Separation und Separationskarten der Gemarkung Kuschkow
Mit dem Übergang der Niederlausitz aus dem Königreich Sachsen an Preußen
1815 wurde auch unser Gebiet in die laufenden Separationsmaßnahmen
einbezogen. Die Separationskarten, zwei sogenannte Reinkarten (Rein im Sinne von Reinzeichnung = offizielle Endfassung der
Zeichnung), die auf dieser und der vorangegangenen Seite gezeigt werden, wurden nach erfolgter Vermessung
1842 schließlich 1857 kopiert, sie geben einen hochinteressanten Einblick in die erheblichen landschaftlichen
und kulturellen Veränderungen, welche die Separation für unser Dorf brachte. Die Karten waren das
zeichnerisch dokumentierte Ergebnis vorangegangener Gemeinheitsteilungen, Zusammenlegungen, Umverteilungen,
Tauschverhandlungen sowie aller Verhandlungsergebnisse und Beschlüsse zur Neugestaltung der Fluren.
Zu diesen Verhandlungsergebnissen gehörten unter anderem neue Wege-, Graben- und Viehtränkensysteme, die
wirtschaftlich sinnvolle Neueinrichtung notwendiger gemeinsam genutzter Flächen für Kirche und Friedhof,
Schule, Flächen zum Bleichen der Wäsche, Sand- und Kiesgruben sowie bei neuen Wege- und Grabensystemen die
Festlegung der Verantwortung für deren Unterhaltung. Die Separationsmaßnahmen wurden mit allen betroffenen
Interessenten verhandelt und als Rezess (= zeichnerisch und schriftlich fixiertes
Verhandlungsergebnis) dokumentiert und unterzeichnet, das Ergebnis hatte den Status einer öffentlichen Urkunde.
Das Brandenburgische Landeshauptarchiv (BLHA) verwahrt die Akten mit der Signatur 24 Lübben
76 (Kuschkow: Rezess über die Gemeinheitsteilung der Feldmark vom 12. April 1863 und Nachtragsrezess vom
29. Juni 1867) sowie die Akten mit der Signatur 39 Kataster 5690 (Kuschkow, Gemeindebezirk, Kreis Lübben
‒ Umverteilungsakte mit Coupons; 1863-1864) und Signatur 39 Kataster 5691 (Kuschkow, Gemeindebezirk,
Kreis Lübben - Umverteilungsakte 1864) als weitere wichtige Dokumente des Separationsprozesses.
Aktenbestand im BLHA: "Recess über die Gemeinheitstheilung der
Feldmark Kuschkow ..." (Signatur: 24 Lübben 76)
"§.6. Vermessung, Bonitierung u. Karte. Die Feldmark Kuschkow ist im Jahre 1842 durch den
Königlichen Regierungs-Geometer Klein II. vermessen und in dem selben Jahre durch vereidete
Sachverständige bonitirt. Vermessungs- und Bonitirungs-Register, Werthsverhältnisse und die
von dem Klein gefertigte Feldmarkskarte mit der Bezeichnung Brouillon von Kuschkow zur Kirche
Krugau gehörig, Regierungs-Bezirks Frankfurt, Kreises Lübben, Behufs Separation speciell gemessen
im Sommer 1842. vom Regierungs-Geometer Klein II. sowie die davon angefertigten beiden Reinkarten,
welche beide die Aufschriften führen: Reinkarte von der Feldmark Kuschkow, zur Krugauer Kirche
gehörig, Regierungsbezirk Frankfurt a/O. Kreis Lübben. Vermessen im Jahre 1842 durch Klein II.
copirt im Jahre 1857 von L. Koch III. Reg. Geometer, werden von sämtlichen Interessenten in allen
Theilen für richtig und als Grundlage des Auseinandersetzungsgeschäfts anerkannt."
Teilweise werden die Niederschriften zu den Rezessen benötigt als begleitende Erklärung für
Bezeichnungen in den Reinkarten. Die Karten enthalten eine Fülle an Informationen, es lohnt
sich, sie zu studieren. Zum Beispiel findet man auf der im Katasteramt verwahrten Reinkarte
alte, überwiegend sorbische Flurnamen. In zurückhaltender Zeichnung sind die
alten Grenzen der Parzellen gezeigt, die teilweise nur über die Parzellen anderer zugänglich
waren. Die Zählung der Parzellen, welche zu einem alten Flurnamen gehörten, beginnt immer mit
1 und wird fortlaufend weitergeführt. Die vorhandenen Übersetzungen der alten Flurnamen lassen
vermuten, dass die Namen Charakter oder Merkmale des betreffenden Stückes bezeichnen sollten. Zu
diesem Zweck habe ich eine Liste mit allen gefundenen Flurnamen der Gemarkung Kuschkow erstellt
(siehe unten) und hoffe, von den Besuchern meiner Website Hinweise zur Vervollständigung oder
Übersetzungen zu erhalten. Vielleicht gelingt es, weitere Übersetzungen herauszufinden.
Den Dorfbewohnern war beim Gebrauch dieser Namen sofort klar, wo sich die jeweilige Fläche befand.
Wenn zum Beispiel die Großmutter sich aufmachte und ansagte, in Sarkaschina Rübenblätter zu holen,
wusste sogar der Enkel, wohin genau sie ging. Die Kinder spielten in Gorke. Oder es hieß:
"Erzähle niemandem, dass es in Gollitzka Grünlinge (Pilzart) gibt!". Die neuen,
größeren Flurstücke umfassten nach der Separation oft mehrere dieser alten Fluren, sie
erhielten neue Nummern, welche nichts mehr über den Charakter des jeweiligen Flurstücks
aussagen. Die Mehrzahl der alten Flurnamen wurde vergessen. Die Akte mit den Rezessen
(verhandelte Änderungen in der Flur) gibt unter anderem Aufklärung über die in den Karten
verwendeten Bezeichnungen.
Sehr viele Familien des Dorfes nutzten die Gelegenheit zum Landerwerb und nahmen Schulden
auf, die in den Hypothekenbüchern dokumentiert wurden. Nicht alle hatten das nötige Glück
und Erfolg. Nicht jeder Landwirt konnte die Launen der Natur wie Trockenheit, damals
regelmäßige Überschwemmungen, Schädlinge sowie die Auswirkungen von Krankheiten bei
Mensch, Tier und Pflanze, aber auch von Feuer wirtschaftlich überstehen. Sicher ließe
sich die Zahl der Familien ermitteln, die ihre Schulden nicht begleichen konnten und
das Dorf verließen. Die Separation war eine Herkulesaufgabe, die sich über viele
Jahrzehnte hinzog. Ihre Bewältigung und akribische Umsetzung in der nötigen
Kleinteiligkeit und Vielfalt verdient unseren Respekt, nicht nur, weil sie
insgesamt im Nachhinein als positive Maßnahme gewertet werden muss. Postum
Dank an den Vermesser der Reinkarte, "Klein II", der diese
Separationskarten ausgearbeitet hat, ein Schatz für die Dorfgeschichte.
Karte der Feldmark Kuschkow 1842 / 1857. Bildquelle: Landkreis Dahme-Spreewald,
Kataster- und Vermessungsamt Lübben, historisches Liegenschaftskataster, JPG-Datei im Format
15.013 x 11.991 Pixel; © für das Digitalisat der Originalkarte:
Kataster- und Vermessungsamt Lübben; zuerst die Gesamtkarte im Überblick, danach zwei Bildausschnitte
mit der Ortslage sowie das Schriftfeld: "Rein Karte von der Feldmark Kuschkow.
Zur Krugauer Kirche gehörig. Regierungsbezirk Frankfurt, Kreises Lübben. Vermessen im Jahre 1842 durch
Klein II, copirt im Jahre 1857 von L. Koch IV, Reg. Geometer." Der auf der Gesamtkarte dargestellte
Bereich umfasst nur das zentrale Gebiet der Gemarkung Kuschkow mit der Ortslage, nicht jedoch die
vollständige Gemarkung des Dorfes. Außerdem gab es noch Kuschkower Exklaven in benachbarten Gemarkungen.
Es handelt sich um die erste Ausfertigung = die erste Kopie (die I. Separations-Reinkarte)
der Brouillonkarte des Dorfes Kuschkow, Ursprung für die heutigen Liegenschaftskarten bzw.
Flurkarten, ein seltenes und äußerst wertvolles Dokument; weitere Erläuterungen dazu folgen unten. Die erste
Ausfertigung ist immer wesentlich detailreicher als die zweite, sie enthält die alten (schwarz dargestellten)
und die neuen (rot dargestellten) Parzellierungen sowie alle historischen Flurnamen und einen Nordpfeil. Auf
der zweiten Reinkarte fehlen die Flurnamen bis auf ganz wenige Ausnahmen, siehe das unten folgende Bild.
Wieviel Kopien von der Brouillon-Karte insgesamt gefertigt wurden, ist wohl nicht mehr zu ermitteln, offiziell
waren zwei Reinkarten gefordert. Die Kuschkower Mühle ist auf beiden Karten nicht eingetragen, nach der Karte
von 1846 existierte sie aber zu dieser Zeit bereits.
Beide Zeichnungen sind nicht genordet sondern leicht im Uhrzeigersinn gedreht,
der auf der ersten Reinkarte etwa mittig über die ganze Karte verlaufende Nordpfeil
(links im Detail) ist nur schwach erkennbar, zum Vergleich siehe das korrekt genordete
Messtischblatt auf der vorangegangenen Webseite. Interessant ist, dass auf der Reinkarte ein
zweiter kleiner roter Nordpfeil existiert, der vom Haupt-Nordpfeil deutlich nach rechts = östlich
abweicht. Im Winkel zwischen beiden Nordpfeilen findet man den Eintrag 18'/4°
(? - die Angabe der Abweichung). Zum Zeitpunkt der Kartenerstellung 1842 / 1857 galt in Preußen
das "Allgemeine Reglement für die Feldmesser im Preußischen Staate" von 1813. Dort
heißt es auf Seite 5 in § 28: "Sowohl auf dem Brouillon als auf der Reinkarte sind die
Richtungen der Magnetnadel durch rothe Linien anzugeben ... An einer dieser Linien ist die
Richtung der wahren Mittagslinie zu vermerken, und die beobachtete Abweichung der Magnetnadel
beizuschreiben." Der kleinere Nordpfeil zeigt also die mittlere Abweichung der Magnetnadel
von der geografischen Nordrichtung (Meridian) zum Zeitpunkt der Vermessung,
Angabe in Minuten und Grad. Siehe dazu auch Kretzschmer 1828 (siehe Literaturverzeichnis), Seite 202, § 366 sowie Seite 212, § 389.
Die Ausführung der Arbeiten durch die Feldmesser war kompliziert und fehleranfällig,
nicht nur bei Ermittlung der Nordlinie. Ausführlich befasste sich daher Kretzschmer 1828 in seiner
Publikation auch mit der Qualitätskontrolle der Arbeitsergebnisse
und den "Ursachen, weshalb keine völlige Genauigkeit bei den Feldmessern zu erlangen ist ...". Die
erste Ursache sieht er (Seite 195, § 348) "In der Unvollkommenheit der Instrumente. – Von allen,
zum Winkelmessen erdachten Instrumenten, ist die Boussole das unsicherste Werkzeug, weil die Magnetnadel
immerzu vielen fremden Einflüssen unterworfen ist. Hierzu gehört die bekannte Abweichung derselben
(Declination) unter verschiedenen Breiten-Graden, welche sich täglich, ja selbst in den verschiedenen
Tagesstunden ändert und an jedem Orte anders gestaltet; – ferner die Schwierigkeit, ein durchaus
eisenfreies Messing zur Anfertigung der Boussole auszuscheiden; hiernächst die Witterung, ob es windig
oder still, feucht oder trocken, und selbst ob ein größerer oder minderer Grad von Electricität in der
Atmosphäre vorhanden sei; – endlich das Eisen, welches der Feldmesser am Leibe trägt; und
hauptsächlich die Eisentheile, welche im Boden verborgen liegen ... Die größere Bequemlichkeit und
die Schnelligkeit, womit die Arbeit gefördert werden kann, läßt dieses Meßinstrument wählen, und es
ist auch kein anderes anwendbar, weil sonst die Kosten der Vermessung außerordentlich anschwellen
würden. – Es ist jetzt ohnehin der Feldmesser schon der theuerste Arbeiter bei dem
ganzen Separations-Geschäft."
Die Boussole ist ein Instrument zur Winkelmessung, montiert auf einem Stativ,
eine Kombination aus Magnetnadelkompass zur Bestimmung der magnetischen Nordlinie und einer
360°-Skala mit Visiereinrichtung zum Anpeilen von Messpunkten und damit der Ermittlung der
Abweichung dieser Messpunkte bzw. der entsprechenden Messlinie von der Nordlinie; das Ergebnis
ist ein Winkel in Grad und Minuten. Der mittlere Schwankungsbereich der Magnetnadel (Declination)
wird dabei aus Mehrfachmessungen errechnet. Die Angabe auf der hier besprochenen Karte ist unklar:
angegeben sind 18'/4°, direkt aus der Zeichnung gemessen wären es jedoch ca.
18° 4', also genau umgekehrt. Wie die Feldmesserboussole funktioniert, zum Einsatz kommt und
wie die Berechnungen durchgeführt werden, findet man sehr gut beschrieben bei Weisbach 1860
(siehe Literaturverzeichnis), dort ab Seite 238; auch die Meridianbestimmung nach dem
Polarstern wird dort erläutert ab Seite 256.
Winkelmessung und Entfernungsmessung waren (und sind noch heute) die Basismessungen bei der
Erstellung von Flurkarten und Lageplänen. Entfernungen und Längen wurden damals in der Flur mit
der Messkette gemessen, diese war 5 preußische Ruten lang (= 18,83 Meter), jedes Kettenglied zu
1 Fuß (= 31,38 cm), und ebenfalls fehleranfällig, sowohl im Verschleiß als auch hinsichtlich
Genauigkeit bei der Handhabung der Kettenstöcke durch die Kettenzieher (Hilfsarbeiter); auch
dazu äußert sich Kretzschmer.
Karte der Feldmark Kuschkow 1842 / 1857. Bildquelle: Foto der historischen
Originalkarte, © Brandenburgisches Landeshauptarchiv
(BLHA), Signatur: Rep. 24 Lübben K 42 G/ÜF; Ausschnitt aus der Gesamtkarte, ebenfalls beschriftet
mit dem Text: "Rein Karte von der Feldmark Kuschkow. Zur Krugauer Kirche
gehörig. Regierungsbezirk Frankfurt, Kreises Lübben. Vermessen im Jahre 1842 durch Klein II,
copirt im Jahre 1857 von L. Koch IV, Reg. Geometer." Dies ist die
II. Separations-Reinkarte, sie enthält nur noch die neuen Parzellierungen
nach der Separation sowie nicht mehr die alten Flurnamen; weitere Angaben zu dieser Karte siehe
auf der vorangegangenen Seite.
Flurnamen in der Gemarkung Kuschkow
Die
Flurnamen gehören zu den Toponymen (Toponymie =
Ortsnamenkunde, Wissenschaft von den Ortsnamen), Eigennamen topographischer Gegenstände, Ortsbezeichnungen,
zu denen z.B. auch die Landschafts-, Siedlungs- und Gewässernamen zählen. Flurnamen benennen
und beschreiben als Mikrotoponyme kleinräumige Landschaftsteile, die
allgemein landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzt werden
bzw. wurden. Sie beschreiben in gewisser Weise die Landschaft, aber auch
(vergangene) wirtschaftliche und kulturelle Aktivitäten der Menschen in
dieser Landschaft und sind somit ein wichtiges Kulturgut. Ihre
Entstehung geht auf den Beginn der menschlichen Tätigkeit zurück, sie
spiegeln ein Stück der volkskundlichen Überlieferung eines Territoriums
wider (Angaben teilweise nach Greve 2016, siehe Literaturverzeichnis).
Die Separationskarten der ehemaligen preußischen Provinz Brandenburg gehören zu den
wichtigsten Quellen, weil zumindest in den Brouillonkarten und den jeweils ersten
Reinkarten alle zum Zeitpunkt der Kartierung bekannten Flurnamen sowohl kartographisch
als auch in Bonitierungs-Registern festgehalten wurden. Bereits mit der Zusammenlegung
(Verkoppelung) von einzelnen Parzellen zu größeren landwirtschaftlichen Nutzungseinheiten
waren erste Verluste an Flurnamen zu verzeichnen, in die zweite Reinkarte mit der neuen
Parzellierung nach Abschluss des Separationsverfahrens wurden die alten Flurnamen nicht
mehr aufgenommen (siehe dazu die Ausführungen unten). Mit dem Übergang zur großflächigen
Bewirtschaftung nach dem Zweiten Weltkrieg und dem damit meist verbundenen Verlust der
persönlichen bzw. familiären Beziehung zu einzelnen Landschaftselementen sind die
meisten der alten Flurnamen in Vergessenheit geraten, sie waren zur Lage- und
Qualitätsbeschreibung der ehemals kleinen bäuerlichen Flächen nicht mehr erforderlich.
In den zu DDR-Zeiten genutzten (umgezeichneten) und in den Behörden als Lichtpause
vorliegenden Flurkarten waren sie zumindest teilweise noch vorhanden, leider
wurden sie nicht immer in das aktuelle digitalisierte Liegenschaftskataster
(BrandenburgViewer) übernommen.
Die folgende Tabelle enthält alle Flurnamen der Gemarkung Kuschkow, die auf den
beiden Reinkarten (siehe oben) zu finden sind sowie die Übersetzungen, soweit sie mit
der zur Verfügung stehenden Literatur und den genannten Quellen zu ermitteln waren; siehe
dazu auch das Literaturverzeichnis ganz unten. Am Ende der Tabelle wird noch einmal die
Reinkarte gezeigt mit den farbig eingetragenen Zeilennummern der Tabelle. Ich hoffe auf
weitere Hinweise und Übersetzungen durch die Leser dieser Website, Zuschriften und
Anmerkungen gern per E-Mail, Kontaktdaten siehe unten.
Quellen für Übersetzungen aus dem Niedersorbischen (siehe auch das
Literaturverzeichnis auf der Startseite):
a = Chronik der Gemeinde Kuschkow, Familie Scheibe
b = Manfred Starosta: Niedersorbisch-deutsches Wörterbuch, Bautzen 1999 (Recherche durch Gisela Christl, Lübben), sowie
b = Walter Wenzel: Niederlausitzer Ortsnamenbuch, Bautzen 2006
c = Johann Georg Zwahr: Niederlausitz-wendisch-deutsches Handwörterbuch, Spremberg 1847
d = Woldemar Lippert (Hrsg.): Urkundenbuch der Stadt Lübben. Band 1, Dresden 1911
e = Dr. Christian Zschieschang, Sorbisches Institut Cottbus, Zweigstelle für niedersorbische Forschungen; Mitteilungen
ab 2022
f = Prof. Dr. Friedrich Redlich, Leipzig 1956; Schriftverkehr und Aufzeichnungen aus dem Nachlass
Quellen für die alten Flurnamen:
1 = Chronik der Gemeinde Kuschkow, Familie Scheibe
2 = Winterfeld Karte 1846
3 = Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA), 24 Lübben 76
4 = Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA), 39 Kataster 5690, 1844 Grundsteuerveranlagung
5 = Familienwissen
6 = Katasteramt Lübben, Rein Karte von der Feldmark Kuschkow 1842 / 1857 (siehe oben)
7 = BrandenburgViewer, Flurkarte Kuschkow
8 = Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA), 28B Pretschener Spree K 2 A
Nr.
|
Flurname
|
sorbische
Herleitung
|
Bedeutung, Übersetzung
|
Quelle für Flurnamen
|
Flur/Flurstück (gemäß 7), Foto,
Separationsnummer, Ortsbeschreibung
(roth = rot, Farbangabe in alter Schreibweise nach den
Separationsdokumenten)
|
Quelle für Übersetzung
|
Bearbeitung: Doris Rauscher, Kieler Straße
16, 16548 Glienicke/Nordbahn, Telefon: 0173 9870488, E-Mail:
doris.rauscher@web.de, Arbeitsstand: 22.6.2024
|
1
|
Alte Budde
|
?
|
|
3
|
Foto 1169, C II.8.Gemarkungskarte, Abschnitt
No. 91 (C.II.3. Abschn.97) in Tabelle Besitzstand aufgeführt,
Bereich auf Separationskarte Spreewaldwiesen
|
|
1a
|
An der Mühle
|
|
|
7
|
4/190
|
|
2
|
Broik / Broick
|
?
|
|
3, 6
|
Foto 1214, an der Kahnfahrt im Broik,
135 roth
|
|
3
|
Großer Broik
|
?
|
|
2
|
an der Grenze zu Neu Lübbenau/Schlepzig vor
Jäniken Graben
|
|
4
|
Blischen Stucka
(die)
|
blischy
|
nahes Stück
|
3, 4, 6
|
Fotos 1213 + 1215, 125 + 126
roth, ab Gorke in Richtung Pretschen rechts vom Weg
|
|
6
|
Buchte
(Schweinebuchte)
|
Buchta
|
umzäunte Hutung
|
7, 6
|
3/252, 134 roth, Teil der
ehemaligen Pferdebucht
|
c
|
7
|
Bukomina,
Bukowina
|
Buk
|
Buche
|
2
|
an der Grenze zu Pretschen Gröditsch
|
c
|
8
|
Bullberg
|
?
|
|
7, 4, 8
|
1/164, Foto 1168, E.III., Gemarkungskarte
Abschnitt
28., 29., nördliche Grenze Pretschener Spree
232/28, Börnichen 5.00.20
|
|
9
|
Dalsche Jasinske
|
Dalé
|
die Ferne, fernes Stück
|
6
|
46 roth
|
c
|
9a
|
Blische Jasinske
|
|
|
6
|
43 roth
|
|
10
|
Dalschen Stucka
(die)
|
Dalé
|
die Ferne, fernes Stück
|
3
|
Foto 1213, 129 roth
|
c
|
11
|
Damma
(Bleistiftergänzung)
|
?
|
|
6
|
3 roth
|
|
12
|
Dubbrauka / Dubrauka
(Bleistiftergänzung)
|
dub
|
Eiche, kleiner Eichenwald
|
7, 1, 6
|
5/167 Ortsausgang nach Neu Lübbenau. Rechts
(nördlich), 7 roth
|
a, f
|
14
|
Gasch
|
?
|
|
6
|
48 roth
|
|
15
|
Die Gasky
|
?
|
|
4
|
Foto 1168, Gemarkungskarte Abschnitt 1
|
|
16 |
Geick II
|
?
|
|
6
|
1 roth
|
|
17 |
Katznärger, Golitzka
|
gola-golicka
|
kleine Heide, Heidchen
|
7, 3, 6
|
3/130, 237, Foto 1214, 67
|
a, f
|
17a |
Gollitzka, Golitzka, Werschenz
|
gola-golicka
|
kleine Heide, Heidchen
|
5, 6
|
eingefügt in 67 roth
(befindet sich im Sagon, siehe Nr. 74)
|
|
18 |
Golitza
|
?
|
|
|
|
|
19 |
Gorke
|
gora
|
kleiner Berg, Hügel, Bergchen
|
7, 1, 6
|
3/45, 124 roth
|
a, f
|
20 |
Groisch Sagan
|
gojsch
|
heilen
|
|
Foto 1214, Carl Mating
|
c
|
21 |
Goritza I und II
|
?
|
|
6
|
41 und 45 roth
|
|
21a |
Goritza
(Bleistiftergänzung)
|
|
|
6
|
1 roth
|
|
22 |
Guritza
|
?
|
Heide
|
3, 6
|
Fotos 1213 + 1214: an der Schlepziger
Grenze, Foto 1216: 20 roth, Foto 1217:
22 roth und
19 roth,
Foto 1243: Wegbeschreibung Guritza Heide
|
c
|
23 |
Hanfstücke
|
|
|
6
|
69 roth + Teil von 67 roth, hinter
der Mühle zu beiden Seiten des Weges nach Krugau
|
|
23a |
Hinter Fichten
|
|
|
7
|
4/55
|
|
23b |
Heutrockenplatz
|
|
|
6
|
137 roth
|
|
24 |
Hopschuck
|
?
|
|
3, 6
|
Foto 1218, 14 roth, zu beiden Seiten des
Weges V, 15 roth
|
|
25 |
Jasurka
|
jazork
|
kleiner See
|
1
|
|
a
|
26 |
Jate
(Bleistiftergänzung)
|
?
|
|
6
|
134 roth, rechts von Buchte
|
|
27 |
Jeske
|
eventuell Herleitung
vom Namen
des Besitzers
|
|
7, 1
|
1/194, 201
|
a
|
27a |
Kahnfahrt
|
|
|
6
|
138 roth
|
|
28 |
Kaunitza
(Bleistiftergänzung)
|
katonica
|
Krautgarten
|
1, 6
|
65 und 65 schwarz (hinter
Höfen Grundstücke 46 und 47)
|
a
|
29 |
Katznarge (die),
Katznarger Golitza,
Katznärger
|
?
|
|
3, 6
|
Foto 1215: 69 roth, 64 roth,
66 roth, Wiese an der Krugauer Grenze
|
|
30 |
Kerre, Kerr
|
ker, kerk
|
Strauch, Busch
|
7, 1, 6
|
3/82 rechts von Pretschener Staße;
Dreieckige Fläche hinter Wottso,
126 + 90 roth
|
a, f
|
30a |
Kiesgruben
|
|
|
6
|
68 roth
|
|
31 |
Kobbielnicke
|
?
|
|
6
|
|
|
32 |
Koblonicke
(Bleistiftergänzung)
|
?
|
|
6
|
zwischen 136 und 134 in Kuschkow, aber auf
Pretschener Seite
|
|
33 |
Koinz
(Koins, Keunz)
|
konc, konz
|
Ende, am Ende
|
1
|
frühere Bezeichnung der Pretschener Straße
(und der Alten Straße ?) im Dorfgebiet
|
a, c, f
|
35 |
Krotsitza, Kleine
und Große Krotziza
|
krotcyca
|
kurzes Flurstück; häufige Flurbe-zeichnung
|
1, 6
|
130 roth, an der Grenze zu
Pretschen
|
a
|
35a |
Landgraben-
wiesen = Luch
|
|
|
7
|
3+4 / die Wiesen am Weg nach Krugau hinter
dem Wald bis zur Grenze Krugau
|
|
36 |
Luch
(Bleistiftergänzung)
|
?
|
|
6, 5
|
94 + 95 roth, Richtung Pretschen
sowie
5) Wiesen hinter Golitzka / Gollitzka siehe Zeile 35a
|
|
36a |
Auf Luch
|
|
|
7
|
3/171 Gemarkung Gröditsch
|
|
37 |
Lug (großer), Lugk
|
?
|
|
3, 6
|
Fotos 1213 + 1215: 78 roth,
Foto 1216: 79 roth, Foto 1217: 76 roth,
Foto 1218:
77 roth, Foto 1219: 89 roth,
im großen Lug neuer Abzugsgraben, Hutungskarul im Lud:
149 roth
|
|
38 |
Lücke
|
|
|
1
|
von Koinz (Pretschner Straße) abgehender Weg
in Richtung Kirche
|
a
|
39 |
Moksche
|
?
|
|
6
|
1 roth
|
|
39a |
Morastwiesen
|
|
|
8
|
nördlich jenseits der Pretschener Spree an
der Grenze zu Alt Schadow / Pretschen
|
|
39b |
Morgenwiesen
|
|
|
8
|
nördlich jenseits der Pretschener Spree am
Jänicke Graben, Grenze zu Alt Schadow / Pretschen
|
|
40 |
Mroicke
|
?
|
|
6
|
45 roth
|
|
41 |
Mühlberg
|
|
|
5
|
hinter der Mühle, alter Standort der
ehemaligen Windmühle, befindet sich im ehemaligen Ugroda, siehe
Zeile 98
|
|
42 |
die Nugelze
(oder Nugebze),
Nugeltze
|
?
|
|
3, 6
|
Foto 1213, 106 roth
|
|
43 |
Oparischze
|
wó pari¹æo
|
am Pfuhl, an der Suhle, an einem nassen Loch
|
6
|
67 roth, gegenüber der Mühle
links vom Weg nach Krugau,
auf diesem Stück befand sich auch der ehemalige Dreschplatz des
Dorfes
|
e
|
44 |
Obschok, Obschock
|
wob¹ik
(das "w" wird hier nicht ge-sprochen);
wob¹ywk;
wob¹ytny
|
(b): das Umsäumte,
Eingefasste;
breit ausgedehnt,
weitläufig;
(f): am Fließ
|
7, 2
|
4/68, 4/4
|
b, f
|
45 |
Poddewasna,
Podmigasne
|
?
|
|
6
|
10
|
|
46 |
Papronik II, Paprodnik
|
?
|
|
6
|
12, Foto 1217, 12 roth
|
|
47 |
Papronik I
|
?
|
|
6
|
1
|
|
48 |
Papprottnicka
(Bleistiftergänzung)
|
?
|
|
6
|
1 + 12
|
|
49 |
großer Paprodnik,
Paprotnike
|
papros
|
Farnkraut, Farnkrautecke
|
2
|
rechts von der Straße nach Neu Lübbenau
|
c
|
50 |
Papronick
|
|
|
3
|
8
roth, 9a
roth, 10
roth, 11
roth, 12 roth
|
|
51 |
Große Pepar
|
?
|
|
4
|
E.II. Gemarkungskarte Abschnitt 71
|
|
52 |
Pferdebucht
|
|
|
6
|
131-134 roth
|
|
53 |
Plassa
|
placnity
|
flach, platt
|
1
|
|
b
|
53a |
Plase
|
pla¶e
|
vielleicht zu "das Jäten, Wieten"
|
|
|
f
|
54 |
Poddabene
|
poddany, poddau
|
untertänig, hörig, Höriger
|
1
|
|
a
|
55 |
Poderbene
|
pod
|
unter
|
3, 6
|
Foto 1212, 55 + 57 roth =
Wolschna siehe Nr. 10. 4/168
|
|
56 |
Poddbruch, Poddbruck
|
?
|
|
6
|
Foto 1169, C.VI.4.Gemarkungskarte, Abschnitt
No. 69. (C.II.2. Abschn.65. 66.) in Tabelle Besitzstand
aufgeführt, Bereich auf Separationskarte Spreewaldwiesen
|
|
57 |
Podwosna
|
?
|
|
6
|
3 roth
|
|
58 |
Poddewasna
|
poddowas, podewas se
|
(a): unterdrücken,
sich unterwerfen; (f): unterhalb des Espenhains
|
1
|
5/6 Ortsausgang nach Neu Lübbenau rechts
direkt an B 179
|
a, f
|
59 |
Podmigasne
|
?
|
|
6
|
1 roth
|
|
60 |
Podranka
|
?
|
|
6
|
1 roth
|
|
61 |
Podwask
|
?
|
|
6
|
72 roth
|
|
62 |
Pograune
|
pogaujas
|
ein Weilchen reden
|
1
|
|
a
|
63 |
Potztarisa
|
pod starica
|
unter dem alten Fleck / Ort; eventuell (?):
unterhalb des alten Flussbetts
|
6
|
69 roth
|
e
|
64 |
Puschischz
(Bleistiftergänzung)
|
?
|
|
6
|
136 roth
|
|
65 |
Puischa
(Bleistiftergänzung)
|
(a): pusa, (f): pusty, pusæina
|
(a): Weg; (f): wahrscheinlich "wüstes Flurstück"
|
7, 1, 6
|
1/172, 136 roth
|
a, f
|
66 |
Rakosinna
|
rak
|
Krebs
|
3
|
Foto 1214, in Tabelle Besitzstand
aufgeführt, Bereich auf Separationskarte Spreewaldwiesen
|
|
67 |
Rakoiske
|
rak
|
Krebs
|
4
|
Foto 1101, C.V.4. in Tabelle Besitzstand
aufgeführt. Bereich auf Separationskarte Spreewaldwiesen + G13
|
|
68 |
Rakioske
|
rak
|
Krebs, krebsreiche Stelle
|
1
|
wahrscheinlich identisch mit Zeile 67
|
a
|
69 |
Reccuschinna
|
?
|
|
6
|
zu Hof 52 / 59 und
zu Hof 53 / 58 schwarz
|
|
70 |
Klein Saecre
|
Saecre
|
|
3
|
Foto 1217, 90 roth, zu
beiden Seiten der Wege f und e
|
|
71 |
Saganstücke
(groß und klein)
|
Sagon
|
das Beet auf dem Felde
|
3, 6
|
Foto 1226, 122 roth, 67
roth
|
c
|
71a |
Groß Sagon
|
|
|
|
110 roth
|
|
72 |
Sagonze
|
?
|
|
6
|
1 roth
|
|
73 |
Sagrobs
|
?
|
|
6
|
135 roth
|
|
74 |
Sagon
|
|
|
6
|
67 roth
|
|
75 |
Sagrodde
|
sagroda, niederl.-
wendisch
Feldgarten
|
Lübben: bezeichnet Acker oder Wiese, immer
fester Boden, kein Sumpfland
|
|
|
d
|
76 |
Sawilpe
|
Große Wilpe
|
|
7, 4
|
1/31, E V, Gemarkungskarte Abschnitt 6,
Bereich auf Separationskarte Spreewaldwiesen
|
|
77 |
(Salwipia
gesprochen), Sawilpia
|
wi³a - wi³
|
Korbweide -
verfilztes Haar,
knotiger
Wurzelstock
|
7, 1, 5
|
1/112, 4/26, rechte Seite von der B 179 vor
der Pretschener Spree
|
b
|
78 |
Sarkaschina
(Bleistiftergänzung)
|
?
|
|
6
|
zu Hof 52
|
|
79 |
Sarruschinna
|
?
|
|
6
|
49 + 50 roth
|
|
80 |
Sauaue
(Bleistiftergänzung)
|
|
|
4, 6
|
auf Seite des Königlichen Forst Börnichen,
oberhalb Paprotnick, C.I.13, Gemarkungskarte Abschnitt 74,
Bereich auf Separationskarte Spreewaldwiesen
|
|
81 |
Sauer
|
eventuell Zawora
|
(a): Gewende;
(f): hinter dem Graben
|
1
|
|
a, f
|
82 |
Schlodrikow
|
?
|
|
4
|
Foto 1168, E.I. Gemarkungskarte 8, Bereich
auf Separationskarte Spreewaldwiesen
|
|
83 |
Schuga
|
?
|
Tümpel, feuchtes
Flussbett,
Talmulde
|
1
|
|
a
|
84 |
Schuga
|
eventuell Struga
oder t¹u¾ki
|
kleiner Wassergraben
|
1
|
|
b
|
85 |
Schugge
|
|
|
6
|
106 roth
|
|
86 |
Schumia
|
sumis
|
rauschen, brausen
|
6
|
Hof 50
|
|
87 |
Saickre
|
?
|
|
6
|
88 roth
|
|
88 |
Klein Saickre
|
?
|
|
6
|
90 roth
|
|
89 |
Groß Saickre
|
?
|
|
6
|
90 + 89 roth
|
|
90 |
Säcka
(Bleistiftergänzung)
|
?
|
|
6
|
87 roth
|
|
91 |
Secka
|
sekas
|
hauen, hacken,
sekera-Axt, Beil-
Rodungsname
|
1
|
|
a
|
92 |
Senke
|
?
|
|
4
|
E.VII. Gemarkungskarte Abschnitt 57
|
|
93 |
Serkoschina
|
?
|
eventuell
erloschener
altsorbischer
Pflanzenname
|
1
|
|
|
94 |
Skarrauer
|
skarauje
(skarawa)
|
schüren, aufwiegeln
|
1
|
|
a
|
95 |
Stucka
|
stuka
|
Stück, häufiger Flurname
|
7, 1, 6
|
3/255 rechts zwischen Pretschener und Alte
Straße, 126 roth hinter Gorke Richtung
Pretschen
|
a
|
95a |
Stucca
|
|
|
6
|
128 roth hinter Gorke und
Stucke in Richtung Pretschen
|
a
|
96 |
Tanoa
|
tarnowa
|
als Ortsname,
Nachname, eventuell Besitzer einer Fläche
|
1
|
|
b
|
97 |
Tanoa Obschick
|
tarnowa
|
Ackerflur am
Dornbusch,
Schlehenhecke
oder Brombeer-sträucher
|
1
|
|
b
|
98 |
Ugroda
|
wu groda
|
bei der Burg
|
6
|
69 roth, umfasst die
Grundstücke Mühle und Nachbar Schneider/Paech
|
e
|
99 |
Waask, Wask
|
eventuell Wjaska
|
(a): Dorf
(f): kleine Rodung
|
1, 6
|
3/169 rechts neben Görzig (168) von der
Mühle aus, 67 + 73 roth
|
a, f
|
100 |
Weiße Berge mit
dem Teufelsberg
|
|
|
5
|
Endmoränenhügel(chen) zwischen Weg nach
Schlepzig und Dammweg gelegen
|
|
101 |
Wellec
|
?
|
|
3, 6
|
Foto 1216, 8 roth, 8 C1
|
|
102 |
Welzna
(Bleistiftergänzung),
Welsna
|
wel¾ny
|
nasse / feuchte Flur
|
6
|
59 roth
|
f
|
103 |
Welsner
|
wolsyna
|
Erlenwald
|
7,1
|
4/175 = 59 roth, identisch
mit 102
|
a
|
104 |
Werschenz
|
?
|
|
3, 6
|
Foto 1216, an der Gröditscher Grenze,
72 roth
|
|
105 |
Wiecke
|
?
|
|
6
|
71 roth
|
|
106 |
Wieke
(Bleistiftergänzung)
|
?
|
|
6
|
106 roth
|
|
107 |
Große Wilpe
|
?
|
|
4, 8
|
E.VI. Gemarkungskarte Abschnitt 11, 8930
Wald im Zwickel Jähnickens Graben und Pretschener Spree
unterhalb der Morgenwiesen, Fiskalisch Forst Börnichen
|
|
108 |
Wiseke, Wissecke
|
wuscke
|
hohe Stelle
|
1, 6
|
7 roth
|
a
|
109 |
Wolschke
|
?
|
|
6
|
130 roth, an der Grenze zu
Pretschen
|
|
110 |
Wolschner, Wolschna
|
wolsyna
|
Erlenwald, Erlenbusch
|
7, 1, 6
|
4/168, 3 roth
|
Wolschna lt.
Brandenburg
Viewer; f
|
111
|
Wosna
(Bleistiftergänzung),
Woschna |
wósyna, wósa
|
Espe; der (kleine) Espenhain
|
7, 1, 6
|
4/273-5, 1 roth
|
a, f
|
112 |
Wotschow
(Bleistiftergänzung),
Wottscho
|
wotsow
|
siehe 113;
(f): kleiner Horst
|
7, 6
|
Gemäß 7): "Wottscho" 3/246 rechts von
Pretschener Straße zwischen dieser und Alte Straße; 110
roth
|
a, f
|
113 |
Wotschowberg
|
wotsow
|
eine von Gräben eingefasste Feldmark, eine
Insel, eine aus dem Sumpf hervortretende Erhöhung, Horst
|
Wegener, Chronik
Kuschkow
|
Nach 1) Beschreibung nach Wegener: ... an
der Sattlerschen Villa (Tischlerei Hoffmann) von der Gröditscher
Chaussee nach Süden führender Feldweg ca. 500 Meter weiter stößt
man links auf wallartige Erhebung; jedoch nach 7): 4/190 heißt
der Wottschowberg "An der Mühle"
|
a) sowie 7)
"An der
Mühle" laut
Brandenburg
Viewer 4/190
|
114 |
Wuschk (Hütung),
Wuschk
|
wuschawa
|
Barsch (Fisch)
|
3, 6
|
Foto 1245, SS, 129 roth, an der Grenze zu
Pretschen
|
c
|
115 |
Wuschke
|
?
|
|
6
|
1 roth
|
|
116 |
Wutzscher
|
?
|
|
3
|
Foto 1245, Graben kk "durch die Wutzscher
No.3 und 5. nach der anderen Wutzscho's"
|
|
117 |
Wutscho
|
?
|
|
6
|
74 roth, gegenüber von Mühle,
Görzigs
|
|
118 |
Der Zernitz
|
Zerzj /
Zérnusch
|
größere Stange /
abstreifen
|
2
|
Waldstück zwischen Jäniken Graben und
Pretschener Spree, links von der B 179 Richtung Neu
Lübbenau
|
c
|
Es folgt zuerst noch einmal die Gesamtansicht der Reinkarte der Gemarkung Kuschkow
(Bildquelle siehe oben), ergänzt um die farbig eingetragenen Zeilennummern der Tabelle. Nicht alle Nummern
sind in die Karte aufgenommen, ein Teil der Flurnamen liegt außerhalb des Kartenbereiches. Danach
ein Ausschnitt aus der Karte zur Regulierung der Pretschener Spree von 1932,
Maßstab 1:5000 (Länge der Maßstabsleiste = 600 Meter), Bildquelle: Foto der historischen Originalkarte,
© Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA), Signatur: 28B Pretschener Spree K 2 A (Planbezeichnung: "Übersichtsplan zur Regulierung der Pretschener Spree in den Kreisen Lübben und Beeskow.
Blatt 2 - Gemarkungen Morgenwiesen, Morastwiesen und Kuschkow; 1932"). Auf der Reinkarte ist dieser
Bereich nicht zu sehen, er liegt oben (nördlich) außerhalb des dargestellten Gebietes.
Bodendenkmale
Auf den oben in Kartenauszügen dargestellten und in der Liste
aufgeführten Flächen der Gemarkung Kuschkow gibt es mehrere und teils
sehr alte Bodendenkmale. Wer sich für dieses Thema interessiert, findet
weitere Informationen beim Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege
und Archäologisches Landesmuseum in Wünsdorf, Dezernat Archäologische
Denkmalpflege, Referat Archäologisches Informations- und
Dokumentationszentrum, Wünsdorfer Platz 4-5, 15806 Zossen (Ortsteil
Wünsdorf), Telefon: 033702 / 211-1630 (Frau Dr. Silke Schwarzländer).
Auf der Website des Landesamtes kann man auch die jährlich
aktualisierten Listen der Bodendenkmale im PDF-Format einsehen und
herunterladen unter https://bldam-brandenburg.de/denkmalinformationen/denkmalliste/
► Landkreis Dahme-Spreewald (siehe direkt
hier:
►).
|
Separation in den Dörfern der Provinz Brandenburg
Der Text in diesem Kapitel ist wesentlich und teilweise wörtlich dem Beitrag von
Udo Gentzen: Verborgene Orte. Spurensuche auf Separationskarten
entnommen, siehe Literaturverzeichnis unten. Er ist enthalten im Heft 1/2020 der
Reihe "Vermessung Brandenburg", herausgegeben von der Landesregierung
Brandenburg, als PDF zum Download, siehe unten (oder direkt hier:
►).
Der Beitrag ist sehr zu empfehlen für alle, die sich für das Thema Separation in den
ländlichen Räumen der Mark / Provinz Brandenburg interessieren, ohne dieses
Hintergrundwissen ist die Entwicklungsgeschichte unserer Dörfer nicht zu verstehen.
Rechtliche und administrative Entwicklung
Eine Generalseparation als erste Flurbereinigung für Preußen
wurde durch König Friedrich II. eingeleitet mit dem Cirkular vom 28. Juni 1765 zur Aufhebung der
Gemeinheiten (zu verstehen im ursprünglichen Wortsinn als Gemeinbesitz, gemeinschaftlich genutzte
Flächen = Allmende) und Trennung dieser Flächen in gutsherrliche und bäuerliche Nutzung, welche
bis dahin nicht optimal (weil gemeinschaftlich) bewirtschaftet wurden. Der Einsatz von Kommissaren
in den Landkreisen mit der Verordnung vom 21. Oktober 1769 beschleunigte den Prozess der
Flurbereinigung erheblich. Das "Oktoberedikt" vom 9. Oktober 1807 erlaubte jedem
Einwohner den Besitz von Immobilien, "ohne alle Einschränkungen zum eigenthümlichen und
Pfandbesitz unbeweglicher Grundstücke aller Art", sowie die Aufhebung der Gutsuntertänigkeit
derjenigen, welche Bauerngüter (erblich oder eigentümlich, als Erbzins oder Pacht) besaßen.
Generell wurde die Gutsuntertänigkeit in Preußen 1810 abgeschafft. Der Begriff
Spezialseparation beschreibt die Prozesse zur Neuordnung des landwirtschaftlichen
Grundbesitzes durch
a) Regulierung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse, Ablösung
der Spann- und Handdienste, Bauern erhielten Land zur freien Verfügung gegen Abtretung von Land
oder Geldzahlung.
b) Gemeinheitsteilung (Separation) der dorfeigenen Flur (Allmende,
einschließlich Ödland), die bisher von den Dorfbewohnern vorwiegend als Weide oder Wald genutzt wurde.
Daneben gab es Berechtigungen für Torfnutzung, Waldmast, Nutzung fremder Äcker gegen Düngung,
Fruchtgewinnung und Harzung. Die Grundstücke wurden unter den Beteiligten aufgeteilt, bei denen
eine Zusammenlegung der Grundstücke später möglich war (da Splittergrundstücke).
c) Die Zusammenlegung (Verkoppelung) kleiner Flächen und Parzellen
war nötig für eine rationelle Bewirtschaftung. Erst dadurch wurden geschlossen-wirtschaftliche
Betriebe geschaffen und Neugründungen bäuerlicher Höfe außerhalb des Dorfes ermöglicht (Abbauern,
Ausbauern, entsprechend die späteren Ortsbezeichnungen als Altdorfname-Abbau oder Altdorfname-Ausbau).
Folgende Gesetze und Verordnungen begleiteten den Prozess:
• Das Edikt zur Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse (Regulierungsedikt)
vom 14. September 1811 zur Ablösung der Frondienste, damit die Bauern freies Eigentum erwerben konnten.
Jedoch beschränkte die Deklaration vom 29. Mai 1816 die Regulierung auf spannfähige Güter, welche in
der Lage waren, ihr Land selbst zu bewirtschaften. Kleinbauern waren damit ausgenommen. Das Edikt vom
14. September 1811 sollte ursprünglich die noch vorhandenen Beschränkungen zum Erwerb von Grundeigentum
auch für die "kleinen Leute" aufheben.
• Die Gemeinheitsteilungsordnung vom 7. Juni 1821 zur Aufhebung der gemeinsam ausgeübten
Nutzungsrechte an bestimmten ländlichen Grundstücken (Allmende) und Aufteilung dieser Grundstücke
unter den Nutzungsberechtigten (Privatisierung).
• Die Ablöseverordnung vom 7. Juni 1821 für die Dienste, Natural- und Geldleistungen von
Grundstücken, welche eigentümlich, zu Erbzins oder Erbpacht in Besitz waren.
• Das Gesetz vom 2. März 1850 in Erweiterung der Gemeinheitsteilungsordnung vom 7. Juni 1821
beseitigte noch bestehende Dienstpflichten und Feudalabgaben auch für die bisher nicht berücksichtigten
Klein- und Kleinstbauern.
• Das Gesetz vom 2. April 1872 bezüglich der Ausdehnung der Gemeinheitsteilungsordnung änderte
ebenfalls die Bestimmungen des Jahres 1821 und erweiterte sie auf die Zusammenlegung von Grundstücken
nicht gemeinschaftlichen Eigentums.
Zur Leitung des Verfahrens wurden mit dem Edikt vom 14. September 1811 die
Generalkommissionen gegründet (für die Neumark in Soldin bis zur Auflösung 1840) als Spruchbehörden
der ersten Instanz. Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Einsprüchen gegen die getroffenen
Entscheidungen lag bei den Revisionskollegien (mit Sitz in Berlin) als Spruchbehörden der zweiten
Instanz, bestätigt durch die Verordnung vom 20. Juni 1817, welche aber mit der Verordnung vom
22. November 1844 aufgehoben wurde. Es wurde ein Revisionskollegium für Landeskultursachen
angeordnet, welches ab 1. Oktober 1845 tätig wurde und den Ministerien des Innern und der
Finanzen unterstand. Die Verordnung vom 18. Februar 1880 bezeichnete das Revisionskollegium
als Oberlandeskulturgericht, was das Verfahren in Auseinandersetzungsangelegenheiten betraf.
Die Generalkommission der Neumark (Soldin) war ab 1821 auch für den Kreis Cottbus sowie für
die Ober- und Niederlausitz zuständig. Ab 27. Juni 1840 gingen die Geschäfte von Soldin an
die gesonderte Abteilung Landwirtschaft der Regierung Frankfurt (Regierungsbezirk Frankfurt
der Provinz Brandenburg) für den Teil Niederlausitz über, die Abteilung wurde per Gesetz vom
30. April 1873 erhoben zur Generalkommission für die Provinz Brandenburg (als Vereinigung der
Berliner und Soldiner Kommissionen).
Zu regeln waren jedoch nicht nur die gutsherrlich-bäuerlichen Agrarverhältnisse sondern
auch die privatrechtlichen Verhältnisse und gegenseitigen Abhängigkeiten der sich schon
zuvor im selbst bewirtschafteten Eigentum befindlichen Flächen der Bauern, Kossäten und
teilweise auch Büdner. Auch die Bewirtschaftung dieser Agrarflächen war behindert durch
die häufig immer noch bestehende Dreifelderwirtschaft in Gemengelage mit Flurzwang, auch
diese Flächen sollten so weit wie möglich mit den durch die staatliche Spezialseparation
entstandenen Wirtschaftseinheiten verbunden (verkoppelt) werden. Teilweise liefen diese
privaten Verfahren wohl schon parallel, meist aber separat nach Abschluss der offiziellen
Separation und Gemeinheitsteilung. Spezielle und grundsätzliche Regelungen dazu enthielt
erst das Gesetz vom 2. April 1872.
Durchführung des Verfahrens auf lokaler Ebene
Vor Ort waren Spezialkommissionen eingesetzt, welche die geplanten Regulierungen
der Flurstücke bei der Generalkommission als Antrag (genannt Provokation) einbrachten. Die
Ergebnisse der Verhandlungen hatten den Status einer Öffentlichen Urkunde.
- Leitung und Verantwortung: Ökonomie-Kommissar
- Beigeordneter: Kreis-Justizkommissar (für gerichtlichen Eintrag und Einträge in das Hypothekenbuch)
- Unterstellte: Feldvermesser, Protokollführer, Kreis-Exekutoren und Boten
Die Kommission nahm die zu separierenden Flächen in Augenschein im Beisein der Interessenten.
Flächen unterschiedlicher Wertigkeit wurden zusammengelegt und an die Interessenten möglichst
ohne Benachteiligungen verteilt. Im ungünstigen Fall musste die Bonität des Bodens neu bewertet
werden (1826/28 z.B. durch Ökonomierat und Oberkommissar für den Regierungsbezirk Frankfurt,
Franz von Daum) und gegebenenfalls Neuvermessungen erfolgen, um Rechtssicherheit zu erlangen.
Auch Amtsvorsteher und Vertreter der Gemeinde wurden als Boniteure eingesetzt.
In den ersten Jahren wurden die Separationsverfahren nicht nach für ganz
Preußen einheitlichen Reglements durchgeführt, so dass die Ergebnisse
bis hin zur handwerklichen Ausführung der Separationskarten formal nicht
vergleichbar, teilweise wohl auch inhaltlich mangelhaft und damit
juristisch angreifbar waren.
1828 schlug Johann Karl Kretzschmer
(1767-1845, königlicher Regierungsrat, Justitiar der Generalkommission
Pommern in Marienwerder) in einer umfangreichen Publikation "Anleitung
zum Geschäftsbetriebe der Oekonomie-Kommissarien, bei Regulirung der
gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse, ..." (siehe
Literaturverzeichnis) erstmals einheitliche Regeln vor, die zwar keine
verbindlichen Verwaltungsvorschriften darstellten, aber dennoch
zunehmend und offenbar weitgehend befolgt wurden.
Seit 1856 arbeiteten fast alle Kommissionen in ganz Preußen (weitgehend)
nach der sogenannten Merseburger Instruktion (umgangssprachliche Bezeichnung,
exakt siehe Literaturverzeichnis), einem verbindlichen Vorschriftenwerk für die
Durchführung der Separationsverfahren. Im Gegensatz zur Publikation von Kretzschmer existierte
jetzt eine zwingend zu beachtende amtliche Vorschrift für das Handeln der Separationsbehörden.
Das Verfahren endete in Rezessen, die zwischen den Beteiligten ausgehandelt und von der
Generalkommission bestätigt wurden. Umfangreiche Akten sowie die Separationskarten dokumentieren
diesen Prozess, sie sind im BLHA unter der Sammelrepositur Rep. 24 Generalkommission /
Landeskulturamt nach Kreisen zugeordnet (Repositur = Archiv zur Aufbewahrung der Akten).
Anfertigung der Karten zur Dokumentation des Verfahrens
Nach Abschluss der Bonitierung hatte der Vermesser die Brouillonkarte (französisch:
Brouillon = Entwurf), 2 Reinkarten, 2 Register und das Vermessungsprotokoll einzureichen.
Nach der Vermessung erfolgte eine erste Kartierung als Brouillon (Ur-Karte)
in den Maßstäben 1:2500 bis 1:5000. Die Vermessung wurde im Rutenmaßstab (1 R = 3,766 m)
vorgenommen. Die Angabe der Flächen erfolgte in Morgen und Quadratruten.
Seit 1816 (1820) galt: 1 Preußischer Morgen = 180 Preußische Quadratruten = 2.553 m². Anhand der
vermessenen Punkte, der Richtungswinkel und aufgenommenen Entfernungen wurden die Karten gezeichnet.
Zuerst entstand die Brouillonkarte oder Urkarte,
von welcher 2 Kopien (= Reinzeichnungen) hergestellt wurden: Die
I. und II. Separations-Reinkarte. Die Brouillonkarte sollte möglichst
geschont werden, weil sie den Ursprung für die Angaben auf den beiden Reinkarten
darstellte und damit im Zweifelsfall immer die verbindliche Karte war. Sowohl in die
Brouillonkarte als auch in die erste Separations-Reinkarte zeichnete der Vermesser
in abgeschwächter Farbe die Vor-Separationsflur ein. Die zweite Reinkarte sollte
nur die Konturen der ursprünglichen Flächenteilung enthalten, soweit sie bei
der Neuparzellierung weiter bestehen blieben, damit die neue Einteilung
deutlich sichtbar werden konnte. Neue Grenzen wurden in roter Farbe hervorgehoben.
Der Vermesser fertigte Coupons an, kleine handliche Kartenausschnitte
in Kopie, die er für die Aufmaßarbeiten und beim Bonitieren vor Ort benutzte (siehe
dazu im Literaturverzeichnis Kretzschmer 1828, dort Seite 138, § 258). Die auf den
Coupons festgehaltenen Ergebnisse übertrug er später auf die Originalkarten. Bei
Ausführung der Vermessungsarbeiten und Anfertigung der Karten hatten die Vermesser
das "Allgemeine Reglement für die Feldmesser im Preußischen Staate" von
1813 zu beachten.
Da es offenbar Unregelmäßigkeiten bei der Ablieferung der Karten gegeben hatte, wurden
die Vorschriften in den Merseburger Instruktionen 1856 verschärft formuliert
(Seite 67, § 67): "Mit der Brouillonkarte ist jedesmal die erste Reinkarte ...
gleichzeitig abzuliefern. Wird die Brouillonkarte ohne die erste Reinkarte abgeliefert,
so hat der Kommissar solche nicht anzunehmen, vielmehr sofort davon Anzeige zu machen.
Eine solche Unregelmäßigkeit wird mit einer Ordnungsstrafe von 3 bis 10 Thlr. gegen den
betreffenden Feldmesser gerügt werden."
Die folgenden beiden Kartenausschnitte zeigen links die
Erste Separations-Reinkarte mit alter und neuer
Parzellierung sowie rechts die Zweite
Separations-Reinkarte nur mit der neuen Parzellierung nach der
Separation (durch häufige Nutzung fleckig); im Bildausschnitt unten jeweils
die Straßenkreuzung Dorfstraße - Berliner Straße - Kirchstraße. Angaben
zur Bildquelle siehe oben.
Nomenklatur und plangrafisches Reglement
1828 schlug Johann Karl Kretzschmer Regeln für die Darstellung der Karten vor,
welche teilweise befolgt wurden. Es handelte sich bei seinen Anleitungen vorerst noch um Vorschläge, nicht um
amtliche Vorschriften. Ein Vergleich von Karte und Rezess mit seinen Hinweisen kann Unsicherheiten bei der Deutung
klären. Auch der Vermesser Klein II befolgte diese Regeln teilweise beim Zeichnen der Karte von Kuschkow,
welche er 1842 vermessen hatte. Die vorliegende Karte wurde 1857 von L. Koch IV, Geometer, kopiert.
Bezeichnungen der Grundstücke gemäß Johann Karl Kretzschmer: Anleitung zum
Geschäftsbetriebe der Oekonomie-Kommissarien ... 1828 (siehe Literaturverzeichnis), Seite 211, § 385:
A. - Grundstücke in der Dorflage, Hofstellen, Gärten und Wurthen oder Wurthwiesen (= Wörden / Wöhrden, hofnahes und
A. - hofgebundenes Gartenland)
B. - Äcker, kombiniert für die verschiedenen Felder in der Reihenfolge der Aussaat des Wintergetreides mit B.I, B.II, B.III usw.
C. - Schonwiesen, Feldwiesen enthielten die Nummer des Stücks, worin sie liegen. Die Bemerkung 1 S. oder 2 S. stand für
C. - ein- oder zweischürig (ein oder zwei Schnitte im Jahr)
D. - Hütungen, wobei Da für hohe Hütung und Db für niedrige Hütung stand
E. - Waldungen
F. - Gemeinschaftliche Gewässer einschließlich der Abzugsgräben, deren Räumung Kommunallast ist
G. - Große Wege und Triften
H. - Lehm, Sand, Kies, Mergel und Torfgräben
Einzelne Grundstücke, die bereits vor der Teilung hutfrei waren (Grundstücke, die
der Hütung entzogen oder frei von Geldangaben für die Hütung waren), erhielten den
Buchstaben A vorgesetzt. Die Kombination A.C. bedeutete also eine hutfreie Wiese.
Die Merseburger Instruktion von 1856 legte für das
Vermessungs- und Bonitierungsregister folgende Ordnung fest (Seite 70: Nr.6. Einrichtung
der Vermessungs-Bonitirungs-Register und der Special-Extracte, § 70):
I. - Dorflage, wenn sie speziell vermessen ist,
II. - Ackerschläge (siehe dazu Hinweise weiter unten),
III. - Wiesen-Reviere,
IV. - Holzungen,
V. - Hütungen,
VI. - Wege, Gräben, Gewässer, Kies-, Lehmgruben und andere nicht fruchttragende Grundstücke.
Weiterhin nennt die Merseburger Instruktion z.B. folgende Farbvorschriften (ab Seite 63: Nr.4.
Vorschriften für die Einrichtung und Conservirung der Karten, c. Bezeichnung der Schläge Stücke, der Bonitirung
und anderer Gegenstände auf den Karten, § 66):
Die im Grundriss zu zeichnenden Gebäude:
- karminrot - Amtsgebäude, Vorwerksgebäude und Güter
- braungelb - Schulen, kirchliche Gebäude
- schwarz - andere Gebäude
Mit schmalen Farbstrichen sind die Scheidungen anzulegen in
- gelb - Acker-Schläge oder Wannen (= Gewanne)
- gelblich-grün - Wiesen-Schläge
- hellgrün - Hütungen
- blassschwarz - Waldungen
- hellblau - große Gewässer wie Seen, Teiche
Ganz genau (also vollflächig) zu kolorieren sind nur:
- gelblich-grün - kleine isoliert gelegene Wiesenflecke, sowie Dreschfahren
- hellblau - kleine Gewässer, namentlich Pfühle, Tränken, Gräben, ...
- dunkelgrün - Hofgärten
- dunkelgrün oder gelb schraffiert - hutfreie Worthen (= Wörden / Wöhrden,
hofnahes und hofgebundenes Gartenland) und
- Feldgärten, je nachdem, ob sie aus Wiese oder Acker bestehen
- ganz schwach hellbraun - Straßen und Wege
Auf der Ersten Separations-Reinkarte für
Kuschkow sieht das Ergebnis dann wie folgt aus (die
Farbdarstellung am PC ist allerdings mit Vorsicht zu behandeln, zu sehen
ist der Bildausschnitt einer vom Katasteramt Lübben zur Verfügung
gestellten Digitalisierung, die je nach Bildschirmeinstellung des
Betrachters immer auch Farbabweichungen mit sich bringt); weitere Angaben
zur Bildquelle siehe oben:
Auf Separationskarten findet man in den meisten Fällen die bebauten Grundstücke in
der Ortslage nur angedeutet, nur in ihren äußeren Grenzen aufgemessen und ihre Fläche
als "ungetrennter Hofraum" bezeichnet; insoweit sind die Karten von Kuschkow
offenbar eine Ausnahme. Ob hier allerdings der Gebäudebestand korrekt dargestellt
oder nur grob "nachrichtlich" zur Orientierung nach Augenmaß eingetragen
wurde, lässt sich heute nicht mehr feststellen. Die bebauten Hofgrundstücke waren
nicht grundsteuerpflichtig, ihre Besteuerung erfolgte als Gebäudesteuer nach den
Miet- oder Pachteinnahmen bzw. bei Eigennutzung nach dem ortsüblichem Vergleichswert;
ein genaues Flächenaufmaß der Hofgrundstücke war somit nicht erforderlich. Eventuell
ist deshalb die Kuschkower Mühle nicht auf der Karte zu finden.
► Als Schlag wurde eine
zusammenhängende Fläche bezeichnet, die einheitlich mit einer Kultur bebaut wird
(Feld, Ackerschlag, Wiesenschlag, Waldschlag). Ein Schlag ist kein Flächenmaß /
Feldmaß sondern eine landwirtschaftliche Nutzungseinheit mit einheitlicher
Bodenqualität. Schläge können von sehr unterschiedlicher Größe sein. Ein Schlag
kann aus mehreren benachbarten, aber nicht durch Feldwege getrennten Äckern /
Feldern bestehen mit unterschiedlichen Eigentümern / Besitzern. Die Unterteilung
der Schläge musste daher durch den Vermesser möglichst rechtwinklig zu den Wegen
erfolgen, damit jedes Teilstück auf Dauer separat und ohne Benutzung der
Nachbarstücke befahrbar ist; dies gilt besonders für kleine / schmale Stücke.
Die Feldmark besteht aus mehreren Fluren, innerhalb einer Flur (einem Gewann)
gibt es unter anderem mehrere Schläge, die teilweise noch bis heute mit
eigenen Flurnamen bezeichnet werden, ein Schlag kann (muss aber nicht)
aus mehreren Flurstücken bestehen. Im "Allgemeinen Reglement für die
Feldmesser im Preußischen Staate" (1813) wurden die Schläge auch
"Abtheilung" genannt (Acker-Abtheilung, Wiesen-Abtheilung), die
Einteilung der Schläge erfolgte in "Stücke" (heutige
Bezeichnung: Flurstücke).
► Der Begriff Acker ist
mehrdeutig. Einerseits wurde damit eine Bewirtschaftungsform beschrieben
(Kartoffelacker, umackern), andererseits war Acker ein altes Feldmaß
und damit ein Flächenmaß, je nach Region von sehr unterschiedlicher
Größe, etwa 1 bis 3 Morgen (etwa 2.500 bis 7.500 m²), entstanden im
Mittelalter in der Gründungszeit der Dörfer und abgeleitet als Teilfläche
aus der Hufe, aus dem Acker wurde später sinngemäß der Morgen,
ursprünglich waren es Synonyme. Für die Dorfgründungen in Brandenburg wurden
Hufen etwa zwischen 7 und 15 Hektar nachgewiesen, im Schnitt etwa 10 Hektar,
also etwa 40 Morgen. Als reguläres Feldmaß war die Hufe und damit auch der
Acker völlig ungeeignet.
Für Brandenburg-Preußen wurde bereits 1704 im "Reglement, wie es mit
Ausmessung der Aecker zu halten." bestimmt, dass das Maß für die
Vermessung die Rheinländische Rute ist, geteilt in 10 Fuß zu 10 Zoll. 1755
wurde per "Instruction für die Land-Messer des Königreichs Preussen"
festgesetzt, dass die Hufen immer 30 Morgen haben und der Rheinländische
oder Magdeburger Morgen aus 180 Rheinländischen Quadrat-Ruten besteht.
Allerdings waren daneben auch noch drei andere Ruten- und damit Hufenmaße
zulässig und es existierte immer noch kein exakt definiertes Bezugsmaß für
den Rheinländischen Fuß. Dieser Bezugsmaßstab wurde als "Etalon"
(Normalmaß, Eichmaß) erst 1773 im Auftrag des Oberbau-Departements angefertigt
und per "Circulare" (Runderlass) am 28. Oktober 1773 durch Friedrich II.
in Kraft gesetzt. Seitdem galt einheitlich in Preußen: 1 preußische Landhufe
= 30 Morgen zu je 180 rheinländische Quadratruten = 5.400 Quadratruten
(= 7,659 Hektar). Mit der "Maaß- und Gewicht-Ordnung für die Preußischen
Staaten" von 1816 wurde festgesetzt, dass ab 1820 in öffentlichen Verhandlungen
nach Hufen nicht mehr gerechnet werden durfte. Agrarflächen wurden von
da an nur noch in Morgen und Quadratruten angegeben, die Rute zu 3,766 m.
Die Normal-Rute wurde in 12 Fuß zu je 31,385 cm geteilt, die Feldmesser-Rute
("Decimal-Ruthe", Feldrute) in 10 Dezimalfuß zu je 37,662 cm.
Weitere Hinweise dazu siehe hier:
►
Im Gegensatz zu Brandenburg war jedoch der Acker als Feldmaß in
Sachsen und damit auch in der ehemals sächsischen Niederlausitz zur
Zeit der Separationen noch üblich, 1 sächsischer Acker = 2 sächsische Morgen
= 300 sächsische Feldmesser-Quadratruten = 5.534 m². Diese Gewohnheit
wurde zumindest umgangssprachlich nach dem Übergang der Niederlausitz 1815
an Preußen noch einige Zeit beibehalten, 1 Acker = 2 Morgen, aber nunmehr
2 preußische Morgen = 5.106 m². Schon 1813 war das Feldmesser-Reglement
in § 15 eindeutig: "Auch wo es wegen älterer Verschreibungen, Pläne
oder sonst nothwendig wird, ... Flächen nach einem anderen Maaße anzugeben,
ist die Messung stets nach der Preußischen Ruthe zu machen, und nur
durch Rechnung auf das verlangte Maaß zu bringen." Im § 24 der
Preußischen Maß- und Gewichtsordnung von 1816 wurde dies noch einmal
bekräftigt: "Bei der Vermessung von Land wird in Unsern sämmtlichen
Staaten blos die ... einzig authorisirte Ruthe gebraucht ... Die Anwendung
der besondern Provinzial-Ruthen ... hört auf, ...". Umrechnung:
2 preußische Morgen = 0,922702 sächsische Acker = 5.106 m². Die
sächsische Hufe hatte zu dieser Zeit 30 sächsische Acker = 60 sächsische
Morgen = 9.000 sächsische Quadrat-Ruten (= 16,602 Hektar).
► Mit Plan
(die Pläne) ist im folgenden Bericht über die Golziger
Kossäten eine vermessene (ebene) landwirtschaftliche Fläche bezeichnet,
ein Ackerplan, ein Wiesenplan in der Flur mit 13 Stücken / Grundstücken
von annähernd gleichwertiger Güte für 13 Kossäten als Eigentümer. In diesem
Sinne ist der Plan auch ein Schlag. Die Bezeichnungen "Ackerplan"
und "Wiesenplan" tauchen vielfach in den Separationsakten der
preußischen Provinzen Brandenburg und Sachsen auf (z.B. 1845: Karte von
den Wiesenplänen der Kossäten zu Rüthnick); gemeint ist regelmäßig eine
Agrarfläche und nicht etwa eine Planzeichnung in der heutigen Wortbedeutung.
|
Separation, Gemeinheitsteilung und Ablösungen in
der Praxis
Im Folgenden wird ein Bericht wiedergegeben, welcher die praktische Durchführung des
Verfahrens in dem kleinen Dorf Golzig in der Niederlausitz schildert, ein Dorf im
ehemaligen Kreis Luckau, nördlich von Luckau gelegen, heute Ortsteil der Gemeinde
Kasel-Golzig im Amt Unterspreewald. Die Entfernung bis Kuschkow beträgt nur etwa
30 Kilometer, das Verfahren dürfte für die Region typisch und somit vergleichbar
sein, allerdings nicht im zeitlichen Ablauf. Da hier nur die soziale Gruppe
der Kossäten und ihre Abhängigkeitsverhältnisse zur Gutsherrschaft beschrieben sind,
war nur vergleichsweise geringer Landbesitz zu vermessen und zu verhandeln, der
Schwerpunkt lag auf der Ablösung der Dienst- und sonstigen Leistungspflichten. Etwa
75% der Agrarflächen in der Gemarkung Golzig gehörten zum Rittergut. Das Verfahren
konnte deutlich schneller abgeschlossen werden als bei den Bauern in Kuschkow.
Zuständige Behörde für die Durchführung des Verfahrens in Golzig war die
Generalkommission in Soldin (Neumark), in Kuschkow war es bereits die Nachfolgebehörde,
die Abteilung Landwirtschaft der Bezirksregierung in Frankfurt a.O.
Der Bericht "Wie die Golziger Kossäten von den Hofediensten und
anderen Lasten befreit wurden" stammt von dem Lehrer A. Kulke
aus Kasel-Golzig, abgedruckt in der Zeitschrift "Aus deutscher
Vergangenheit ‒ Was die Jugend von der Geschichte des deutschen Volkes
wissen muß", Nummer 4, Juli 1933, Jugendzeitschriften-Verlag Heinrich
Beenken, Berlin 1933; Seiten 57-61 (diese Seiten als Faksimile-PDF siehe
hier: ►).
Dieser Text wurde mit geringfügigen Änderungen und Korrekturen in das Heimatbuch der
Schule Brenitz N-L (Unsere Heimat, der Kreis Luckau. NS Lehrerbund des Kreises Luckau 1936)
übernommen, welches man in einer Transkription als PDF auf der privaten Website von Bernhard Wagner
aus Gruhno findet unter www.wagner-b.de > Ahnenseite > Niederlausitzer Fundgrube > Heimatbuch
der Schule Brenitz (siehe hier:
►),
dort auf den Seiten 20-23. Der Autor Kulke für den ursprünglichen Text wird im Heimatbuch jedoch
nicht genannt. Diese Textfassung wird hier auf der Website Kuschkow-Historie mit Hervorhebungen
der für das Thema der Seite relevanten Stichworte wiedergegeben. Auf der Website von Bernhard
Wagner findet man viele weitere und regionalgeschichtlich teilweise sehr interessante Publikationen,
ein Besuch lohnt sich.
Zuerst sehen Sie hier zur Orientierung die Ortslagen der Dörfer Kasel und Golzig im
Zustand um 1900, also lange nach Abschluss des beschriebenen Verfahrens. Bildquelle:
Karte des Deutschen Reiches / Topographische Karte 1:25000, Messtischblatt 4048 Waldow,
Königlich Preußische Landes-Aufnahme 1901, herausgegeben 1903,
Auflagendruck 1918. © Arcanum Maps Budapest
(https://maps.arcanum.com/de ‒ siehe direkt hier:
►);
dieses Blatt findet man auch beim Leibnitz-Institut für Länderkunde (https://ifl.wissensbank.com)
oder beim BrandenburgViewer (https://bb-viewer.geobasis-bb.de).
Wie die Golziger Kossäten von ihren Lasten befreit wurden
An einem schönen Oktobertage des Jahres 1823 erschien in Golzig auf dem Gutshof der
Kommissarius der Königlichen Generalkommission in Soldin, um die
Verhandlungen über den Wegfall der Hofdienste und anderen Lasten zu beginnen. Da ging
ein Aufatmen durch die Reihen der Untertanen, hatten sie doch schon vor zwei Jahren
den Antrag nach Soldin geschickt und seit dieser Zeit sehnsüchtig gewartet. Die
Regierung hatte endlich gestattet, daß auf Antrag die Lasten abgelöst werden sollten.
Warum dauerte es so lange? Hatte man sich an hoher Stelle wieder anders besonnen?
‒ Nun war es endlich so weit.
Am nächsten Tage wurden die 13 Golziger Kossäten auf das Gut in die
Gerichtsstube geladen. Sie erschienen auch alle. Der Herr Kommissarius begrüßte sie freundlich
und schrieb ihre Namen auf. Dann machte er ihnen den Vorschlag, drei Vertreter zu wählen,
damit nicht immer alle 13 zu den Verhandlungen zu erscheinen brauchten; denn die Verhandlungen
würden sehr, sehr lange dauern. Damit waren sie einverstanden. Sie wählten zu Vertretern den
Richter George Franke, den Gerichtsmann Gottlob Franke und den Kossäten Gottlieb Drewitz. Nun
unterschrieben alle 13 die Verhandlungsniederschrift; dabei mußten 7 drei Kreuze machen, weil
sie ihren Namen nicht schreiben konnten. Die Vertreter blieben da, und die andern konnten
wieder nach Hause gehen.
Es wurde nun weiter verhandelt. Der Kommissarius wollte genau wissen, welche Dienste
und Lieferungen sie dem Gutsherrn schuldig waren. Der Dorfrichter Franke berichtete:
Wir dreizehn Kossäten, jeder hat vom Gut ein erbliches Kossätengut. Auf unseren Höfen sind
keine herrschaftlichen Gebäude. Wir haben im Bauernbusch eine eigene Holzung, die uns
unser Brennholz gibt. Im herrschaftlichen Kiefernwald dürfen wir außerdem trockenes Holz
für unseren Bedarf lesen, in einem Teil des Waldes auch Streuling für unser Vieh harken.
An zwei Tagen im Monat wird uns auch gestattet, Kien zu graben. Dem Gutsherrn müssen wir
jährlich zwei Reichstaler 12 Groschen Termingeld zahlen (1 Reichstaler = 30 Groschen,
1 Groschen = 12 Pfennige). Dann müssen wir ein Stück Garn von herrschaftlichem Werg
spinnen, von unsern Gänsen die achte liefern und in der Woche an 4 Tagen mit der Hand
Dienste verrichten, zu welcher Arbeit wir auch bestellt werden. Die Arbeitszeit dauert
von Mariä Verkündigung (25.3.) bis Michaelis (29.9.) von morgens 7 Uhr bis Sonnenuntergang
bei 2 Stunden Mittag und während der Zeit vom Luckauer Pfingstmarkt bis zum Luckauer
Kirmesmarkt eine Stunde Vesper noch außerdem. Die Herrschaft gibt uns während der
Erntezeit, wenn wir mit der Hacksense (größere Sichel) arbeiten, jedem Mäher täglich
eine Kanne Bier (etwas mehr als ein Liter). Der anwesende Inspektor Trepte bestätigte
die Angaben des Richters.
Und weiter fragte der Kommissarius: "Wieviel Steuern müßt ihr Kossäten
denn bezahlen?" Drewitz gab Bescheid: "Wir haben Steuern an den Staat, an die
Pfarre und an die Schule zu geben. An den Staat sind Portions- und Rationsgelder, ordinäre
und extraordinäre Milizgelder, die landesherrliche Kontribution, die Landes- und Kreisanlagen
zu zahlen. Wir geben jeder gleich viel, alle zusammen jährlich 78 Taler 19 Groschen und 8
Pfennige. Die Pfarre und die Schule erhalten nur von George Schiemann und Gottfried Kläge
Roggen, jährlich von jedem einen Scheffel (etwa 84 Pfund). Wir andern haben dorthin nichts
zu geben!".
"Außerdem müssen wir alle 13 die auf Golzig kommenden Kosten zu den
Pfarr- und Schulbauten tragen," fuhr Franke fort, "dazu gibt das Gut nichts!
Auch alle anderen Lasten in der Gemeinde müssen wir allein auf uns nehmen, das Gut gibt
nur den Teil, der auf die neun wüsten, vom Gut eingezogenen Kossätenwirtschaften kommt.
Wir haben an Gemeindelasten die Ausbesserung und den Bau von Wegen, Räumung der Gräben
und des Berstefließes, Einhegung der Viehtriften, Unterhaltung des Nachtwächters,
Anhaltung und Verhaftung der Verbrecher, Transport der Verbrecher und Landstreicher,
Deserteurwache, Botenlaufen bei Militärmärschen, die Ausbesserung der Wegweiser, und
bei Feuer müssen wir die Mannschaften stellen." Der Kommissarius fragte weiter,
wo ihre Äcker und Wiesen lägen. Sie berichteten ihm, daß alles durcheinanderliegt,
Gutsland und Kossätenland, hier ein Stück, das andere da. Das Vieh wurde gemeinsam
gehütet. Dazu wurde von Gut und Kossäten ein Dorfhirte angestellt.
"Das soll nun alles anders werden", sagte der Kommissarius, "die Hofedienste
und Lieferungen sollen wegfallen, das gemeinsame Hüten des Viehs muß aufhören, eure Äcker
und Wiesen werden zusammengelegt werden. Darum wollen wir zunächst Äcker
und Wiesen vermessen und jedes Stück bonitieren,
d.h. nach dem Wert abschätzen. Ich werde einen Vermesser
bestellen, ihr aber müßt einen Anweiser von euch wählen, der
dem Vermesser die Stücke zeigt und Bescheid gibt, wem sie gehören. Das Gut
wird euch einen Anweiser stellen."
Die Verhandlung war vorläufig zu Ende. Am Abend waren alle beim Schenker versammelt
und sprachen noch einmal die ganze Angelegenheit durch. Kossät Friedrich Lehmann
wurde Anweiser. Der Gutsherr bestimmte den herrschaftlichen Hausmann Gottfried
Beyer dazu. Beide Anweiser wurden am andern Tage dem Kommissarius vorgestellt
und von ihm für ihr Amt verpflichtet. Darauf reiste der Kommissarius wieder ab.
Die Kossäten warteten den ganzen Winter über auf den Vermesser. Der Winter verging,
aber man hörte nichts mehr von dem Kommissarius und auch nichts von dem Vermesser.
Da zweifelten die Golziger bald daran, daß aus der ganzen Auseinandersetzung mit
dem Gute überhaupt noch etwas werden würde. Anfang Mai kam plötzlich die Kunde,
daß sich der Kommissarius in Waltersdorf bei Luckau aufhalte. Da mußte George
Schiemann mal hinlaufen und sich nach der Fortsetzung der Verhandlungen erkundigen.
Er bekam dort die freudige Nachricht, daß der Vermesser bestellt sei und schon
in den nächsten Tagen in Golzig eintreffen werde. Der Kommissarius hatte sehr
viel Arbeit, da ja alle Dörfer den Antrag auf Auseinandersetzung gestellt hatten.
Schiemann brachte die frohe Nachricht nach Golzig, und die Arbeit auf dem Gute
wurde mit weniger Unwillen getan. Sie hofften alle, daß es das letzte Mal sein
würde. Nach einigen Wochen kam der Vermesser. Die beiden Anweiser zeigten ihm
die einzelnen Acker- und Wiesenstücke. Einige Kossätensöhne halfen beim
Ziehen der Ketten, damit jedes Stück genau vermessen wurde.
Der Vermesser fertigte eine Karte von der Feldmark Golzig an.
Jede vermessene Fläche wurde eingezeichnet. Diese Arbeit dauerte fast den
ganzen Sommer des Jahres 1824.
Nach Beendigung der Vermessung ging es an die Bonitierung. Das
Gut hatte sich den Boniteur Jurkan aus Wercho bestellt, die Kossäten den Lehnrichter
Poeschke aus Wierigsdorf. Am 13. Oktober 1824 fanden sich der Kommissarius, die
Boniteure, der Vermesser und die beiden Anweiser ein; die Bonitierung begann. Die
Acker- und Wiesenstücke wurden nach ihrem Wert abgeschätzt und in die von dem großen
Landwirt Albrecht Daniel Thaer aufgestellten 10 Bodenklassen
eingeordnet. Es fand sich, daß Klasse 5 in Golzig die beste Bodenklasse war,
aber auch Klasse 10 war vorhanden. Die Wiesen wurden in zweischnittige mit
14-9 Ztr. und in einschnittige mit 14-5 Ztr. Heuertrag eingeteilt. Am 21.
Oktober war die Bonitierung beendet.
Ende Mai 1825 erschien der Kommissarius wieder in Golzig. Es konnte nun zur
Auseinandersetzung mit dem Gute geschritten werden. Der Gutsherr
und die 13 Kossäten schlossen einen Vergleich, den man Rezess
nennt. Dieser Rezess wird noch heute beim Bürgermeister aufbewahrt. Die
Kossäten traten dem Gute 2/5 ihrer Äcker und 1/3 ihrer Wiesen ab. Dafür
übergab ihnen der Gutsherr von Weihnachten 1825 ab ihre bisher laßweise
gehabten Höfe, Gärten, Äcker und Wiesen als freies Eigentum. Sie durften
von jetzt ab ihre Besitzung vergrößern, verkleinern und verschulden. Auch
die Hofedienste und Lieferungen hörten auf. Die Steuern an Staat, Pfarre
und Schule übernahm für die abgetretenen Teile der Gutsherr. Die Kossäten
brauchten nur noch 50 Taler 8 Groschen Staatssteuern und je 1 Scheffel
und 3½ Metzen Korn an Pfarre und Schule zu zahlen. Die Gemeindelasten
blieben zum größten Teil bestehen, einiges wurde fortan mit dem Gute
gemeinsam erledigt.
Nun mußte jeder allein für sein Bestehen sorgen. Der Gutsherr lieferte
nicht mehr das Material zum Gebäudebau, es gab von ihm keine Unterstützung,
wenn eine Kuh starb oder ein anderes Unglück vorkam. Alles, was sie seit
1821 an Baumaterial erhalten hatten, mußten sie bis Weihnachten 1825
zurückzahlen oder im Jahre 1826 abarbeiten. Ein Manneshandtag wurde dann
mit 7½, ein Frauenhandtag mit 5 Groschen berechnet. Das meiste
hatte der Kossät Thuer zurückzuzahlen, nämlich 10 Taler 23 Groschen 9
Pfennige. Doch war das immer noch nicht so schlimm wie in Kasel, wo die
Kossäten Grunert und Garent je 108 Taler 15 Groschen schuldig waren. Der
Gutsherr behielt sämtliche Ehrenrechte, also die Gerichtsbarkeit, die
Polizeigewalt über die Bewohner des Dorfes und deren Familien und
Dienstboten, das Patronatsrecht, die Jagd und die Straßengerechtigkeit.
Die gemeinsame Hutung hörte auf. Die Kossäten erhielten das Hirtenhaus
als gemeinsames Eigentum und über 200 Morgen Busch, Hutung und Wiese zur
weiteren gemeinsamen Behütung. Der Kommissarius wollte sie dazu bewegen,
doch auch unter sich die gemeinsame Behütung aufzugeben. Aber sie
konnten sich an die Stallfütterung nicht so schnell gewöhnen und ließen
daher den alten Zustand vorläufig noch unter sich bestehen.
Zuletzt fand die Neuverteilung des Ackers und der Wiese statt.
Das Gutsland lag fortan für sich, ebenso das Gemeindeland. Beide wurden durch
eine Linie voneinander getrennt, das war die Separationslinie.
Die Kossäten erhielten ihren Acker dicht beim Dorf in drei Plänen,
die Wiesen in zwei Plänen. Jeder Plan wurde in 13 gleiche Teile nach dem Wert,
nicht nach der Größe, geteilt, mit Nr. 1-13 versehen und durch Pfähle mit
Grenzhaufen abgesteckt. Nachdem sich sämtliche Kossäten an Ort und Stelle
davon überzeugt hatten, daß jedes Stück den gleichen Wert hatte, fand am
11. August 1825 die Verlosung statt. Es wurden 13 Lose
in einen Hut gelegt und die einzelnen Grundstücke verlost. Jeder hatte
gleichviel an Wert erhalten, und alle waren zufrieden. Da viele
Grundstücke durch diese Zusammenlegung und Separation in anderen Besitz
übergingen, wurde vereinbart, daß alles darauf stehende Holz vom
bisherigen Besitzer geschlagen und mit allen Wurzeln ausgerodet
werden sollte, damit unbewachsene Acker- und Wiesenflächen übernommen
werden konnten. Die Eichen beanspruchte der Gutsherr alle für sich,
während das andere Holz sich jeder bisherige Besitzer der Fläche
nehmen durfte. Als alle den aufgestellten Vergleich unterschrieben
hatten, war die Auseinandersetzungsverhandlung zu Ende. Alle 13
Kossäten kehrten in ihr freies Eigentum als freie Landwirte zurück.
Am 15. April 1828 wurde der Rezess von der Regierung in Frankfurt
a.O. bestätigt.
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Quellen- und Literaturverzeichnis
Hinweis: Hier finden Sie nur Literaturangaben zu den Spezialthemen dieser Seite. Das allgemeine Literaturverzeichnis
zu Kuschkow und der Niederlausitz als Thema der gesamten Website finden Sie auf der Hauptseite (Startseite,
siehe hier: ►).
Abendroth, Alfred: Die Praxis des Vermessungsingenieurs. Geodätisches Hand- und Nachschlagebuch
für Vermessungs-, Kultur- und Bauingenieure, Topographen, Kartographen und Forschungsreisende. Zweiter Band.
Verlagsbuchhandlung Paul Parey, Berlin 1923 (Zweite Auflage). III. Teil: Landwirtschaft, Siedlungs- und Forstwesen
(Seiten 465-515). Als PDF zu finden bei der "Digital Library of the Silesian University of Technology"
in Gliwice / Gleiwitz (Polen) unter https://delibra.bg.polsl.pl/dlibra
Allgemeines Reglement für die Feldmesser im Preußischen Staate. Gegeben Berlin, den 29sten April 1813.
Gedruckt bei Georg Decker, Königlich Geheimen Ober-Hofbuchdrucker. Zu finden in den Digitalisierten Sammlungen der
TU Berlin, Universitätsbibliothek, unter https://digital.ub.tu-berlin.de/view/work/BV024329115/1/?1=
(abgerufen am 3.8.2022)
Bönisch, Fritz: Die Fluren der Gemarkung Klein-Räschen (Gemeinde Groß-Räschen, Kreis Senftenberg) vor
Ausführung der Gemeinheitsteilung. Enthalten in: Jahrbuch für Brandenburgische Landesgeschichte, Band 11,
Berlin 1960; Seiten 101-117. Mit interessanten Details zur mittelalterlichen Fluraufteilung und den Veränderungen
durch die Separation sowie mit einer Liste der Flurnamen. Digitalisiert als PDF zum Download unter
https://geschichte-brandenburg.de ‒ dort unter "Veröffentlichungen".
Denkschrift über die Ausführung des Gesetzes vom 21. Mai 1861, betreffend die anderweitige Regelung
der Grundsteuer. (Herausgegeben von der Preußischen Staatsregierung ohne Nennung einzelner Autoren.)
Gedruckt in der Königlichen Staatsdruckerei, Berlin 1865. Digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin,
Preußischer Kulturbesitz, unter anderem als PDF unter https://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0000E79500000000
(sehr große Datei)
Eisenschmidt, Ralph: Systematische Ungenauigkeiten des Aufnahmeverfahrens im preußischen Steuerkataster
von 1865. Enthalten in: FORUM. Zeitschrift des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
e.V. (BDVI), Berlin, Heft 2/2021; Seiten 30-45
Gebbert, Thomas / Hartmann, Dietwalt / Reichert, Frank: Aufnahme und Darstellung der Ortslagen in den
Separations- und Katasterkarten der östlichen Provinzen Preußens. Enthalten in: FORUM. Zeitschrift des
Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V. (BDVI), Berlin, Heft 3/2018; Seiten 28-39
Gentzen, Udo: Verborgene Orte. Spurensuche auf Separationskarten. Enthalten in: Vermessung
Brandenburg, Heft 1/2020, herausgegeben vom Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
(MIK), Potsdam 2020; Seiten 4-35. Als PDF zu finden auf der LGB-Website unter
https://geobasis-bb.de/sixcms/media.php/9/vbb_120.pdf (Stand: 21.7.2022)
Geschäfts-Instruction für die Special-Commissarien und Feldmesser im Ressort der Königlich
Preussischen General-Commission zu Merseburg. Im Selbstverlag der gedachten Behörde. Druck und Papier von
E. Baensch jun., Magdeburg 1856 (digitalisiert von Google). Allgemein bezeichnet als Merseburger Instruktion,
ursprünglich eine Vorschriftensammlung für die preußische Provinz Sachsen, schon bald aber bei den Separationsverfahren usw.
in ganz Preußen zur Anwendung gebracht, mit äußerst detailgenauen Anweisungen, besonders für die fachlich interessierte
Leserschaft hochinteressant.
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1821. Enthält die Verordnungen vom 30sten Januar
bis 15ten Dezember 1821 mit Inbegriff von 6 Verordnungen aus dem Jahre 1820. Berlin, zu haben im Königl. Debits-Komtoir
für die Allgemeine Gesetz-Sammlung. Enthält die Gemeinheitsteilungs- und Ablösungs-Ordnungen. Digital vom Münchener
DigitalisierungsZentrum für die Bayerische Staatsbibliothek unter https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10509522?page=,1
Gewanne ‒ die einzigartigen Feldflurstrukturen der Landschaft. Autorengruppe. Herausgeber:
Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB), Potsdam 2018. Als PDF auf der Website des LGB zu
finden unter https://geobasis-bb.de
Greiff, J.: Die Preußischen Gesetze über Landeskultur und landwirthschaftliche Polizei, zusammengestellt
und nach den Grundsätzen der oberen Spruch- und Verwaltungs-Behörden erläutert durch J. Greiff (Berlin). Verlag von
G. P. Aderholz' Buchhandlung (G. Porsch), Breslau 1866 (digitalisiert von Google). Enthält die speziell den ländlichen
Raum (das "platte Land") betreffende Gesetzgebung zwischen 1807 und 1866 und damit im Wesentlichen die Epoche
der Reformen in Preußen.
Greve, Dieter: Flurnamen in Mecklenburg-Vorpommern, mit einem Lexikon der Flurnamenelemente (Flurnamen
von A bis Z). Schwerin 2016. Als PDF kostenlos zur Verfügung gestellt auf der Website der "Stiftung Mecklenburg"
unter https://stiftung-mecklenburg.de/aktuelles/infos-neues/flurnamenlexikon (eigentlich nur geeignet für das zum
niederdeutschen Sprachraum gehörende nördliche und mittlere Brandenburg, aber mit einer guten Einführung zu den
Grundsätzen der Flurnamenforschung)
Heinich, Walter: Königshufen, Waldhufen und sächsische Acker. Enthalten in: Neues Archiv für
Sächsische Geschichte und Altertumskunde, Band 51. Verlag Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung,
Dresden 1930; Seiten 1-10 (Textauszug siehe direkt hier:
►)
Hoffmann, Helmut: 150 Jahre Liegenschaftskataster in der Region Berlin/Brandenburg ‒ Aufbau des
Liegenschaftskatasters aus dem 'Nichts': ‒ wie war das 1861? Enthalten in: Vermessung Brandenburg,
Heft 2/2011, herausgegeben vom Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, Potsdam 2011; Seiten 18-26
Hornung, W.: Urkundliche Sammlung gesetzlicher und reglementarischer Bestimmungen für den Landmesser
aus den Jahren 1701 bis 1813. Gesammelt im Königlichen Geheimen Staatsarchiv. Kommissionsverlag von Eugen Strien,
Halle a. S. 1900; digital zu finden auf der Website der Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität zu
Berlin unter
https://www.digi-hub.de/viewer/!toc/BV042013793/5/LOG_0000/ (abgerufen am 3.8.2022)
Kretzschmer, Johann Karl: Anleitung zum Geschäftsbetriebe der Oekonomie-Kommissarien, bei
Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse, bei Gemeinheitstheilungen, Ablösungen der
Grund-Gerechtigkeiten, der Dienste und Abgaben, in Gefolge der neuern agrarischen Gesetzgebung des
Preußischen Staats. Mit vier Kupfertafeln und Tabellen. Berlin und Stettin, in der Nicolaischen Buchhandlung,
1828 (digitalisiert vom Münchener DigitalisierungsZentrum für die Bayerische Staatsbibliothek unter
https://opacplus.bsb-muenchen.de/title/BV001681319, oder von Google). Die erste umfassende Publikation
zur Durchführung der Reformen in den Gemarkungen.
Krünitz, Johann Georg: Oeconomisch-technologische Encyklopädie, oder allgemeines System der
Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft und der Kunstgeschichte, in alphabetischer Ordnung. 242 Bände. Mit
Königlich Preußischen und Churfürstlich Sächsischen Privilegien. Berlin, 1773-1858, bey Joachim Pauli, Buchhändler.
Vollständig digitalisiert von der Universitätsbibliothek Trier unter www.kruenitz1.uni-trier.de (siehe direkt
hier: ►)
Mascher, Heinrich Anton: Die Grundsteuer-Regelung in Preußen auf Grund der Gesetze vom 21. Mai 1861.
Dargestellt nach Geographie, Geschichte, Statistik und Recht. Verlag von Eduard Döring, Potsdam 1862
(https://reader.digitale-sammlungen.de/)
Meyer, Helmut: Geschichte der Leiter der preußischen Katasterämter. Syke 2012. Eigenpublikation als PDF
auf der Website der Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement - DVW e.V. (abgerufen am 20.7.2022)
Mucke, Ernst: Wörterbuch der Nieder-Wendischen Sprache und ihrer Dialekte. 3 Bände. Verlag der
russischen und èechischen Akademie der Wissenschaften / Verlag der böhmischen Akademie für Wissenschaften und
Kunst. St. Petersburg / Prag 1911-1928; im Band 3 die Familiennamen, Ortsnamen und Flurnamen (ab Seite 193). Als PDF
zu finden auf der Website der Sächsischen Landes- und Universitätsbibliothek Dresden unter https://sachsen.digital
Schneitler, Carl Friedrich: Lehrbuch der gesammten Meßkunst oder Darstellung der Theorie und Praxis des
Feldmessens, Nivellirens und des Höhenmessens, der militairischen Aufnahmen, des Markscheidens und der Aufnahme ganzer
Länder, sowie der geometrischen Zeichenkunst. Zum Selbststudium und Unterricht ... Zweite verbesserte Auflage. Mit 179 in
den Text eingedruckten Figuren in Holzschnitt. Druck und Verlag von B. G. Teubner, Leipzig 1854. Digital vom Münchener
DigitalisierungsZentrum für die Bayerische Staatsbibliothek unter
https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10083335?page=5
Schneitler, Carl Friedrich: Die Instrumente und Werkzeuge der höheren und niederen Meßkunst, sowie
der geometrischen Zeichenkunst, ihre Theorie, Construction, Gebrauch und Prüfung. Zum Unterricht und Selbststudium ...
Zweite sehr vermehrte und verbesserte Auflage. Mit 227 Figuren in Holzschnitt. Druck und Verlag von B. G. Teubner,
Leipzig 1852. ... Vierte Auflage 1861. (beide Auflagen digitalisiert von Google)
Spata, Manfred: Der "Rheinländische Fuß" ist auch der "Preußische Fuß".
Ein Rückblick zur Maß- und Gewichtskunde. Enthalten in: Heimatpflege im Kreis Soest. Herausgegeben vom
Kreisheimatpfleger, Nr. 31, Oktober 2017, Seiten 5-10 (Übernahme aus der Zeitschrift "VDV-Magazin"
Nr. 3/2017); siehe direkt hier:
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Starosta, Manfred: Dolnoserbsko-nimski slownik / Niedersorbisch-deutsches Wörterbuch.
Domowina-Verlag, Bautzen 1999
Starosta, Manfred / Hannusch, Erwin / Bartels, Hauke: Deutsch-Niedersorbisches Wörterbuch.
Digital zu finden auf der Website des Sorbischen Instituts Bautzen unter https://www.dolnoserbski.de/dnw/
(siehe direkt hier: ►) ‒ die
Umkehrform, das Niedersorbisch-deutsche Wörterbuch, findet man unter https://www.dolnoserbski.de/ndw/
(siehe direkt hier: ►). Hinweis:
Die Feineinstellungen unter der Suchmaske sind unbedingt zu beachten (besonders: Schreibung), sonst findet man gar nichts.
Stichling, Paul: Die preußischen Separationskarten 1817-1881, ihre grenzrechtliche und grenztechnische
Bedeutung. Sammlung Wichmann, Band 7. Verlag Herbert Wichmann, Berlin 1937 (digitalisiert von der Staatsbibliothek
zu Berlin, Preußischer Kulturbesitz, unter https://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0000EEC900000000)
Wegener, Fritz: Beiträge zur Chronik des Dorfes Kuschkow. Enthalten in: Lübbener
Kreis-Kalender 1927, Verlag des Lübbener Kreisblattes, Buchdruckerei Richter & Munkelt, Lübben
(Spreewald); Seiten 46-51 (siehe direkt hier:
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Weisbach, Julius: Der Ingenieur. Sammlung von Tafeln, Formeln und Regeln der Arithmetik,
der theoretischen und praktischen Geometrie sowie der Mechanik und des Ingenieurwesens. Für praktische
Geometer, Mechaniker, Architekten, Civilingenieure, Berg- und Hüttenbeamte, Baugewerkmeister und andere
Techniker. Mit zahlreichen in den Text eingedruckten Holzschnitten. Dritte neu bearbeitete und
wesentlich bereicherte Auflage. Druck und Verlag von Friedrich Vieweg und Sohn, Braunschweig 1860
(digitalisiert von Google). Ein Gesamtüberblick über das zeitgenössische Ingenieurwissen auf 863 Seiten.
Unter anderem ab Seite 238 sehr ausführlich zu Funktionsweise, Handhabung und Fehleranfälligkeit der
Feldmesserboussole (Magnetnadel-Boussole), die bei Erstellung der Separationskarten für die Dörfer
verwendet wurde; ab Seite 256 die Meridianbestimmung für die geografische Nordrichtung.
Zschieschang, Christian: Die Erforschung sorbischer Flurnamen in der Niederlausitz.
Forschungsstand und Perspektiven. Enthalten in: Namenkundliche Informationen (NI) 113, Deutsche
Gesellschaft für Namenforschung (GfN), Philologische Fakultät der Universität Leipzig, Leipziger
Universitätsverlag 2021; Seiten 323-348; mit einem guten Literaturverzeichnis. Als PDF nur
über Google mit Titeleingabe zu finden beim Univerlag-Leipzig; Textauszug (Creative Commons Lizenz
CC BY 3.0) siehe direkt hier:
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Zwahr, Johann Georg: Niederlausitz-wendisch-deutsches Handwörterbuch. Herausgegeben von
J. C. F. Zwahr, Druck von Carl Friedrich Säbisch, Spremberg 1847. Digitalisiert und als PDF zur Verfügung
gestellt z.B. von Google (siehe direkt hier:
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