roth, Foto 1217: 76 roth, Foto 1218: 77 roth, Foto 1219: 89 roth, im großen Lug neuer Abzugsgraben, Hutungskarul im Lud: 149 roth

38

Lücke

1

von Koinz (Pretschner Straße) abgehender Weg in Richtung Kirche

a

39

Moksche

?

6

1 roth

39a

Morastwiesen

 

8

nördlich jenseits der Pretschener Spree an der Grenze zu Alt Schadow / Pretschen

39b

Morgenwiesen

 

8

nördlich jenseits der Pretschener Spree am Jänicke Graben, Grenze zu Alt Schadow / Pretschen

40

Mroicke

?

6

45 roth

41

Mühlberg

5

hinter der Mühle, alter Standort der ehemaligen Windmühle, befindet sich im ehemaligen Ugroda, siehe Zeile 98

42

die Nugelze
(oder Nugebze),
Nugeltze

?

3, 6

Foto 1213, 106 roth

43

Oparischze

wó pari¹æo

am Pfuhl, an der Suhle, an einem nassen Loch

6

67 roth, gegenüber der Mühle links vom Weg nach Krugau, auf diesem Stück befand sich auch der ehemalige Dreschplatz des Dorfes

e

44

Obschok, Obschock

wob¹ik
(das "w" wird hier nicht ge-sprochen);
wob¹ywk;
wob¹ytny

(b): das Umsäumte,
Eingefasste;
breit ausgedehnt,
weitläufig;
(f): am Fließ

7, 2

4/68, 4/4

b, f

45

Poddewasna,
Podmigasne

?

6

10

46

Papronik II, Paprodnik

?

6

12, Foto 1217, 12 roth

47

Papronik I

?

6

1

48

Papprottnicka (Bleistiftergänzung)

?

6

1 + 12

49

großer Paprodnik,
Paprotnike

papros

Farnkraut, Farnkrautecke

2

rechts von der Straße nach Neu Lübbenau

c

50

Papronick

3

8 roth, 9a roth, 10 roth, 11 roth, 12 roth

51

Große Pepar

?

4

E.II. Gemarkungskarte Abschnitt 71

52

Pferdebucht

6

131-134 roth

53

Plassa

placnity

flach, platt

1

b

53a

Plase

pla¶e

vielleicht zu "das Jäten, Wieten"

f

54

Poddabene

poddany, poddau

untertänig, hörig, Höriger

1

a

55

Poderbene

pod

unter

3, 6

Foto 1212, 55 + 57 roth = Wolschna siehe Nr. 10. 4/168

56

Poddbruch, Poddbruck

?

6

Foto 1169, C.VI.4.Gemarkungskarte, Abschnitt No. 69. (C.II.2. Abschn.65. 66.) in Tabelle Besitzstand aufgeführt, Bereich auf Separationskarte Spreewaldwiesen

57

Podwosna

?

6

3 roth

58

Poddewasna

poddowas, podewas se

(a): unterdrücken,
sich unterwerfen; (f): unterhalb des Espenhains

1

5/6 Ortsausgang nach Neu Lübbenau rechts direkt an B 179

a, f

59

Podmigasne

?

6

1 roth

60

Podranka

?

6

1 roth

61

Podwask

?

6

72 roth

62

Pograune

pogaujas

ein Weilchen reden

1

a

63

Potztarisa

pod starica

unter dem alten Fleck / Ort; eventuell (?): unterhalb des alten Flussbetts

6

69 roth

e

64

Puschischz (Bleistiftergänzung)

?

6

136 roth

65

Puischa
(Bleistiftergänzung)

(a): pusa, (f): pusty, pusæina

(a): Weg; (f): wahrscheinlich "wüstes Flurstück"

7, 1, 6

1/172, 136 roth

a, f

66

Rakosinna

rak

Krebs

3

Foto 1214, in Tabelle Besitzstand aufgeführt, Bereich auf Separationskarte Spreewaldwiesen

67

Rakoiske

rak

Krebs

4

Foto 1101, C.V.4. in Tabelle Besitzstand aufgeführt. Bereich auf Separationskarte Spreewaldwiesen + G13

68

Rakioske

rak

Krebs, krebsreiche Stelle

1

wahrscheinlich identisch mit Zeile 67

a

69

Reccuschinna

?

6

zu Hof 52 / 59 und zu Hof 53 / 58 schwarz

70

Klein Saecre

Saecre

3

Foto 1217, 90 roth, zu beiden Seiten der Wege f und e

71

Saganstücke
(groß und klein)

Sagon

das Beet auf dem Felde

3, 6

Foto 1226, 122 roth, 67 roth

c

71a

Groß Sagon

 

 

110 roth

72

Sagonze

?

6

1 roth

73

Sagrobs

?

6

135 roth

74

Sagon

6

67 roth

75

Sagrodde

sagroda, niederl.-
wendisch
Feldgarten

Lübben: bezeichnet Acker oder Wiese, immer fester Boden, kein Sumpfland

d

76

Sawilpe

Große Wilpe

7, 4

1/31, E V, Gemarkungskarte Abschnitt 6, Bereich auf Separationskarte Spreewaldwiesen

77

(Salwipia
gesprochen), Sawilpia

wi³a - wi³

Korbweide -
verfilztes Haar,
knotiger
Wurzelstock

7, 1, 5

1/112, 4/26, rechte Seite von der B 179 vor der Pretschener Spree

b

78

Sarkaschina (Bleistiftergänzung)

?

6

zu Hof 52

79

Sarruschinna

?

6

49 + 50 roth

80

Sauaue (Bleistiftergänzung)

4, 6

auf Seite des Königlichen Forst Börnichen, oberhalb Paprotnick, C.I.13, Gemarkungskarte Abschnitt 74, Bereich auf Separationskarte Spreewaldwiesen

81

Sauer

eventuell Zawora

(a): Gewende;
(f): hinter dem Graben

1

a, f

82

Schlodrikow

?

4

Foto 1168, E.I. Gemarkungskarte 8, Bereich auf Separationskarte Spreewaldwiesen

83

Schuga

?

Tümpel, feuchtes
Flussbett,
Talmulde

1

a

84

Schuga

eventuell Struga
oder t¹u¾ki

kleiner Wassergraben

1

b

85

Schugge

6

106 roth

86

Schumia

sumis

rauschen, brausen

6

Hof 50

87

Saickre

?

6

88 roth

88

Klein Saickre

?

6

90 roth

89

Groß Saickre

?

6

90 + 89 roth

90

Säcka  (Bleistiftergänzung)

?

6

87 roth

91

Secka

sekas

hauen, hacken,
sekera-Axt, Beil-
Rodungsname

1

a

92

Senke

?

4

E.VII. Gemarkungskarte Abschnitt 57

93

Serkoschina

?

eventuell
erloschener
altsorbischer
Pflanzenname

1

94

Skarrauer

skarauje
(skarawa)

schüren, aufwiegeln

1

a

95

Stucka

stuka

Stück, häufiger Flurname

7, 1, 6

3/255 rechts zwischen Pretschener und Alte Straße, 126 roth hinter Gorke Richtung Pretschen

a

95a

Stucca

 

 

 6

128 roth hinter Gorke und Stucke in Richtung Pretschen

a

96

Tanoa

tarnowa

als Ortsname,
Nachname, eventuell Besitzer einer Fläche

1

b

97

Tanoa Obschick

tarnowa

Ackerflur am
Dornbusch,
Schlehenhecke
oder Brombeer-sträucher

1

b

98

Ugroda

wu groda 

bei der Burg

6

69 roth, umfasst die Grundstücke Mühle und Nachbar Schneider/Paech

e

99

Waask, Wask

eventuell Wjaska

(a): Dorf
(f): kleine Rodung

1, 6

3/169 rechts neben Görzig (168) von der Mühle aus, 67 + 73 roth

a, f

100

Weiße Berge mit
dem Teufelsberg

5

Endmoränenhügel(chen) zwischen Weg nach Schlepzig und Dammweg gelegen

101

Wellec

?

3, 6

Foto 1216, 8 roth, 8 C1

102

Welzna  (Bleistiftergänzung), Welsna

wel¾ny

nasse / feuchte Flur

6

59 roth

f

103

Welsner

wolsyna

Erlenwald

7,1

4/175 = 59 roth, identisch mit 102

a

104

Werschenz

?

3, 6

Foto 1216, an der Gröditscher Grenze,
72 roth

105

Wiecke

?

6

71 roth

106

Wieke  (Bleistiftergänzung)

?

6

106 roth

107

Große Wilpe

?

4, 8

E.VI. Gemarkungskarte Abschnitt 11, 8930 Wald im Zwickel Jähnickens Graben und Pretschener Spree unterhalb der Morgenwiesen, Fiskalisch Forst Börnichen

108

Wiseke, Wissecke

wuscke

hohe Stelle

1, 6

7 roth

a

109

Wolschke

?

6

130 roth, an der Grenze zu Pretschen

110

Wolschner, Wolschna

wolsyna

Erlenwald, Erlenbusch

7, 1, 6

4/168, 3 roth

Wolschna lt.
Brandenburg
Viewer; f

111

Wosna (Bleistiftergänzung),
Woschna

wósyna, wósa

Espe; der (kleine) Espenhain

7, 1, 6

4/273-5, 1 roth

a, f

112

Wotschow
(Bleistiftergänzung),
Wottscho

wotsow

siehe 113;
(f): kleiner Horst

7, 6

Gemäß 7): "Wottscho" 3/246 rechts von Pretschener Straße zwischen dieser und Alte Straße; 110 roth

a, f

113

Wotschowberg

wotsow

eine von Gräben eingefasste Feldmark, eine Insel, eine aus dem Sumpf hervortretende Erhöhung, Horst

Wegener, Chronik
Kuschkow

Nach 1) Beschreibung nach Wegener: ... an der Sattlerschen Villa (Tischlerei Hoffmann) von der Gröditscher Chaussee nach Süden führender Feldweg ca. 500 Meter weiter stößt man links auf wallartige Erhebung; jedoch nach 7): 4/190 heißt der Wottschowberg "An der Mühle"

a) sowie 7)
"An der
Mühle" laut
Brandenburg
Viewer 4/190

114

Wuschk (Hütung),
Wuschk

wuschawa

Barsch (Fisch)

3, 6

Foto 1245, SS, 129 roth, an der Grenze zu Pretschen

c

115

Wuschke

?

6

1 roth

116

Wutzscher

?

3

Foto 1245, Graben kk "durch die Wutzscher No.3 und 5. nach der anderen Wutzscho's"

117

Wutscho

?

6

74 roth, gegenüber von Mühle, Görzigs

118

Der Zernitz

Zerzj /
Zérnusch

größere Stange /
abstreifen

2

Waldstück zwischen Jäniken Graben und Pretschener Spree, links von der B 179 Richtung Neu Lübbenau

c

  
Es folgt zuerst noch einmal die Gesamtansicht der Reinkarte der Gemarkung Kuschkow (Bildquelle siehe oben), ergänzt um die farbig eingetragenen Zeilennummern der Tabelle. Nicht alle Nummern sind in die Karte aufgenommen, ein Teil der Flurnamen liegt außerhalb des Kartenbereiches. Danach ein Ausschnitt aus der Karte zur Regulierung der Pretschener Spree von 1932, Maßstab 1:5000 (Länge der Maßstabsleiste = 600 Meter), Bildquelle: Foto der historischen Originalkarte, © Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA), Signatur: 28B Pretschener Spree K 2 A (Planbezeichnung: "Übersichtsplan zur Regulierung der Pretschener Spree in den Kreisen Lübben und Beeskow. Blatt 2 - Gemarkungen Morgenwiesen, Morastwiesen und Kuschkow; 1932"). Auf der Reinkarte ist dieser Bereich nicht zu sehen, er liegt oben (nördlich) außerhalb des dargestellten Gebietes.




Bodendenkmale

Auf den oben in Kartenauszügen dargestellten und in der Liste aufgeführten Flächen der Gemarkung Kuschkow gibt es mehrere und teils sehr alte Bodendenkmale. Wer sich für dieses Thema interessiert, findet weitere Informationen beim Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum in Wünsdorf, Dezernat Archäologische Denkmalpflege, Referat Archäologisches Informations- und Dokumentationszentrum, Wünsdorfer Platz 4-5, 15806 Zossen (Ortsteil Wünsdorf), Telefon: 033702 / 211-1630 (Frau Dr. Silke Schwarzländer).

Auf der Website des Landesamtes kann man auch die jährlich aktualisierten Listen der Bodendenkmale im PDF-Format einsehen und herunterladen unter https://bldam-brandenburg.de/denkmalinformationen/denkmalliste/ Landkreis Dahme-Spreewald (siehe direkt hier: ).


 

 




Separation in den Dörfern der Provinz Brandenburg

Der folgende Text ist im Wesentlichen und teilweise wörtlich dem Beitrag von Udo Gentzen: Verborgene Orte. Spurensuche auf Separationskarten entnommen, siehe Literaturverzeichnis unten. Er ist enthalten im Heft 1/2020 der Reihe "Vermessung Brandenburg", herausgegeben von der Landesregierung Brandenburg, als PDF zum Download, siehe unten (oder direkt hier: ). Der Beitrag ist sehr zu empfehlen für alle, die sich für das Thema Separation in den ländlichen Räumen der Mark / Provinz Brandenburg interessieren, ohne dieses Hintergrundwissen ist die Entwicklungsgeschichte unserer Dörfer nicht zu verstehen.


Rechtliche und administrative Entwicklung

Eine Generalseparation als erste Flurbereinigung für Preußen wurde durch König Friedrich II. eingeleitet mit dem Cirkular vom 28. Juni 1765 zur Aufhebung der Gemeinheiten (zu verstehen im ursprünglichen Wortsinn als Gemeinbesitz, gemeinschaftlich genutzte Flächen = Allmende) und Trennung dieser Flächen in gutsherrliche und bäuerliche Nutzung, welche bis dahin nicht optimal (weil gemeinschaftlich) bewirtschaftet wurden. Der Einsatz von Kommissaren in den Landkreisen mit der Verordnung vom 21. Oktober 1769 beschleunigte den Prozess der Flurbereinigung erheblich. Das "Oktoberedikt" vom 9. Oktober 1807 erlaubte jedem Einwohner den Besitz von Immobilien, "ohne alle Einschränkungen zum eigenthümlichen und Pfandbesitz unbeweglicher Grundstücke aller Art", sowie die Aufhebung der Gutsuntertänigkeit derjenigen, welche Bauerngüter (erblich oder eigentümlich, als Erbzins oder Pacht) besaßen.

Generell wurde die Gutsuntertänigkeit in Preußen 1810 abgeschafft. Der Begriff Spezialseparation beschreibt die Prozesse zur Neuordnung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes durch
a) Regulierung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse, Ablösung der Spann- und Handdienste, Bauern erhielten Land zur freien Verfügung gegen Abtretung von Land oder Geldzahlung.
b) Gemeinheitsteilung (Separation) der dorfeigenen Flur (Allmende, einschließlich Ödland), die bisher von den Dorfbewohnern vorwiegend als Weide oder Wald genutzt wurde. Daneben gab es Berechtigungen für Torfnutzung, Waldmast, Nutzung fremder Äcker gegen Düngung, Fruchtgewinnung und Harzung. Die Grundstücke wurden unter den Beteiligten aufgeteilt, bei denen eine Zusammenlegung der Grundstücke später möglich war (da Splittergrundstücke).
c) Die Zusammenlegung (Verkoppelung) kleiner Flächen und Parzellen war nötig für eine rationelle Bewirtschaftung. Erst dadurch wurden geschlossen-wirtschaftliche Betriebe geschaffen und Neugründungen bäuerlicher Höfe außerhalb des Dorfes ermöglicht (Abbauern, Ausbauern, entsprechend die späteren Ortsbezeichnungen als Altdorfname-Abbau oder Altdorfname-Ausbau).

Folgende Gesetze und Verordnungen begleiteten den Prozess:
• Das Edikt zur Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse (Regulierungsedikt) vom 14. September 1811 zur Ablösung der Frondienste, damit die Bauern freies Eigentum erwerben konnten. Jedoch beschränkte die Deklaration vom 29. Mai 1816 die Regulierung auf spannfähige Güter, welche in der Lage waren, ihr Land selbst zu bewirtschaften. Kleinbauern waren damit ausgenommen. Das Edikt vom 14. September 1811 sollte ursprünglich die noch vorhandenen Beschränkungen zum Erwerb von Grundeigentum auch für die "kleinen Leute" aufheben.
• Die Gemeinheitsteilungsordnung vom 7. Juni 1821 zur Aufhebung der gemeinsam ausgeübten Nutzungsrechte an bestimmten ländlichen Grundstücken (Allmende) und Aufteilung dieser Grundstücke unter den Nutzungsberechtigten (Privatisierung).
• Die Ablöseverordnung vom 7. Juni 1821 für die Dienste, Natural- und Geldleistungen von Grundstücken, welche eigentümlich, zu Erbzins oder Erbpacht in Besitz waren.
• Das Gesetz vom 2. März 1850 in Erweiterung der Gemeinheitsteilungsordnung vom 7. Juni 1821 beseitigte noch bestehende Dienstpflichten und Feudalabgaben auch für die bisher nicht berücksichtigten Klein- und Kleinstbauern.
• Das Gesetz vom 2. April 1872 bezüglich der Ausdehnung der Gemeinheitsteilungsordnung änderte ebenfalls die Bestimmungen des Jahres 1821 und erweiterte sie auf die Zusammenlegung von Grundstücken nicht gemeinschaftlichen Eigentums.

Zur Leitung des Verfahrens wurden mit dem Edikt vom 14. September 1811 die Generalkommissionen gegründet (für die Neumark in Soldin bis zur Auflösung 1840) als Spruchbehörden der ersten Instanz. Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Einsprüchen gegen die getroffenen Entscheidungen lag bei den Revisionskollegien (mit Sitz in Berlin) als Spruchbehörden der zweiten Instanz, bestätigt durch die Verordnung vom 20. Juni 1817, welche aber mit der Verordnung vom 22. November 1844 aufgehoben wurde. Es wurde ein Revisionskollegium für Landeskultursachen angeordnet, welches ab 1. Oktober 1845 tätig wurde und den Ministerien des Innern und der Finanzen unterstand. Die Verordnung vom 18. Februar 1880 bezeichnete das Revisionskollegium als Oberlandeskulturgericht, was das Verfahren in Auseinandersetzungsangelegenheiten betraf. Die Generalkommission der Neumark (Soldin) war ab 1821 auch für den Kreis Cottbus sowie für die Ober- und Niederlausitz zuständig. Ab 27. Juni 1840 gingen die Geschäfte von Soldin an die gesonderte Abteilung Landwirtschaft der Regierung Frankfurt (Regierungsbezirk Frankfurt der Provinz Brandenburg) für den Teil Niederlausitz über, die Abteilung wurde per Gesetz vom 30. April 1873 erhoben zur Generalkommission für die Provinz Brandenburg (als Vereinigung der Berliner und Soldiner Kommissionen).

Zu regeln waren jedoch nicht nur die gutsherrlich-bäuerlichen Agrarverhältnisse sondern auch die privatrechtlichen Verhältnisse und gegenseitigen Abhängigkeiten der sich schon zuvor im selbst bewirtschafteten Eigentum befindlichen Flächen der Bauern, Kossäten und teilweise auch Büdner. Auch die Bewirtschaftung dieser Agrarflächen war behindert durch die häufig immer noch bestehende Dreifelderwirtschaft in Gemengelage mit Flurzwang, auch diese Flächen sollten so weit wie möglich mit den durch die staatliche Spezialseparation entstandenen Wirtschaftseinheiten verbunden (verkoppelt) werden. Teilweise liefen diese privaten Verfahren wohl schon parallel, meist aber separat nach Abschluss der offiziellen Separation und Gemeinheitsteilung. Spezielle und grundsätzliche Regelungen dazu enthielt erst das Gesetz vom 2. April 1872.


Durchführung des Verfahrens auf lokaler Ebene

Vor Ort waren Spezialkommissionen eingesetzt, welche die geplanten Regulierungen der Flurstücke bei der Generalkommission als Antrag (genannt Provokation) einbrachten. Die Ergebnisse der Verhandlungen hatten den Status einer Öffentlichen Urkunde.
- Leitung und Verantwortung: Ökonomie-Kommissar
- Beigeordneter: Kreis-Justizkommissar (für gerichtlichen Eintrag und Einträge in das Hypothekenbuch)
- Unterstellte: Feldvermesser, Protokollführer, Kreis-Exekutoren und Boten
Die Kommission nahm die zu separierenden Flächen in Augenschein im Beisein der Interessenten. Flächen unterschiedlicher Wertigkeit wurden zusammengelegt und an die Interessenten möglichst ohne Benachteiligungen verteilt. Im ungünstigen Fall musste die Bonität des Bodens neu bewertet werden (1826/28 z.B. durch Ökonomierat und Oberkommissar für den Regierungsbezirk Frankfurt, Franz von Daum) und gegebenenfalls Neuvermessungen erfolgen, um Rechtssicherheit zu erlangen. Auch Amtsvorsteher und Vertreter der Gemeinde wurden als Boniteure eingesetzt.

In den ersten Jahren wurden die Separationsverfahren nicht nach für ganz Preußen einheitlichen Reglements durchgeführt, so dass die Ergebnisse bis hin zur handwerklichen Ausführung der Separationskarten formal nicht vergleichbar, teilweise wohl auch inhaltlich mangelhaft und damit juristisch angreifbar waren. 1828 schlug Johann Karl Kretzschmer (1767-1845, königlicher Regierungsrat, Justitiar der Generalkommission Pommern in Marienwerder) in einer umfangreichen Publikation "Anleitung zum Geschäftsbetriebe der Oekonomie-Kommissarien, bei Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse, ..." (siehe Literaturverzeichnis) erstmals einheitliche Regeln vor, die zwar keine verbindlichen Verwaltungsvorschriften darstellten, aber dennoch zunehmend und offenbar weitgehend befolgt wurden.

Seit 1856 arbeiteten fast alle Kommissionen in ganz Preußen (weitgehend) nach der sogenannten Merseburger Instruktion (umgangssprachliche Bezeichnung, exakt siehe Literaturverzeichnis), einem verbindlichen Vorschriftenwerk für die Durchführung der Separationsverfahren. Im Gegensatz zur Publikation von Kretzschmer existierte jetzt eine zwingend zu beachtende amtliche Vorschrift für das Handeln der Separationsbehörden. Das Verfahren endete in Rezessen, die zwischen den Beteiligten ausgehandelt und von der Generalkommission bestätigt wurden. Umfangreiche Akten sowie die Separationskarten dokumentieren diesen Prozess, sie sind im BLHA unter der Sammelrepositur Rep. 24 Generalkommission / Landeskulturamt nach Kreisen zugeordnet (Repositur = Archiv zur Aufbewahrung der Akten).


Anfertigung der Karten zur Dokumentation des Verfahrens

Nach Abschluss der Bonitierung hatte der Vermesser die Brouillonkarte (französisch: Brouillon = Entwurf), 2 Reinkarten, 2 Register und das Vermessungsprotokoll einzureichen. Nach der Vermessung erfolgte eine erste Kartierung als Brouillon (Ur-Karte) in den Maßstäben 1:2500 bis 1:5000. Die Vermessung wurde im Rutenmaßstab (1 R = 3,766 m) vorgenommen. Die Angabe der Flächen erfolgte in Morgen und Quadratruten. Seit 1816 (1820) galt: 1 Preußischer Morgen = 180 Preußische Quadratruten = 2.553 m². Anhand der vermessenen Punkte, der Richtungswinkel und aufgenommenen Entfernungen wurden die Karten gezeichnet.

Zuerst entstand die Brouillonkarte oder Urkarte, von welcher 2 Kopien (= Reinzeichnungen) hergestellt wurden: Die I. und II. Separations-Reinkarte. Die Brouillonkarte sollte möglichst geschont werden, weil sie den Ursprung für die Angaben auf den beiden Reinkarten darstellte und damit im Zweifelsfall immer die verbindliche Karte war. Sowohl in die Brouillonkarte als auch in die erste Separations-Reinkarte zeichnete der Vermesser in abgeschwächter Farbe die Vor-Separationsflur ein. Die zweite Reinkarte sollte nur die Konturen der ursprünglichen Flächenteilung enthalten, soweit sie bei der Neuparzellierung weiter bestehen blieben, damit die neue Einteilung deutlich sichtbar werden konnte. Neue Grenzen wurden in roter Farbe hervorgehoben. Der Vermesser fertigte Coupons an, kleine handliche Kartenausschnitte in Kopie, die er für die Aufmaßarbeiten und beim Bonitieren vor Ort benutzte (siehe dazu im Literaturverzeichnis Kretzschmer 1828, dort Seite 138, § 258). Die auf den Coupons festgehaltenen Ergebnisse übertrug er später auf die Originalkarten. Bei Ausführung der Vermessungsarbeiten und Anfertigung der Karten hatten die Vermesser das "Allgemeine Reglement für die Feldmesser im Preußischen Staate" von 1813 zu beachten.

Da es offenbar Unregelmäßigkeiten bei der Ablieferung der Karten gegeben hatte, wurden die Vorschriften in den Merseburger Instruktionen 1856 verschärft formuliert (Seite 67, § 67): "Mit der Brouillonkarte ist jedesmal die erste Reinkarte ... gleichzeitig abzuliefern. Wird die Brouillonkarte ohne die erste Reinkarte abgeliefert, so hat der Kommissar solche nicht anzunehmen, vielmehr sofort davon Anzeige zu machen. Eine solche Unregelmäßigkeit wird mit einer Ordnungsstrafe von 3 bis 10 Thlr. gegen den betreffenden Feldmesser gerügt werden."

Die folgenden beiden Kartenausschnitte zeigen links die Erste Separations-Reinkarte mit alter und neuer Parzellierung sowie rechts die Zweite Separations-Reinkarte nur mit der neuen Parzellierung nach der Separation (durch häufige Nutzung fleckig); im Bildausschnitt unten jeweils die Straßenkreuzung Dorfstraße - Berliner Straße - Kirchstraße. Angaben zur Bildquelle siehe oben.

 


Nomenklatur und plangrafisches Reglement

1828 schlug Johann Karl Kretzschmer Regeln für die Darstellung der Karten vor, welche teilweise befolgt wurden. Es handelte sich bei seinen Anleitungen vorerst noch um Vorschläge, nicht um amtliche Vorschriften. Ein Vergleich von Karte und Rezess mit seinen Hinweisen kann Unsicherheiten bei der Deutung klären. Auch der Vermesser Klein II befolgte diese Regeln teilweise beim Zeichnen der Karte von Kuschkow, welche er 1842 vermessen hatte. Die vorliegende Karte wurde 1857 von L. Koch IV, Geometer, kopiert.

Bezeichnungen der Grundstücke gemäß Johann Karl Kretzschmer: Anleitung zum Geschäftsbetriebe der Oekonomie-Kommissarien ... 1828 (siehe Literaturverzeichnis), Seite 211, § 385:
A. - Grundstücke in der Dorflage, Hofstellen, Gärten und Wurthen oder Wurthwiesen (= Wörden / Wöhrden, hofnahes und
A. - hofgebundenes Gartenland)
B. - Äcker, kombiniert für die verschiedenen Felder in der Reihenfolge der Aussaat des Wintergetreides mit B.I, B.II, B.III usw.
C. - Schonwiesen, Feldwiesen enthielten die Nummer des Stücks, worin sie liegen. Die Bemerkung 1 S. oder 2 S. stand für
C. - ein- oder zweischürig (ein oder zwei Schnitte im Jahr)
D. - Hütungen, wobei Da für hohe Hütung und Db für niedrige Hütung stand
E. - Waldungen
F. - Gemeinschaftliche Gewässer einschließlich der Abzugsgräben, deren Räumung Kommunallast ist
G. - Große Wege und Triften
H. - Lehm, Sand, Kies, Mergel und Torfgräben

Einzelne Grundstücke, die bereits vor der Teilung hutfrei waren (Grundstücke, die der Hütung entzogen oder frei von Geldangaben für die Hütung waren), erhielten den Buchstaben A vorgesetzt. Die Kombination A.C. bedeutete also eine hutfreie Wiese.

Die Merseburger Instruktion von 1856 legte für das Vermessungs- und Bonitierungsregister folgende Ordnung fest (Seite 70: Nr.6. Einrichtung der Vermessungs-Bonitirungs-Register und der Special-Extracte, § 70):
I. - Dorflage, wenn sie speziell vermessen ist,
II. - Ackerschläge (siehe dazu Hinweise weiter unten),
III. - Wiesen-Reviere,
IV. - Holzungen,
V. - Hütungen,
VI. - Wege, Gräben, Gewässer, Kies-, Lehmgruben und andere nicht fruchttragende Grundstücke.

Weiterhin nennt die Merseburger Instruktion z.B. folgende Farbvorschriften (ab Seite 63: Nr.4. Vorschriften für die Einrichtung und Conservirung der Karten, c. Bezeichnung der Schläge Stücke, der Bonitirung und anderer Gegenstände auf den Karten, § 66):
Die im Grundriss zu zeichnenden Gebäude:
- karminrot - Amtsgebäude, Vorwerksgebäude und Güter
- braungelb - Schulen, kirchliche Gebäude
- schwarz - andere Gebäude
Mit schmalen Farbstrichen sind die Scheidungen anzulegen in
- gelb - Acker-Schläge oder Wannen (= Gewanne)
- gelblich-grün - Wiesen-Schläge
- hellgrün - Hütungen
- blassschwarz - Waldungen
- hellblau - große Gewässer wie Seen, Teiche
Ganz genau (also vollflächig) zu kolorieren sind nur:
- gelblich-grün - kleine isoliert gelegene Wiesenflecke, sowie Dreschfahren
- hellblau - kleine Gewässer, namentlich Pfühle, Tränken, Gräben, ...
- dunkelgrün - Hofgärten
- dunkelgrün oder gelb schraffiert - hutfreie Worthen (= Wörden / Wöhrden, hofnahes und hofgebundenes Gartenland) und
- Feldgärten, je nachdem, ob sie aus Wiese oder Acker bestehen
- ganz schwach hellbraun - Straßen und Wege

Auf der Ersten Separations-Reinkarte für Kuschkow sieht das Ergebnis dann wie folgt aus (die Farbdarstellung am PC ist allerdings mit Vorsicht zu behandeln, zu sehen ist der Bildausschnitt einer vom Katasteramt Lübben zur Verfügung gestellten Digitalisierung, die je nach Bildschirmeinstellung des Betrachters immer auch Farbabweichungen mit sich bringt); weitere Angaben zur Bildquelle siehe oben:




Auf Separationskarten findet man in den meisten Fällen die bebauten Grundstücke in der Ortslage nur angedeutet, nur in ihren äußeren Grenzen aufgemessen und ihre Fläche als "ungetrennter Hofraum" bezeichnet; insoweit sind die Karten von Kuschkow offenbar eine Ausnahme. Ob hier allerdings der Gebäudebestand korrekt dargestellt oder nur grob "nachrichtlich" zur Orientierung nach Augenmaß eingetragen wurde, lässt sich heute nicht mehr feststellen. Die bebauten Hofgrundstücke waren nicht grundsteuerpflichtig, ihre Besteuerung erfolgte als Gebäudesteuer nach den Miet- oder Pachteinnahmen bzw. bei Eigennutzung nach dem ortsüblichem Vergleichswert; ein genaues Flächenaufmaß der Hofgrundstücke war somit nicht erforderlich. Eventuell ist deshalb die Kuschkower Mühle nicht auf der Karte zu finden.

Als Schlag wurde eine zusammenhängende Fläche bezeichnet, die einheitlich mit einer Kultur bebaut wird (Feld, Ackerschlag, Wiesenschlag, Waldschlag). Ein Schlag ist kein Flächenmaß / Feldmaß sondern eine landwirtschaftliche Nutzungseinheit mit einheitlicher Bodenqualität. Schläge können von sehr unterschiedlicher Größe sein. Ein Schlag kann aus mehreren benachbarten, aber nicht durch Feldwege getrennten Äckern / Feldern bestehen mit unterschiedlichen Eigentümern / Besitzern. Die Unterteilung der Schläge musste daher durch den Vermesser möglichst rechtwinklig zu den Wegen erfolgen, damit jedes Teilstück auf Dauer separat und ohne Benutzung der Nachbarstücke befahrbar ist; dies gilt besonders für kleine / schmale Stücke. Die Feldmark besteht aus mehreren Fluren, innerhalb einer Flur (einem Gewann) gibt es unter anderem mehrere Schläge, die teilweise noch bis heute mit eigenen Flurnamen bezeichnet werden, ein Schlag kann (muss aber nicht) aus mehreren Flurstücken bestehen. Im "Allgemeinen Reglement für die Feldmesser im Preußischen Staate" (1813) wurden die Schläge auch "Abtheilung" genannt (Acker-Abtheilung, Wiesen-Abtheilung), die Einteilung der Schläge erfolgte in "Stücke" (heutige Bezeichnung: Flurstücke).

Der Begriff Acker ist mehrdeutig. Einerseits wurde damit eine Bewirtschaftungsform beschrieben (Kartoffelacker, umackern), andererseits war Acker ein altes Feldmaß und damit ein Flächenmaß, je nach Region von sehr unterschiedlicher Größe, etwa 1 bis 3 Morgen (etwa 2.500 bis 7.500 m²), entstanden im Mittelalter in der Gründungszeit der Dörfer und abgeleitet als Teilfläche aus der Hufe, aus dem Acker wurde später sinngemäß der Morgen, ursprünglich waren es Synonyme. Für die Dorfgründungen in Brandenburg wurden Hufen etwa zwischen 7 und 15 Hektar nachgewiesen, im Schnitt etwa 10 Hektar, also etwa 40 Morgen. Als reguläres Feldmaß war die Hufe und damit auch der Acker völlig ungeeignet.

Für Brandenburg-Preußen wurde bereits 1704 im "Reglement, wie es mit Ausmessung der Aecker zu halten." bestimmt, dass das Maß für die Vermessung die Rheinländische Rute ist, geteilt in 10 Fuß zu 10 Zoll. 1755 wurde per "Instruction für die Land-Messer des Königreichs Preussen" festgesetzt, dass die Hufen immer 30 Morgen haben und der Rheinländische oder Magdeburger Morgen aus 180 Rheinländischen Quadrat-Ruten besteht. Allerdings waren daneben auch noch drei andere Ruten- und damit Hufenmaße zulässig und es existierte immer noch kein exakt definiertes Bezugsmaß für den Rheinländischen Fuß. Dieser Bezugsmaßstab wurde als "Etalon" (Normalmaß, Eichmaß) erst 1773 im Auftrag des Oberbau-Departements angefertigt und per "Circulare" (Runderlass) am 28. Oktober 1773 durch Friedrich II. in Kraft gesetzt. Seitdem galt einheitlich in Preußen: 1 preußische Landhufe = 30 Morgen zu je 180 rheinländische Quadratruten = 5.400 Quadratruten (= 7,659 Hektar). Mit der "Maaß- und Gewicht-Ordnung für die Preußischen Staaten" von 1816 wurde festgesetzt, dass ab 1820 in öffentlichen Verhandlungen nach Hufen nicht mehr gerechnet werden durfte. Agrarflächen wurden von da an nur noch in Morgen und Quadratruten angegeben, die Rute zu 3,766 m. Die Normal-Rute wurde in 12 Fuß zu je 31,385 cm geteilt, die Feldmesser-Rute ("Decimal-Ruthe", Feldrute) in 10 Dezimalfuß zu je 37,662 cm. Weitere Hinweise dazu siehe hier:

Im Gegensatz zu Brandenburg war jedoch der Acker als Feldmaß in Sachsen und damit auch in der ehemals sächsischen Niederlausitz zur Zeit der Separationen noch üblich, 1 sächsischer Acker = 2 sächsische Morgen = 300 sächsische Feldmesser-Quadratruten = 5.534 m². Diese Gewohnheit wurde zumindest umgangssprachlich nach dem Übergang der Niederlausitz 1815 an Preußen noch einige Zeit beibehalten, 1 Acker = 2 Morgen, aber nunmehr 2 preußische Morgen = 5.106 m². Schon 1813 war das Feldmesser-Reglement in § 15 eindeutig: "Auch wo es wegen älterer Verschreibungen, Pläne oder sonst nothwendig wird, ... Flächen nach einem anderen Maaße anzugeben, ist die Messung stets nach der Preußischen Ruthe zu machen, und nur durch Rechnung auf das verlangte Maaß zu bringen." Im § 24 der Preußischen Maß- und Gewichtsordnung von 1816 wurde dies noch einmal bekräftigt: "Bei der Vermessung von Land wird in Unsern sämmtlichen Staaten blos die ... einzig authorisirte Ruthe gebraucht ... Die Anwendung der besondern Provinzial-Ruthen ... hört auf, ...". Umrechnung: 2 preußische Morgen = 0,922702 sächsische Acker = 5.106 m². Die sächsische Hufe hatte zu dieser Zeit 30 sächsische Acker = 60 sächsische Morgen = 9.000 sächsische Quadrat-Ruten (= 16,602 Hektar).

Mit Plan (die Pläne) ist im folgenden Bericht über die Golziger Kossäten eine vermessene (ebene) landwirtschaftliche Fläche bezeichnet, ein Ackerplan, ein Wiesenplan in der Flur mit 13 Stücken / Grundstücken von annähernd gleichwertiger Güte für 13 Kossäten als Eigentümer. In diesem Sinne ist der Plan auch ein Schlag. Die Bezeichnungen "Ackerplan" und "Wiesenplan" tauchen vielfach in den Separationsakten der preußischen Provinzen Brandenburg und Sachsen auf (z.B. 1845: Karte von den Wiesenplänen der Kossäten zu Rüthnick); gemeint ist regelmäßig eine Agrarfläche und nicht etwa eine Planzeichnung in der heutigen Wortbedeutung.


 

 




Separation, Gemeinheitsteilung und Ablösungen in der Praxis

Im Folgenden wird ein Bericht wiedergegeben, welcher die praktische Durchführung des Verfahrens in dem kleinen Dorf Golzig in der Niederlausitz schildert, ein Dorf im ehemaligen Kreis Luckau, nördlich von Luckau gelegen, heute Ortsteil der Gemeinde Kasel-Golzig im Amt Unterspreewald. Die Entfernung bis Kuschkow beträgt nur etwa 30 Kilometer, das Verfahren dürfte für die Region typisch und somit vergleichbar sein, allerdings nicht im zeitlichen Ablauf. Da hier nur die soziale Gruppe der Kossäten und ihre Abhängigkeitsverhältnisse zur Gutsherrschaft beschrieben sind, war nur vergleichsweise geringer Landbesitz zu vermessen und zu verhandeln, der Schwerpunkt lag auf der Ablösung der Dienst- und sonstigen Leistungspflichten. Etwa 75% der Agrarflächen in der Gemarkung Golzig gehörten zum Rittergut. Das Verfahren konnte deutlich schneller abgeschlossen werden als bei den Bauern in Kuschkow. Zuständige Behörde für die Durchführung des Verfahrens in Golzig war die Generalkommission in Soldin (Neumark), in Kuschkow war es bereits die Nachfolgebehörde, die Abteilung Landwirtschaft der Bezirksregierung in Frankfurt a.O.

Der Bericht "Wie die Golziger Kossäten von den Hofediensten und anderen Lasten befreit wurden" stammt von dem Lehrer A. Kulke aus Kasel-Golzig, abgedruckt in der Zeitschrift "Aus deutscher Vergangenheit ‒ Was die Jugend von der Geschichte des deutschen Volkes wissen muß", Nummer 4, Juli 1933, Jugendzeitschriften-Verlag Heinrich Beenken, Berlin 1933; Seiten 57-61 (diese Seiten als Faksimile-PDF siehe hier: ).

Dieser Text wurde mit geringfügigen Änderungen und Korrekturen in das Heimatbuch der Schule Brenitz N-L (Unsere Heimat, der Kreis Luckau. NS Lehrerbund des Kreises Luckau 1936) übernommen, welches man in einer Transkription als PDF auf der privaten Website von Bernhard Wagner aus Gruhno findet unter www.wagner-b.de > Ahnenseite > Niederlausitzer Fundgrube > Heimatbuch der Schule Brenitz (siehe hier: ), dort auf den Seiten 20-23. Der Autor Kulke für den ursprünglichen Text wird im Heimatbuch jedoch nicht genannt. Diese Textfassung wird hier auf der Website Kuschkow-Historie mit Hervorhebungen der für das Thema der Seite relevanten Stichworte wiedergegeben. Auf der Website von Bernhard Wagner findet man viele weitere und regionalgeschichtlich teilweise sehr interessante Publikationen, ein Besuch lohnt sich.

Zuerst sehen Sie hier zur Orientierung die Ortslagen der Dörfer Kasel und Golzig im Zustand um 1900, also lange nach Abschluss des beschriebenen Verfahrens. Bildquelle: Karte des Deutschen Reiches / Topographische Karte 1:25000, Messtischblatt 4048 Waldow, Königlich Preußische Landes-Aufnahme 1901, herausgegeben 1903, Auflagendruck 1918. © Arcanum Maps Budapest (https://maps.arcanum.com/de ‒ siehe direkt hier: ); dieses Blatt findet man auch beim Leibnitz-Institut für Länderkunde (https://ifl.wissensbank.com) oder beim BrandenburgViewer (https://bb-viewer.geobasis-bb.de).




Wie die Golziger Kossäten von ihren Lasten befreit wurden

An einem schönen Oktobertage des Jahres 1823 erschien in Golzig auf dem Gutshof der Kommissarius der Königlichen Generalkommission in Soldin, um die Verhandlungen über den Wegfall der Hofdienste und anderen Lasten zu beginnen. Da ging ein Aufatmen durch die Reihen der Untertanen, hatten sie doch schon vor zwei Jahren den Antrag nach Soldin geschickt und seit dieser Zeit sehnsüchtig gewartet. Die Regierung hatte endlich gestattet, daß auf Antrag die Lasten abgelöst werden sollten. Warum dauerte es so lange? Hatte man sich an hoher Stelle wieder anders besonnen? ‒ Nun war es endlich so weit.

Am nächsten Tage wurden die 13 Golziger Kossäten auf das Gut in die Gerichtsstube geladen. Sie erschienen auch alle. Der Herr Kommissarius begrüßte sie freundlich und schrieb ihre Namen auf. Dann machte er ihnen den Vorschlag, drei Vertreter zu wählen, damit nicht immer alle 13 zu den Verhandlungen zu erscheinen brauchten; denn die Verhandlungen würden sehr, sehr lange dauern. Damit waren sie einverstanden. Sie wählten zu Vertretern den Richter George Franke, den Gerichtsmann Gottlob Franke und den Kossäten Gottlieb Drewitz. Nun unterschrieben alle 13 die Verhandlungsniederschrift; dabei mußten 7 drei Kreuze machen, weil sie ihren Namen nicht schreiben konnten. Die Vertreter blieben da, und die andern konnten wieder nach Hause gehen.

Es wurde nun weiter verhandelt. Der Kommissarius wollte genau wissen, welche Dienste und Lieferungen sie dem Gutsherrn schuldig waren. Der Dorfrichter Franke berichtete: Wir dreizehn Kossäten, jeder hat vom Gut ein erbliches Kossätengut. Auf unseren Höfen sind keine herrschaftlichen Gebäude. Wir haben im Bauernbusch eine eigene Holzung, die uns unser Brennholz gibt. Im herrschaftlichen Kiefernwald dürfen wir außerdem trockenes Holz für unseren Bedarf lesen, in einem Teil des Waldes auch Streuling für unser Vieh harken. An zwei Tagen im Monat wird uns auch gestattet, Kien zu graben. Dem Gutsherrn müssen wir jährlich zwei Reichstaler 12 Groschen Termingeld zahlen (1 Reichstaler = 30 Groschen, 1 Groschen = 12 Pfennige). Dann müssen wir ein Stück Garn von herrschaftlichem Werg spinnen, von unsern Gänsen die achte liefern und in der Woche an 4 Tagen mit der Hand Dienste verrichten, zu welcher Arbeit wir auch bestellt werden. Die Arbeitszeit dauert von Mariä Verkündigung (25.3.) bis Michaelis (29.9.) von morgens 7 Uhr bis Sonnenuntergang bei 2 Stunden Mittag und während der Zeit vom Luckauer Pfingstmarkt bis zum Luckauer Kirmesmarkt eine Stunde Vesper noch außerdem. Die Herrschaft gibt uns während der Erntezeit, wenn wir mit der Hacksense (größere Sichel) arbeiten, jedem Mäher täglich eine Kanne Bier (etwas mehr als ein Liter). Der anwesende Inspektor Trepte bestätigte die Angaben des Richters.

Und weiter fragte der Kommissarius: "Wieviel Steuern müßt ihr Kossäten denn bezahlen?" Drewitz gab Bescheid: "Wir haben Steuern an den Staat, an die Pfarre und an die Schule zu geben. An den Staat sind Portions- und Rationsgelder, ordinäre und extraordinäre Milizgelder, die landesherrliche Kontribution, die Landes- und Kreisanlagen zu zahlen. Wir geben jeder gleich viel, alle zusammen jährlich 78 Taler 19 Groschen und 8 Pfennige. Die Pfarre und die Schule erhalten nur von George Schiemann und Gottfried Kläge Roggen, jährlich von jedem einen Scheffel (etwa 84 Pfund). Wir andern haben dorthin nichts zu geben!".

"Außerdem müssen wir alle 13 die auf Golzig kommenden Kosten zu den Pfarr- und Schulbauten tragen," fuhr Franke fort, "dazu gibt das Gut nichts! Auch alle anderen Lasten in der Gemeinde müssen wir allein auf uns nehmen, das Gut gibt nur den Teil, der auf die neun wüsten, vom Gut eingezogenen Kossätenwirtschaften kommt. Wir haben an Gemeindelasten die Ausbesserung und den Bau von Wegen, Räumung der Gräben und des Berstefließes, Einhegung der Viehtriften, Unterhaltung des Nachtwächters, Anhaltung und Verhaftung der Verbrecher, Transport der Verbrecher und Landstreicher, Deserteurwache, Botenlaufen bei Militärmärschen, die Ausbesserung der Wegweiser, und bei Feuer müssen wir die Mannschaften stellen." Der Kommissarius fragte weiter, wo ihre Äcker und Wiesen lägen. Sie berichteten ihm, daß alles durcheinanderliegt, Gutsland und Kossätenland, hier ein Stück, das andere da. Das Vieh wurde gemeinsam gehütet. Dazu wurde von Gut und Kossäten ein Dorfhirte angestellt.

"Das soll nun alles anders werden", sagte der Kommissarius, "die Hofedienste und Lieferungen sollen wegfallen, das gemeinsame Hüten des Viehs muß aufhören, eure Äcker und Wiesen werden zusammengelegt werden. Darum wollen wir zunächst Äcker und Wiesen vermessen und jedes Stück bonitieren, d.h. nach dem Wert abschätzen. Ich werde einen Vermesser bestellen, ihr aber müßt einen Anweiser von euch wählen, der dem Vermesser die Stücke zeigt und Bescheid gibt, wem sie gehören. Das Gut wird euch einen Anweiser stellen."

Die Verhandlung war vorläufig zu Ende. Am Abend waren alle beim Schenker versammelt und sprachen noch einmal die ganze Angelegenheit durch. Kossät Friedrich Lehmann wurde Anweiser. Der Gutsherr bestimmte den herrschaftlichen Hausmann Gottfried Beyer dazu. Beide Anweiser wurden am andern Tage dem Kommissarius vorgestellt und von ihm für ihr Amt verpflichtet. Darauf reiste der Kommissarius wieder ab. Die Kossäten warteten den ganzen Winter über auf den Vermesser. Der Winter verging, aber man hörte nichts mehr von dem Kommissarius und auch nichts von dem Vermesser. Da zweifelten die Golziger bald daran, daß aus der ganzen Auseinandersetzung mit dem Gute überhaupt noch etwas werden würde. Anfang Mai kam plötzlich die Kunde, daß sich der Kommissarius in Waltersdorf bei Luckau aufhalte. Da mußte George Schiemann mal hinlaufen und sich nach der Fortsetzung der Verhandlungen erkundigen.

Er bekam dort die freudige Nachricht, daß der Vermesser bestellt sei und schon in den nächsten Tagen in Golzig eintreffen werde. Der Kommissarius hatte sehr viel Arbeit, da ja alle Dörfer den Antrag auf Auseinandersetzung gestellt hatten. Schiemann brachte die frohe Nachricht nach Golzig, und die Arbeit auf dem Gute wurde mit weniger Unwillen getan. Sie hofften alle, daß es das letzte Mal sein würde. Nach einigen Wochen kam der Vermesser. Die beiden Anweiser zeigten ihm die einzelnen Acker- und Wiesenstücke. Einige Kossätensöhne halfen beim Ziehen der Ketten, damit jedes Stück genau vermessen wurde. Der Vermesser fertigte eine Karte von der Feldmark Golzig an. Jede vermessene Fläche wurde eingezeichnet. Diese Arbeit dauerte fast den ganzen Sommer des Jahres 1824.

Nach Beendigung der Vermessung ging es an die Bonitierung. Das Gut hatte sich den Boniteur Jurkan aus Wercho bestellt, die Kossäten den Lehnrichter Poeschke aus Wierigsdorf. Am 13. Oktober 1824 fanden sich der Kommissarius, die Boniteure, der Vermesser und die beiden Anweiser ein; die Bonitierung begann. Die Acker- und Wiesenstücke wurden nach ihrem Wert abgeschätzt und in die von dem großen Landwirt Albrecht Daniel Thaer aufgestellten 10 Bodenklassen eingeordnet. Es fand sich, daß Klasse 5 in Golzig die beste Bodenklasse war, aber auch Klasse 10 war vorhanden. Die Wiesen wurden in zweischnittige mit 14-9 Ztr. und in einschnittige mit 14-5 Ztr. Heuertrag eingeteilt. Am 21. Oktober war die Bonitierung beendet.

Ende Mai 1825 erschien der Kommissarius wieder in Golzig. Es konnte nun zur Auseinandersetzung mit dem Gute geschritten werden. Der Gutsherr und die 13 Kossäten schlossen einen Vergleich, den man Rezess nennt. Dieser Rezess wird noch heute beim Bürgermeister aufbewahrt. Die Kossäten traten dem Gute 2/5 ihrer Äcker und 1/3 ihrer Wiesen ab. Dafür übergab ihnen der Gutsherr von Weihnachten 1825 ab ihre bisher laßweise gehabten Höfe, Gärten, Äcker und Wiesen als freies Eigentum. Sie durften von jetzt ab ihre Besitzung vergrößern, verkleinern und verschulden. Auch die Hofedienste und Lieferungen hörten auf. Die Steuern an Staat, Pfarre und Schule übernahm für die abgetretenen Teile der Gutsherr. Die Kossäten brauchten nur noch 50 Taler 8 Groschen Staatssteuern und je 1 Scheffel und 3½ Metzen Korn an Pfarre und Schule zu zahlen. Die Gemeindelasten blieben zum größten Teil bestehen, einiges wurde fortan mit dem Gute gemeinsam erledigt.

Nun mußte jeder allein für sein Bestehen sorgen. Der Gutsherr lieferte nicht mehr das Material zum Gebäudebau, es gab von ihm keine Unterstützung, wenn eine Kuh starb oder ein anderes Unglück vorkam. Alles, was sie seit 1821 an Baumaterial erhalten hatten, mußten sie bis Weihnachten 1825 zurückzahlen oder im Jahre 1826 abarbeiten. Ein Manneshandtag wurde dann mit 7½, ein Frauenhandtag mit 5 Groschen berechnet. Das meiste hatte der Kossät Thuer zurückzuzahlen, nämlich 10 Taler 23 Groschen 9 Pfennige. Doch war das immer noch nicht so schlimm wie in Kasel, wo die Kossäten Grunert und Garent je 108 Taler 15 Groschen schuldig waren. Der Gutsherr behielt sämtliche Ehrenrechte, also die Gerichtsbarkeit, die Polizeigewalt über die Bewohner des Dorfes und deren Familien und Dienstboten, das Patronatsrecht, die Jagd und die Straßengerechtigkeit. Die gemeinsame Hutung hörte auf. Die Kossäten erhielten das Hirtenhaus als gemeinsames Eigentum und über 200 Morgen Busch, Hutung und Wiese zur weiteren gemeinsamen Behütung. Der Kommissarius wollte sie dazu bewegen, doch auch unter sich die gemeinsame Behütung aufzugeben. Aber sie konnten sich an die Stallfütterung nicht so schnell gewöhnen und ließen daher den alten Zustand vorläufig noch unter sich bestehen.

Zuletzt fand die Neuverteilung des Ackers und der Wiese statt. Das Gutsland lag fortan für sich, ebenso das Gemeindeland. Beide wurden durch eine Linie voneinander getrennt, das war die Separationslinie. Die Kossäten erhielten ihren Acker dicht beim Dorf in drei Plänen, die Wiesen in zwei Plänen. Jeder Plan wurde in 13 gleiche Teile nach dem Wert, nicht nach der Größe, geteilt, mit Nr. 1-13 versehen und durch Pfähle mit Grenzhaufen abgesteckt. Nachdem sich sämtliche Kossäten an Ort und Stelle davon überzeugt hatten, daß jedes Stück den gleichen Wert hatte, fand am 11. August 1825 die Verlosung statt. Es wurden 13 Lose in einen Hut gelegt und die einzelnen Grundstücke verlost. Jeder hatte gleichviel an Wert erhalten, und alle waren zufrieden. Da viele Grundstücke durch diese Zusammenlegung und Separation in anderen Besitz übergingen, wurde vereinbart, daß alles darauf stehende Holz vom bisherigen Besitzer geschlagen und mit allen Wurzeln ausgerodet werden sollte, damit unbewachsene Acker- und Wiesenflächen übernommen werden konnten. Die Eichen beanspruchte der Gutsherr alle für sich, während das andere Holz sich jeder bisherige Besitzer der Fläche nehmen durfte. Als alle den aufgestellten Vergleich unterschrieben hatten, war die Auseinandersetzungsverhandlung zu Ende. Alle 13 Kossäten kehrten in ihr freies Eigentum als freie Landwirte zurück. Am 15. April 1828 wurde der Rezess von der Regierung in Frankfurt a.O. bestätigt.


 

 




Quellen- und Literaturverzeichnis

Hinweis: Hier finden Sie nur Literaturangaben zu den Spezialthemen dieser Seite. Das allgemeine Literaturverzeichnis zu Kuschkow und der Niederlausitz als Thema der gesamten Website finden Sie auf der Hauptseite (Startseite, siehe hier: ).

Abendroth, Alfred: Die Praxis des Vermessungsingenieurs. Geodätisches Hand- und Nachschlagebuch für Vermessungs-, Kultur- und Bauingenieure, Topographen, Kartographen und Forschungsreisende. Zweiter Band. Verlagsbuchhandlung Paul Parey, Berlin 1923 (Zweite Auflage). III. Teil: Landwirtschaft, Siedlungs- und Forstwesen (Seiten 465-515). Als PDF zu finden bei der "Digital Library of the Silesian University of Technology" in Gliwice / Gleiwitz (Polen) unter https://delibra.bg.polsl.pl/dlibra

Allgemeines Reglement für die Feldmesser im Preußischen Staate. Gegeben Berlin, den 29sten April 1813. Gedruckt bei Georg Decker, Königlich Geheimen Ober-Hofbuchdrucker. Zu finden in den Digitalisierten Sammlungen der TU Berlin, Universitätsbibliothek, unter https://digital.ub.tu-berlin.de/view/work/BV024329115/1/?1= (abgerufen am 3.8.2022)

Bönisch, Fritz: Die Fluren der Gemarkung Klein-Räschen (Gemeinde Groß-Räschen, Kreis Senftenberg) vor Ausführung der Gemeinheitsteilung. Enthalten in: Jahrbuch für Brandenburgische Landesgeschichte, Band 11, Berlin 1960; Seiten 101-117. Mit interessanten Details zur mittelalterlichen Fluraufteilung und den Veränderungen durch die Separation sowie mit einer Liste der Flurnamen. Digitalisiert als PDF zum Download unter https://geschichte-brandenburg.de ‒ dort unter "Veröffentlichungen".

Denkschrift über die Ausführung des Gesetzes vom 21. Mai 1861, betreffend die anderweitige Regelung der Grundsteuer. (Herausgegeben von der Preußischen Staatsregierung ohne Nennung einzelner Autoren.) Gedruckt in der Königlichen Staatsdruckerei, Berlin 1865. Digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin, Preußischer Kulturbesitz, unter anderem als PDF unter https://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0000E79500000000 (sehr große Datei)

Eisenschmidt, Ralph: Systematische Ungenauigkeiten des Aufnahmeverfahrens im preußischen Steuerkataster von 1865. Enthalten in: FORUM. Zeitschrift des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V. (BDVI), Berlin, Heft 2/2021; Seiten 30-45

Gebbert, Thomas / Hartmann, Dietwalt / Reichert, Frank: Aufnahme und Darstellung der Ortslagen in den Separations- und Katasterkarten der östlichen Provinzen Preußens. Enthalten in: FORUM. Zeitschrift des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V. (BDVI), Berlin, Heft 3/2018; Seiten 28-39

Gentzen, Udo: Verborgene Orte. Spurensuche auf Separationskarten. Enthalten in: Vermessung Brandenburg, Heft 1/2020, herausgegeben vom Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK), Potsdam 2020; Seiten 4-35. Als PDF zu finden auf der LGB-Website unter https://geobasis-bb.de/sixcms/media.php/9/vbb_120.pdf (Stand: 21.7.2022)

Geschäfts-Instruction für die Special-Commissarien und Feldmesser im Ressort der Königlich Preussischen General-Commission zu Merseburg. Im Selbstverlag der gedachten Behörde. Druck und Papier von E. Baensch jun., Magdeburg 1856 (digitalisiert von Google). Allgemein bezeichnet als Merseburger Instruktion, ursprünglich eine Vorschriftensammlung für die preußische Provinz Sachsen, schon bald aber bei den Separationsverfahren usw. in ganz Preußen zur Anwendung gebracht, mit äußerst detailgenauen Anweisungen, besonders für die fachlich interessierte Leserschaft hochinteressant.

Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1821. Enthält die Verordnungen vom 30sten Januar bis 15ten Dezember 1821 mit Inbegriff von 6 Verordnungen aus dem Jahre 1820. Berlin, zu haben im Königl. Debits-Komtoir für die Allgemeine Gesetz-Sammlung. Enthält die Gemeinheitsteilungs- und Ablösungs-Ordnungen. Digital vom Münchener DigitalisierungsZentrum für die Bayerische Staatsbibliothek unter https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10509522?page=,1

Gewanne ‒ die einzigartigen Feldflurstrukturen der Landschaft. Autorengruppe. Herausgeber: Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB), Potsdam 2018. Als PDF auf der Website des LGB zu finden unter https://geobasis-bb.de

Greiff, J.: Die Preußischen Gesetze über Landeskultur und landwirthschaftliche Polizei, zusammengestellt und nach den Grundsätzen der oberen Spruch- und Verwaltungs-Behörden erläutert durch J. Greiff (Berlin). Verlag von G. P. Aderholz' Buchhandlung (G. Porsch), Breslau 1866 (digitalisiert von Google). Enthält die speziell den ländlichen Raum (das "platte Land") betreffende Gesetzgebung zwischen 1807 und 1866 und damit im Wesentlichen die Epoche der Reformen in Preußen.

Greve, Dieter: Flurnamen in Mecklenburg-Vorpommern, mit einem Lexikon der Flurnamenelemente (Flurnamen von A bis Z). Schwerin 2016. Als PDF kostenlos zur Verfügung gestellt auf der Website der "Stiftung Mecklenburg" unter https://stiftung-mecklenburg.de/aktuelles/infos-neues/flurnamenlexikon (eigentlich nur geeignet für das zum niederdeutschen Sprachraum gehörende nördliche und mittlere Brandenburg, aber mit einer guten Einführung zu den Grundsätzen der Flurnamenforschung)

Heinich, Walter: Königshufen, Waldhufen und sächsische Acker. Enthalten in: Neues Archiv für Sächsische Geschichte und Altertumskunde, Band 51. Verlag Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung, Dresden 1930; Seiten 1-10 (Textauszug siehe direkt hier: )

Hoffmann, Helmut: 150 Jahre Liegenschaftskataster in der Region Berlin/Brandenburg ‒ Aufbau des Liegenschaftskatasters aus dem 'Nichts': ‒ wie war das 1861? Enthalten in: Vermessung Brandenburg, Heft 2/2011, herausgegeben vom Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, Potsdam 2011; Seiten 18-26

Hornung, W.: Urkundliche Sammlung gesetzlicher und reglementarischer Bestimmungen für den Landmesser aus den Jahren 1701 bis 1813. Gesammelt im Königlichen Geheimen Staatsarchiv. Kommissionsverlag von Eugen Strien, Halle a. S. 1900; digital zu finden auf der Website der Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität zu Berlin unter
https://www.digi-hub.de/viewer/!toc/BV042013793/5/LOG_0000/ (abgerufen am 3.8.2022)

Kretzschmer, Johann Karl: Anleitung zum Geschäftsbetriebe der Oekonomie-Kommissarien, bei Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse, bei Gemeinheitstheilungen, Ablösungen der Grund-Gerechtigkeiten, der Dienste und Abgaben, in Gefolge der neuern agrarischen Gesetzgebung des Preußischen Staats. Mit vier Kupfertafeln und Tabellen. Berlin und Stettin, in der Nicolaischen Buchhandlung, 1828 (digitalisiert vom Münchener DigitalisierungsZentrum für die Bayerische Staatsbibliothek unter https://opacplus.bsb-muenchen.de/title/BV001681319, oder von Google). Die erste umfassende Publikation zur Durchführung der Reformen in den Gemarkungen.

Krünitz, Johann Georg: Oeconomisch-technologische Encyklopädie, oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft und der Kunstgeschichte, in alphabetischer Ordnung. 242 Bände. Mit Königlich Preußischen und Churfürstlich Sächsischen Privilegien. Berlin, 1773-1858, bey Joachim Pauli, Buchhändler. Vollständig digitalisiert von der Universitätsbibliothek Trier unter www.kruenitz1.uni-trier.de (siehe direkt hier: )

Mascher, Heinrich Anton: Die Grundsteuer-Regelung in Preußen auf Grund der Gesetze vom 21. Mai 1861. Dargestellt nach Geographie, Geschichte, Statistik und Recht. Verlag von Eduard Döring, Potsdam 1862 (https://reader.digitale-sammlungen.de/)

Meyer, Helmut: Geschichte der Leiter der preußischen Katasterämter. Syke 2012. Eigenpublikation als PDF auf der Website der Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement - DVW e.V. (abgerufen am 20.7.2022)

Mucke, Ernst: Wörterbuch der Nieder-Wendischen Sprache und ihrer Dialekte. 3 Bände. Verlag der russischen und èechischen Akademie der Wissenschaften / Verlag der böhmischen Akademie für Wissenschaften und Kunst. St. Petersburg / Prag 1911-1928; im Band 3 die Familiennamen, Ortsnamen und Flurnamen (ab Seite 193). Als PDF zu finden auf der Website der Sächsischen Landes- und Universitätsbibliothek Dresden unter https://sachsen.digital

Schneitler, Carl Friedrich: Lehrbuch der gesammten Meßkunst oder Darstellung der Theorie und Praxis des Feldmessens, Nivellirens und des Höhenmessens, der militairischen Aufnahmen, des Markscheidens und der Aufnahme ganzer Länder, sowie der geometrischen Zeichenkunst. Zum Selbststudium und Unterricht ... Zweite verbesserte Auflage. Mit 179 in den Text eingedruckten Figuren in Holzschnitt. Druck und Verlag von B. G. Teubner, Leipzig 1854. Digital vom Münchener DigitalisierungsZentrum für die Bayerische Staatsbibliothek unter https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10083335?page=5

Schneitler, Carl Friedrich: Die Instrumente und Werkzeuge der höheren und niederen Meßkunst, sowie der geometrischen Zeichenkunst, ihre Theorie, Construction, Gebrauch und Prüfung. Zum Unterricht und Selbststudium ... Zweite sehr vermehrte und verbesserte Auflage. Mit 227 Figuren in Holzschnitt. Druck und Verlag von B. G. Teubner, Leipzig 1852. ... Vierte Auflage 1861. (beide Auflagen digitalisiert von Google)

Spata, Manfred: Der "Rheinländische Fuß" ist auch der "Preußische Fuß". Ein Rückblick zur Maß- und Gewichtskunde. Enthalten in: Heimatpflege im Kreis Soest. Herausgegeben vom Kreisheimatpfleger, Nr. 31, Oktober 2017, Seiten 5-10 (Übernahme aus der Zeitschrift "VDV-Magazin" Nr. 3/2017); siehe direkt hier:

Starosta, Manfred: Dolnoserbsko-nimski slownik / Niedersorbisch-deutsches Wörterbuch. Domowina-Verlag, Bautzen 1999

Starosta, Manfred / Hannusch, Erwin / Bartels, Hauke: Deutsch-Niedersorbisches Wörterbuch. Digital zu finden auf der Website des Sorbischen Instituts Bautzen unter https://www.dolnoserbski.de/dnw/ (siehe direkt hier: ) ‒ die Umkehrform, das Niedersorbisch-deutsche Wörterbuch, findet man unter https://www.dolnoserbski.de/ndw/ (siehe direkt hier: ). Hinweis: Die Feineinstellungen unter der Suchmaske sind unbedingt zu beachten (besonders: Schreibung), sonst findet man gar nichts.

Stichling, Paul: Die preußischen Separationskarten 1817-1881, ihre grenzrechtliche und grenztechnische Bedeutung. Sammlung Wichmann, Band 7. Verlag Herbert Wichmann, Berlin 1937 (digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin, Preußischer Kulturbesitz, unter https://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0000EEC900000000)

Wegener, Fritz: Beiträge zur Chronik des Dorfes Kuschkow. Enthalten in: Lübbener Kreis-Kalender 1927, Verlag des Lübbener Kreisblattes, Buchdruckerei Richter & Munkelt, Lübben (Spreewald); Seiten 46-51 (siehe direkt hier: )

Weisbach, Julius: Der Ingenieur. Sammlung von Tafeln, Formeln und Regeln der Arithmetik, der theoretischen und praktischen Geometrie sowie der Mechanik und des Ingenieurwesens. Für praktische Geometer, Mechaniker, Architekten, Civilingenieure, Berg- und Hüttenbeamte, Baugewerkmeister und andere Techniker. Mit zahlreichen in den Text eingedruckten Holzschnitten. Dritte neu bearbeitete und wesentlich bereicherte Auflage. Druck und Verlag von Friedrich Vieweg und Sohn, Braunschweig 1860 (digitalisiert von Google). Ein Gesamtüberblick über das zeitgenössische Ingenieurwissen auf 863 Seiten. Unter anderem ab Seite 238 sehr ausführlich zu Funktionsweise, Handhabung und Fehleranfälligkeit der Feldmesserboussole (Magnetnadel-Boussole), die bei Erstellung der Separationskarten für die Dörfer verwendet wurde; ab Seite 256 die Meridianbestimmung für die geografische Nordrichtung.

Zschieschang, Christian: Die Erforschung sorbischer Flurnamen in der Niederlausitz. Forschungsstand und Perspektiven. Enthalten in: Namenkundliche Informationen (NI) 113, Deutsche Gesellschaft für Namenforschung (GfN), Philologische Fakultät der Universität Leipzig, Leipziger Universitätsverlag 2021; Seiten 323-348; mit einem guten Literaturverzeichnis. Als PDF nur über Google mit Titeleingabe zu finden beim Univerlag-Leipzig; Textauszug (Creative Commons Lizenz CC BY 3.0) siehe direkt hier:

Zwahr, Johann Georg: Niederlausitz-wendisch-deutsches Handwörterbuch. Herausgegeben von J. C. F. Zwahr, Druck von Carl Friedrich Säbisch, Spremberg 1847. Digitalisiert und als PDF zur Verfügung gestellt z.B. von Google (siehe direkt hier: ).


 


 

 
Seitenübersicht

Startseite Kuschkow-Historie ‒ Das Dorf Kuschkow und seine Geschichte in Bildern und Texten

Die Kuschkower Mühle ‒ Mühlengeschichte und die Müllerfamilien Wolff / Jäzosch

Hochzeitsfeiern und Hochzeitsfotos ‒ Wie in Kuschkow und der Niederlausitz geheiratet wurde

Die Dorfschule in Kuschkow ‒ Dorflehrer und Schulkinder in Bildern und Texten

Schulchronik der Gemeinde Kuschkow ‒ Teil 1 ‒ 1891 bis 1926 ‒ Seiten 0 bis 95

Schulchronik der Gemeinde Kuschkow ‒ Teil 2 ‒ 1927 bis 1947 ‒ Seiten 96 bis 148 und Beilagen

Schulchronik der Gemeinde Kuschkow ‒ Teile 3 und 4 ‒ 1947 bis 1953 und eigene Berichte

Klassenbücher aus der Dorfschule in Kuschkow ‒ Jahrgänge 1950/51 und 1954/55

Die Kuschkower Feuerwehr ‒ Dorfbrände, Feuerwehrgeschichte und Feuerwehrleute

Historische topographische Karten ‒ Kuschkow und die Niederlausitz auf Landkarten ab 1687

Separationskarten und Flurnamen ‒ Vermessung und Flurneuordnung in der Gemarkung ab 1842

Der Friedhof in Kuschkow ‒ Friedhofsgeschichte, Grabstätten und Grabsteine

Verschiedenes ‒ Bilddokumente zu unterschiedlichen Anlässen aus Kuschkow und Umgebung
 

 
 

Impressum und Datenschutz



 
Letzte Aktualisierung dieser Seite am 20.7.2024
 

   


 

Dies ist die private Website von Doris Rauscher, 16548 Glienicke/Nordbahn, Kieler Straße 16,
Telefon: 0173 9870488, E-Mail: doris.rauscher@web.de
 
Copyright © Doris Rauscher 2021-2024


Hinweis zur Beachtung: Diese Website und ihre Unterseiten sind optimiert für Desktop-PC und Notebook bzw. Laptop, nicht jedoch für Tablet und Smartphone.